Heider
GmbH
Augsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
78.714,45 |
122.299,50 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.826,92 |
5.492,38 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
74.887,53 |
116.807,12 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
7.142,19 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
85.857,64 |
122.300,50 |
Passiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
2.364,90 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
23.199,69 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
9.507,09 |
0,00 |
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
-23.199,69 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
7.142,19 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
84.478,33 |
86.120,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.379,31 |
33.815,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
85.857,64 |
122.300,50 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Heider GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor
(Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB).
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
die Barwertmethode angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Rechnungs-Zinssatz
|
01.10.2010
|
5,17
|
%
|
Rechnungs-Zinssatz
|
30.09.2011
|
5,13
|
%
|
Rententrend
|
|
0,00
|
%
|
Biometrische Annahmen
|
Richttafeln 2005 G von
Prof. Klaus Heubeck
|
|
|
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag
i.H.v. € 6.020,00. Von der Übergangsregelung
gemäß Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB wurde Gebrauch
gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15,
also € 401,33 den Pensionsrückstellungen
zugeführt und als außerordentlicher Aufwand
ausgewiesen.
Die in der Bilanz nicht ausgewiesenen
Rückstellungen für laufende Pensionen,
Anwartschaften und ähnliche Verpflichtungen gliedern
sich wie folgt: 5.618,67 €
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
€ 1.379,31 (Vorjahr: € 33.815,60).
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
30.09.2011
|
30.09.2011
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
0,7
|
0,7
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
0,7
|
0,7
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
1,4
|
1,4
|
0,0
|
0,0
|
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Helmar Heider, Kaufmann, geführt.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Betrag
|
|
€
|
|
€
|
Forderungen
|
1.782,84
|
Vorjahr:
|
1.949,05
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Neusäß-Steppach, 19. September 2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.09.2012 festgestellt.
|