Sparkasse Gummersbach

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRA 17134
Vorher
Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt
Eingetragen
22.7.2002
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Betrieb von Bankgeschäften aller Art sowie das Erbringen von Finanz-, Beratungs- und ähnlichen Dienstleistungen. Soweit gesetzlich zulässig; kann die Sparkasse -alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Sparkasse zu fördern, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie solche Unternehmen gründen oder erwerben, -ihre Geschäftstätigkeit auch durch Tochter-. Beteiligungs- und Gemeinschaftsunternehmen ausüben -sowie Unternehmens- und Kooperationsverträge mit anderen Unternehmen abschließen.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Dirk Steinbach
seit 19.1.2026
Vorsitzender des Vorstands
Gunter Derksen
seit 19.1.2026
Vorstandsmitglied

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Gummersbach

Gummersbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

der Sparkasse Gummersbach
Sitz Hindenburgstr. 4-8, 51643 Gummersbach
eingetragen beim Amtsgericht Köln
Handelsregister-Nr. HRA 17134

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 15.367.847,75 18.056
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 21.892.966,97 19.686
37.260.814,72 37.742
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 381.654.173,02 184.615
b) andere Forderungen 28.083.464,47 47.161
409.737.637,49 231.777
4. Forderungen an Kunden 1.990.045.453,35 1.939.531
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 743.233.649,05 EUR (716.717)
Kommunalkredite 202.551.285,39 EUR (141.529)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 47.421.314,77 69.363
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 47.421.314,77 EUR (69.363)
bb) von anderen Emittenten 16.568.688,82 32.992
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 9.982.165,98 EUR (21.476)
63.990.003,59 102.355
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
63.990.003,59 102.355
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 4.687.243,02 6.333
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 51.344.062,35 48.256
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 10.050,00 10
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 4.741.597,99 5.682
darunter:
Treuhandkredite 4.741.597,99 EUR (5.682)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 38.419,18 55
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
38.419,18 55
12. Sachanlagen 16.482.324,10 17.373
13. Sonstige Vermögensgegenstände 1.194.821,62 5.306
14. Rechnungsabgrenzungsposten 301.134,79 258
Summe der Aktiva 2.579.833.562,20 2.394.677

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 3.465,08 20
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 276.612.103,33 258.348
276.615.568,41 258.368
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 381.617.502,83 454.955
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 73.663.342,65 119.085
455.280.845,48 574.040
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 1.069.454.314,78 1.213.076
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 493.774.659,48 86.931
1.563.228.974,26 1.300.007
0,00 0
2.018.509.819,74 1.874.047
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 4.741.597,99 5.682
darunter:
Treuhandkredite 4.741.597,99 EUR (5.682)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 5.452.558,63 2.912
6. Rechnungsabgrenzungsposten 397.013,35 373
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 25.014.931,00 25.055
b) Steuerrückstellungen 6.217.180,99 1.449
c) andere Rückstellungen 10.436.152,11 11.288
41.668.264,10 37.791
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 15.380.474,45 15.545
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 100.211.095,92 85.811
Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB 1.386,77 EUR (1)
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 113.847.879,79 112.812
113.847.879,79 112.812
d) Bilanzgewinn 3.009.289,82 1.336
116.857.169,61 114.148
Summe der Passiva 2.579.833.562,20 2.394.677
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 46.918.452,59 54.650
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
46.918.452,59 54.650
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 142.321.070,56 134.643
142.321.070,56 134.643

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 69.311.360,36 39.154
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (331)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 652,02 EUR (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 1.911.159,08 587
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (0)
71.222.519,44 39.742
2. Zinsaufwendungen 20.278.945,58 6.980
darunter: abgesetzte positive Zinsen 12.203,79 EUR (821)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 29,44 EUR (0)
50.943.573,86 32.761
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 235.538,99 1.056
b) Beteiligungen 1.560.788,45 1.366
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 250,00 0
1.796.577,44 2.423
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 21.180.544,80 20.974
6. Provisionsaufwendungen 1.724.695,59 1.549
19.455.849,21 19.425
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
darunter: Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 EUR (0)
8. Sonstige betriebliche Erträge 2.078.911,52 1.813
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 154.467,61 EUR (164)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 28.510,82 EUR (6)
9. (weggefallen)
74.274.912,03 56.421
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 20.027.066,32 19.140
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 6.207.773,96 7.080
darunter: für Altersversorgung 2.580.215,28 EUR (3.500)
26.234.840,28 26.220
b) andere Verwaltungsaufwendungen 13.586.771,22 12.580
39.821.611,50 38.800
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 1.239.776,30 886
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.724.381,07 2.146
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 15,84 EUR (3)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 337.132,50 EUR (752)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 4.920.635,22 683
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
4.920.635,22 683
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 462
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 147.273,43 0
147.273,43 462
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 14.400.000,00 7.600
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 11.315.781,37 5.844
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR (0)
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR (0)
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 8.251.880,02 4.500
darunter: Veränderung der Steuerabgrenzung nach § 274 HGB 0,00 EUR (0)
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 54.611,53 8
8.306.491,55 4.508
25. Jahresüberschuss 3.009.289,82 1.336
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
3.009.289,82 1.336
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
3.009.289,82 1.336
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 3.009.289,82 1.336

Anhang

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Allgemeines

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheindarlehen mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt. Abzinsungen haben wir vorgenommen, soweit Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Begründung un- oder unterverzinslich waren.

Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld und die Situation einzelner Branchen ebenso wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt.

Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir für Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7 gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachten werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.

Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Zusätzlich besteht Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute.

Von Kunden im Zusammenhang mit der vorzeitigen Anpassung von Festzinsvereinbarungen an das aktuelle Marktzinsniveau erhaltene Ausgleichsbeträge wurden - wie Vorfälligkeitsentgelte - unmittelbar in voller Höhe erfolgswirksam vereinnahmt.

Wertpapiere

Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert.

Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen), wurden nur dann auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben, wenn von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist (gemildertes Niederstwertprinzip).

Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gehen wir bei Schuldverschreibungen aus, wenn sich zum Bilanzstichtag abzeichnet, dass vertragsgemäße Leistungen nicht oder nicht in dem zum Erwerbszeitpunkt erwarteten Umfang erbracht werden. Zur Beurteilung haben wir aktuelle Bonitätsbeurteilungen herangezogen. Unabhängig davon sind Wertminderungen von Schuldverschreibungen bis zum Rückzahlungswert stets dauerhaft, soweit sie auf die Verkürzung der Restlaufzeit zurückzuführen sind.

Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in § 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere nahezu vollständig nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System Simcorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde.

Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert grundsätzlich den Rücknahmepreis angesetzt. Sofern für Immobilienfonds im Einzelfall Risiken absehbar sind, die noch nicht im Rücknahmepreis berücksichtigt sind, haben wir dies durch einen Abschlag auf den Rücknahmepreis berücksichtigt.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Anteile an verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 800 EUR werden diese Vermögensgegenstände im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Die Gebäude werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt.

Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden entsprechend dem tatsächlichen Werteverzehr linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.

Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren, die Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt.

Verbindlichkeiten aus über mehreren Jahrzehnten umsatzlosen Sparkonten werden bilanziell aufgelöst. Die Sparkasse geht davon aus, dass diese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt werden müssen. Zugrundeliegende bestehende Rechtsansprüche der Kunden auf Auszahlung der Guthaben sind hiervon unberührt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In Einzelfällen haben wir dabei auch auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.

Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode).

Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei unbekannter Restlaufzeit haben wir den Abzinsungszeitraum vorsichtig geschätzt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen werden für Rückstellungen aus dem Bankgeschäft im Zinsergebnis und im sonstigen betrieblichen Aufwand für Rückstellungen aus dem Nicht-Bankgeschäft ausgewiesen. Erfolge aus einer geänderten Schätzung der Laufzeit werden in dem Posten erfasst, in dem die Ersterfassung des abgezinsten Erfüllungsbetrags erfolgte. Aufzinsungseffekte weisen wir unter den Zinsaufwendungen für Rückstellungen aus dem Bankgeschäft und im sonstigen betrieblichen Aufwand für Rückstellungen aus dem Nichtbankgeschäft aus.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 % sowie Rentensteigerungen von 2,5 % unterstellt. Bereits bekannte Steigerungen für das Jahr 2024 sind in der Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,82 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.

Altersteilzeitverträge wurden in der Sparkasse nach zwei grundsätzlichen Modellen abgeschlossen.

Das Altersteilzeitmodell basiert auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes, des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit (soweit diese vor dem 01.01.2023 abgeschlossen wurden) und ergänzender betrieblicher Vereinbarungen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3 % angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu 5 Jahre und 4 Monate. Die Abzinsung erfolgt mit dem der individuellen Restlaufzeit der einzelnen Verträge entsprechenden Zinssatz.

Das Ausstiegsmodell beruht auf betrieblichen Vereinbarungen. Während der Arbeitsphase wird die Arbeitszeit und Vergütung entsprechend um 25 % reduziert. In der zweiten Hälfte der Laufzeit wird der Beschäftigte mit reduzierten Bezügen (ein Zeitraum mit 62,5 % und ein Zeitraum mit 50 %) unwiderruflich vom Dienst freigestellt. Die hierfür gebildeten Rückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck ermittelt. Dabei werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3 % angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu 6 Jahre und 1 Monat. Die Abzinsung erfolgt mit dem der mittleren durchschnittlichen Restlaufzeit der Verpflichtung entsprechenden Marktzinssatz.

Bilanzierung und Bewertung von Derivaten

Die Sparkasse setzt Derivate im Wesentlichen im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen.

Derivate, die weder in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches bzw. in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB einbezogen wurden, noch Bestandteil des Handelsbestands sind, halten wir nicht.

Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen.

Kreditderivate halten wir sowohl in der Position des Sicherungsnehmers als auch des Sicherungsgebers. Dabei handelt es sich um in Credit Linked Notes eingebettete Credit Default Swaps. Als Sicherungsnehmer haben wir die Sicherungswirkung des Credit Default Swaps im Hinblick auf die vertraglichen Vereinbarungen und unsere Halteabsicht bis zur Fälligkeit bei der Bewertung der gesicherten Geschäfte berücksichtigt. In der Position des Sicherungsgebers gehaltene Kreditderivate behandeln wir aufgrund des vereinbarten Sicherungszwecks (Ausfallrisiko) und unserer Dauerhalteabsicht als gestellte Kreditsicherheit. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den für das Bürgschafts- und Garantiekreditgeschäft geltenden Regeln. Verbindlichkeitsrückstellungen für eine mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwartende Inanspruchnahme mussten wir nicht bilden. Den Nominalbetrag dieser Kreditderivate haben wir unter der Bilanz als Eventualverbindlichkeit (Bilanzvermerk) angegeben.

Im Hinblick auf die weiteren in strukturierten Produkten eingebetteten Derivate haben wir zusammen mit dem Basisinstrument als einheitlichen Vermögensgegenstand bilanziert. Strukturierte Produkte sind dadurch gekennzeichnet, dass ein verzinsliches oder unverzinsliches Basisinstrument (i. d. R. Forderungen oder Wertpapiere) mit einem oder mehreren Derivaten vertraglich zu einer Einheit verbunden ist. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte in Übereinstimmung mit der Stellungnahme RS HFA 22 des IDW.

Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)

Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) unseres Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 unter Berücksichtigung des fachlichen Hinweises des IDW vom 29.11.2022 im Rahmen einer barwertigen Berechnung untersucht. Das Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen Risikomanagement - alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente mit vergleichbarer maximaler Zinsbindungsdauer. Bei der Beurteilung wird die Summe der Barwerte aller zinsbezogenen Finanzinstrumente deren Buchwerten gegenübergestellt. Der Saldo wird um die voraussichtlich noch für die Verwaltung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungszuschlag auf Basis der Konditionen für Pfandbriefemissionen, Risikokosten, Verwaltungskosten) gemindert. Bei der Bemessung der Verwaltungskosten wurden sogenannte Overheadkosten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung einbezogen. Die Ermittlung der Barwerte erfolgt auf Basis der zukünftigen Zahlungsströme des Bankbuchs, abgezinst mit der Zinsstrukturkurve für Zinsswapgeschäfte unter Banken am Abschlussstichtag. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nach unseren Berechnungen nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war.

Währungsumrechnung

Nicht dem Handelsbestand zugeordnete und nicht in Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB aufgenommene, auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie am Bilanzstichtag nicht abgewickelte Kassageschäfte sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet.

Unsere Fremdwährungsbestände sind besonders gedeckt. Von einer besonderen Deckung gehen wir aus, wenn das Wechselkursänderungsrisiko durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung ausgeschlossen wird. Bei den besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um Währungspositionen von Kunden, die durch gegenläufige Geschäfte mit Kreditinstituten gedeckt sind.

Die Aufwendungen und Erträge von besonders gedeckten Geschäften wurden je Währung saldiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten (einschließlich der Eventualverbindlichkeiten) beträgt 7.780,8 TEUR bzw. 8.008,1 TEUR.

Auf Fremdwährung lautende Bargeldbestände wurden zum Kassakurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet.

C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Forderungen an die eigene Girozentrale 51.639,0 12.960,9

Der Unterposten b) - andere Forderungen (ohne Bausparguthaben) - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:

31.12.2023
TEUR
bis drei Monate 910,2
mehr als drei Monate bis ein Jahr 0,0
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 25.000,0
mehr als fünf Jahre 0,0

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Aktiva 4 - Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Forderungen an verbundene Unternehmen 15.655,0 16.328,0
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 38.477,7 29.219,2

Der Posten setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:

31.12.2023
TEUR
bis drei Monate 58.928,5
mehr als drei Monate bis ein Jahr 137.763,0
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 518.872,9
mehr als fünf Jahre 1.226.619,6
Forderungen mit unbestimmter Laufzeit 46.545,3

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Beträge, die bis zum 31.12 (Folgejahr) fällig werden 10.000,0 38.350,2

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Angabe der im Folgejahr fälligen Beträge einbezogen.

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2023
TEUR
börsennotiert 63.543,0
nicht börsennotiert 0,0

Wertpapiere des Anlagevermögens, deren Buchwert über ihrem beizulegenden Zeitwert liegt (Angabe gemäß § 285 Nr. 18 HGB)

Nicht mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet sind insgesamt Wertpapiere des Anlagevermögens mit Buchwerten von zusammen (ohne anteilige Zinsen) 29.923,0 TEUR
und beizulegenden Zeitwerten von zusammen 28.672,1 TEUR

Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die Sparkasse hält mehr als 10 % der Anteile an folgendem inländischem Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), das nachfolgend dargestellt und dem Anlagevermögen zugeordnet ist:

Name Buchwert
TEUR
Ausschüttung in 2023
TEUR
Tägliche Rückgabe möglich Unterlassene Abschreibungen
TEUR
Weiherarkaden Wiehl GmbH & Co. KG 90,2 103,6 nein 0,0

Die Gesellschaft wurde zum 31.12.2023 aufgelöst und befindet sich seitdem in Liquidation. 95% der Kommanditeinlage wurde zurückgezahlt.

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt.

Die Anteile an Investmentvermögen sind dem Anlagevermögen zugeordnet.

Die in diesem Posten enthaltenen Wertpapiere sind nicht börsenfähig.

Aktiva 7 - Beteiligungen

Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:

Name Sitz Anteil am Kapital
in %
Eigenkapital
Mio. EUR
Jahresergebnis Mio. EUR *
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband Düsseldorf 1,3692 914,3 k. A.
(31.12.2022)
Erwerbsgesellschaft der S-Finanz- gruppe mbH & Co. KG Neuhardenberg 0,22951 3.285,3 k. A.
(31.12.2022)
KPBAG Immobilien GmbH & Co. KG Gummersbach 45,4545 22,0 k. A.
(31.12.2022)
ERK Immobilien GmbH & Co. KG Gummersbach 45,4545 22,0 k. A.
(31.12.2022)
Gummersbacher Wohnungsbau GmbH Gummersbach 21,69 14,1 k. A.
(31.12.2022)
Karla Plattform GmbH Halle (Saale) 25,0 0,3 k. A.
(31.12.2022)

* Angabe nur, soweit Veröffentlichung erfolgt ist.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt.

Aktiva 8 - Verbundene Unternehmen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt.

Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der verbundenen Unternehmen für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wurde auf die Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB und auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet.

Aktiva 9 - Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Aktiva 12 - Sachanlagen

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
Im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 5.915,0
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.847,5

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt.

Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag und niedrigerem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten 8,6 9,4

Entwicklung des Anlagevermögens

Sachanlagevermögen / immaterielle Anlagen Grundstücke und Gebäude
in EUR
Betriebs- und Geschäftsausstattung
in EUR
Immaterielle Anlagewerte
in EUR
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 01.01. des Geschäftsjahres 30.999.801,32 14.456.152,17 517.360,98
Zugänge des Geschäftsjahres 7.020,00 346.893,96 0,00
Abgänge 106.537,84 2.891.471,15 130.809,87
Umbuchungen 0,00 0,00 0,00
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 30.900.283,48 11.911.574,98 386.551,11
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 01.01. des Geschäftsjahres 15.529.028,77 12.554.406,70 462.397,80
Abschreibungen im Geschäftsjahr 832.923,00 390.309,30 16.544,00
Zuschreibungen im Geschäftsjahr 0,00 0,00 0,00
Änderung der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit Zugängen 0,00 0,00 0,00
im Zusammenhang mit Abgängen 96.537,84 2.880.595,57 130.809,87
im Zusammenhang mit Umbuchungen 0,00 0,00 0,00
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 16.265.413,93 10.064.120,43 348.131,93
Buchwerte
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 14.634.869,55 1.847.454,55 38.419,18
Stand am 31.12. des Vorjahres 15.470.772,55 1.901.745,47 54.963,18
Finanzanlagevermögen (Aktiva 5 und 6) Anleihen und Schuldverschreibungen
in EUR
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
in EUR
Bilanzwert 01.01.2023 76.742.420,36 6.332.732,30
Veränderung im Geschäftsjahr -21.329.182,70 -1.645.489,28
Bilanzwert 31.12.2023 55.413.237,66 4.687.243,02
Finanzanlagevermögen (Aktiva 7, 8 und 13) Beteiligungen
in EUR
Anteile an Verbundenen Unternehmen
in EUR
Sonstige Vermögensgegenstände
in EUR
Bilanzwert 01.01.2023 48.256.394,35 10.050,00 77.126,85
Veränderung im Geschäftsjahr 3.087.668,00 0,00 0,00
Bilanzwert 31.12.2023 51.344.062,35 10.050,00 77.126,85

Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 21.893,5 31.551,8

Der Unterposten b) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:

31.12.2023
TEUR
bis drei Monate 11.198,5
mehr als drei Monate bis ein Jahr 13.968,8
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 103.952,1
mehr als fünf Jahre 144.490,2

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Für die folgenden Verbindlichkeiten sind Vermögensgegenstände als Sicherheit übertragen:

31.12.2023
TEUR
NRW.Bank Refinanzierungen 209.039,7

Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4,4 2,4
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 16.275,7 10.665,1
Der Unterposten a) ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen: 31.12.2023
TEUR
bis drei Monate 913,1
mehr als drei Monate bis ein Jahr 72.203,5
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 546,7
mehr als fünf Jahre 0,0
Der Unterposten b) bb) - andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen: 31.12.2023
TEUR
bis drei Monate 277.285,3
mehr als drei Monate bis ein Jahr 174.143,8
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 37.036,7
mehr als fünf Jahre 1.814,3

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Passiva 4 - Treuhandverbindlichkeiten

Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen 365,1 323,5

Passiva 7 - Rückstellungen

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2023 241,6 TEUR.

Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde.

Passiva 9 - Nachrangige Verbindlichkeiten

Folgende nachrangige Verbindlichkeiten übersteigen 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten:

Betrag
TEUR
Währung Zinssatz
%
fällig am Rückzahlungsverpflichtung
10.000,0 EUR 1,50 05.08.2030 nein
3.000,0 EUR 3,00 17.05.2032 nein

Die nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt 2.380,0 TEUR, die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, haben eine Durchschnittsverzinsung von 2,57 % und eine ursprüngliche Laufzeit von 8 bis 12 Jahren; davon werden in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, 200,0 TEUR fällig.

Für die in dieser Position ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von 301,2 TEUR angefallen.

Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden. Sie sind für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder andere Schuldformen besteht nicht.

Erläuterungen zu den Posten unter dem Bilanzstrich

Eventualverbindlichkeiten

In den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten sind folgende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten:

31.12.2023
TEUR
Credit Default Swaps 10.000,0

In diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Risikovorsorge gebildet. Sie ist vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden.

