Markus Otte
GmbH
Apolda
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.590,00 |
32.611,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
24.589,00 |
32.610,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
93.628,20 |
99.908,77 |
| I.
Vorräte |
11.747,00 |
28.323,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.741,81 |
1.790,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
80.139,39 |
69.795,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.370,78 |
4.125,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
122.588,98 |
136.645,50 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
79.097,37 |
70.556,28 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
45.556,28 |
42.994,71 |
| III.
Jahresüberschuss |
8.541,09 |
2.561,57 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
5.366,00 |
7.155,00 |
| C.
Rückstellungen |
9.610,91 |
11.498,46 |
| D.
Verbindlichkeiten |
28.514,70 |
47.435,76 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
28.514,70 |
47.435,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
122.588,98 |
136.645,50 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Apolda und ist
beim Amtsgericht Jena, Handelsgericht, unter HRB 111284
eingetragen.
Gegenstand der Gesellschaft ist die Herstellung und
der Einbau von Heizungsanlagen, Sanitäranlagen und
Lüftungsanlagen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Markus Otte
GmbH umfasst gemäß § 264 Abs. 1
Handelsgesetzbuch (HGB)
die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den
Anhang.
Der Jahresabschluss der Markus Otte GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der
§§ 264 ff. HGB
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH- Gesetzes zu beachten.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften erstellt und vermittelt ein den
tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
gemäß § 264 Ans. 2 Satz 1 HGB.
Die Form der Darstellung des Jahresabschlusses wurde
gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit den Vorjahreswerten
gemäß § 265 Abs. 2 HGB vergleichbar.
Die Gesellschaft gilt gemäß
Größenklassengliederung nach § 267 Ans. 1
HGB als kleine Kapitalgesellschaft.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
B. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Ein Wechsel der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Erworbene immaterielle Anlagegüter wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
und Herstellungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Gemäß § 6 Abs. 2a EStG wurden in den
letzten Vorjahren für alle abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen
Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten
150 € aber nicht 1.000 € übersteigen, ein
Sammelposten gebildet.
Die jährliche Auflösung erfolgt
gleichmäßig gewinnmindernd über einen
Zeitraum von fünf Jahren.
Für alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die
einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren
Anschaffungskosten 410 € nicht
übersteigen, wurden die Anschaffungskosten im
Geschäftsjahr 2011 entsprechend § 6 Abs. 2 EStG
sofort abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Die Bewertung der in Ausführung befindlichen
Bauaufträge erfolgte entsprechend § 255 Abs. 2
Satz 2 HGB unter Einbeziehung der
notwendigen Gemeinkosten und anderer
Kostenbestandteile nach § 255 Abs. 2 Satz 3 und 4 HGB.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag
gemäß § 253 Abs. 1 HGB ausgewiesen.
Dabei wurden Ausfallrisiken durch angemessene
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Das strenge Niederstwertprinzip wurde eingehalten.
Für die Inanspruchnahme steuerlicher
Abschreibungen gemäß § 7g EStG wurde in den
Vorjahren ein Sonderposten mit Rücklageanteil
eingestellt. Der Sonderposten war gemäß
§ 247 Abs. 3 HGB a.F. auch in der Handelsbilanz zu
bilden.
Er ist nach den Maßgaben des Steuerrechts
aufzulösen.
Die Gesellschaft wählte die Beibehaltung und
Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil
gemäß Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C. Sonstige Angaben
Für das abgelaufene Geschäftsjahr wurde die
alleinige Geschäftsführung der Gesellschaft durch
Herrn Markus Otte wahrgenommen.
Apolda, den 29. Dezember 2012
Markus Otte
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2012 festgestellt.
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