Auto-Steudemann-GmbH
Klingenthal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
467.199,07 |
509.557,96 |
| I.
Sachanlagen |
467.199,07 |
509.557,96 |
| B.
Umlaufvermögen |
61.732,46 |
135.343,60 |
| I.
Vorräte |
37.259,18 |
88.140,72 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
24.473,28 |
23.136,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
|
24.066,64 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
286.553,89 |
167.419,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
815.485,42 |
812.320,99 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
29.654,93 |
29.654,93 |
| II.
Kapitalrücklage |
211.472,15 |
211.472,15 |
| III.
Verlustvortrag |
408.546,51 |
315.000,68 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
119.134,46 |
93.545,83 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
-286.553,89 |
-167.419,43 |
| B.
Rückstellungen |
2.400,00 |
2.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
813.085,42 |
809.920,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
815.485,42 |
812.320,99 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
handelsrechtlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften aufgestellt. Die Gesellschaft gilt
als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft hat für die
offenzulegenden Jahresabschlussunterlagen von den
gesetzlichen Möglichkeiten der Aufstellungs- und
Offenlegungserleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften vollumfänglich Gebrauch gemacht.
Die nach den gesetzlichen Vorschriften in der Bilanz
anzubringenden Vermerke wurden aus Gründen der
Klarheit und Übersichtlichkeit insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Der Jahresabschluss wurde gemäß
§ 244 HGB in Euro aufgestellt.
B. Angaben
zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Anwendung der
allgemeinen Ansatzvorschriften (§§ 246-251
HGB), der allgemeinen Bewertungsvorschriften
(§§ 252-256a HGB) und der ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) erstellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung fanden die Vorschriften der
§§ 266 und 275 HGB Anwendung.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt. Bei den
Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt
ist, wurden planmäßige Abschreibungen unter
Anwendung der linearen und degressiven Abschreibungsmethode
auf die voraussichtliche Nutzungsdauer vorgenommen. Die
Abschreibungen auf Zugänge zum Anlagevermögen
erfolgten pro rata temporis.
Vermögensgegenstände des beweglichen
Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungswert von
€ 150,00 wurden im Zugangsjahr vollständig
als Aufwand verbucht.
Die Vorräte wurden zum Abschlussstichtag mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert
bewertet.
Die zum Abschlussstichtag gebildeten
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in
Höhe des voraussichtlich notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Angaben
zu einzelnen Bilanzposten
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestanden nicht.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine Forderungen
gegen Gesellschafter. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern bestanden in Höhe von
€ 643.317,89.
Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr in Höhe von
€ 149.542,28. Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden in
Höhe von € 623.543,14.
Der Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten
beträgt € 79.671,82. Die Besicherungen
wurden im Wesentlichen in Form von Pfandrechten am
Anlagevermögen gewährt. Für die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen
regelmäßig die branchenüblichen
Eigentumsvorbehalte.
D. Sonstige
Angaben
Die bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft
zum 31. Dezember 2010 wurde durch in ausreichender
Höhe erklärte Rangrücktrittsvereinbarungen
der Gesellschafter behoben. Zum Abschlussstichtag liegt
somit keine tatsächliche Überschuldung vor.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
2010 wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn
Andreas Steudemann geführt.
Klingenthal, 15. Dezember 2011
gez. Andreas Steudemann, Geschäftsführer
FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES: Der
Jahresabschluss wurde per Gesellschafterbeschluss vom
15. Dezember 2011 genehmigt und festgestellt.
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