Andere Verpflichtungen

Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern im Einzelfall nicht davon ausgegangen werden kann, haben wir eine ausreichende Risikovorsorge gebildet. Die gebildete Risikovorsorge ist vom Gesamtbetrag der unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt worden.

D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Gewinn- und Verlustrechnung 8 - Sonstige betriebliche Erträge

Der Posten enthält folgende wesentliche Einzelbeträge:

TEUR
Grundstückserträge 690,7

Gewinn- und Verlustrechnung 10 - Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

In diesem Posten sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 1.075,1 TEUR enthalten, die im Wesentlichen aus der Verpflichtung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen an den Zusatzfonds des Sparkassenteilfonds des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes gemäß den Grundsätzen der Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe resultieren.

Gewinn- und Verlustrechnung 12 - Sonstige betriebliche Aufwendungen

Der Posten enthält folgende wesentliche Einzelbeträge:

TEUR
Spenden an Sparkassen- und Bürgerstiftungen 1.000,0

E. SONSTIGE ANGABEN

Latente Steuern

Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,825 % und eines Gewerbesteuersatzes von 16,66 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.

Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen folgender Gruppen von Vermögensgegenständen und Schulden:

Rückstellungen

Vorsorge für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB

Beteiligungen und verbundene Unternehmen

Einzel- und Pauschalwertberichtigungen

Die passiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen folgender Gruppen von Vermögensgegenständen und Schulden:

Beteiligungen und verbundene Unternehmen

Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde.

Derivative Finanzinstrumente

Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen und somit nicht einzeln bewertet. Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt. Dabei fanden die am Markt beobachtbaren Zinssätze für Zinsswapgeschäfte per 31. Dezember 2023 Verwendung. Die in nachstehender Tabelle ausgewiesenen Zeitwerte enthalten keine Zinsen und Kosten (clean price).

Nominalbeträge
in Mio. EUR
Beizulegende Zeitwerte *
in Mio. EUR
nach Restlaufzeiten Insgesamt Preis nach Bewertungsmethode
Bis 1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre positiv negativ
Zins-/zinsindex- bezogene Geschäfte
Zinsswaps 5,0 36,5 534,0 575,5 51,9 -3,9

*) Negative Zeitwerte aus Sicht der Sparkasse werden mit Minus angegeben.

Soweit kein aktiver Markt besteht, wurde der beizulegende Zeitwert anhand von Bewertungsmethoden ermittelt.

Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente handelt es sich ausschließlich um deutsche Kreditinstitute. Im Berichtszeitraum wurden keine Handelsbuchgeschäfte in derivativen Finanzinstrumenten getätigt.

Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle Verpflichtungen

Im Jahr 1990 hat die Sparkasse aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen im Rahmen eines Sale-and-lease-back-Geschäftes das asbestsanierungsbedürftige Hauptgeschäftsstellengebäude in Bergneustadt an eine Zweckgesellschaft veräußert. Der ursprünglich geschlossene Vertrag wurde im Jahr 2008 vorzeitig mit einer Vertragslaufzeit bis 31.12.2038 verlängert. Der jährliche Leasingaufwand beläuft sich auf 226 TEUR. Es besteht das Recht zur vorzeitigen Kündigung nach 15 Jahren.

In den Jahren 2008 und 2009 wurden im Rahmen weiterer Sale-and-lease-back-Vereinbarungen Immobilien an Zweckgesellschaften zum Zwecke der Hebung stiller Reserven zur Eigenkapitalstärkung veräußert. Ein Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2038 mit dem Recht zur vorzeitigen Kündigung nach 15 Jahren und zwei Verträge haben eine Laufzeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2039 ohne ein Recht zur vorzeitigen Kündigung. Die Leasingverpflichtungen aus diesen Verträgen belaufen sich p.a. auf 598 TEUR.

Die o.g. Leasingraten beinhalten einen Verwaltungskostenbeitrag, der jährlich einer preisbedingten Anpassung unterliegt. Sie sind zudem den Kapitalmarktverhältnissen bei Ablauf der vereinbarten Zinsbindungsdauer für die Refinanzierung der Zweckgesellschaften anzupassen.

Leistungszusage der Zusatzversorgungskasse

Die Sparkasse Gummersbach hat ihren Beschäftigten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Für die Durchführung der Zusage bedient sich die Sparkasse der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (im Folgenden: RZVK) und somit eines externen Versorgungsträgers. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die RZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der RZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses (Gruppenversicherungsvertrag) die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Maßgeblich für die Höhe der Rentenleistung ist die Summe der vom Beschäftigten bis zum Rentenbeginn erworbenen Versorgungspunkte, die auf Basis des jeweiligen versorgungspflichtigen Entgelts und des Alters der Beschäftigten ermittelt werden.

Die RZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines 100-jährigen, gleitenden Deckungsabschnitts ein Gesamtfinanzierungssatz bezogen auf die versorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die RZVK erhebt zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem vor dem 01.01.2002 erworbenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld, das Teil des Gesamtfinanzierungssatzes ist. Der Gesamtfinanzierungssatz (einschl. Sanierungsgeld) beträgt derzeit 7,75 % des versorgungspflichtigen Entgelts; davon entfallen 4,25 % auf die Umlage. Der Finanzierungssatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse für die Zusatzversorgung betrugen bei versorgungspflichtigen Entgelten von 17,7 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023 1,5 Mio. EUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der RZVK handelsrechtlich eine mittelbare Altersversorgungsverpflichtung. Die RZVK hat im Auftrag des Rheinischen Sparkassen-und Giroverbandes im Namen und für Rechnung der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2023 durch die Heubeck AG ermitteln lassen. Unabhängig davon, dass es sich beim Vermögen der RZVK im Abrechnungsverband I um Kollektivvermögen aller Mitglieder handelt (sogenanntes Puffervermögen, das dazu dient, den Finanzierungssatz im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I der RZVK stabil zu halten), wird gemäß IDW RS HFA 30 für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB für die Sparkasse anteiliges Vermögen in Abzug gebracht. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag für die Sparkasse auf 49,0 Mio. EUR.

Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte durch die Heubeck AG auf der Grundlage des Anwartschaftsbarwertverfahrens, wobei die Heubeck-Richttafeln 2018G (modifiziert im Hinblick auf die Besonderheiten des Versichertenbestandes), ein Zinssatz von 1,83 % (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der auf Basis der einschlägigen Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank für November 2023 auf den 31.12.2023 fortgeschrieben wurde) bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 HGB) sowie eine Rentendynamik entsprechend der Satzung der RZVK von 1 % zugrunde gelegt wurden. Da es sich nicht um ein endgehaltsbezogenes Versorgungssystem handelt, ist ein Gehaltstrend nicht zu berücksichtigen. Die Daten des Versichertenbestands zum 31.12.2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand zum 31.12.2022 abgestellt wurde. Anwartschaftszuwächse wurden auf der Grundlage der versorgungspflichtigen Entgelte auf den 31.12.2023 hochgerechnet.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, nach der diese für die Erfüllung der zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die RZVK die Leistungen nicht selbst erbringt. Hierfür liegen gemäß einer aktuellen gutachterlichen Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars keine Anhaltspunkte vor. Der Verantwortliche Aktuar hat darüber hinaus die Gewährleistung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen der RZVK zum 31.12.2022 gemäß § 7 der Satzung der RZVK bestätigt. Er hält somit die Annahmen zur Ermittlung des Gesamtfinanzierungssatzes für angemessen. Das im Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung vorhandene Vermögen und die zukünftigen Ansprüche auf Zahlung von Umlagen und Sanierungsgeld reichen danach auf der Grundlage der Annahmen über die weitere Entwicklung des Vermögens und des Versichertenbestandes (einschließlich Neuzugang) aus, um zu jedem Zeitpunkt die bestehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Versicherten zu erfüllen (versicherungsmathematisches Äquivalenzprinzip).

Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)

Als ehemaliger Aktionär der WestLB AG ist der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf - RSGV - mit rd. 25,03 % an der "Erste Abwicklungsanstalt" beteiligt. Auf diese Abwicklungsanstalt gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) wurden in den Jahren 2009 und 2012 Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der ehemaligen WestLB AG zum Zwecke der Abwicklung übertragen.

Der RSGV ist entsprechend seinem Anteil (25,03 %) verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch das Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd. EUR und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Bis zu einer auf den Höchstbetrag anzurechnenden Höhe von 37,5 Mio. EUR besteht die Verpflichtung, bei Bedarf Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu stellen.

Auf die Sparkasse entfällt als Mitglied des RSGV eine anteilige indirekte Verpflichtung entsprechend ihrer Beteiligung am RSGV. Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse ist für diese Verpflichtung im Jahresabschluss 2023 der Sparkasse keine Rückstellung zu bilden.

Es besteht jedoch das Risiko, dass die Sparkasse während der Abwicklungsdauer entsprechend ihrem Anteil am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch genommen wird. Die Sparkasse ist verpflichtet, über einen Zeitraum von 25 Jahren aus den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres jährlich eine bilanzielle Vorsorge zu treffen. Die Höhe der Vorsorge orientiert sich an unserer Beteiligungsquote am RSGV zum Zeitpunkt der Übernahme der indirekten Verpflichtung im Jahr 2009 (1,45 %). Die Notwendigkeit einer weiteren bilanziellen Vorsorge wird vertragsgemäß von allen Beteiligten regelmäßig überprüft. Neben dem Erreichen eines Mindestvorsorgevolumens muss auf Basis des Abwicklungsplans der "Erste Abwicklungsanstalt" erwartet werden, dass während der gesamten Abwicklungsdauer kein Verlustausgleich zu leisten ist.

Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Überprüfung im Jahr 2016 wurde die Dotierung der bilanziellen Vorsorge zum 31.12.2015 b. a. W. ausgesetzt. Die Voraussetzungen für die Aussetzung sind auch zum 31.12.2023 erfüllt.

Die bis zum 31.12.2014 gebildete bilanzielle Vorsorge von 6,5 Mio. EUR in Form der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB bleibt von der Aussetzung unberührt.

Abschlussprüferhonorar

Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:

TEUR
Abschlussprüferleistungen 343,5
Andere Bestätigungsleistungen 37,9
Sonstige Leistungen 0,0
Gesamtbetrag 381,4

Berichterstattung über die Bezüge der und andere Leistungen an Mitglieder des Vorstandes

Für die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstandes ist der vom Verwaltungsrat gebildete Hauptausschuss zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.

Mit den Mitgliedern des Vorstandes bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Der mit Herrn Grebe abgeschlossene Dienstvertrag hat eine kürzere Laufzeit und ist bis zum 31.12.2025 befristet.

