AP
Ostbayern GmbH
Wörth
an der Donau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
61.698,00 |
76.464,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
167.650,33 |
149.144,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.381,41 |
2.764,58 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
219.508,11 |
217.279,26 |
| Aktiva |
451.237,85 |
445.651,89 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
8.604,63 |
8.652,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
442.633,22 |
436.999,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
31.733,22 |
22.499,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
410.900,00 |
414.500,00 |
| Passiva |
451.237,85 |
445.651,89 |
sonstige Berichtsbestandteile
Firma
AP Ostbayern GmbH
Sitz
Wörth an der Donau
Registergericht
Amtsgricht Regensburg
Handelsregisterbuchnummer
HRB 14075
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet. Größenabhängige Erleichterungen
bei der Erstellung gemäß §§ 266 Abs.
1, 276, 288 HGB und bei der Offenlegung nach § 326
bzw. 327 HGB des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften
der Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Das Anlage-
und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden,
sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, die nicht entgeltlich erworben wurden,
wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im
Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden mit
der linearen Methode vorgenommen.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Dabei wurde auf das Wahlrecht
der zusätzlichen Hinzurechnung von allgemeinen
Verwaltungskosten, Aufwendungen für soziale
Einrichtungen und freiwillige soziale Leistungen,
betriebliche Altersversorgung, sowie Zinsen für
Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung
verwendet wird, soweit die auf den Zeitraum der Herstellung
entfallen, verzichtet. Die Bewertung erfolgte durch den
Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten für Zölle,
Verbrauchsteuern und Umsatzsteuer auf Anzahlungen, soweit
sie bei den auszuweisenden Wirtschaftsgütern des
Vorratsvermögens auf den Abschlussstichtag entfallen,
sind nicht enthalten.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden grundsätzlich vom
Mandanten nach üblicher kaufmännischer Weise mit
dem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung
künftiger Preissteigerungen bis zum jeweiligen
Erfüllungstag berücksichtigt. Es wurden
Rückstellungen für Urlaub und Abschluss
vorgenommen, da das Unternehmen mit einer Inanspruchnahme
rechnen muss.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem künftigen
Erfüllungsbetrag ohne Abzinsung ausgewiesen.
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von 410.900,00 Euro
(Vorjahr: 414.500,00 Euro). Vertragsgemäß
erfolgt eine Verzinsung von 6%, 3% bzw. 1 % pro Jahr.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch eine
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind,
bestanden am Abschlussstichtag wie folgt:
Leasing PKW 29.066 Euro
Miete Gebäude 38.952 Euro
Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Nr. 1 HGB
sind nicht erforderlich, da es sich um eine so genannte
kleine Kapitalgesellschaft handelt.
Die Geschäftsführung geht gemäß
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von einer positiven
Unternehmensfortführung aus.
Angabe der beschäftigten Arbeitnehmer im
Jahresdurchschnitt: 12.
Wörth a.d.Donau, 23. August 2022
Sven Endres
Geschäftsführer
einzelvertretungsberechtigt
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.08.2022 festgestellt.
|