Ehmer
GmbH
Tonna
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
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|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
77.331,50 |
84.444,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.147,00 |
2.397,00 |
| II.
Sachanlagen |
76.184,50 |
82.047,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
125.173,21 |
144.842,45 |
| I.
Vorräte |
19.362,00 |
1.029,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
56.043,59 |
65.520,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
49.767,62 |
78.293,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.626,25 |
11.067,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
212.130,96 |
240.354,93 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
83.324,32 |
114.111,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
88.547,24 |
24.324,93 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
30.787,51 |
-64.222,31 |
| B.
Rückstellungen |
12.443,30 |
12.273,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
116.363,34 |
113.969,50 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
85.972,00 |
83.731,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
212.130,96 |
240.354,93 |
Anhang
Buchführung
Das Unternehmen ist nach § 141 Abs. 1 AO
buchführungspflichtig und stellt daher unter
sinngemäßer Anwendung der §§ 238, 240
bis 242 Abs. 1 und 243 bis 256 HGB einen Jahresabschluss
nach steuerlichen Vorschriften auf.
Der Gewinn wird nach § 5 in Verbindung mit 4
Abs. 1 EStG ermittelt. Anhand einer
Überleitungsrechnung nach § 60 EStDV wird
ausgehend vom Gewinn laut GuV unter Berücksichtigung
der nicht abzugsfähigen Betriebsaufwendungen und der
steuerfreien Betriebseinnahmen das zu versteuernde Ergebnis
ermittelt.
Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen
Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.
Die Buchführung wurde mittels des
Buchhaltungsprogramms der DATEV eG erstellt.
Jahresabschluss
Die Erstellung der vorliegenden Bilanz erfolgte unter
Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen
Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften auf der
Grundlage der Gewinnermittlungsvorschriften des § 4
(1) i.V.m. § 5 (1) EStG.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Sachanlagen werden mit den um planmäßige
Abschreibungen verminderten Anschaffungs- und
Herstellungskosten bewertet.
Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe werden mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen für Steuern und ungewisse
Verbindlichkeiten werden in Höhe des Betrages
gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtungen
notwendig sind.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2011 festgestellt.
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