Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)
MBM Metallbau Dresden GmbH
Niedersedlitzer Straße 60, 01257 Dresden, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carsten Quapil seit 1.7.2021 | Geschäftsführer |
Ronald Zahnow seit 9.10.2006 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
8 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 8 angezeigt
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 15.32% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MBM Metallbau Dresden GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN Die MBM Metallbau Dresden GmbH hat ihren Sitz in Dresden. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 1036 eingetragen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuchs und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) unter Berücksichtigung der Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Zum Zwecke der erhöhten Klarheit von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wurden Vermerke und Erläuterungen weitgehend im Anhang dargestellt und gemäß bzw. analog § 265 Abs. 5 und 6 HGB Posten hinzugefügt bzw. an ihren tatsächlichen Inhalt angepasst. B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Es wird vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen. ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen auf Basis von betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern angesetzt. Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- (§ 255 Abs. 1 HGB) oder Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 S. 2 und 3 HGB), soweit deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen entsprechen, mit Ausnahme der Abschreibungen auf Gebäude, hinsichtlich der Höhe und der Abschreibungsmethode auch den steuerlichen Vorschriften. Es wurden betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern angewandt. Geringwertige Vermögensgegenstände unter EUR 250,00 werden sofort abgeschrieben. Für geringwertige Vermögensgegenstände über EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 wird analog § 6 Abs. 2a EStG pro Jahr ein Sammelposten gebildet und über 5 Jahre abgeschrieben. Aus Wesentlichkeitsgründen wird die steuerliche Vorgehensweise in die Handelsbilanz übernommen. UMLAUFVERMÖGEN Vorräte Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgte die Ermittlung der Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) grundsätzlich auf der Basis gleitender Durchschnittspreise. Abschreibungen wurden für Risiken als Folge der Lagerdauer oder geminderten Verwertbarkeit gemäß § 253 Abs. 4 HGB berücksichtigt. Die unfertigen Leistungen wurden entsprechend ihres Fertigungsstandes mit anteiligen Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Fertigungs- und Materialeinzel- und -gemeinkosten sowie angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten. Abschreibungen zur Berücksichtigung der verlustfreien Bewertung gemäß § 253 Abs. 4 HGB wurden vorgenommen. Nach der Percentage of Completion Method wurden bei Projekten, die eine Laufzeit von über 1 Jahr haben, bereits realisierte Gewinnanteile und Vertriebskostenanteile in der unfertigen Leistung aktiviert. Erhaltene Anzahlungen auf unfertige Leistungen wurden - soweit sie bereits angearbeitete Projekte betreffen - von diesen gem. § 268 Abs. 5 S. 2 HGB offen abgesetzt und sind zu verrechenbaren Zahlungsbeträgen angesetzt. Geleistete Anzahlungen für Leistungen in das Vorratsvermögen, welche am Bilanzstichtag nicht vollständig erbracht wurden, wurden mit den in korrespondierender Höhe bilanzierten Rückstellungen verrechnet. Diese Bilanzierungspraxis ist in der Bauwirtschaft allgemein üblich und ermöglicht einen besseren Einblick in die Vermögenslage. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare und latente Risiken wurden mit Einzel- sowie Pauschalwertberichtigungen erfasst. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihren Nominalwerten oder Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. RECHNUNGSABGRENZUNGEN Die aktive Rechnungsabgrenzung ist zu den Ausgabebeträgen ausgewiesen, wie sie für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag Aufwand darstellen. Die passive Rechnungsabgrenzung umfasst Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmbare Zeit nach diesem Tag darstellen. LATENTE STEUERN Latente Steuern wurden nach Maßgabe des § 274 HGB ermittelt. Es wird von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB Gebrauch gemacht, eine sich daraus insgesamt ergebende zukünftige Steuerentlastung in der Bilanz zu aktivieren. RÜCKSTELLUNGEN Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags dotiert und berücksichtigen alle ungewissen Verpflichtungen und erkennbare Risiken. Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Die Entwicklung des Anlagevermögens, aufgeschlüsselt nach Anlagepositionen, ist aus der Anlage zum Anhang ersichtlich. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 674 T€ (Vorjahr: 627 T€). In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 680 T€ (Vorjahr: 632 T€) enthalten. In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien in Höhe von 28 T€ (Vorjahr: 37 T€) enthalten, die auf die Laufzeit der Kapitalüberlassung linear abgeschrieben werden. Der Gewinnvortrag entwickelte sich wie folgt:
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Personalkosten in Höhe von 359 T€ (Vorjahr: 732 T€), Gewährleistungen 162 T€ (Vorjahr: 163 T€), Nacharbeiten für fertige Projekte 120 T€ (Vorjahr 335 T€). Verbindlichkeitenspiegel
Sicherheiten für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden von der Gesellschaft durch Sicherungsübereignung von Anlagevermögen gewährt. Daneben wurden für nicht bilanzierungspflichtige Avalkredite in Höhe von 19.581 T€ (Vorjahr: 17.881 T€) Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 550 T€) verpfändet sowie Grundschulden und Forderungszession als Sicherheit gewährt. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten wesentliche aperiodische Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 155 T€ (Vorjahr: 1 T€), Auflösung von Einzelwertberichtigungen in Höhe von 30 T€ (Vorjahr: 394 T€) sowie die Einnahme aus abgeschriebenen Forderungen mit 94 T€ (Vorjahr: 0 T€). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten sonstige periodenfremde Aufwendungen von 6 T€ (Vorjahr: 10 T€) und die außerordentliche Aufwendung von 38 T€ (Vorjahr: 0 T€) aus der Wiederherstellung der Datentechnik nach dem Ransomeware-Befall im März 2023. E. SONSTIGE ANGABEN Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen nicht. Es bestehen aber branchenübliche, nicht vermerkungspflichtige Rückgriffsansprüche aus Bürgschaftsaufträgen für Gewährleistungs-, Anzahlungs- und Auftragserfüllungsbürgschaften. Sonstige finanzielle Verpflichtungen entsprechen den Verpflichtungen zum Nominalwert.
Bei unbefristeten sonstigen finanziellen Verpflichtungen wurde als Restlaufzeit der Zeitraum bis zur frühestmöglichen Kündigung herangezogen.
Gesamtbetrag der Beträge im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge resultiert aus der Aktivierung von latenten Steuern und beträgt am Bilanzstichtag 356.000,00 €. Geschäftsführung Zur Geschäftsführung war im Berichtszeitraum bestellt: Herr Carsten Quapil, Markkleeberg Geschäftsführerbezüge Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Dresden, den 17. Juni 2024 MBM Metallbau Dresden GmbH Carsten Quapil, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Geschäft und Rahmenbedingungen 1.1 Geschäftstätigkeit Die MBM Metallbau Dresden GmbH (nachfolgend auch "MBM" oder Gesellschaft) plant, fertigt, liefert und montiert hochwertige Metall-Glas-Konstruktionen für Fassaden und Dächer. Das Unternehmen arbeitet deutschlandweit und hat sich aufgrund vielfältiger Referenzen bei Kunden und Architekten einen guten Ruf erarbeitet. Im Allgemeinen werden Aufträge für einen wechselnden Kundenkreis ausgeführt. Dabei handelt es sich vielfach um technisch und handwerklich sehr anspruchsvolle Arbeiten. Darunter sind Aufträge direkt von Bauherren, für öffentliche Auftraggeber und im Ausnahmefall Leistungen für Generalunternehmen. 