Neben den festen Bezügen (Grundgehalt und Allgemeine Zulage von 15 % bzw. Jahresfestgehalt) kann den Mitgliedern des Vorstandes als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehaltes bzw. des Jahresfestgehaltes gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich vom Hauptausschuss festgelegt. Am 19.06.2023 hat der Hauptausschuss auf Grundlage einer von ihm am 07.06.2021 beschlossenen Regelung die Zahlung der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2022 festgelegt. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung werden nicht gewährt. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Den Mitgliedern des Vorstandes wurden im Geschäftsjahr 2023 Gesamtbezüge in Höhe von 846,5 TEUR gewährt, die sich wie folgt aufteilen:

Auf Herrn Grebe entfielen 478,0 TEUR (davon erfolgsabhängig 54,2 TEUR) und auf Herrn Steinbach entfielen 368,5 TEUR (davon erfolgsabhängig 47,0 TEUR). Sachbezüge und Nebenleistungen sind in den erfolgsunabhängigen Teil einbezogen. Sie betreffen im Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung des Dienstfahrzeuges. Diese werden gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ermittelt.

Im Falle der regulären Beendigung der Tätigkeit hat Herr Grebe Anspruch auf Ruhegeldzahlungen. Der Anspruch beträgt 55 % der festen Bezüge. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegeldzahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Auf dieser Basis und unter der Annahme eines Eintritts in den Ruhestand am 01.01.2026 wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Der zur Ermittlung des Barwertes der Pensionsrückstellung zu Grunde gelegte Rechnungszins stieg auf 1,82 % (Vorjahr 1,78 %). Für Herrn Grebe ergab sich eine Zuführung im Jahr 2023 von 248,7 TEUR, der Barwert der Pensionsansprüche stieg auf 5.745,8 TEUR.

Für Herrn Grebe finden hinsichtlich der Ruhegeldzahlungen für Hinterbliebene die Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Giroverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter Anwendung.

Mit Herrn Steinbach besteht ein gesonderter Versorgungsvertrag, in dem die Sparkasse Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Wege der Durchführung über eine Unterstützungskasse zugesagt hat. Die Aufwendungen in 2023 hierfür betrugen 78,3 TEUR.

Für die früheren Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge in Höhe von 1.287,2 TEUR gezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 18.509,2 TEUR.

Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien

Den Mitgliedern des Verwaltungsrates einschließlich den beratend teilnehmenden Hauptverwaltungsbeamten wurde für ihre Tätigkeit im Aufsichtsgremium der Sparkasse Gummersbach einschließlich seiner Ausschüsse (Hauptausschuss und Risikoausschuss) ein Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von 350,00 EUR gezahlt. Die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag. Der 1. stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates sowie die stellvertretenden Vorsitzenden des Risiko- und Hauptausschusses erhalten jeweils den anderthalbfachen Betrag. Außerdem erhalten die ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates und die beratend teilnehmenden Hauptverwaltungsbeamten für die Tätigkeit im Verwaltungsrat einen Pauschalbetrag von 1.800,00 EUR p. a., der Vorsitzende erhält den doppelten Betrag, der 1. stellvertretende Vorsitzende den anderthalbfachen Betrag.

Den Mitgliedern des Verwaltungsrates wurden im Geschäftsjahr 2023 Gesamtbezüge in Höhe von 111,4 TEUR gewährt (davon erfolgsabhängig 0,0 TEUR). In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich folgende Bezüge der ordentlichen, stellvertretenden sowie der beratend teilnehmenden Mitglieder der zuvor genannten Gremien:

Helga Auerswald 1,1 TEUR; Volker Berthold 5,3 TEUR; Thomas Bremer 3,9 TEUR; Andreas Dannenberg 3,6 TEUR; Uwe Dick 0,4 TEUR; Thorsten Dreßler 0,4 TEUR; Christian Foik 0,4 TEUR; Bärbel Frackenpohl-Hunscher 3,6 TEUR; Ute Fritz-Schäfer 0,4 TEUR; Bernd Frölich 0,4 TEUR; Larissa Gebser 6,7 TEUR; Konrad Gerards 3,2 TEUR; Rainer Gottschlich 5,0 TEUR; Andre Grube 4,6 TEUR; Daniel Grütz 0,4 TEUR; Gisa Hauschildt 2,8 TEUR; Frank Helmenstein 10,6 TEUR; Kristin Henn 0,4 TEUR; Jörg Jansen 0,4 TEUR; Christoph Irle 3,9 TEUR; Detlef Kämmerer 5,3 TEUR; Wolfgang Kamp 3,9 TEUR; Jürgen Körber 0,4 TEUR; Thorsten Konzelmann 5,3 TEUR; Volker Kranenberg 3,9 TEUR; Markus Lang 2,5 TEUR; Jürgen Marquardt 6,0 TEUR; Nicole Mücke 0,4 TEUR; Hilko Redenius 4,6 TEUR; Karl-Ludwig Riegert 6,0 TEUR; Thomas Seimen 0,4 TEUR; Ralf Siepermann 5,3 TEUR; Joachim Scholz 1,1 TEUR; Reinhard Schulte 0,4 TEUR; Ulrich Stücker 4,3 TEUR; Matthias Thul 5,0 TEUR

Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31. Dezember 2023 Kredite und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von zusammen 1.610,4 TEUR und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 2.500,7 TEUR gewährt.

Mitarbeiter/innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2023 2022
Vollzeitkräfte 194 203
Teilzeit- und Ultimokräfte 105 109
299 313
Auszubildende 22 22
Insgesamt 321 334

Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien großer Kapitalgesellschaften

Folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien großer Kapitalgesellschaften werden von den Mitgliedern des Vorstandes der Sparkasse Gummersbach wahrgenommen:

Frank Grebe Aufsichtsrat der PROVINZIAL Rheinland Lebensversicherung AG
Aufsichtsrat der PROVINZIAL NordWest AG

Offenlegung der Angaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen durch Institute

Die nicht aus dem Jahresabschluss ersichtlichen offenzulegenden Angaben gemäß der Verordnung (EU) 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen werden auf der Internetseite der Sparkasse (www.sparkasse-gm.de) unter der Rubrik "Preise und Hinweise" veröffentlicht.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahrs sind nicht eingetreten.

Verwaltungsrat

Vorsitzendes Mitglied Frank Helmenstein Bürgermeister der Stadt Gummersbach
1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds Karl-Ludwig Riegert pensionierter Oberstudienrat
2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds Ralf Siepermann kaufmännischer Leiter

Mitglieder

Volker Berthold

Sparkassenangestellter

Thomas Bremer

Sparkassenangestellter

Andreas Dannenberg

Sparkassenangestellter

Bärbel Frackenpohl-Hunscher

Realschullehrerin

Larissa Gebser

Hausfrau

Konrad Gerards

Rentner

Rainer Gottschlich

Diplom-Handelslehrer

Andre Grube

Sparkassenangestellter

Gisa Hauschildt (bis 27.06.2023)

Hausfrau

Christoph Irle

Sparkassenangestellter

Detlef Kämmerer

Rentner

Wolfgang Kamp

Sparkassenangestellter

Thorsten Konzelmann

Diplom-Verwaltungswirt Landschaftsverband

Volker Kranenberg

Offizier der Luftwaffe

Markus Lang (ab 28.06.2023)

selbständiger Bestatter

Jürgen Marquardt

stv. Bürgermeister, selbst. Kaufmann Gebäudemodernisierung

Karl-Ludwig Riegert

pensionierter Oberstudienrat

Ralf Siepermann

kaufmännischer Leiter

Stellvertreter

Bernd Frölich (bis 27.06.2023)

Sparkassenangestellter

Anke Schmitz (ab 28.06.2023)

Sparkassenangestellte

Thorsten Dreßler

Sparkassenangestellter

Christian Foik

Sparkassenangestellter

Ute Fritz-Schäfer

Büroangestellte

Thomas Seimen

Projektleiter Krankenhaustechnik

Joachim Scholz

Rentner

Andrea Saynisch (bis 27.06.2023)

Fachberaterin medizinischer Außendienst

Claudia Trekel (ab 28.06.2023)

Foto-Ingenieurin

Nicole Mücke

Sparkassenangestellte

Markus Lang (bis 27.06.2023)

selbständiger Bestatter

Kristin Henn

Sparkassenangestellte

Daniel Grütz

Gymnasiallehrer

Dennis Stabbert (ab 28.06.2023)

Sparkassenangestellter

Helga Auerswald

2. stv. Bürgermeisterin, Hausfrau

Jörg Jansen

Polizeibeamter

Gisa Hauschildt (ab 28.06.2023)

Hausfrau

Uwe Dick

Personalratsvorsitzender

Jürgen Körber

Rentner

Reinhard Schulte

Oberstudienrat

Vorstand

Frank Grebe, Vorsitzender

Dirk Steinbach

 

Gummersbach, 15. März 2024

Der Vorstand

Frank Grebe

Dirk Steinbach

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG
zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Gummersbach hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Gummersbach besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Gummersbach definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 74.274,9 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 257,8.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 11.315,8 TEUR.

Die Steuern auf Gewinne betragen 8.251,9 TEUR. Die Steuern betreffen ausschließlich laufende Steuern. Die Sparkasse Gummersbach hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Gummersbach (im Folgenden "Sparkasse"), Gummersbach

A. Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

B. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt hinsichtlich der Ermittlung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft dar.

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhaltes haben wir wie folgt aufgebaut:

a) Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

b) Prüferisches Vorgehen

c) Verweis auf weitergehende Informationen

a) Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.12.2023 unter der Bilanzposition Aktiva 4 Forderungen an Kunden in Höhe von 1.990,0 Mio. EUR ausgewiesen, die rund 71 % der Bilanzsumme ausmachen; darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 189,2 Mio. EUR. Das Kreditgeschäft ist eine wesentliche Geschäftsaktivität der Sparkasse.

