Martin's
Evolution GmbH
Wesel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.181,00 |
7.780,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.181,00 |
7.780,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
120.875,59 |
110.468,67 |
| I.
Vorräte |
71.656,52 |
65.357,70 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.087,42 |
8.418,51 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.131,65 |
36.692,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
129.056,59 |
118.248,67 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
82.581,33 |
71.384,06 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
32.074,54 |
32.074,54 |
| III.
Gewinnrücklagen |
-20.438,00 |
-20.438,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
20.944,79 |
9.747,52 |
| B.
Rückstellungen |
20.502,65 |
23.444,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.972,61 |
23.419,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
129.056,59 |
118.248,67 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Auf Grund der erstmaligen Anwendung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurde auch der
Vorjahreswert der Umsatzerlöse angepasst, ein
Vergleich mit dem Jahresabschluss des Vorjahres ist damit
nicht möglich.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Martin's Evolution
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Wesel
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Duisburg
Register-Nr.: HRB 11481
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände, in der Steuerbilanz
entsprechend steuerlicher Vorschriften vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,-- wurden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
Die Abschreibungen für die beweglichen
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die den
Betrag von Euro 150,--, nicht aber den Betrag von Euro
410,-- überschreiten, wurden im Kalenderjahr 2016
entgegen der steuerlichen Vorschrift nach § 6 Abs. 2
EStG handelsrechtlich nach ihrer individuellen
Nutzungsdauer vorgenommen.
Die - steuerlich bedingte - Beschriftung des Kontos
wurde beibehalten.
Lediglich die Abschreibungen für oben genannte
Wirtschaftsgüter aus Zugängen bis zum
Kalenderjahr 2008 wurden nach steuerlichen Grundsätzen
aufgrund der Übergangsregel beibehalten.
In der Steuerbilanz wurde vom Bewertungswahlrecht des
§ 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht; d. h. die
beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
von mehr als Euro 150,-- und nicht mehr als Euro 410,--
wurden in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als
Betriebsausgaben abgezogen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Forderungen gegenüber
Gesellschaftern
Der Wert der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 14.304,66
(Vorjahr: EUR 5.774,29).
Davon beträgt die Forderung gegenüber
ehemaligen Gesellschaftern Euro 478,07.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 25.972,61
(Vorjahr: EUR 23.419,96).
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 5,0.
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.01.2019 festgestellt.
|