vistera Elektro-Montagen GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Dreyer seit 18.1.2022 | Geschäftsführer |
Steffen Stelling seit 9.3.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
vistera GmbHBispingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
A. Anhang zur BilanzI. Allgemeine AngabenDie vistera GmbH hat ihren Sitz in Bispingen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Lüneburg unter der Nr. HR 201755 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die vistera GmbH gilt gemäß § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: 1. GliederungsgrundsätzeDie Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB verwendet. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend der Gliederung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angepasst. 2. BilanzierungsmethodenDer Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes vom 22. Juli 2015 aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. 3. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Anschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Selbst geschaffene Vermögensgegenstände wurden mit den Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen. Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge wurden mit den Herstellungskosten angesetzt und vom Auftraggeber ungeprüft übernommen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Es sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren vorhanden. Unter der Bilanzposition Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen ist der Zeitwert der verrechnungsfähigen Vermögenswerte (Rückdeckungsversicherung) in Höhe von EUR 163.985,00 mit dem Erfüllungsbetrag aus der Pensionsverpflichtung in Höhe von EUR 352.267,00 nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet worden. Die Rückstellung der Pensionsverpflichtungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode). Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Heubeck zugrunde gelegt. Der Erfüllungsbetrag wurde unter Anwendung des IDW RH FAB 1.021 ermittelt. Er beträgt laut Gutachten EUR 352.267,00. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre von 1,82% angesetzt (Durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangen 7 Jahre 1,74%). Der abgezinste Unterschiedsbetrag aus der Berechnung mit dem Durchschnittszinssatz der letzten 10 Jahre und dem Durchschnittszinssatz der letzten 7 Jahre in Höhe von 5.985,00 EUR ist für eine Ausschüttung gesperrt. Erwartete Gehaltssteigerungen und ein Rententrend waren nicht zu berücksichtigen. Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Die Steuerückstellungen beinhalten sie bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. I. Ergänzende Angaben1. Angaben über Mitglieder der UnternehmensorganeGeschäftsführer
2. EventualverbindlichkeitenHaftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden in Höhe von 549.315,08 EUR. 3. MitarbeiterDie Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr im Jahresdurchschnitt 17 (im Vorjahr 17) Arbeitnehmer. Der Jahresabschluss wurde festgestellt am: 4. September 2024
Bispingen, 4. September 2024 Gez., Steffen Stelling Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.9.2024. |
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