Wellenreiter Verwaltungs GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 04.02.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Rückständige Einzahlungen |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
13.133,34 |
| I.
Finanzanlagen |
13.133,34 |
| C.
Umlaufvermögen |
138,39 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
138,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.771,73 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.650,73 |
| I.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
650,73 |
| B.
Rückstellungen |
121,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.771,73 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Wellenreiter
Verwaltungs GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang
besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss
keine Angaben erfolgten:
- Angaben zum
Jahresabschluss insgesamt
- Angaben
über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz
- Angaben zur
Gliederung des Jahresabschlusses
- Aufgliederung
und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung
- Sonstige
Angaben
II. Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Soweit für eine klare und übersichtliche
Darstellung von allen geforderten Informationen der
verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung nicht ausreichend war wurden die
Ausweiswahlrechte daher im Anhang dargestellt.
Der Ausweis des Anlagenspiegels erübrigt sich,
da kein Anlagevermögen vorhanden ist.
III.
Fremdwährungsumrechnung
Die Bewertung der Valuta-Forderungen und
-Verbindlichkeiten/der Rückstellungen für
Fremdwährungsschulden sowie die darauf entfallenden
Erträge/Aufwendungen zu dem am Entstehungstag
maßgeblichen Wechselkurs erübrigt sich mangels
Vorliegen derselben.
IV.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern oder
Angehörigen bestehen die nachfolgenden Rechte und/oder
Pflichten (Angaben in vollen €):
Sachverhalt |
Stand zum
|
+ Neuvergabe |
- Rückzahlung |
Stand zum
31.12.2010 |
Ausleihungen: |
|
|
|
|
: |
000.000.000 |
000.000.000 |
000.000.000 |
000.000.000 |
: |
000.000.000 |
000.000.000 |
000.000.000 |
000.000.000 |
: |
000.000.000 |
000.000.000 |
000.000.000 |
000.000.000 |
Forderungen: |
|
|
|
|
Alessandro Nasini: |
0,00 |
6.566,67 |
0,00 |
6.566,67 |
Arne Merten: |
0,00 |
6.566,67 |
0,00 |
6.566,67 |
: |
000.000.000 |
000.000.000 |
000.000.000 |
000.000.000 |
Verbindlichkeiten: |
|
|
|
|
: |
000.000.000 |
000.000.000 |
000.000.000 |
000.000.000 |
: |
000.000.000 |
000.000.000 |
000.000.000 |
000.000.000 |
: |
000.000.000 |
000.000.000 |
000.000.000 |
000.000.000 |
Die Darlehen wurden banküblich verzinst. Die
Zinsen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung
ausgewiesen.
V.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des
Jahresergebnisses vor:
Der Jahresüberschuss beträgt |
€ |
650,73 |
Einschließlich des zu
berücksichtigenden Gewinnvortrags in Höhe
von |
€ |
0,00 |
ergibt sich ein Betrag von. |
|
|
der zu verwenden ist. |
€ |
650,73 |
Ein Betrag in Höhe von |
|
|
wird in die freie Rücklage
eingestellt. |
€ |
0,00 |
Auf neue Rechnung wird vorgetragen: |
€ |
650,73 |
VI.
Beschlüsse
Die Gesellschaft hat im abgelaufenen
Geschäftsjahr folgende Beschlüsse gefasst:
- keine
VII.
Betriebsgröße
In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien
für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die
verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind
je nach Einstufung in so genannte "kleine",
"mittelgroße" oder "große"
Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften
für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine
mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat
wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und
Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft. Die
Berichtsfirma zeigt folgende Größenmerkmale auf
(Beträge in €):
|
2010 |
|
|
Anzahl der Arbeitnehmer |
2,00 |
0,00 |
|
Umsatzerlöse |
0,00 |
0,00 |
|
Bilanzsumme |
25.771,73 |
|
|
Die Bilanzsumme wurde gemäß §267 Abs.
1 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 268 Abs. 3 HGB um
einen ggf. auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrag
gekürzt.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen.
VIII.
Erläuterungen zur Bilanz
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Es ist kein Anlagevermögen vorhanden.
Herstellungskosten
Es liegen keine Herstellungskosten vor.
Verbindlichkeiten
Soweit Verbindlichkeiten vorliegen, wurden diese zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr liegen in Höhe von € 0,00 vor. Die
mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
zwischen 1 und 5 Jahren betragen € 0,00.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind wie folgt
strukturiert: keine
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden die folgenden, in der
Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB: keine
IX.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Steuerrechtliche Abschreibungen
Abschreibungen allein nach steuerrechtlichen
Vorschriften waren weder im Anlagevermögen noch im
Umlaufvermögen zu verzeichnen.
X.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
- Herr Alessandro
Nasini sowie Herr Arne Merten.
Ein Aufsichtsrat besteht nicht.
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