First Climate Projektentwicklung GmbH
Bad Vilbel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 23.05.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Anhang
der
First Climate Projektentwicklung GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der First Climate Projektentwicklung GmbH, Bad Vilbel, wurde gemäß
§ 242 ff. und § 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) in EUR erstellt. Die Gewinn-
und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267a HGB. Die
größenabhängigen Aufstellungserleichterungen und Schutzklauseln wurden teilweise
in Anspruch genommen. Die Gesellschaft wurde mittels notariellem Vertrag des Notars Lars-Henning Behrens,
Frankfurt/Main, mit Wirkung zum 23. Mai 2023 gegründet. Zum Gründungszeitpunkt wurden
sämtliche Anteile durch die First Climate AG, Bad Vilbel, übernommen. Mit Wirkung
zum 06.10.2023 wurden diese Anteile zu Buchwerten in die First Climate Solutions
GmbH eingebracht. Registerinformationen Die First Climate Projektentwicklung GmbH hat ihren Sitz in Bad Vilbel und ist im
Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 132034 eingetragen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend: Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Sonderposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen
nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246
HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Durch die Gründung im Geschäftsjahr 2023 entfallen die Angabe zu Vorjahreszahlen.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände
und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst
wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert
wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten
angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende
Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr sind abgezinst. FlüssigeMittel sind zum Nennwert angesetzt. Diesonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden
Geschäften und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen
angesetzt. Bei Rückstellungen mit Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgt eine
Abzinsung mit dem fristenkongruenten von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre. Sämtliche Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit oder Restlaufzeit von genau
einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang
mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon
ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten
ist. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfanges wird die Annahme getroffen, dass
diese zum Periodenende eingetreten sind. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes
oder der Restlaufzeit sind im Aufzinsungsergebnis enthalten und werden demzufolge
einheitlich in dem Posten "Zinsaufwendungen" der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden im Rahmen der Zugangsbewertung
mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus Kursänderungen bis
zum Abschlussstichtag werden stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei Restlaufzeiten
von einem Jahr oder weniger berücksichtigt. III. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 418 (i. Vj. TEUR 0,00)
haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. In diesen Forderungen enthalten sind
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 1 (i. Vj. TEUR 0,00). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 417 (i. Vj.
TEUR 0,00) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die übrigen Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000,00 und ist in voller Höhe
eingezahlt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.699 (i. Vj.
TEUR 0,00) haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. In diesen Verbindlichkeiten
enthalten, sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 13 (i.
Vj. TEUR 0,00). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 693 (i. Vj. TEUR 0,00). Die übrigen Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem
Jahr. IV. Sonstige Angaben Mitarbeiter Im Geschäftsjahr wurden im Durchschnitt 3 Arbeitnehmer beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2024 festgestellt.
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