Bernadette
Senger Moden GmbH
Rastatt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.018,00 |
103,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.918,00 |
3,00 |
| II.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
161.134,33 |
139.951,02 |
| I.
Vorräte |
85.341,41 |
76.016,41 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.394,85 |
4.364,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
73.398,07 |
59.570,42 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
147,00 |
162,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
93.017,60 |
143.377,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
260.316,93 |
283.593,09 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
169.377,07 |
234.576,70 |
| III.
Jahresüberschuss |
50.359,47 |
65.199,63 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
93.017,60 |
143.377,07 |
| B.
Rückstellungen |
69.868,85 |
58.398,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
190.448,08 |
225.194,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
101.831,62 |
112.682,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
260.316,93 |
283.593,09 |
Anhang
Aktivseite der Bilanz
1. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten,
vermindert um die planmäßige Abschreibung,
bewertet. Es wurde generell die lineare AfA - Methode
angewendet. Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen.
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
2. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis
410,00 Euro wurden 2011 gemäß § 6 Abs. 2
EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
3. Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem Anlagengitter zu entnehmen.
Dort ist auch die Abschreibung des laufenden
Geschäftsjahres in einer Gliederung des
Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung
angegeben.
§ 268 Abs. 2 HGB
4. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw.
mit den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten bewertet.
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
5. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind ausgehend vom Nennwert
unter Beachtung eines eventuellen Ausfallrisikos bewertet
worden.
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
Passivseite der Bilanz
6. Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Es wurde ein
Rechnungszins von 5,15% verwendet. Die "Richttafeln 2005 G"
von Klaus Heubeck wurden zugrunde gelegt. Es wurde von
einem Rententrend von 1,50 % jährlich ausgegangen.
§ 285 Nr. 24 HGB
7. Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt
(§ 246 Abs.2 Satz 2 HGB):
Erfüllungsbetrag der Schulden Euro
74.990,00
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte
Euro 11.548,15
verrechnete Aufwendungen Euro 3.653,00
verrechnete Erträge Euro 212,80
§ 285 Nr. 25 HGB
8. Rückstellungen für alle erkennbaren
ungewissen Verbindlichkeiten sind gebildet worden. Sie
wurden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB).
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
9. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten bis zu einem
Jahr belaufen sich auf 101,8 Teuro. Die
Verbindlich- keiten mit einer Restlaufzeit
zwischen ein und fünf Jahren belaufen sich auf 112,5
TEuro. ( § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
§ 285 Nr. 1 HGB
Sonstige Angaben
Angaben nach § 285 Nr. 9c HGB bzw. §42 Abs.3
GmbHG:
Gegenüber der
Gesellschafter-Geschäftsführerin bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von 70.539,06 Euro, die mit
2% verzinst wurden.
Geschäftsführung
Alleinige Geschäftsführerin im Jahr 2011
war Frau Bernadette Senger.
Rastatt,
................................................................................
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2012
festgestellt.
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