Scharnhauser Bank eGLiquidiert
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Scharnhauser Bank eGOstfildernJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022Gliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanz- und Liquiditätslage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Als Genossenschaftsbank besteht unsere Kernaufgabe darin, die wirtschaftliche Entwicklung unserer Mitglieder und Kunden zu fördern. Darin gründet auch die enge regionale Bindung an das Geschäftsgebiet. Die Bank beschränkt sich bei ihren Geschäftsaktivitäten auf Ostfildern und die unmittelbar angrenzenden Gemeinden. Die Bank hat als zentrale Geschäftsfelder das Privat- und das Firmenkundengeschäft definiert. Einen Schwerpunkt sehen wir hier im Bereich der privaten Baufinanzierung. Eigengeschäfte werden nur ergänzend zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung überwiegend mit den Partnern der genossenschaftlichen FinanzGruppe betrieben. Das Institut nutzt darüber hinaus das Leistungsangebot innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe, um im Privat- und Firmenkundengeschäft den Kunden ergänzende Dienstleistungen anzubieten. Die Scharnhauser Bank eG ist Mitglied beim Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. (BWGV), Karlsruhe, sowie beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), Berlin, und ist der Sicherungseinrichtung des BVR sowie dem Einlagensicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH angeschlossen. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen (Quelle: BVR Rundschreiben "Hintergrundmaterial zur Erstellung der Geschäftsberichte der Volksbanken und Raiffeisenbanken vom 3. März 2023) Die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands wurde 2022 spürbar durch die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine belastet. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt stieg gegenüber dem Vorjahr um 1,8 % und damit deutlich schwächer als 2021 (+ 2,6 %). Die allgemeine Teuerung zog kriegsbedingt weiter an. Die Inflationsrate war mit 6,9 % so hoch wie seit 50 Jahren nicht mehr. Maßgeblich für die enorme Teuerung waren die Energie- und Nahrungsmittelpreise, die im Zuge des Ukrainekrieges sowie der andauernden Lieferengpässe um außerordentliche 29,7 % und 13,4 % stiegen. Dies veranlasste die EZB, erstmals seit dem Jahr 2011, den Leitzins um insgesamt 250 Basispunkte auf 2,5 % zum Jahresende anzuheben und die als weitere geldpolitische Maßnahme eingeführten Anleiheankaufprogramme zu beenden. Auch die langfristigen Zinsen sind im Jahr 2022 in Folge der veränderten Geldpolitik deutlich angestiegen. So erhöhte sich die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe im Jahr 2022 um 274 Basispunkte auf 2,56 % zum Jahresende. Damit einhergehend kam es zu deutlichen Kursrückgängen an den Anleihe- und Aktienmärkten. So verlor der Deutsche Aktienindex (DAX) auf das Gesamtjahr gerechnet 12,3 %. In diesem insgesamt anspruchsvollen Umfeld konnten die 737 dem BVR angehörigen Genossenschaftsbanken in Deutschland dennoch im Kredit- und Einlagengeschäft Zuwächse erzielen. Die Kundenkredite stiegen um 6,5 % verglichen mit dem Vorjahr, die Kundeneinlagen erhöhten sich um 3,4 %. 2. Finanzielle Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Institutes auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen, und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank wird die Relation des Betriebsergebnisses vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme (nachfolgend: "BE vor Bewertung/dBS") festgelegt. Die Kennzahl BE vor Bewertung/dBS misst die Ertragskraft der Bank in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme des Geschäftsjahres. Als Betriebsergebnis vor Bewertung wird hierbei das um Bewertungsergebnisse und betriebswirtschaftlich außerordentliche Faktoren bereinigte Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit gemäß unserer Gewinn- und Verlustrechnung verwendet. Das Wachstum der bilanziellen Kundeneinlagen und -kredite definieren wir als Indikator für die Generierung von Erträgen und damit zur Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Bislang haben wir die Entwicklung im Bereich der Kundenkredite mit konstanten Volumina geplant. Auf Grund der in den vergangenen Jahren erzielten tatsächlich Zuwachsraten (2016 bis 2022 durchschnittlich + 4,3 %) planen wir mit einem jährlichen Zuwachs von 3,0 %. Im Bereich der Kundeneinlagen planen wir in den kommenden Jahren mit konstanten Volumina. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Kapitalausstattung dient die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote. Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2022 stellt sich wie folgt dar: Unser Betriebsergebnis vor Bewertung stieg von TEUR 687 auf TEUR 781 und übertraf unsere Prognose von TEUR 621. Die Rentabilitätskennzahl BE vor Bewertung/dBS betrug 0,46 % (Vorjahr 0,44 %). Die Gesamtkapitalquote belief sich auf 13,5 % nach 14,0 % im Vorjahr und lag unter dem Planwert von 14,2 %. Im Bereich der Kundenkredite erzielten wir einen Zuwachs von 4,1 % (Planung + 3,0 %) und bei den Kundeneinlagen von 9,1 % (Planung +/- 0 %).
