BRS
GmbH
Elsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.549,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.918,00 |
| II.
Sachanlagen |
20.631,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
321.003,14 |
| I.
Vorräte |
146.828,46 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
167.012,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.161,81 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.353,36 |
| D.
Aktive latente Steuern |
8.137,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
363.043,33 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
55.811,29 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
52.151,77 |
| II.
Bilanzgewinn |
3.659,52 |
| B.
Rückstellungen |
62.960,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
244.271,56 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
208.972,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
363.043,33 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der BRS GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen Euro 113.448,00.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Abweichung von der Vorjahresgliederung
Die Form des Jahresabschlusses ist
gegenüber dem Vorjahr geändert.
Die Änderung gegenüber dem Vorjahr ergibt
sich insbesondere aus dem unterschiedlichen Wertansatz der
Rückstellung für Pensionsverpflichtungen in der
Handelsbilanz und in der Steuerbilanz sowie der
Verpflichtung nach § 246 HGB in der Handelsbilanz die
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und die
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
der betrieblichen Altersversorgung dienen, mit den
Pensionrückstellungen zu verrechnen.
Die Höhe der Rückstellung und der
Zuführung zu den Pensionsverpflichtungen ergeben sich
aus dem versicherungsmathematischen Gutachten des Herrn
Dipl.-Math. Fritz Reinhard Zeuner vom 30.05.2011.
Die Anpassung des Wertansatzes des
Übergangsbetrags auf BilMoG zum 01.01.2010 sowie des
handelsrechtlich relevanten Wertes nach BilMoG zum
31.12.2010 wurde in voller Höhe berücksichtigt.
Auf eine Verteilung des Unterschiedsbetrages bei der
Bewertung auf 15 Jahre wurde verzichtet.
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in
Bilanz und GuV zusammengefassten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Posten in Bilanz und GuV, mit dem Vorjahr nicht
vergleichbar
Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten,
deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar
sind.
Zur Erläuterung wird ausgeführt:
Der Passivposten Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen wurde nach § 246 HGB gemindert
um die Vermögensgegenstände, die dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogen sind und die
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
der betrieblichen Altersversorgung dienen.
Aktivierung latenter Steuern
Von der Möglichkeit einen Aktivposten für
latente Steuererträge zu bilden wurde Gebrauch
gemacht.
Zur Berechnung der latenten Steuererträge wird
folgende Erläuterung gegeben:
Ergebnis vor
Steuern lt. Steuerbilanz
|
-22.635,39 Euro
|
- Ergebnis vor Steuern
lt. Handelsbilanz
|
-48.408,90 Euro
|
= Unterschiedsbetrag
|
25.773,51 Euro
|
davon zur Bildung
latenter Steuererträge maßgebend
|
25.773,00 Euro
|
+ GewSt auf den
maßgebenden Unterschiedsbetrag
|
4.059,25 Euro
|
+ KSt auf den
maßgebenden Unterschiedsbetrag
|
4.078,57 Euro
|
= latenter Steuerertrag
|
8.137,82 Euro
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Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Reinhold Brix geführt.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem Geschäftsführer, Herrn
Reinhold Brix, bestehen zum Bilanzstichtag
Verbindlichkeiten in Höhe von €
30.099,44.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011
festgestellt.
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