Talentfair GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Norbert Röske seit 19.12.2003 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Talentfair GmbHKönigstein im TaunusJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
Anhang zum Geschäftsjahr 2010A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechung nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bestimmungen des GmbHG werden berücksichtigt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den Erleichterungen des § 266 Abs. 1 S.3 HGB sowie des § 288 HGB wird Gebrauch gemacht. 2. Die Geschäftszahlen des Vorjahres sind mit den Zahlen des vorliegenden Jahres in Bezug auf Geschäftsjahr und Bilanzierungsgrundlagen vergleichbar. 3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Rückstellungen und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 6. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 7. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenI. Bilanzierungsmethoden 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen Schulden, und Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3. Rückstellungen sind im notwendigen Umfang gebildet worden. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. II. Bewertungsmethoden 1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. 2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 4. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 5. Werte des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 14,29 % und 20,0 % Gebrauch gemacht. Geringwertiger Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. 6. Der Warenbestand wurde zu Anschaffungskosten bewertet. 7. Die zum Stichtag bilanzierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bewertet. 8. Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage sind zum Nennbetrag angesetzt. Jahresfehlbetrag vgl. GuV. 9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Beurteilung gebildet. 10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 11. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben zu Bilanzposten und GuV-Posten1. Die Werthaltigkeit des Warenbestandes zum Stichtag wurde durch Beleg nachgewiesen. 2. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt. Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegen den Gesellschafter Norbert Röske in Höhe von € 16.037,73. Von dem Gläubiger existiert eine Rangrücktrittserklärungen in Höhe der ausgewiesenen Verbindlichkeiten. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. D. Sonstige AngabenI. Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält keine Anteile an anderen Untenehmen. II. Geschäftsführungsorgane Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft hauptberuflich und voll umfänglich von Herrn Norbert Röske, Eppstein, geführt. III. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften gem. §288 S.1 HGB wird in Anspruch genommen.
Königstein, Mai 2011 Norbert Röske, Geschäftsführer |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen