Putzbau-Rönz GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.387,00 |
6.889,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.287,00 |
6.789,00 |
| II.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
12.758,28 |
9.324,08 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.080,11 |
5.754,74 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.678,17 |
3.569,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
821,00 |
898,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
15.966,28 |
17.111,08 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.040,80 |
5.862,30 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
19.702,29 |
21.184,79 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.178,50 |
1.482,50 |
| B.
Rückstellungen |
1.800,00 |
1.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.125,48 |
9.448,78 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.945,62 |
2.379,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
15.966,28 |
17.111,08 |
Anhang
Rönz GmbH, Bonn
Anhang zum 31. Dezember 2010
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 264 Abs. 1 i.V.m.
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Gliederungsschemata der
§§ 266, 275 HGB erstellt, wobei für die
Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren zur
Anwendung kommt.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB
aufgestellt. Darüber hinaus wurden die Vorschriften
des GmbHG beachtet.
Die Grundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr
unverändert angewandt.
2.2
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die abnutzbaren Sachanlagen werden zu Anschaffungs-/
Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt.
Planmäßige Abschreibungen werden degressiv oder
linear auf der Basis der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen, wobei die steuerlich
zulässigen Abschreibungssätze zugrundegelegt
werden, soweit diese handelsrechtlich zulässig sind.
Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne
von § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG mit Anschaffungskosten bis
EUR 410,00 wurden bis zum Geschäftsjahr 2007 und
werden ab dem Geschäftsjahr 2010 im Anschaffungsjahr
unter Annahme ihres gleichzeitigen Abgangs voll
abgeschrieben.
In den Geschäftsjahren 2008 und 2009 wurden
bewegliche abnutzbare Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00
im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bewegliche abnutzbare
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellkosten von mehr als EUR 150,00
bis zu EUR 1.000,00 wurden wegen der untergeordneten
wertmäßigen Bedeutung analog der steuerlichen
Vorschriften zu einem Sammelposten zusammengefasst. Dieser
Sammelposten wurde im Zugangsjahr und wird in den folgenden
vier Wirtschaftsjahren mit jeweils 1/5 ergebnismindernd
aufgelöst.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bewertet. Risikobehaftete und uneinbringliche
Forderungen werden einzeln wertberichtigt bzw.
abgeschrieben. Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sind berücksichtigt.
Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des
Kassenbestandes und der Bankguthaben angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem
Nominalzahlbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Angaben zu Posten der Bilanz
3.1
Anlagevermögen
Zur Aufgliederung der Entwicklung des
Anlagevermögens wird auf den nachfolgenden
Anlagenspiegel verwiesen.
Im Geschäftsjahr wurden EUR 4.502,00
planmäßige Abschreibungen vorgenommen, davon
entfallen EUR 0,00 auf Sofortabschreibung von
geringwertigen Wirtschaftsgütern.
3.2
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Rückstellungen für
Jahresabschlusserstellung.
3.3
Verbindlichkeiten
Nach Restlaufzeiten gliedern sich die
Verbindlichkeiten wie folgt:
Art der Verbindlichkeit
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
Vorjahr
zum
31.12.2010
kleiner 1 J.
1 bis 5 J.
grösser 5 J.
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
gegenüber Gesellschaftern 0,2 0,0 0,2 0,0 7,1
sonstige Verbindlichkeiten 1,9 1,9 0,0 0,0 2,4
Summe
2,1
1,9
0,2
0,0
9,5
4.
Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Bilanzverlust in Höhe von EUR 13.523,79 auf neue
Rechnung vorzutragen.
5.
Sonstige Angaben
Die Bilanz enthält folgende Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
EUR
Darlehensforderungen in
sonstige Ausleihungen 0,00
Darlehensverbindlichkeiten in
sonstige Verbindlichkeiten 179,86
Gesellschafterverrechnung in
sonstige Vermögensgegenstände 0,00
Die Geschäftsführung obliegt Ralf
Rönz, Koch.
Rheinbach, den
Ralf Rönz Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2011 festgestellt.
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