DfM UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Levin Jonas Fernengel seit 20.3.2026 | Prokura |
Simone Ackermann seit 7.4.2025 | Prokura |
Reinhard Schmidt seit 27.2.2025 | Prokura |
Annika Hendler seit 27.2.2025 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TERRA CONSULTING GmbHDortmundJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangAuftrag Die Geschäftsführung der Terra Consulting GmbH Feldstr. 77 44141 Dortmund hat uns beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 zu erstellen und einen berufsüblichen Bericht zu geben. Die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Beurteilung erfolgten unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die Fertigstellung des Berichtes erfolgte in unseren Praxisräumen. Als Auskunftspersonen wurden uns vom Auftraggeber benannt: Herr Reinhard Schmidt und Herr Heinz-Dieter Schmitz Die von uns erbetenen Auskünfte und Nachweise wurden erteilt, die Aufzeichnungen im erforderlichen Maße zur Verfügung gestellt. Dem Auftrag liegen die als Anlage beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften Stand: Juli 2018 zugrunde. Der Auftrag wird mit der Maßgabe erfüllt, dass die Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen (Haftung) auch gegenüber etwaigen anspruchsberechtigten Dritten gelten. Rechtliche Verhältnisse
Herr Heinz-Dieter Schmitz Herr Reinhard Schmidt Anhang zum Jahresabschluss auf den 31.12.2023Allgemeine Angaben Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich der Angaben in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angaben im Anhang ausgeübt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, und es wird ein Vollabgang im gleichen Jahr unterstellt. Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Personaleinzelkosten und angemessenen -gemeinkosten zusammen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen oder sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr waren, wie im Vorjahr, nicht zu verzeichnen. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten, Resturlaubsansprüche und etwaige Gewährleistungsansprüche sowie Kosten für die Berufsgenossenschaft. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Sonstige Angaben Personalstand Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 25 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Heinz-Dieter Schmitz und Herrn Reinhardt Schmidt Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Dortmund, den 24.04.2024 Heinz-Dieter Schmitz Reinhard Schmidt sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 24.04.2024 festgestellt. |
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