Stammdaten

Register
Amtsgericht Lüneburg HRB 201755
Eingetragen
9.3.2009
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
das Visualisieren, Steuern, Regeln und Automatisieren im Bereich der Steuerungsund Anlagentechnik

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christoph Dreyer
seit 18.1.2022
Geschäftsführer
Steffen Stelling
seit 9.3.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bispingen
15.000 €
50.00%
Garstedt
15.000 €
50.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

vistera GmbH

Bispingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 43.182,00 71.272,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 27.422,00 47.458,00
II. Sachanlagen 14.260,00 22.314,00
III. Finanzanlagen 1.500,00 1.500,00
B. Umlaufvermögen 941.559,23 1.031.384,98
I. Vorräte 161.783,51 165.986,89
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 479.628,58 559.624,06
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 300.147,14 305.774,03
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.051,81 8.644,80
Summe Aktiva 994.793,04 1.111.301,78

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 402.939,14 469.068,40
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Gewinnvortrag 372.939,14 439.068,40
B. Rückstellungen 267.659,54 237.386,02
C. Verbindlichkeiten 323.569,16 402.972,24
D. Rechnungsabgrenzungsposten 625,20 1.875,12
Summe Passiva 994.793,04 1.111.301,78

A. Anhang zur Bilanz

I. Allgemeine Angaben

Die vistera GmbH hat ihren Sitz in Bispingen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Lüneburg unter der Nr. HR 201755 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Die vistera GmbH gilt gemäß § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB verwendet.

Die Vorjahreswerte wurden entsprechend der Gliederung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angepasst.

2. Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes vom 22. Juli 2015 aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Anschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Selbst geschaffene Vermögensgegenstände wurden mit den Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.

Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge wurden mit den Herstellungskosten angesetzt und vom Auftraggeber ungeprüft übernommen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Es sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren vorhanden.

Unter der Bilanzposition Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen ist der Zeitwert der verrechnungsfähigen Vermögenswerte (Rückdeckungsversicherung) in Höhe von EUR 163.985,00 mit dem Erfüllungsbetrag aus der Pensionsverpflichtung in Höhe von EUR 352.267,00 nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet worden.

Die Rückstellung der Pensionsverpflichtungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode). Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Heubeck zugrunde gelegt. Der Erfüllungsbetrag wurde unter Anwendung des IDW RH FAB 1.021 ermittelt. Er beträgt laut Gutachten EUR 352.267,00.

Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre von 1,82% angesetzt (Durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangen 7 Jahre 1,74%).

Der abgezinste Unterschiedsbetrag aus der Berechnung mit dem Durchschnittszinssatz der letzten 10 Jahre und dem Durchschnittszinssatz der letzten 7 Jahre in Höhe von 5.985,00 EUR ist für eine Ausschüttung gesperrt.

Erwartete Gehaltssteigerungen und ein Rententrend waren nicht zu berücksichtigen.

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen

Die Steuerückstellungen beinhalten sie bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

I. Ergänzende Angaben
1. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Stelling Steffen Geschäftsführer Alleinvertretung
Dreyer Christoph Geschäftsführer Alleinvertretung
2. Eventualverbindlichkeiten

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden in Höhe von 549.315,08 EUR.

3. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr im Jahresdurchschnitt 17 (im Vorjahr 17) Arbeitnehmer.

Der Jahresabschluss wurde festgestellt am: 4. September 2024

 

Bispingen, 4. September 2024

Gez., Steffen Stelling

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.9.2024.

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