amplitude Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Rogmann seit 9.7.2024 | Prokura |
Bastian Duchna seit 9.7.2024 | Prokura |
Peter Harald Schuck seit 31.3.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Neureuter Fair Media GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Neureuter Fair Media GmbH, MünchenI. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Die Neureuter Fair Media GmbH, München, ist im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter der Registernummer HRB 117974 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unverändert beibehalten worden. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert, die sich nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes bemessen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800 wurden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten oder den geringeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen wurden grundsätzlich zum Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert bewertet. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde in Höhe der Ausgaben des Berichtszeitraumes angesetzt, soweit diese Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wurde in Höhe der Einnahmen des Berichtszeitraumes angesetzt, soweit diese Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen haben i. H. v. 151 T€ (VJ: 184 T€) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegenüber Geschäftsführern in Höhe von 141 T€ ausgewiesen. Die Forderungen sind verzinslich. Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3. Eigenkapital Das Stammkapital beträgt 255.645,94 €. Der Jahresüberschuss vor Ergebnisübernahme wurde aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages vollständig an die Fair Media Holding GmbH, München, abgeführt. 4. Verbindlichkeiten Im Folgenden sind die Verbindlichkeiten mit ihren Restlaufzeiten angegeben:
Angabe der Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzpositionen: Sonstige Verbindlichkeiten: 36 T€ (VJ: 26 T€) Verbindlichkeiten aus Steuern Sicherheiten für die Verbindlichkeiten wurden seitens der Gesellschaft nicht gestellt. 5. Sonstiges Die Gesellschaft hat im Zuge Corona-Pandemie die wirtschaftlichen Hilfen der Bundesregierung zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie Förderprogramme (sog. "Überbrückungshilfen") beantragt, die von der zuständigen Bewilligungsstelle, der IHK für München und Oberbayern, überprüft und gewährt wurden. Am 12.12.2023 wurde das Schlussabrechnungspaket I (Überbrückungshilfe I bis III) und am 20.12.2023 das Schlussabrechnungspaket II (Überbrückungshilfe III-Plus bis IV) über das offizielle Portal an die IHK für München und Oberbayern übermittelt. Aus den beiden Schlussabrechnungspaketen ergeben sich zusätzliche Förderansprüche von 480 T€. Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses sind von der Bewilligungsstelle weder Rückfragen gestellt, noch die Schlussabrechnungspakte abschließend bearbeitet worden. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat sich mit Schreiben vom 06.04.2021 zu Zweifelsfragen zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung geäußert. Unter der Teilziffer 2.2.4 wird vom IDW dargestellt, wann und wie die Ansprüche auf Corona-Finanzhilfen im handelsrechtlichen Abschluss zu bilanzieren sind. Wenn die Bewilligung von Billigkeitsleistungen aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls bei Erfüllung der sachlichen Voraussetzungen bereits vor dem Zeitpunkt des Vorliegens eines Bewilligungsbescheids so gut wie sicher ist, erscheint es dem IDW grundsätzlich sachgerecht, den Zeitpunkt der Bilanzierung des Anspruchs im handelsrechtlichen Abschluss nach den Grundsätzen für Zuwendungen zu bestimmen, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Kann aufgrund des Bestehens eines Beurteilungsspielraums, ob die sachlichen Voraussetzungen zum Abschlussstichtag erfüllt sind, hingegen nicht mit hinreichender Sicherheit von der Bewilligung der Corona-Finanzhilfe und der späteren Entstehung eines Rechtsanspruchs ausgegangen werden, scheidet eine Aktivierung im Abschluss allerdings bereits dem Grunde nach aus. Aus Sicht der Geschäftsführung kann aufgrund des Bestehens eines Beurteilungsspielraums über die eingereichten Schlussabrechnungspakete I und II der zuständigen Bewilligungsstelle nicht mit hinreichender Sicherheit von der Bewilligung zusätzliche Corona-Finanzhilfe ausgegangen werden. Deshalb wurde im Jahresabschluss 2023 keine Aktivierung der o.g. zusätzlichen Förderansprüche vorgenommen. IV. Ergänzende Angaben Im Jahresdurchschnitt waren 44 Arbeitnehmer beschäftigt. Aus laufenden Miet-/Leasingverträgen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB in Höhe von insgesamt 459 T€. Alleinige Gesellschafterin ist die Fair Media Holding GmbH, München. Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr 2023 an: Herr Peter Harald Schuck, Jurist, Mülheim, Herr Markus Baumann, Kaufmann, München. Die Gesellschaft nimmt die Befreiungsmöglichkeit gemäß § 288 Abs. 1 HGB in Bezug auf die Anwendung des § 285 Nr. 3, 4, 12, 14, 17 und 21 HGB in Anspruch.
Essen, 25. Juli 2024 Neureuter Fair Media GmbH Die Geschäftsführung sonstige Berichtsbestandteile
Essen / München, 25.07.2024 gez. Peter Schuck und Markus Baumann Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 25.07.2024 festgestellt. |
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