Die Sparkasse untersucht regelmäßig und ggf. anlassbezogen, ob die Werthaltigkeit der Forderungen im Kreditgeschäft weiterhin gegeben ist. Ist zweifelhaft, ob der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen kann (Ausfallrisiko), ist für die Forderung eine Wertberichtigung zu bilden. Ein möglicher Wertberichtigungsbedarf, d. h die Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert, wird grundsätzlich aus der Differenz des aktuellen Buchwertes der Forderung und den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zukünftig erwarteten Zahlungseingängen (einschl. erwarteter Erlöse aus der Verwertung von Kreditsicherheiten) ermittelt. Bei außerbilanziellen Geschäften (Bürgschaften, Gewährleistungen) und unwiderruflichen Kreditzusagen, bei denen eine Inanspruchnahme und ein darauf folgender Kreditausfall droht, werden entsprechende Rückstellungen gebildet. Darüber hinaus bildet die Sparkasse für vorhersehbare, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierte Adressenausfallrisiken Pauschalwertberichtigungen. Als fachliche Grundlage wird der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebene Rechnungslegungsstandards IDW RS BFA 7 verwendet.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit einzelner Forderungen an Kunden (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen und der Eventualverbindlichkeiten) und die Bildung von Pauschalwertberichtigungen sind von hoher Relevanz für die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses der Sparkasse und waren damit auch im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes führen wir auf der Grundlage unserer Risikoeinschätzung mit jährlich wechselnden Schwerpunkten Aufbau- und Funktionsprüfungen des relevanten internen Kontrollsystems (i. W. zur Kreditgewährung, zur Risikofrüherkennung, zur Risikoklassifizierung von Kreditnehmern sowie zur Sicherheitenbewertung und Risikovorsorge) sowie stets auch aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements durch. Darüber hinaus untersuchen wir strukturelle Merkmale des Kreditbestandes der Sparkasse (z. B. Größenklassen-; Branchen-, Ratingstruktur) und leiten daraus ggf. weitergehende Prüfungshandlungen ab.

Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements wurden nach einem berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. die zugewiesene Risikoklassifizierungsnote, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite), die Branchenzugehörigkeit oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers. Die ausgewählten Kreditengagements haben wir hinsichtlich der Beachtung der internen Kreditprozesse und daraufhin untersucht, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers eine vertragsgemäße Erfüllung erwarten lassen oder eine Rückführung der Forderung durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist. Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung zugrundeliegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch erwarteten Zahlungseingänge gewürdigt. Hinsichtlich der Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere geprüft, ob diese nach Maßgabe des IDW RS BFA 7 ermittelt wurden.

Die vom Vorstand zur Bewertung einzelner Forderungen sowie zur Bemessung der Pauschalwertberichtigungen eingerichteten Kredit- und Rechnungslegungsprozesse ermöglichen nach dem Ergebnis unserer Prüfung eine ordnungsgemäße Bewertung und werden beachtet. Bei den in unsere Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements waren die von der Sparkasse der Bewertungsentscheidung zugrundeliegenden Annahmen nachvollziehbar und im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sachgerecht abgeleitet. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgte nachvollziehbar nach Maßgabe des IDW RS BFA 7.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt C) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2 und 4.2.1).

C. Sonstige Informationen

Die sonstigen Informationen, die uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt werden, umfassen den Bericht des Verwaltungsrates, für den der Verwaltungsrat verantwortlich ist.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

D. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

E. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse;

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

F. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO:

Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Von der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes beschäftigte Personen, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäftes gemäß § 89 Abs. 1 Satz 1, 2 und 5 WpHG i. V. m. § 24 Abs. 6 SpkG NRW,

Bestätigungen im Zusammenhang mit der Abtretung von Kreditforderungen im Zuge geldpolitischer Geschäfte der Bundesbank (sog. "MACCs Verfahren" der Bundesbank),

Bestätigungen gemäß § 16j Abs. 2 Satz 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) hinsichtlich der Bemessungsgrundlage der Umlage im Aufgabenbereich Wertpapierhandel.

G. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Tanja Freund.

 

Düsseldorf, 16. Mai 2024

Prüfungsstelle des
Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes

Freund, Wirtschaftsprüferin

Herbig, Verbandsprüfer

LAGEBERICHT

1 Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse

Die Sparkasse ist gemäß § 1 des Sparkassengesetzes NRW eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbands, Düsseldorf, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Köln unter der Nummer A 17134 im Handelsregister eingetragen.

Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband, der von der Stadt Gummersbach, der Stadt Bergneustadt, der Stadt Wiehl und der Gemeinde Nümbrecht gebildet wird. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Gummersbach. Satzungsgebiet der Sparkasse ist das Gebiet des Trägers und des Oberbergischen Kreises.

Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Sparkasse ist Mitglied im Rheinischen Sparkassen- und Giroverband und über dessen SparkassenTeilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der SparkassenFinanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat am 27.08.2021 einen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung ist die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nachgekommen. Kern der Einigung ist u. a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds (Zusatzfonds), der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein.

Aufgabe der Sparkasse ist es gemäß § 2 des Sparkassengesetzes NRW, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers, zu dienen. Sie stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie versorgt im Kreditgeschäft vorwiegend den Mittelstand sowie die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise. Sie führt ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrags. Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. Sie betreibt im Rahmen des Sparkassengesetzes NRW und den nach diesem Gesetz erlassenen Begleitvorschriften alle banküblichen Geschäfte.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 4,4 % auf 328 verringert, von denen 27 in Ausbildung sind. Der Rückgang ist Folge einer natürlichen Fluktuation und der Nutzung von Vorruhestandsregelungen.

Per 01.01.2023 wurden die Geschäftsstellen Lantenbach, Hülsenbusch und Hackenberg in SB-Geschäftsstellen umgewandelt und die Geschäftsstelle Windhagen geschlossen, so dass sich die Gesamtzahl der Geschäftsstellen gegenüber dem Vorjahr um vier reduzierte.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: zu dem fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter.

Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %), wurde mit 3,1 % leicht übertroffen, u.a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um 2,4 % zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete.

Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 % (arbeitstäglich bereinigt: -0,1 %), die Prognosen hatten zwischen -0,7 % bis +0,3 % gelegen. Der BIP-Rückgang um 0,3 % war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 % zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte.

Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4 % jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2 %), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte.

Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkte. Während sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 %). Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat.

Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen.

Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 %. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9 %).

Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8 %) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr 2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr.

Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Millionen. Noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm.

Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+3,8 %).

Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z.B. 2013: 26.120).

Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im Handel (+26,0 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen. Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81 (Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom Handel mit einer Quote von 62.

Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14 % verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr 2020.

Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was nun wegfiel.

Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert.

Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7 %).

Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60 % über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim Erwerb von Wohneigentum.

Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 % geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % zu Jahresbeginn bis auf 5,25% bis 5,5 % zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 % auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.

Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023 mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20 % im Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund 16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben, bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von knapp 19 %; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um knapp 14 % zu.

Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben der EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über der Marke von 2,5 % (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3 %. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023 auf 2,06 %.

2.2 Branchenumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen 2023

Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war.

Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %.

Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach.

Auch die Sparkassen im Rheinland verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+0,6 %). Dieses Plus resultierte einzig aus dem Firmenkundengeschäft (+1,9 %), während es im Geschäft mit privaten Kunden zu Bestandsrückgängen (-1,3 %) kam. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten zurück (-41,4 %), aber auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-22,7 %).

Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 %. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften.

In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4 % gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten.

Auch die Entwicklung bei den rheinischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen zwischen den einzelnen Einlagenformen. Die größten absoluten Mittelabflüsse waren im Berichtsjahr 2023 bei täglich fälligen Geldern zu verzeichnen, die in den Vorjahren mangels verzinster Alternativen kontinuierlich zugenommen hatten.

Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der rheinischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 23 Mrd. EUR und lag damit fast ein Viertel über dem Vorjahreswert.

Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben.Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die rheinischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss", auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen Situation erhöhten die rheinischen Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf einem vergleichsweise moderaten Niveau.

Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften.

Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.

Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15.02.2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.

Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht.

2.3 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Folgende strategischen Kennzahlen stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:

Kennzahlen Betrag bzw. Quote
Gesamtkapitalquote nach CRR 1) 15,92 %
Betriebsergebnis vor Bewertung in Prozent der Durchschnittsbilanzsumme 2) 1,29 %
Verwaltungsaufwand zum Kundengeschäftsvolumen II (KGV II) 3) 0,84 %

1) Gesamtkapitalquote nach CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionswerte (Adressenausfall- und operationelle Risiken))
2) Betriebsergebnis vor Bewertung in Prozent der Durchschnittsbilanzsumme (Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen))
3) Verhältnis des Verwaltungsaufwandes zu der Summe aus Kundenforderungen, Kundenverbindlichkeiten und Kundenwertpapiergeschäft

2.4 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Geschäftsentwicklung

Bestand Anteil in % der Bilanzsumme
2023
TEUR
2022
TEUR
Veränderung
TEUR
Veränderung
%
%
Bilanzsumme 2.579.834 2.394.677 185.157 7,7
DBS 1) 2.506.237 2.435.256 70.981 2,9
Geschäftsvolumen 2) 2.626.752 2.449.327 177.425 7,2
Barreserve 37.261 37.742 -481 -1,3 1,4
Forderungen an Kreditinstitute 409.738 231.777 177.961 76,8 15,9
Ford. an Kunden 3) 1.994.787 1.945.213 49.574 2,6 77,3
Wertpapieranlagen 4) 68.677 108.688 -40.011 -36,8 2,7
Beteiligungen / Anteilsbesitz 51.354 48.266 3.088 6,4 2,0
Sachanlagen 16.482 17.373 -891 -5,1 0,6
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 276.616 258.368 18.248 7,1 10,7
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 5) 2.038.632 1.895.274 143.358 7,6 79,0
Rückstellungen 41.668 37.791 3.877 10,3 1,6
Eigenkapital 116.857 114.148 2.709 2,4 4,5
Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren Veränderung in Prozentpunkten
Gesamtkapitalquote nach CRR 15,92 % 15,27 % + 0,65
Betriebsergebnis vor Bewertung 1,29 % 0,67 % + 0,62
Verwaltungsaufwand zum KGV II 0,84 % 0,82 % + 0,02

1) DBS = Durchschnittsbilanzsumme
2) Geschäftsvolumen = Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten
3) Forderungen an Kunden = Summe aus Aktiva 4 und Aktiva 9
4) Wertpapieranlagen = Summe aus Aktiva 5 und Aktiva 6
5) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden = Summe aus Passiva 2, Passiva 4 und Passiva 9

Das Geschäftsjahr 2023 war maßgeblich geprägt von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen unter dem Einfluss internationaler Konflikte und hohen Preissteigerungen. Nach langer Zeit des Null- und Negativzinses nahm dabei die Normalisierung des Zinsniveaus positiven Einfluss auf unser Geschäftsergebnis. Hervorzuheben ist ein starker Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute sowie ein weiteres Anwachsen der Forderungen an Kunden bei gleichzeitigem Abschmelzen der eigenen Wertpapieranlagen, auf die wir im weiteren Verlauf näher eingehen.

