VS IT-B
Consulting GmbH
Eppstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
128.897,97 |
109.862,88 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
24.141,98 |
20.944,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
104.755,99 |
88.918,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
128.897,97 |
109.862,88 |
Passiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
119.986,25 |
80.143,47 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
55.143,47 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
39.842,78 |
55.143,47 |
| B.
Rückstellungen |
4.312,55 |
22.259,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.599,17 |
7.460,21 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.599,17 |
7.460,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
128.897,97 |
109.862,88 |
Anhang zum 30. September 2011
für das Wirtschaftsjahr 1.10.2010-30.09.2011
VS IT-B Consulting GmbH
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266ff. HGB
aufgeteilt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der neuen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen
wurden folgende Grundsätze und Methoden beachtet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Unter
Berücksichtigung von § 6 Abs. 2 EStG wurden im
Jahr 2011 geringwertige Wirtschaftsgüter bis zur
Höhe von € 410,00 nach der Vereinfachungsregel
sofort abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihren
Rückzahlungsbeträgen bilanziert. Flüssige
Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1
HGB).
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierung- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
III. Angaben zur Bilanz
Von der Darstellung der Entwicklung des
Anlagevermögens (Anlagespiegel) und der darin
enthaltenen Abschreibungen des Geschäftsjahres
(§268 Abs. 2 HGB) ist die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 274a HGB bei
der Offenlegung befreit.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Könistein
im Taunus unter HRB 7606 eingetragen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Vlad Stupcanu
VI. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss von Euro 39.842,78 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Eppstein, den 27.9.2012
Gez. Vlad Stupcanu
Geschäftsführer der VS IT-B Consulting
GmbH
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.10.2010 -
30.9.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 131,58 EUR.
2.12.2009 -
30.9.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.082,35 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.09.2012 festgestellt.
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