Review+ UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Georg Herbert Otto Röwer seit 29.3.2021 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Alster-Alarm XX-RöwerGroup GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2014Allgemeine Angaben zur Aufstellung Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB). Aus Gründen der Klarheit der Aussage des Jahresabschlusses wurden entsprechend § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB die Restlaufzeiten der Forderungen ( § 268 Abs. 4 HGB) und der Verbindlichkeiten (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1a HGB) sowie Vermerke zu den Verbindlichkeiten aus Steuern und im Rahmen der sozialen Sicherheiten im Anhang angegeben. Bei der Aufstellung des Anhanges sind die Erleichterungen gem. §§ 274a, 288 HGB teilweise in Anspruch genommen, dabei aber die formelle Darstellungsstetigkeit gem. § 265 Abs. 1HGB gewahrt worden. Für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses werden die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften nach § 326 HGB herangezogen. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des HGB (§§ 238 bis 263 HGB) sowie den besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften und bestimmten Personenhandelsgesellschaften (§§ 264 bis 289 HGB). Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten wurde nach den Vorgaben der §§ 252 bis 256a HGB vorgenommen. Es wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Das in 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) ist in Bezug auf Ansatz und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs.3 S. 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 hat zu keinen Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten geführt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die der Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag. Rückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der Risiken und möglichen Verpflichtungen zur Erfüllung erforderlich sein werden. Dem Prinzip der Bewertungsstetigkeit wurde Rechnung getragen. Die Bilanzerstellung erfolgt vor Verwendung des Jahresergebnisses. Aktivseite der Bilanz Die Gegenstände des Anlagevermögens, die keiner üblichen Abnutzung unterliegen, sind mit ihren Anschaffungs-/Herstellungskosten bewertet. Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs-/Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungsbeträge werden anhand der voraussichtlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögensgegenstände ermittelt. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Gebraucht erworbene bewegliche Anlagengegenstände werden verkürzt abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Zu Beginn 2010 bereits vorhandene geringwertige Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro und bis zu 1.000,00 Euro wurden in einen Wirtschaftsjahrbezogenen Sammelposten (Pool) eingestellt, der in 2010 zu 1/5 gewinnmindernd aufgelöst wurde. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Soweit Herstellungskosten zu ermitteln waren, ist dies unter Einbeziehung angemessener Teile der allgemeinen Verwaltungs-, Sozial- und Altersversorgungskosten (soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen sind), erfolgt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen worden. Soweit notwendig, wurden Abschläge vorgenommen. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ist zu den jeweiligen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips erfolgt. Unfertige und fertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten angesetzt. In die Herstellungskosten sind angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungs-, Sozial- und Altersversorgungskosten (soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen sind), eingerechnet. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in den Herstellungskosten enthalten. Soweit notwendig, wurden Abschläge vorgenommen. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist zum Nennwert erfolgt. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist grundsätzlich zum Nennwert erfolgt. Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen teilen sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268 Abs. 4 HGB wie folgt auf:(Die Vorjahreswerte sind kursiv ausgewiesen)
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Abs. 1 HGB angesetzt. Passivseite der Bilanz Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Sie wurden einzeln in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen Verpflichtungen zu deren vollständigen Erfüllung erforderlich sein wird. Genau bestimmbare Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten teilen sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268 Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1a HGB wie folgt auf:(Die Vorjahreswerte sind kursiv ausgewiesen)
Zusätzliche Angaben Zur Vermeidung der tatsächlichen Überschuldung hat der Geschäftsführer der Gesellschaft mit einem Gläubiger eine Rangrücktrittsvereinbarung abgeschlossen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren folgende Personen in den genannten Zeiträumen als Geschäftsführer bestellt: Herr Lothar Röwer, Kaufmann, für den Zeitraum 1. Januar 2014 - 31. Dezember 2014 Herr Georg Röwer, für den Zeitraum 1. Januar 2014 - 31. Dezember 2014 Unterschrift der Geschäftsleitung (sämtliche Geschäftsführer)
Osnabrück, den 28. August 2015 gez. Lothar Röwer gez. Gerog Röwer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.08.2015 festgestellt. |
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