2.4.1 Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Die Steigerung der Bilanzsumme begründet sich insbesondere aus dem wie bereits im Vorjahr starken Anstieg der Forderungen gegenüber Kreditinstituten, welches aus der Anlage von Übernachtguthaben bei der Deutschen Bundesbank resultiert sowie aus dem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber unseren Kunden, die aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus ihre Gelder verstärkt in befristete Einlagen anlegten.

2.4.2 Aktivgeschäft

2.4.2.1 Barreserve

Die Barreserve verharrte nahezu auf gleichem Niveau. Der Rückgang der Kassenbestände wurde durch den Anstieg der bei der Deutschen Bundesbank geführten Guthaben annähernd kompensiert.

2.4.2.2 Forderungen an Kreditinstitute

Der Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute resultiert vorrangig aus dem genutzten Instrument der Einlagefazilität bei der Deutschen Bundesbank (327,1 Mio. EUR). Aufgrund Fälligkeiten von Schuldscheindarlehen und Festgeldanlagen sowie bei Verschiebungen im Bereich des Verrechnungsguthabens erhöhten sich die Forderungen an Kreditinstitute insgesamt um 178,0 Mio. EUR.

2.4.2.3 Kundenkreditvolumen

In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Dennoch erhöhte sich das Kundenkreditvolumen. Die Forderungen an Kunden (Aktiva 4 und Aktiva 9) erhöhten sich insgesamt um 49,6 Mio. EUR auf 1.994,8 Mio. EUR. Das Wachstum der Kundenkredite vollzog sich überwiegend im kurzfristigen Bereich und lag über dem Vorjahresniveau. Insbesondere im privaten Wohnungsbau war jedoch eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu verzeichnen.

Die Sparkasse hat im Geschäftsjahr 2023 neue Kredite in Höhe von insgesamt 265,2 Mio. EUR zugesagt (Vorjahr 379,3 Mio. EUR) und damit den Wert des Vorjahres um 30,1 % unterschritten. Die Darlehenszusagen im privaten Segment einschließlich Konsumentenkredite reduzierten sich im Gesamtjahr deutlich um 44,1 % auf 106,3 Mio. EUR (Vorjahr: 190,2 Mio. EUR). Entgegen dem prognostizierten Wachstum der Kundenforderungen von 1,5 % ist die Entwicklung mit einem prozentualen Anstieg von 2,7 % aber besser als von uns erwartet.

2.4.2.4 Wertpapieranlagen

Zum Bilanzstichtag verminderte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 40,0 Mio. EUR auf 68,7 Mio. EUR. Für den Rückgang war insbesondere die Abnahme der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere in Höhe von 38,4 Mio. EUR aufgrund von Fälligkeiten maßgeblich. Die Bestände von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren reduzierten sich um 1,6 Mio. EUR. Entsprechend unserer Erwartung wiesen die Wertpapieranlagen im Berichtsjahr somit einen starken Rückgang auf.

2.4.2.5 Beteiligungen / Anteilsbesitz

Im Geschäftsjahr 2023 stieg das Volumen der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen um 3,1 Mio. EUR auf 51,3 Mio. EUR. Ursächlich hierfür war die Zuführung einer Pflichteinlage an der "ERK Immobilien GmbH & Co. KG" (3,0 Mio. EUR) deren Geschäftszweck es ist, Immobilien zu erwerben und Mieterträge zu generieren. Zusätzlich hat die Sparkasse einen Kommanditanteil in Höhe von 0,2 Mio. EUR an der "ProEco Rheinland GmbH & Co. KG" (Startup der rheinischen Sparkassen in den Bereichen nachhaltige Transformationsfinanzierung und nachhaltiges Bauen) übernommen. Zudem wurde der an der S-Direkt-Verwaltungs-GmbH & Co. KG gehaltene Anteil in Höhe von 0,2 Mio. EUR veräußert.

2.4.2.6 Sachanlagen

Die Sachanlagen sanken vornehmlich abschreibungsbedingt insgesamt um 0,9 Mio. EUR auf 16,5 Mio. EUR.

2.4.3 Passivgeschäft

2.4.3.1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich um 18,2 Mio. EUR auf 276,6 Mio. EUR. Es wurden drei Sparkassenbriefe zur Liquiditätssteuerung in Höhe von insgesamt 30,0 Mio. EUR abgeschlossen. Die Termingeldaufnahmen sanken saldiert um 10,0 Mio. EUR. Des Weiteren reduzierten sich die zweckgebundenen Mittel (Weiterleitungsdarlehen) um 3,0 Mio. EUR.

2.4.3.2 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Entgegen unserer Erwartungshaltung stiegen die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um 143,4 Mio. EUR auf 2.038,6 Mio. EUR stärker an als erwartet. Unsere Kunden haben mit Blick auf das gestiegene Zinsniveau die Möglichkeit genutzt, Umschichtungen der kurzfristig angelegten Gelder in längerfristige Anlagen der Sparkasse als auch in nicht bilanzwirksame Wertpapieranlagen vorzunehmen. Daraus folgend waren signifikante Rückgänge im Bereich der Spareinlagen (-118,8 Mio. EUR) sowie täglich fälligen Gelder (-143,6 Mio. EUR) zu verzeichnen, welche überwiegend in befristete Einlagen umgeschichtet wurden und deren Bestand um 380,7 Mio. € einen deutlichen Anstieg widerfuhr. Zeitgleich stieg das Volumen der Sparkassenbriefe um 26,0 Mio. EUR an.

2.4.4 Dienstleistungsgeschäft

Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 u. a. folgende Schwerpunkte ergeben:

Die Wertpapierumsätze stiegen gegenüber dem Vorjahr um 13,0 % an und erreichten einen Wert von 294,2 Mio. EUR. Dabei überstiegen die Käufe (62,1 %) die Verkäufe (37,9 %) um 70,9 Mio. EUR. Im Bereich der festverzinslichen Wertpapiere stiegen die Umsätze um 84,9 % auf nun 213,9 Mio. EUR (Vorjahr: 115,7 Mio. EUR) stark an. Rückläufige Tendenzen waren im Bereich der Aktien und Optionsscheine mit 10,5 Mio. EUR (Vorjahr: 15,4 Mio. EUR) sowie der Investmentfonds mit 69,8 Mio. EUR (Vorjahr: 129,1 Mio. EUR) zu verzeichnen.

Im Bereich der Immobilienvermittlung wurden insgesamt 93 Objekte vermittelt. Dies ist ein Rückgang von 4 Objekten gegenüber dem Vorjahr. Die Immobilienvermittlung konnte trotz der in 2023 zunächst eingebrochenen Nachfragesituation infolge der Zinskostensteigerungen annährend auf dem Vorjahresniveau gehalten werden. 2023 lag der Fokus der Immobilienvermittlung auf Ein- und Zweifamilienhäusern.

Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 786 Bausparverträge (Vorjahr: 919) mit einer durchschnittlichen Bausparsumme von 57,8 TEUR (Vorjahr: 58,4 TEUR) und einem Volumen von insgesamt 45,4 Mio. EUR abgeschlossen. Somit ist gegenüber dem Vorjahr eine Reduzierung von 8,3 Mio. EUR zu verzeichnen. An Personen- (768 Stück) und Sachversicherungen (453 Stück) konnten insgesamt 1.221 Verträge vermittelt werden, was eine Verringerung von 512 Verträgen bedeutet. Auch die Vermittlung von Konsumentenkrediten hatte im Berichtsjahr weiterhin einen hohen Stellenwert. Insgesamt wurde mit 935 Verträgen ein Kreditvolumen in Höhe von 10,0 Mio. EUR (Rückgang um 5,6 Mio. EUR) an unseren Verbundpartner vermittelt.

2.4.5 Derivate

Die derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.

2.5 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1 Vermögenslage

Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage beträgt 113,8 Mio. EUR. Sie erhöhte sich durch die Zuführung eines Teils des Bilanzgewinns 2022 um 1,0 Mio. EUR. Über die Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 1,3 Mio. EUR hat der Träger am 28.06.2023 entschieden. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 116,9 Mio. EUR (Vorjahr 114,1 Mio. EUR) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch eine zusätzliche Vorsorge um 14,4 Mio. EUR auf 100,2 Mio. EUR erhöht. Hierin enthalten ist eine zusätzliche Vorsorge in Höhe von 6,5 Mio. EUR zur Absicherung des Risikos, das die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer der "Ersten Abwicklungsanstalt" von 25 Jahren trägt; im Einzelnen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss 2023.

Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen ["Gesamtrisikobetrag"] aus Adressenausfall- und operationellen Risiken) als einer der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 15,9 % (im Vorjahr: 15,3 %) die Mindestanforderungen von 8 % zzgl. Kapitalerhaltungspuffer und individuelle Kapitalanforderungen (SREP) gemäß CRR. Zum 1. Februar 2022 wurde der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte erhöht. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31.12.2023 betragen 1.380,0 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 219,6 Mio. EUR.

Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31.12.2023 auf 14,0 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.

Die für 2023 prognostizierte Steigerung der Gesamtkapitalquote auf rd. 15,8 % konnte aufgrund der geringeren Anrechnung von Risikopositionen und gestiegener Nachrangmittel leicht übertroffen werden (15,9 %).

Die Verschuldungsquote gemäß Artikel 429 CRR (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31.12.2023 7,41 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % und leicht unter dem prognostizierten Wert von 7,81 %.

Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 ist auch weiterhin eine Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu erwarten.

2.5.2 Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 146,5 % bis 177,8 % oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote lag zum 31.12.2023 bei 177,2 %.

Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) 1 lag in einer Bandbreite von 120,9 % bis 126,5 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten.

Die CIR liegt mit 55,6 % deutlich unter dem prognostizierten Wert von 68,1 %.

Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt.

Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft gewährleistet. Deshalb beurteilen wir die Finanzlage der Sparkasse als gut.

1 Die NSFR ist eine Liquiditätskennzahl, die als Ergänzung zur kurzfristig ausgelegten LCR beurteilen soll, inwiefern die Sparkasse ihre Zahlungsfähigkeit innerhalb der nächsten 12 Monate aufrechterhalten kann.