1.2 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und Branchenentwicklung Der Konjunkturbericht 05/2024 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz konstatiert, dass sich die deutsche Wirtschaft insgesamt seit Januar wieder leicht belebt hat (Zuwachs des realen BIP seit Jahresbeginn um +0,2 %). Zurückzuführen sei das Wachstum auf positive Impulse aus der Bauwirtschaft, die witterungsbedingt (milder Winter) gut arbeiten konnte. Der private Konsum und die Ausrüstungsinvestitionen bleiben noch hinter den Erwartungen zurück. Für das Jahr 2023 wurde hingegen noch ein BIP-Rückgang um -0,2 % veröffentlicht. Zwar ist breite kurzfristige Belebung nicht zu erkennen, jedoch sprechen rückläufige Preise auf den globalen Energiemärkten, eine weiter nachlassende Inflationsdynamik, höhere Lohnabschlüsse und eine weltwirtschaftliche Belebung für eine moderate Erholung auch der deutschen Konjunktur. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. berichtet, das im Gesamtjahr 2023 die Betriebe des Bauhauptgewerbes (alle Betriebe) ein Umsatzplus von nominal 1,4 % gemeldet haben, das jedoch aufgrund der deutlichen Baupreissteigerungen einem realen Minus von 5,2 % entspricht. Diese Entwicklung hat sich 2024 fortgesetzt. Aufgrund der gestiegenen Bau- und Zinskosten ist die Nachfrage deutlich zurückgegangen: Der Auftragseingang lag bis April 2024 preisbereinigt um 4,4 % unter dem Niveau des vergleichbaren Vorjahreszeitraums. Der Wohnungsbau brach sogar um 13,5 % bzw. real um 19,7 % ein. Aufgrund des Nachfragerückgangs - hervorgerufen durch die starken Baumaterial-, Energie-, Zins- und somit Baukostensteigerungen - wird der Umsatz im Gesamtjahr 2024 (hochgerechnet auf alle Betriebe) voraussichtlich um real 3,5 % zurückgehen. Einem Rückgang im Wohnungsbau stehen leichte Steigerungen im Wirtschafts- und Öffentlichen Bau gegenüber. Trotz des realen Umsatzrückgangs haben die Unternehmen 2023 die Zahl ihrer Beschäftigten im Bauhauptgewerbe nahezu konstant gehalten. Gemessen an der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung sowie den Aussagen des HDB zur Entwicklung der deutschen Bauwirtschaft konnte MBM das Niveau der Gesamtleistung fast halten und auch aktuell neue Aufträge generieren. Wenngleich auch die MBM feststellt, dass in der Breite weniger Projekte angefragt werden, so befinden sich doch weiterhin sehr interessante und individuelle Projekte in der Prüfung und Angebotserstellung. Es ist dem Unternehmen zudem in 2023 gelungen, einige neue Aufträge und Auftragserweiterungen zu akquirieren, so dass der aktuelle Auftragsbestand mit EUR 35,7 Mio. nach wie vor auf einem hohen Niveau ist. Größe und Struktur der Belegschaft blieb auch 2023 nahezu unverändert. Die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten erhöhte sich geringfügig von 107 auf 109. 1.3 Geschäftsverlauf MBM hat 2023 wiederum seine technische und handwerkliche Leistungsfähigkeit am Markt unter Beweis stellen können. So wurden vor allem Leistungen an den Bauvorhaben in Berlin, Hamburg und Köln fertiggestellt. Die Auslastung der produktiven Kapazitäten des Unternehmens war über die ersten drei Quartale 2023 hoch. Das Niveau der Gesamtleistung des Vorjahres konnte jedoch aufgrund von zwei Einflussfaktoren, die sich erschwerend auf den Geschäftsjahresverlauf auswirkten, nicht erreicht werden: 1. Am 22. März 2023 wurde das Unternehmen Opfer einer Cyberattacke, die zur Verschlüsselung des Datenhaushaltes führte. Durch die eigene