Friseur Grell GmbH
Sankt-Georg-Straße 18, 57392 Schmallenberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maria Elisabeth Grell seit 12.9.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Friseur Grell GmbHSchmallenbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhangzur Bilanz zum 31. Dezember 2023 und zur Gewinn- und Verlustrechnungfür die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 der Friseur Grell GmbH,Schmallenberg 1.Allgemeine Angaben Die Gesellschaft wurde zu Buchwerten durch Ausgliederung des Einzelunternehmens Maria Elisabeth Grell e.K. Friseursalon als Gesamtheit auf die neu gegründete Friseur Grell GmbH am 29. August 2018 übertragen und am 12. September 2018 beim Amtsgericht Arnsberg unter HRB 12553 eingetragen. Das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 25.000,00 wurde durch Sacheinlage (Einbringung) erbracht. Zur Geschäftsführerin wurde Frau Maria Elisabeth Grell bestellt. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Friseurgeschäften einschließlich aller damit einhergehender Dienstleistungen. 2. Angaben zur Bilanzierung Der Jahresabschluss der Friseur Grell GmbH wurde nach den Vorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetztes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter der Voraussetzung des § 250 HGB angesetzt. Für die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 3 .Angaben zur Bewertung Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden und bekannt waren, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. Die Rückstellungen wurden jeweils in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum Bilanzstichtag erforderlich war, um erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen abzudecken. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert. Aufwendungen und Erträge wurden im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit, unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung, erfasst. 4. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 4.1. Aktiva 4.1.1. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.Bei Zugängen von beweglichen Anlagegegenständen erfolgt die Abschreibung zeitanteilig monatsgenau.Auf eine Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens wurde gemäß § 274 a Nr. 1 HGB verzichtet. 4.1.2. Forderungen Die Forderungen sind mit dem Nennwert angesetzt.Die Restlaufzeiten zu Forderungen betragen bis zu einem Jahr. Die Restlaufzeiten der sonstigen Vermögensgegenstände können der Bilanz entnommen werden. 4.2. Passiva 4.2.1. Rückstellungen Rückstellungen sind in der Höhe des Betrages gebildet worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei wurden alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken berücksichtigt. Auf eine Darstellung der sonstigen Rückstellungen wird gemäß § 288 HGB i. V. mit § 285 Nr. 12 HGB verzichtet. 4.2.2. Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeiten zu den Verbindlichkeiten ergeben sich aus der Bilanz. 5. Ergänzende Angaben Auf die Angabe der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer und der Gesamtbezüge der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2023 wird mangels Erforderlichkeit gemäß § 288 HGB verzichtet.
Schmallenberg, den 30. Dezember 2024 gez. Maria Elisabeth Grell Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Dezember 2024 |
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