Buco Mode GmbHLiquidiert

Mittelstraße 20, 58095 Hagen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hagen HRB 10486
Eingetragen
16.10.1997
Branche
Einzelhandel mit TextilienEinzelhandel mit BekleidungGroßhandel mit Textilien
Gegenstand
Betrieb eines Einzelhandelsgeschäftes mit Textilien.

Historie

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Management

NameRolle
Vena Gomes-Buco
seit 17.11.2016
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Buco Mode GmbH

Hagen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 174.364,63 201.410,50
I. Sachanlagen 170.613,00 201.410,50
II. Finanzanlagen 3.751,63 0,00
B. Umlaufvermögen 149.182,21 195.016,05
I. Vorräte 88.332,49 81.052,02
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.005,01 108.234,03
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 53.844,71 5.730,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 727,00 727,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 324.273,84 397.153,55

Passiva

   
  31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 265.226,03 322.967,75
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 239.661,44 297.403,16
B. Rückstellungen 5.500,00 3.550,00
C. Verbindlichkeiten 53.547,81 70.635,80
Bilanzsumme, Summe Passiva 324.273,84 397.153,55

Anhang für das Geschäftsjahr 2016

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.

Soweit Wahlrechte bei einzelnen Angaben bestehen, die alternativ im Anhang oder in der Bilanz zu machen sind, erfolgt die Angabe im Anhang.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Die Umsatzerlöse sind nicht mit dem Vorjahr vergleichbar, da diese durch die Neudefinition gem. § 277 I HGB n.F. erheblich ausgeweitet wurden.

Durch die Folgewirkungen der neuen Umsatzerlösdefinition durch das BilRUG sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht mit dem Vorjahr vergleichbar.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB).

Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

II. Angaben zur Bilanz

Die Bilanz wird unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt (§ 268 I HGB).

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in einem Anlagenspiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).

Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestehen am Abschlussstichtag nicht.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen am Abschlussstichtag nicht.

Das gezeichnete Kapital ist noch nicht in Euro umgestellt, es lautet auf DM 50.000,00.

Der Gewinnvortrag beträgt € 239.661,44 (Vj T€ 297,4).

III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

IV. Sonstige Pflichtangaben

Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 7 Arbeitnehmer beschäftigt.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Vena Gomes Buco

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht

 

Hagen, den 29.12.2017

gez. Vena Gomes Buco, Geschäftsführung

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2017 festgestellt.

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