IT-Abteilung sowie die dauerhaft für das Unternehmen arbeitenden IT-Dienstleister wurden der Schaden schnell eingegrenzt. Es kam zu keinem Datenabfluss. Die Meldung an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten und Kunden / Partner / Dienstleister erfolgte umgehend. Über die permanente Bandsicherung konnten die Daten mit einem Verlust von zwei Arbeitstagen wiederhergestellt werden, die Produktion konnte durchweg aufrechterhalten werden. Die ohnehin schon vorher bestehenden Sicherheitsvorkehrungen wurden weiter verstärkt. Die Produktion war zwar nur unmaßgeblich beeinträchtigt, jedoch konnte in den Abteilungen, die konstruieren und planen, mehrere Wochen nicht bzw. nur unzureichend und ineffizient gearbeitet werden. Der wirtschaftliche Schaden interner und externer Kosten betrug ca. T€ 100. 2. Am 13. September 2023 wurden wir über die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens unseres Bauherrn zum Projekt Elements / Michaelkirchstraße in Berlin informiert. Über ausreichende Vorauszahlungen sind unsere bisher erbrachten Leistungen abgesichert. Durch die Bekanntmachung des vorläufigen Insolvenzverwalters war die MBM gezwungen, die Arbeiten mit sofortiger Wirkung einzustellen. Unter großen administrativen Anstrengungen gelang es, die eingeplanten Kapazitäten mit höherer Intensität auf unsere anderen Projekte umzuorganisieren. Die Umsatzerlöse erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr von ca. EUR 7,7 Mio auf EUR 16,0 Mio. Hier wurden Projekte in Berlin und in Köln schlussgerechnet. Unter Berücksichtigung der Bestandserhöhungen und aktivierten Eigenleistungen konnten wir eine Gesamtleistung von EUR 18,4 Mio. (Vj. EUR 19,4 Mio.) erreichen. Der Rohertrag erhöhte sich leicht gegenüber dem Jahre 2022 (um EUR 0,3 Mio.) auf ca. EUR 7,1 Mio. und damit um 3,6 %. Das Wartungsgeschäft wurde auch im Geschäftsjahr 2023 stabil abgewickelt. Trotz höherem Rohertrag konnte im Berichtszeitraum nur ein Jahresergebnis von TEUR 15 (Vj. TEUR 502) erzielt werden. Unter den erschwerten Umständen ist die Geschäftsführung mit dem Geschäftsverlauf sowie dem finalen Jahresergebnis 2023 insgesamt noch zufrieden. Im gesamten Jahr 2023 wurden Auftragszugänge in Höhe von ca. EUR 8,1 Mio. (Vj. EUR 19,1 Mio.) erreicht. Der Auftragsbestand ist damit weiterhin positiv zu bewerten. Es muss konstatiert werden, dass die MBM den geplanten Rohertrag von EUR 8,7 Mio. nicht erreicht und durch höhere Aufwendungen aus unvorhergesehenen Ereignissen das geplante Betriebsergebnis von EUR 0,7 Mio. leider verfehlt hat. 2. Lage des Unternehmens 2.1 Vermögenslage und Kapitalstruktur Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr von ca. EUR 12,3 Mio. auf EUR 12,7 Mio. erhöht. Nennenswerte Veränderungen gab es auf der Aktivseite insbesondere: • Erhöhung der Bestände an unfertigen Leistungen um EUR 2,2 Mio. • Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR 2,1 Mio. • Verminderung des Bank- und Kassenbestandes um EUR 1,3 Mio. Diese Veränderungen sind auf die fortgeschrittenen erbrachten Leistungen zum Jahresultimo zurückzuführen, die in Rechnung gestellt, jedoch noch nicht bezahlt waren. Auf der Passivseite erhöhten sich insbesondere die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten EUR 0,9 Mio. Bei der Bewertung der unfertigen Arbeiten und zum Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unverändert angemessene Abwertungen aufgrund von Risiken wegen nicht abschließend geprüfter Nachträge bzw. der schweren Durchsetzbarkeit der Mehraufwendungen bzw. Schadenersatzforderungen aus Bauablaufstörungen und in jedem Falle unter strikter Beachtung der aktuellen Kostenentwicklung sowie der Kosten- und Ergebnisvorschau vorgenommen. Die Eigenkapitalquote beträgt per 31.12.2023 33,7 % (Vj. 38,7 %). Die Entwicklung der Quote resultiert überwiegend aus der erhöhten Bilanzsumme sowie einer Forderungsverrechnung mit der Hauptgesellschafterin. 