2.5.3 Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

2023
TEUR
2022
TEUR
Veränderung
TEUR
Veränderung
%
Zinsüberschuss +52.740 +35.184 +17.556 +49,9
Provisionsüberschuss +19.456 +19.425 +31 +0,2
Sonstige betriebliche Erträge +2.079 +1.813 +266 +14,7
Personalaufwand -26.235 -26.220 -15 +0,1
Anderer Verwaltungsaufwand -13.587 -12.580 -1.007 +8,0
Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.964 -3.033 -931 +30,7
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 30.489 14.589 +15.900 +109,0
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge -4.773 -1.145 -3.628 +316,9
Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken -14.400 -7.600 -6.800 +89,5
Ergebnis vor Steuern 11.316 5.844 +5.472 +93,6
Steueraufwand -8.307 -4.508 -3.799 +84,3
Jahresüberschuss 3.009 1.336 +1.673 +125,2
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt.

Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Ertragslage sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

2023 2022
Betriebsergebnis vor Bewertung in Prozent der Durchschnittsbilanzsumme 1,29 % 0,67 %
Verwaltungsaufwand zum KGV II 0,84 % 0,82 %

Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten als ein bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator beträgt 1,29 % (Vorjahr 0,67 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023; es lag damit unter dem Durchschnitt der rheinischen Sparkassen von 1,37 % sowie deutlich über dem Planwert von 0,75 % u.a. aufgrund eines stark gestiegenen Zinsüberschusses.

Die strategische Kennzahl des Verhältnisses des Verwaltungsaufwandes zu der Summe aus Kundenforderungen, Kundenverbindlichkeiten und Kundenwertpapiergeschäft (Verwaltungsaufwand zum KGV II) stieg gegenüber dem Vorjahr um 0,02 %-Punkte auf 0,84 % und lag somit leicht über dem prognostizierten Wert von 0,83 %.

Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss entgegen unserer Mittelfristplanung deutlich besser entwickelt als von uns erwartet. Ein erheblicher Anstieg der Zinserträge war im Kundenkreditgeschäft (+10,6 Mio. EUR) sowie bei den Übernachtanlagen bei der Deutschen Bundesbank und laufenden Guthaben bei der eigenen Girozentrale zu verzeichnen (insgesamt +9,6 Mio. EUR). Demgegenüber standen signifikant höhere Zinsaufwendungen im Kundengeschäft (+13,5 Mio. EUR). Darüber hinaus leistete das erheblich verbesserte saldierte Zinsergebnis aus Swapvereinbarungen (+12,3 Mio. EUR) einen positiven Beitrag zum Zinsüberschuss. Die auf Basis des Betriebsvergleichs der Sparkassen-Finanzgruppe errechnete Steigerung des Zinsüberschusses hat sich somit entsprechend unserer letztjährigen Prognose (+4,0 Mio. EUR) mit +18,0 Mio. EUR deutlich mehr als bestätigt.

Der Provisionsüberschuss liegt auf leicht höherem Niveau als unsere Mittelfristplanung und hat sich im Rahmen des Betriebsvergleichs der Sparkassen-Finanzgruppe minimal besser entwickelt (+0,1 Mio. EUR). Erträge im Vermittlungsgeschäft waren rückläufig (-1,1 Mio. EUR), konnten aber durch Mehrerträge im Giroverkehr, Wertpapierbereich und sonstigen Gebühren mehr als kompensiert werden (+1,3 Mio. EUR). Demgegenüber standen höhere Provisionsaufwendungen in Höhe von insgesamt 0,2 Mio. EUR.

Der Personalaufwand entwickelte sich analog der Planung und verharrte nahezu auf konstantem Niveau. Sanken die Aufwendungen für Löhne und Gehälter um 0,9 Mio. EUR, so stiegen die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung um 0,9 Mio. EUR an. Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich gegenüber der Planung (+0,2 Mio. EUR) sowie gegenüber dem Vorjahr (+1,0 Mio. EUR). Ursächlich für die Steigerung ist die gebildete Rückstellung in Höhe von 0,9 Mio. EUR für unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Dotierung des Zusatzfonds im Rahmen des Sicherungssystems der S-Finanzgruppe. Die auf Basis des Betriebsvergleiches der Sparkassen-Finanzgruppe errechnete Erhöhung des Sachaufwands hat sich damit entgegen unserer letztjährigen Prognose mit einer Steigerung um 0,6 Mio. EUR ungünstiger entwickelt. Gänzlich stieg somit der Verwaltungsaufwand entgegen unserer Prognose höher als erwartet.

Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) beliefen sich auf -4,8 Mio. EUR (Vorjahr -1,1 Mio. EUR). Während sich aus dem Kreditgeschäft analog des Vorjahres ein negatives Bewertungsergebnis ergab (-4,9 Mio. EUR) stellte sich das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen aufgrund der vornehmlich durch die Zinsentwicklung bedingten Kursverluste ebenfalls erneut negativ dar (-0,3 Mio. EUR). Darüber hinaus haben wir durch die Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 1,3 Mio. EUR vermieden (vgl. Angaben im Anhang). Die Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen betrugen 0,4 Mio. EUR.

Der Sonderposten nach § 340g HGB wurde merklich um 14,4 Mio. EUR aufgestockt.

Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 3,8 Mio. EUR auf 8,3 Mio. EUR gestiegener Steueraufwand auszuweisen. Die Entwicklung beruhte in erster Linie auf höheren Körperschaftsteuer- und Gewerbeertragsteuerzahlungen.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offenzulegende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,12 %.

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund des politischen und gesamtwirtschaftlichen Umfelds und der veränderten Zinssituation ist der Vorstand mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 sehr zufrieden. Infolge der gestiegenen Zinsen war jedoch beim privaten Wohnungsbau und damit auch bei der Nachfrage nach Wohnungsbaufinanzierungen ein erheblicher Rückgang zu verzeichnen. In Verbindung mit der weiterhin moderaten Kreditrisikovorsorge konnte das wirtschaftliche Eigenkapital wiederum gestärkt werden. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse sind geordnet, die wirtschaftliche Situation ist als insgesamt zufriedenstellend einzustufen.

3 Nachtragsbericht

Die Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang.

4 Risiko- und Chancenbericht

4.1 Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Immobilienrisiko
Beteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko
Sonstige Risiken Provisionsrisiko (nur normativ)

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 299,5 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 165,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde das Limit für operationelle Risiken überschritten. Als Reaktion hierauf wurde das Limit erhöht.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Auslastung
TEUR TEUR %
Adressenrisiko 30.000 21.200 70,6
dv. Kundengeschäft inkl. Lastschriftrahmen 19.800
dv. Eigengeschäft 1.400
Marktpreisrisiko 70.000 56.900 81,3
dv. Zinsänderungsrisiko inklusive implizite Optionen 48.200
dv. Spreadrisiko 3.500
dv. Immobilienrisiko 5.200
Beteiligungsrisiko 11.000 7.700 70,0
Liquiditätsrisiko Refinanzierungskostenrisiko 40.000 20.600 51,5
Operationelles Risiko 14.000 11.500 82,1

Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein führendes adverses Szenario sowie weitere ergänzende Betrachtungen getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen -welche sich auf drei Jahre beschränken-, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch hierbei die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst einen Gesamtrisikobericht. Er enthält neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilungen Betriebswirtschaft und Marktservice wahrgenommen. Die Leitung der RisikocontrollingFunktion obliegt dem Leiter der Abteilung Betriebswirtschaft. Unterstellt ist er dem Vorstand.

Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (NeuProdukt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

4.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

4.2.1 Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

4.2.1.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.

Kreditgeschäft der Sparkasse Buchwerte
31.12.2023
Mio. EUR
31.12.2022
Mio. EUR
Firmenkundenkredite 1.197,6 1.165,6
Privatkundenkredite 1.101,4 1.128,6
hierunter Weiterleitungsdarlehen 208,2 211,0
(darunter für den Wohnungsbau) (101,3) (99,1)
Kommunalkredite und kommunalverbürgte Kredite 195,0 145,1
Gesamt 2.494,0 2.439,3

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im risikobehafteten Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden mit 14,1 % die Ausleihungen an Grundstücks- und Wohnungswesen sowie mit 6,5 % an das verarbeitende Gewerbe.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine gewisse Streuung des Kundenkreditvolumens aber 18,9 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen über 10 Mio. EUR. 34,9 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG Kundenkreditvolumens betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 2,5 Mio. EUR.

Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Anzahl
in %
Volumen
in %
1 bis 9 92,40 93,64
10 bis 15 5,99 4,13
16 bis 18 1,40 1,06
ohne Rating 0,21 1,17

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 4,8 Mio. EUR.

Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir angemessene Pauschalwertberichtigungen gebildet. Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2023
TEUR
Zuführung
TEUR
Auflösung
TEUR
Verbrauch
TEUR
Endbestand per 31.12.2023
TEUR
Einzelwertberichtigungen 8.192 4.151 895 1.041 10.407
Rückstellungen 379 617 200 0 796
Pauschalwertberichtigungen 3.035 226 0 0 3.261
Pauschale Rückstellungen 643 9 13 0 639
Gesamt 12.249 5.003 1.108 1.041 15.103

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine wesentliche Steigerung insbesondere aufgrund eines großen Einzelfalls und damit insgesamt verbundenen höheren Neubildungen als Auflösungen. Die Erhöhung der PWB ergibt sich aus der Portfolio-Entwicklung im Kreditgeschäft.

4.2.1.2 Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 68,7 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (64,0 Mio. EUR) sowie sonstige Investmentfonds (4,7 Mio. EUR).

Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung für die verzinslichen Wertpapiere:

Externes Rating
Moody's / Standard & Poor's Aaa bis Baa1 / AAA bis BBB+ Baa2 bis Baa3 / BBB bis BBB- Ba1 bis Ba3 / BB+ bis BB- B1 bis C / B+ bis C Ausfall ungeratet
31.12.2023 100 % - - - - -
31.12.2022 100 % - - - - -

Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investmentgrades.

Das Länderrisiko inklusive supranationaler Emittenten ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das Volumen betrug am 31. Dezember 2023 6,3 Mio. EUR.

Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an die Landesbank, die zum Jahresende rund 102,2 Mio. EUR ergaben. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation.

4.2.2 Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von marktabhängigen Risikofaktoren wie Zinsen, Aktienkurse, Volatilitäten etc. ergibt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite.

4.2.2.1 Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der Sparkassen Rating und Risikosystem GmbH (SR) entwickelten IT-Anwendung "MPR"

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
TEUR -10.815 -9.998
in % der Eigenmittel -4,9 -4,6

Konzentrationen bestehen in folgendem Bereich:

Hoher Anteil variabel verzinslicher Passiva in der Bilanz der Sparkasse.

