cmk
Haustechnik GmbH
Callenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Sachanlagen
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12.183,00
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10.484,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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24.639,88
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146,88
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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68.536,81
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62.883,63
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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10.688,87
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4.262,72
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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0,00
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316,00
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D. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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90.635,58
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51.450,18
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Summe Aktiva
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206.684,16
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129.543,41
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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II.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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-76.450,18
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-49.505,93
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III. Jahresfehlbetrag
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-39.185,40
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-26.944,25
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nicht gedeckter Fehlbetrag
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90.635,58
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51.450,18
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B. Rückstellungen
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12.854,17
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13.438,28
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C. Verbindlichkeiten
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193.829,99
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116.105,13
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Summe Passiva
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206.684,16
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129.543,41
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ANHANG
Allgemeines
Der Jahresabschluss der cmk Haustechnik GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird seit dem 1. Januar 2008
handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6
Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet. Geringwertige
Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von Euro 60,00 bis Euro 150,00) wurden
gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im
Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt
wurde. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten mehr als Euro 150,00 und bis zu Euro
1.000,00 betragen, wurde ein jährlicher Sammelposten
im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der
jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre
gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut
vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der
Sammelposten nicht vermindert. Seit 2010 wird für
geringwertige Wirtschaftsgüter handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die zu einer selbständigen
Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr des
Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst,
wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das
einzelne Wirtschaftsgut Euro 410,00 nicht übersteigen.
Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Auswirkungen
der Bewertungsänderung sind unwesentlich.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Dem Ausfallrisiko bei den zum Nennwert bilanzierten
Forderungen wurde durch ausreichend bemessene Pauschal- und
Einzelwertberichtigungen entsprochen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Höhe der Forderungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr:
Euro 0,00).
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der passivierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
Euro 178.273,43 (Vorjahr: Euro 107.784,31).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Es bestehen zum Bilanzstichtag keine
angabepflichtigen Haftungsverhältnisse.
Sonstige Pflichtangaben
Mitglieder der Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Mirko Keller (Facharbeiter für BMSR-Technik)
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern(§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
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Sachverhalte
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Betrag in
Euro
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Ausleihungen
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0,00
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Forderungen
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0,00
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Verbindlichkeiten
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19.973,89
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2012
festgestellt.
Hohenstein-Ernstthal, den
19. Dezember 2013
Mirko
Keller
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 19.12.2013
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