2.2 Finanzlage Dem Unternehmen ist es auch in 2023 gelungen, eine stabile Finanzlage zu sichern. Diese wurde durch realisierte Aufträge und die Vereinbarung von termingerechten Leistungen von Abschlags- bzw. Vorauszahlungen seitens der Kunden sowie auf der Grundlage der Vereinbarungen mit der Hausbank und mehreren Kreditversicherern erreicht. Die verfügbaren Kontokorrentlinien wurden zeitweilig und sporadisch genutzt. Die Gesellschaft war im Berichtsjahr jederzeit in der Lage, sämtlichen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachzukommen. Skontovereinbarungen mit Lieferanten und Subunternehmern wurden über das gesamte Jahr hinweg fast durchgängig und in vollem Umfang in Anspruch genommen. Im Jahr 2023 wurden Ersatz- oder Erweiterungs-Investitionen insbesondere im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von ca. 317 TEUR vorgenommen. Bereits seit 2020 wurden Verträge mit zwei neuen Hausbanken geschlossen. In diesem Zusammenhang wurden die Kredit- und Avallinien erhöht und die Zusammenarbeit gestaltete sich auch im Geschäftsjahr 2023 weiterhin vertrauensvoll und partnerschaftlich. Die Finanzlage entwickelte sich wie folgt:
2.3 Ertragslage Obwohl nicht das Niveau des Vorjahres erreicht werden konnte, wurde das Jahr 2023 mit einer Gesamtleistung von EUR 18,4 Mio. als ein immer noch erfolgreiches Geschäftsjahr abgeschlossen (davon Umsatzvolumen von EUR 16,0 Mio. und Bestandsaufbau von EUR 2,2 Mio.) Die Kosten für Material und Fremdleistungen verringerten sich in Verbindung mit der niedrigeren Gesamtleistung ebenfalls. Die Materialeinsatzquote betrug im Berichtsjahr 61,1 % (Vj. 64,5 %) und ist weiterhin in starkem Maße durch Aufwendungen für Fremdleister auf den Montagebaustellen geprägt. Aufgrund des heterogenen Projektbezugs sind die Materialaufwandsquoten der einzelnen Geschäftsjahre allerdings nur bedingt vergleichbar. Die Personalkosten haben sich in 2023 gegenüber dem Vorjahr um TEUR 83 auf EUR 4,6 Mio. reduziert. Dies resultierte insbesondere aus der Verminderung und teilweise Entfall der ergebnisabhängigen Entlohnung unserer Arbeitnehmer(Innen) einschließlich der Geschäfts- und Projektleitungen im Zusammenhang mit wirtschaftlich positiven Ergebnissen bei abgeschlossenen Projekten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr von 1.773 TEUR auf 2.112 TEUR. Hier sind insbesondere Verteuerungen bei den Stromkosten, höhere Weiterbildungskosten für Mitarbeiter, höhere IT-Aufwendungen (u.a. im Zusammenhang mit der Cyberattacke) und Werbungskosten zur Pflege unseres Internetauftrittes sowie zur Gewinnung neuer Mitarbeiter und Auszubildender zu benennen. Im Geschäftsjahr 2023 ist das Ergebnis auch von der Umstellung auf die POC-Methode (Percentage of Completion) beeinflusst, d.h. bei zwei dauerhaft langlaufenden Projekten in Hamburg und Köln wurde von § 252 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht und anteilige Vertriebs- und Gewinnanteile zeitanteilig mit bewertet. 3. Chancen-, Risiko- und Prognosebericht Neben dem allgemeinen konjunkturellen Risiko besteht das Risiko aus dem originären Baugeschäft. Die Risikoerfassungs- und Steuerungssysteme für die Risiken aus der Hereinnahme und Abwicklung der Bauaufträge sind im Unternehmen vorgegeben. Durch das regelmäßige Berichterstattungssystem wird eine laufende Kontrolle der Geschäftstätigkeit durch die Geschäftsleitung durchgeführt. Der ständigen Verbesserung des Projektmanagements, der Einhaltung und Senkung der Kosten bei jedem Auftrag und der konsequenten Geltendmachung und Durchsetzung möglicher Nachträge in Verbindung mit Leistungsänderungen und -erweiterungen wird im Unternehmen ständige hohe Aufmerksamkeit gewidmet. In Verbindung damit organisieren wir arbeitsbegleitend vorrangig die Qualifizierung und Förderung von insbesondere