Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 64747
Eingetragen
5.1.2009
Branche
Wärme- und KältehandelTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
die Planung, Erstellung und Wartung von gebäudetechnischen Anlagen und artverwandten Tätigkeiten, sofern sie typischerweise einem Handwerksbetrieb zugeordnet werden; der Handel mit entsprechenden Materialien ist erlaubt, sofern er nicht Hauptzweck der Gesellschaft ist. Energielieferverträge werden nicht vorgenommen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Peter Fuchs
seit 5.1.2009
Geschäftsführer
Karl-Heinz Thrum
seit 5.1.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Peter Fuchs
Am Kuttenbusch 52, 50321 Brühl
50.00%
Karl-Heinz Thrum
Hombergstraße 9, 50996 Köln
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

jobtime GmbH

Brühl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

nach §§ 325 ff. HGB

Amtsgericht Köln

HRB 64747

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 25.264,37 29.885,72
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 58.290,99 71.484,85
Summe Umlaufvermögen 83.555,36 101.370,57
SUMME AKTIVA 83.555,36 101.370,57

Passivseite

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 3.556,06 18.997,66
III. Jahresüberschuss 13.700,42 24.558,40
Summe Eigenkapital 42.256,48 68.556,06
B. Rückstellungen
Summe Rückstellungen 15.320,00 19.285,49
C. Verbindlichkeiten
Summe Verbindlichkeiten 25.978,88 13.529,02
SUMME PASSIVA 83.555,36 101.370,57

 

Brühl, den 18. Dezember 2024

gez. Peter Fuchs, Geschäftsführer

gez. Karl-Heinz Thrum, Geschäftsführer

ANHANG

Aktivseite

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen.

Der Jahresabschluss wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen des Handelsgesetzbuches, sowie der einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Anwendung einer Bewertungsmethode nach §§ 240 Abs. 3 und 4, 256 Satz 1 HGB wurde gem. § 284 abs. 2 Nr. 4 HGB nicht vorgenommen.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - § 268 Abs. 4 HBG

Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben insgesamt € 25.264,37 (Vj. € 29.885,72) eine Restlaufzeit bis ein Jahr und € 0,00 (Vj. € 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Passivseite

1. Rückstellungen

Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen zum Erfüllungsbetrag ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen worden.

2. Verbindlichkeiten - §§ 285 Nr. 1a und 1b, 251, 268 Abs. 5 und 7 HGB

Von den Verbindlichkeiten haben insgesamt € 25.978,88 (Vj. € 13.529,02) eine Restlaufzeit bis ein Jahr und € 0,00 (Vj. € 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

3. Haftungsverhältnisse - §§ 251, 268 Abs. 7 HGB

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften (Avalkredite) 0,00 €
(Vj. € 0,00 €)

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gem. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, liegen nicht vor.

Sonstige Pflichtangaben

1. Forderungen gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern - § 285 Nr. 9 lit. C HGB, § 42 III GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern und Geschäftsführern bestanden am 31.12.2023 Forderungen in Höhe von

Gesellschafter-Verrechnungskonto
• Peter Fuchs 0,00 €
(Vj. 5.599,03 €)
• Karl-Heinz Thrum 0,00 €
(Vj.5.599,03 €)

2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern - § 285 Nr. 9 lit. C HGB, § 42 III GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern und Geschäftsführern bestanden am 31.12.2023 Verbindlichkeiten in Höhe von

Gesellschafter-Verrechnungskonto
• Peter Fuchs 7.122,92 €
(Vj. 0,00 €)
• Karl-Heinz Thrum 6.310,12 €
(Vj. 0,00 €)

3. Geschäftsführung - § 285 Nr. 10 HGB

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Fuchs, Peter Geschäftsführer
Thrum, Karl-Heinz Geschäftsführer

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

4. Sonstiges

Vorliegender Jahresabschluss wurde mit der Gesellschafterversammlung vom 18. Dezember 2024 festgestellt.

Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt.

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