Holzbau Haberl-Roth GmbH
Salzweg 21, 87527 Sonthofen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Roth seit 21.6.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Holzbau Haberl-Roth GmbHSonthofenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Fassung für Offenlegungszwecke A. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung 1. Vorbemerkung Die Holzbau Haberl-Roth GmbH hat ihren Sitz in Sonthofen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Kempten (Reg. Nr. HRB 14760). Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz auf. Von den Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1, 276 und 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht, soweit es der Übersichtlichkeit dient. Der Grundsatz der Gliederungsstetigkeit wird beachtet. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 265, 268-274a, 276-277 HGB unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und Methoden: Die Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Neuzugänge werden grundsätzlich linear, pro rata temporis abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten 800,00 € nicht übersteigen, werden im Wirtschaftsjahr in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden sie gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB. Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten gemäß § 255 Abs. 1 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht angesetzt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Soweit notwendig wird auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert abgewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden soweit notwendig durch individuelle Wertabschläge berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Kurzfristige Forderungen, die auf fremde Währung lauten, werden mit dem Währungskurs im Entstehungszeitpunkt umgerechnet. Soweit erforderlich, erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für Ausgaben und Einnahmen soweit diese Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Rückstellungen sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen sowie künftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Periodenfremde und außerordentliche Aufwendungen und Erträge mit Bedeutung für die Ertragslage liegen nicht vor. B. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Auf die Darstellung des Anlagespiegels nach § 284 Abs. 3 HGB wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr (Vj. 911 T€). 3. Gezeichnetes Kapital Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Stammkapital von 25.000,00 € ist voll einbezahlt. 4. Rückstellungen Auf die Angaben zu den sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB wird unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. 5. Verbindlichkeiten Die Darstellung zeigt die in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten nach Art, Höhe und - soweit feststellbar und vereinbart - die Restlaufzeit:
1) Als Sicherheit dienen selbstschuldnerische Bürgschaft des Gesellschafters bis zum Höchstbetrag von 430 T€, Sicherungsübereignung von Maschinen- und Fuhrpark und andere bestellten Sicherheiten laut Zweckerklärung. C. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag zum 31.12.2023 keine besonderen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Auf die Offenlegung der Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung wird unter Hinweis auf § 326 HGB verzichtet. E. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführungsorgan Zum Geschäftsführer ist bestellt: Herr Daniel Roth, Sonthofen, Zimmermeister 2. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigt im Geschäftsjahr im Durchschnitt 18,5 Mitarbeiter. 3. Lagebericht Ein Lagebericht wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erstellt. 4. ErgebnisverwendungsvorschlagAuf die Offenlegung des Vorschlags und des Beschlusses zur Verwendung des Jahresergebnisses wird verzichtet.
Sonthofen, 20. November 2024 gez. Daniel Roth sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2024 festgestellt. |
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