jüngeren Mitarbeitern und erhöhen die Anforderungen an die Projektverantwortlichen und Leiter im Zusammenhang mit festgestellten Schwachpunkten bzw. Defiziten. Ein stets aktuelles Berichtswesen und eine möglichst schnelle Weitergabe aller wichtigen Informationen sind hierfür entscheidende Grundlagen. Besonderer Schwerpunkt ist die monatliche, baustellenbezogen auch wöchentliche, Kontrolle der Stunden- und Kostenentwicklung bzw. -vorschau für die laufenden Großvorhaben. Wesentlicher Bestandteil unseres Berichtswesens ist die permanente Überwachung finanzieller Kennzahlen. Dies erfolgt sowohl ex-post auf Basis der Ist-Zahlen, als auch progressiv im Rahmen unserer Planungen. Trotz dieser Maßnahmen bleibt unverändert die Tatsache bestehen, dass bei den teilweise sehr großen und technisch äußerst anspruchsvollen Projekten kalkulatorische und technische Imponderabilien immanent sind. Durch bereichsübergreifende Teamarbeit werden die Voraussetzungen geschaffen, um Chancen zur Produktions- und Kostenoptimierung zu nutzen und gleichzeitig die mit diesen Projekten verbundenen Risiken zu beherrschen. Die Unternehmensleitung analysiert Aufträge mit großen Volumina oder mit besonderen Risiken bereits vor Vertragsabschluss, danach besonders in der ersten Bearbeitungsphase (technische Grundsatzplanung, Erarbeitung von Fertigungs- und Montagetechnologien, Terminplänen u. ä.) und schließlich monatlich im Zusammenhang mit der Erstellung der Kosten-, Stunden- und Ergebnisvorschauen. Wichtige Planungsunterlagen stimmen wir vor Einreichung bei Architekten bzw. Bauherren hausintern ab, um ein hohes Maß an Wirtschaftlichkeit bei der Ausführung der Leistungen in der Werkstatt und auf den Baustellen zu sichern. Weiterhin konzentrieren wir uns bei der Verbesserung unseres Risikomanagements auf die Sicherung effizienter Bauabläufe sowie die Erstellung anspruchsvoller Vorgaben für Stunden und Kosten, deren laufende Kontrolle und Einhaltung. Eine detaillierte Bauablaufplanung, die Erarbeitung von projektbezogenen Montagekonzepten und eine wirtschaftlich sinnvolle Vergabe von Fremdleistungen sind ebenfalls von großer Bedeutung. Gerade aufgrund des gestiegenen Bedarfs von Fremdleistungen besteht ein wachsendes Risiko in der Abhängigkeit von der qualitativ hochwertigen Verfügbarkeit von Subunternehmern. Im Zusammenhang mit der Komplexität der Aufträge und vielfach eintretenden Leistungsänderungen gegenüber der Beauftragung bzw. gestörten Bauabläufen erhöhten sich zwangsläufig die Anforderungen an das Risikomanagement deutlich. Das betraf die Führung eines umfangreichen Schriftwechsels zum Bauablauf und eine oft sehr aufwendige Nachtragsbearbeitung. Das Unternehmen hat auch im Jahre 2023 diese gestiegenen Anforderungen meist erfolgreich bewältigt. Das Unternehmen besitzt ein betriebliches Qualitätssicherungssystem, welches auf Grundlage der aktuellen Analysen auch weiterhin laufend präzisiert und dessen Weiterentwicklung und Einhaltung fortwährend kontrolliert wird. Risiken aus dem Projektgeschäft können sich auch im Zusammenhang mit der Zahlungsunfähigkeit von Auftraggebern ergeben. Dem wird durch Bonitätsprüfungen vor Vertragsabschluss sowie während der Laufzeit des Auftrages, insbesondere aber zeitnahes Legen von Bauabschlagsrechnungen und laufende Kontrolle der Zahlungseingänge Rechnung getragen. Die seit 2002 bestehende Warenkreditversicherung wird ebenfalls genutzt, um Zahlungsrisiken zu begrenzen. Risiken im Bereich der Informationstechnik, wie den unberechtigten Zugriff auf unsere Systeme oder Datenverlust, vermindern wir durch den Einsatz moderner Technologien. Wir setzen Standardsoftwareprodukte führender Hersteller ein und betreuen diese mit Hilfe interner und externer Dienstleister. Unsere IT-Strategie zeichnet sich durch weitgehend standardisierte IT-Strukturen aus. Nach der Cyberattacke haben wir