Fotostudios
Barth GmbH
Moers
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
69.669,50 |
26.661,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
131,00 |
474,00 |
| II.
Sachanlagen |
58.538,50 |
15.187,00 |
| III.
Finanzanlagen |
11.000,00 |
11.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
89.379,24 |
105.349,02 |
| I.
Vorräte |
59.755,57 |
71.901,45 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.755,06 |
14.690,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.511,70 |
1.511,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.868,61 |
18.757,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.606,73 |
4.407,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
167.655,47 |
136.417,03 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.465,33 |
21.044,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
98.000,00 |
98.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
80.534,67 |
76.955,52 |
| B.
Rückstellungen |
47.238,68 |
47.169,68 |
| C.
Verbindlichkeiten |
102.951,46 |
68.202,87 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
24.643,69 |
24.369,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
167.655,47 |
136.417,03 |
Anhang
Vorbemerkungen
Der
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011
wurde nach den Vorschriften in den §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften in den §§ 264 ff. HGB
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist bei Anwendung des § 267 HGB
in die Größenklasse der
kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des §
267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Von der Möglichkeit,
Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz oder
der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, wurde
Gebrauch gemacht.
Von den
Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht; insbesondere
ist auf die Erstellung eines Lagebericht verzichtet worden.
Die
Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember 2010
wurden unverändert übernommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung ist unter Berücksichtigung der
Fortführung des Unternehmens durchgeführt worden
(Going-concern-Prinzip).
Die
immateriellen Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten und den kumulierten Abschreibungen
vorgetragen sowie um die planmäßigen
Abschreibungen weiterentwickelt. Das immaterielle
Anlagevermögen wird über einen Zeitraum von drei
Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen der Zugänge
bei den immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgen im Jahr des Zugangs pro rata temporis.
Das
Sachanlagevermögen wird mit den
Anschaffungskosten- oder Herstellungskosten zum 31.
Dezember 2010 vorgetragen und um die Zu- und Abgänge
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie um die
Abschreibungen für das Geschäftsjahr 2011 weiter
entwickelt. Die planmäßigen Abschreibungen der
Zu- und Abgänge erfolgen im Jahr des Zu- bzw. Abgangs
pro rata temporis. Geringwertige Anlagegüter bis
410,00 Euro wurden in Vorjahren in voller Höhe
abgeschrieben und als Abgang behandelt.
Für Anlagegüter, deren Anschaffungskosten
über 150,00 Euro aber nicht 1.000,00 Euro
übersteigen, werden Sammelposten gebildet, die im Jahr
der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren
mit jeweils einem Fünftel aufgelöst werden.
Bei den
Vorräten sind die Waren zu Anschaffungskosten
auf Basis von Einstandspreisen unter Beachtung von am
Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Marktpreisen
angesetzt. Die Bewertung erfolgt - unter Beachtung des
Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 4 HGB
- nach den handels- und steuerrechtlichen
Bewertungsgrundsätzen.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sowie die
liquiden Mittel sind mit den Nominalwerten
aktiviert. Ausfallrisiken bestehen keine.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben i.S.v.
§ 250 Abs. 1 Satz 1 HGB und werden in vollem Umfang zu
Aufwendungen des Jahres 2012.
Das
gezeichnete Kapital (Stammkapital) wird mit dem
Nennbetrag bilanziert.
Die Bilanz wurde in Anwendung der Vorschrift nach
§ 268 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Die
Rückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Sämtlichen erkennbaren Risiken wird Rechnung getragen.
Die
Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen passiviert.
Erläuterungen zur Bilanz
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in
Höhe von 1.511,70 Euro (Vorjahr 1.511,70 Euro).
Das
gezeichnete Kapital (Stammkapital) beträgt
unverändert 98.000,00 Euro und ist in voller Höhe
eingezahlt.
Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr beträgt zum Bilanzstichtag 24.643,69 Euro
(Vorjahr 25.920,45 Euro). Bei den sonstigen
Verbindlichkeiten werden Steuer- verbindlichkeiten in
Höhe von 9.733,05 Euro (Vorjahr 9.726,91 Euro)
ausgeweisen.
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251
HGB sind nicht gegeben.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB aufgestellt.
Sonstige Angaben
Zu alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführern sind Herr Rudi Barth und
Herr Martin Barth bestellt. Die
Geschäftsführung ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung wird der
Gesellschafterversammlung vorschlagen, den sich ergebenden
Bilanzverlust in Höhe von 80.534,67 Euro auf neue
Rechnung vorzutragen.
Moers, den 8. Juni 2012
Barth Fotostudio GmbH
Rudi Barth
Geschäftsführer
Martin Barth
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2012 festgestellt.
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