Planungsbüro ATEA GmbH
Zeithain
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
9.914,50 |
1.053,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
9.914,00 |
1.052,50 |
| C.
Umlaufvermögen |
74.948,71 |
50.026,57 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.189,17 |
25.562,79 |
| II.
Wertpapiere |
16.864,68 |
16.795,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.894,86 |
7.668,53 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.989,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
84.863,21 |
65.851,35 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
15.543,27 |
27.719,98 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.155,39 |
-9.217,34 |
| III.
Jahresüberschuss |
605,59 |
11.372,73 |
| B.
Rückstellungen |
16.841,87 |
9.213,42 |
| C.
Verbindlichkeiten |
52.478,07 |
28.917,95 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
52.478,07 |
28.917,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
84.863,21 |
65.851,35 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Sitz der Gesellschaft ist Zeithain; Ort der
Geschäftsleitung ist Riesa.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist
gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai
2009 sowie den sie ergänzenden Bestimmungen des
Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) erstellt.
Die durch das BilMoG geänderten Vorschriften
wurden erstmals für das Geschäftsjahr 2010
angewandt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund
des Wahlrechts des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Aufgrund der Größenmerkmale des § 267
Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft einzuordnen.
Für die vorliegende Offenlegungsfassung des
Jahresabschlusses wurden größenabhängige
Erleichterungen nach §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274 a
Nr. 1, 288 Abs. 1 und 326 HGB in Anspruch genommen.
Der Anhang enthält die danach verbliebenen
Pflichtangaben der §§ 284 und 285 HGB sowie die
in der Bilanz unterlassenen Pflichtangaben.
Auf die Erstellung eines Lageberichts hat die
Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
verzichtet.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und das Umlaufvermögen, das
Eigenkapital und die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter Beachtung des
§ 250 HGB angesetzt.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
2.2
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert waren.
Die einzelnen Posten sind wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibung sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Dabei wurden Abschreibungen zu den auch steuerlich
zulässigen Sätzen gleichmäßig
vorgenommen.
Ab 2008 werden geringwertige Wirtschaftsgüter
gemäß § 6 Abs. 2a EStG je Zugangsjahr als
Sammelposten mit 20% jährlich abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel sind
grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.
Dubiose Forderungen an Kunden wurden gegebenenfalls in
Höhe des ausfallgefährdeten Nettobetrags ohne
Umsatzsteuer wertberichtigt.
Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten bzw. zum
niedrigeren Kurswert am Abschlussstichtag bewertet.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ermittelt und in Höhe
des danach voraussichtlich notwendigen
Erfüllungsbetrags gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Angaben zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten entfallen EUR 25.669,10
(Vorjahr EUR 17.894,15) auf Gesellschafter.
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 15.711,43
(Vorjahr: EUR 6.631,17) sind durch Verpfändung von
Wertpapieren gesichert.
4.
Sonstige Angaben
Mitglieder der Geschäftsführung
Frau Christiane Lörks, Architektin
Frau Elisabeth Lörks, Kauffrau
Herr Josef Lörks, Ingenieur.
Riesa, den 29. Dezember 2011
Planungsbüro ATEA GmbH
gez. Christiane Lörks,
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung (§ 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
HGB)
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.
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