noch weitergehende Sicherungssysteme implementiert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir keine Einzelrisiken festgestellt, die allein oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand unseres Unternehmens hätten gefährden können. In Anbetracht der jüngsten Entwicklung bei dem Projekt Elements können grundsätzlich finanzielle Risiken nicht ausgeschlossen werden. Allerdings haben wir hier bereits in Q 4 / 2023 den Kontakt zu einem potenten Neuinvestor hergestellt, der das Projekt zeitnah fortsetzen will. Die Verhandlungen zwischen dem Kreis der Gläubiger des Alteigentümers und dem Neuinvestor sind in weit fortgeschrittenem Stadium. Weitere Risiken sind auf Basis aller heute bekannten Informationen nicht erkennbar. Das Unternehmen wird auch 2024 und in den Folgejahren in der Lage sein, anspruchsvolle Sonderkonstruktionen in hoher Qualität auszuführen und sichert sich vor allem dadurch seine Chancen im Wettbewerb. Die Geschäftsstrategie ist darauf ausgerichtet, die fachlichen Stärken zielgerichtet weiter auszuprägen und gleichzeitig die Effizienz in allen Arbeits- und Geschäftsprozessen ständig zu erhöhen, da auch künftig mit einem erheblichen Kostendruck zu rechnen ist. Insgesamt ist für 2024/2025 ein guter Auftragsvorlauf vorhanden. Es sind noch Leistungen im Umfang von ca. 20,3 Mio. EUR aus dem vorhandenen Auftragsbestand per 31.12.2023 abzuarbeiten. Die Auslastung in den ersten 5 Monaten des Jahres 2024 war mäßig hoch, da das Projekt Elements in Berlin nicht weitergeführt werden konnte und nicht immer alle freien Kapazitäten auf die anderen noch laufenden Projekte voll umgewidmet werden konnten. Für 2024 plant die MBM Metallbau Dresden GmbH eine Gesamtleistung von EUR 21,2 Mio erzielt werden soll. Diese Gesamtleistung ist vom vorhandenen Auftragsbestand untersetzt. Darüber hinaus sichert der Auftragsbestand bereits teilweise die Auslastung in 2025. Insgesamt planen wir mit kaufmännischer Vorsicht. Die Zielstellung für den Rohertrag beträgt 2024 ca. EUR 8,4 Mio. Im Ergebnis der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens wollen wir 2024 ein positives Betriebsergebnis von 372 TEUR erwirtschaften (hierunter sind die Bewertungsabschläge für die unfertigen Erzeugnisse und nicht bis zum Jahresende abrechenbaren Projekte enthalten). Gemäß Planung 2024 werden die Kontokorrentlinien, die wir mit den neuen Hausbanken vereinbart haben, nur temporär ausgenutzt, die Finanzierungssituation des Unternehmens bleibt stabil. Es soll in 2024 wieder ein positiver Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftet werden. Für 2024 planen wir Investitionen in Höhe von ca. 400 - 500 TEUR. Wir konzentrieren uns hier auf Ersatz- und Erweiterungsmaßnahmen im produktiven Bereich bzw. eine Solaranlage für den Eigenbedarf zur Reduzierung unserer Stromkosten. Diese werden gegenwärtig noch hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und möglicher Auslastung der Anlagegüter geprüft. Insgesamt sieht sich die MBM Metallbau Dresden GmbH für die kommenden Geschäftsjahre gut gerüstet.
Dresden, den 17. Juni 2024 Carsten Quapil, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die MBM Metallbau Dresden GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MBM Metallbau Dresden GmbH, Dresden, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MBM Metallbau Dresden GmbH, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebricht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolosen Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, den 24. Juni 2024 Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Tobias Adler, Wirtschaftsprüfer Dirk Luther, Wirtschaftsprüfer Angabe gemäß § 328 Abs. 1a S. 1 HGBIn der Gesellschafterversammlung am 13.09.2024 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt. |
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