4.2.2.2 Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

4.2.2.3 Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der von der SR bereitgestellten IT-Anwendung "Erfassungshilfe advers V100"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR bereitgestellten IT-Anwendung "caballito"

Immobilien im Eigenbestand und Immobilienfonds werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.

4.2.3 Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.

Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.

Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbands für die Verbundbeteiligungen

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert
TEUR
Strategische Beteiligungen 28.819
Funktionsbeteiligungen 2.053
Kapitalbeteiligungen 20.578

Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur Diversifizierung gehalten werden. Die Darstellung umfasst neben der Position der Aktiva 7 ebenfalls Positionen aus den Aktiva 6, 8 und 13.

4.2.4 Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR"

Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung

Die Survival Period der Sparkasse liegt zum 31. Dezember 2023 im Laufzeitband "Länger als 5 Monate".

Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko in folgendem Bereich: Hoher Anteil von lediglich kurzfristig gebundenen Bilanzpassiva als Hauptrefinanzierungsquelle.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

4.2.5 Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

4.3 Chancenbericht

Unser "Chancenmanagement" ist in den jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert.

Die Chancen für unsere geschäftliche Entwicklung sind eng mit der Entwicklung des politischen und wirtschaftlichen Umfelds verknüpft. Sofern sich dieses positiv entwickelt, erwarten wir auch eine Stabilisierung der Nachfrage nach Krediten für den Wohnungsbau.

Chancen wollen wir nutzen, indem wir neben der Filialpräsenz in der Fläche und der flächendeckend angebotenen SB-Technik das Multikanalbanking weiter ausbauen.

Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.

4.4 Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

Gemäß unseren internen Risikoberichten bewegten sich die Risiken auf Ebene der Gesamtbanklimite im Jahr 2023 innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 71,5 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden gemäß unseren internen Risikoberichten sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Auf dieser Basis war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar.

Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet.

Da unser Risikodeckungspotential die eingegangenen Risiken deutlich übersteigt und sich dies auf Basis unserer Ergebnis- und Kapitalplanung voraussichtlich nicht ändern wird, beurteilen wir unsere Risikolage insgesamt als ausgewogen.

5 Prognosebericht

5.1 Rahmenbedingungen

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Alle Angaben in diesem Prognosebericht basieren auf den Ergebnis-, Kapital- und Liquiditätsplanungen im Rahmen unserer internen Planungs- und Risikomanagementverfahren.

5.1.1 Ausblick 2024

Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 % angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 % (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6 %.

Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr 2024 und um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 % für das kommende Jahr.

Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.

Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken.

Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken.

Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 % niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate).

Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis -2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig.

Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen.

Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1 % bis +0,2 %).

Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023 (+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 % nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der 2 %-EZB-Zielmarke entsprechen.

Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.

Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.

Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.

Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den zehnjährigen Bundesanleihen wieder ein Anstieg der Renditen festzustellen Die Renditen der 10-Jährigen Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,10 % und bis zum 25.03.2024 bei 2,34 %.

Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u.a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus.

Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind.

Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen.

5.1.2 Geschäftsentwicklung

Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir mit einem weiteren moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Privat- und Firmenkunden. Demgegenüber werden sich die Eigenanlagen aufgrund von Fälligkeiten um 10,0 Mio. EUR reduzieren.

Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung erwarten wir für 2024 ein leichtes Wachstum der Kundeneinlagen. Einen weiteren Teil der Geldvermögensbildung sehen wir weiterhin im Wertpapiergeschäft.

Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Folgejahr einen leichten Anstieg.

Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 aufgrund der rückläufigen konjunkturellen Voraussetzungen von sich verschlechternden Rahmenbedingungen und geringeren Vermittlungen aus.

5.1.3 Finanzlage

Auf Basis unserer Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.

Für das Jahr 2024 sind keine größeren Investitionen geplant.

5.1.4 Ertrags- und Vermögenslage

Auf Basis des Betriebsvergleichs der Sparkassen-Finanzgruppe rechnen wir aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus aus dem Kundenkredit- und -einlagengeschäft mit einem leicht sinkenden Zinsüberschuss.

Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem leichten Anstieg aus.

Auf Basis unserer Aufwandsplanung erwarten wir, dass der Verwaltungsaufwand leicht steigen wird.

Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein leicht sinkendes Betriebsergebnis vor Bewertung.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir insbesondere als Folge der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein deutlich negatives Bewertungsergebnis.

Aus den eigenen verzinslichen Wertpapieren rechnen wir vor dem Hintergrund der nach wie vor hohen Unsicherheiten an den Kapitalmärkten, wie im Vorjahr, mit einem leicht negativen Bewertungsergebnis.

Das sonstige Bewertungsergebnis ist von untergeordneter Bedeutung.

Bei der CIR erwarten wir ein Verhältnis von 58,7 % und beim Verwaltungsaufwand zum Kundengeschäftsvolumen II (KGV II) eine Kennzahl von 0,82 %.

Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere deutliche Stärkung der Eigenmittel, so dass die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapital- und Systemrisikopuffer) nach unserer Einschätzung auch künftig deutlich überschritten werden.

Die intern festgelegte Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) soll über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % liegen und wird zum 31. Dezember 2024 mit 7,56 % prognostiziert.

Vor dem Hintergrund der dargestellten Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung der Rahmenbedingungen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 folgende Entwicklung unserer bedeutsamsten Leistungsindikatoren:

Die Relation von Verwaltungsaufwand zum KGV II ist leicht rückläufig. In der Folge wird die Entwicklung der einzelnen Positionen des KGV II dargestellt. Zum Verwaltungsaufwand wurde zuvor im Rahmen der Darstellung der Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung berichtet.

Für das Geschäftsvolumen erwarten wir aufgrund von Wachstumsraten des Kundenbereichs eine leichte Steigerung.

Wir erwarten bezüglich der Forderungen an Kunden auf Basis der prognostizierten Durchschnittsbestände insgesamt ein moderates Wachstum. Bei den Unternehmen besteht in erster Linie Nachfrage nach Kreditmitteln für Ersatzinvestitionen. Bei den Privathaushalten steht die Finanzierung und Sanierung von Immobilien im Vordergrund.

Beim Mittelaufkommen von Kunden erwarten wir auf Grundlage der prognostizierten Durchschnittsbestände eine moderate Zunahme. Darüber hinaus rechnen wir mit einer Verschiebung der variabel verzinsten Produkte hin zu den fest verzinsten Produkten.

Für das Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS (gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) erwarten wir bei steigender Durchschnittsbilanzsumme einen Rückgang um rund 0,15 %-Punkte gegenüber dem Vorjahr.

Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir für das Folgejahr eine Steigerung auf rd. 16,8 %. Auch wenn wir aufgrund von steigendem Kreditgeschäft mit steigenden Risikopositionsbeträgen rechnen, werden die Eigenmittel durch die geplante Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB und der weiteren Zuführung aus dem Bilanzgewinn in die Sicherheitsrücklage weiter gestärkt.

Insbesondere bei einer länger anhaltenden konjunkturellen Abschwächung bzw. einer verzögerten konjunkturellen Erholung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.

Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (z.B. erhöhte Kapitalanforderungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.

5.2 Gesamtaussage

Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als günstig.

Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere deutliche Stärkung der Eigenmittel gesichert sein.

Insgesamt rechnen wir vor diesem Hintergrund und der daraus resultierenden Risikofaktoren mit einer leicht negativen Entwicklung der Ertragslage.

Auf Basis unserer Ergebnis-, Kapital- und Liquiditätsplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

 

Gummersbach, 28.03.2024

DER VORSTAND

Frank Grebe

Dirk Steinbach

Bericht des Verwaltungsrates
Sparkasse Gummersbach
- Geschäftsjahr 2023 -

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Gummersbach nahm im Geschäftsjahr 2023 die ihm obliegenden Aufgaben wahr.

Er wurde in insgesamt 5 Sitzungen vom Vorstand umfassend und zeitnah über die geschäftliche Entwicklung, die wirtschaftlichen Verhältnisse und alle wesentlichen Angelegenheiten unterrichtet.

Der Verwaltungsrat erörterte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, traf Entscheidungen im Rahmen seiner gesetzlich festgelegten Zuständigkeiten und überwachte die Geschäftsführung des Vorstandes.

Die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes hat die Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht der Sparkasse Gummersbach des Jahres 2023 geprüft und mit dem Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Der Verwaltungsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss 2023 festgestellt und den Lagebericht gebilligt.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.009.289,82 € wird als Bilanzgewinn ausgewiesen.

Der Verwaltungsrat schlägt der Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes vor, bzgl. der Verwendung des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2023 der Sparkasse Gummersbach einen Betrag von insgesamt 2.000.000,00 € den Städten Bergneustadt, Gummersbach und Wiehl sowie der Gemeinde Nümbrecht für gemeinwohlorientierte Zwecke der Träger oder für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung zu stellen.

Für den verbleibenden Betrag von 1.009.289,82 € wird vorgeschlagen, diesen in die Sicherheitsrücklage zu übertragen.

Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse Gummersbach für die erfolgreiche Arbeit im Jahr 2023.

 

Gummersbach, 25.06.2024

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Sparkasse Gummersbach

Frank Helmenstein, Bürgermeister der Stadt Gummersbach

Gewinnverwendungsbeschluss

Aus dem Jahresüberschuss der Sparkasse Gummersbach in Höhe von 3.009.289,82 € wird gemäß § 25 (1) u. (2) SpkG den Trägern der Sparkasse Gummersbach, d. h. den Städten Gummersbach, Bergneustadt, Wiehl und der Gemeinde Nümbrecht, für gemeinwohlorientierte örtliche Aufgaben oder für gemeinnützige Zwecke gemäß § 25 (3) SpkG ein Betrag von 2.000.000,00 € zugeführt. Nach Abzug von Steuern entfallen 856.901,50 € auf die Stadt Gummersbach, 321.548,50 € auf die Stadt Bergneustadt, 252.525,00 € auf die Stadt Wiehl und 252.525,00 € auf die Gemeinde Nümbrecht. Die Zuführung erfolgt gemäß den Anteilen der vier Kommunen. Die Ausschüttung erfolgt am 09. Juli 2024.

Der verbleibende Betrag des Jahresüberschusses von 1.009.289,82 € wird gemäß § 25 (1) c) SpkG der Sicherheitsrücklage zugeführt. Ein Gewinnvortrag wird nicht ausgewiesen. Eine Zuführung in eine freie Rücklage erfolgt nicht.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.