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten) und 2 (Andere Verpflichtungen). Ursächlich für den Anstieg der Bilanzsumme war vor allem der Zuwachs bei den Kundeneinlagen, die um 9,1 % anstiegen. Die außerbilanziellen Geschäfte lagen über dem Vorjahresniveau, da sowohl die Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen als auch die unwiderruflichen Kreditzusagen angestiegen sind.
Im Geschäftsjahr konnte das Kundenkreditgeschäft insbesondere im Bereich der langfristigen Kredite ausgebaut werden. Der Schwerpunkt unseres Kreditgeschäftes liegt im Bereich der Privatkunden insbesondere bei privaten Immobilienfinanzierungen. Von unserem Kreditbestand entfallen 84,0 % auf Privatkunden und 16,0 % auf Unternehmen und Selbständige. Größte Branche ist das Dienstleistungsgewerbe mit einem Strukturanteil von 3,2 % an den Gesamtausleihungen. 86,0 % der von uns ausgereichten Kredite bewegen sich in den Größenklassen zwischen TEUR 10 und TEUR 1.000. Der Bestand der Wertpapieranlagen hat sich durch Fälligkeiten reduziert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich durch die Tilgungsleistungen bei den Förderkrediten und verhaltenem Neugeschäft in diesem Segment leicht reduziert. Die Kundeneinlagen haben sich insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 9,1 % erhöht. In der Struktur des Passivgeschäfts waren im abgelaufenen Geschäftsjahr keine wesentlichen Veränderungen zu verzeichnen. Neuanlagen werden weitgehend nur in Form von täglich fälligen Einlagen getätigt.
Im Dienstleistungsgeschäft haben sich die Einnahmen verglichen mit dem Vorjahr um knapp 3,0 % verringert. Auf Grund der zunehmenden Unsicherheit an den Kapitalmärkten und damit nachlassender Ordertätigkeit unserer Kunde haben sich die Erträge aus dem Wertpapierdienstleistungsgeschäft reduziert. Der Zuwachs der Erträge aus dem Zahlungsverkehr resultiert aus der gestiegenen Inanspruchnahme der von uns angebotenen Zahlungsverkehrsdienstleitungen durch unsere Kunden. Die Gebühren in diesem Bereich wurden hier nicht angepasst. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Der Zinsüberschuss, unsere wichtigste Einnahmequelle, ist verglichen mit dem Vorjahr um TEUR 99 angestiegen. Der Planwert von TEUR 1.931 wurde übertroffen. Ursache hierfür waren die höheren Eigenanlagenbestände und der Zinsanstieg am Geld- und Kapitalmarkt. Der Provisionsüberschuss hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht reduziert, der geplante Zuwachs von 8,0 % wurde nicht erreicht. Der Sachaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 75 erhöht. Neben allgemeinen Kostensteigerungen waren hier vor allem höhere Beratungs- und Prüfungskosten ursächlich. Der Rückgang der Personalaufwendungen resultiert aus gegenüber dem Vorjahr deutlich niedrigeren Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen. Das Bewertungsergebnis aus dem Kreditgeschäft und den Wertpapieren lag bei TEUR 50 saldiertem Aufwand. Aufwendungen ergaben sich hier vor allem aus den Bewertungsaufwendungen für Wertpapiere sowie den Zuführungen zu den Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7. Das Betriebsergebnis vor Bewertung beträgt TEUR 791 und liegt damit über dem Vorjahreswert von TEUR 696. Die Einstellungen in den Fonds für allgemeines Bankrisiken betragen TEUR 349 (Vorjahr TEUR 347). Insgesamt gesehen ist das erzielte Ergebnis für die Verhältnisse der Bank ausreichend. b) Finanz- und Liquiditätslage Die Geschäfts- und Refinanzierungsstruktur der Bank ist maßgeblich geprägt durch das Kundengeschäft als Basis der Liquiditätsausstattung. Durch unsere Refinanzierungsstruktur besteht eine weitgehende Unabhängigkeit von Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt. Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit gegeben. Bei den monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wurden im Berichtszeitraum die aufsichtsrechtlichen Anforderungen jeweils deutlich übertroffen. Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf hochliquide Aktiva (ausreichend in Form von Bankguthaben vorhanden) zurückgreifen. Durch die Einbindung in die genossenschaftliche FinanzGruppe bestehen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund ist die Fähigkeit der Kreditgenossenschaft zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen jederzeit gesichert. c) Vermögenslage Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist geprägt von erwirtschafteten Rücklagen sowie insbesondere dem Fonds für allgemeine Bankrisiken. Im Geschäftsjahr wurde das Eigenkapital durch die Zuführung zu den Rücklagen und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gestärkt; es liegt aber nach wie vor noch unter dem Wert vergleichbarer Banken. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Die relevanten Vorgaben des KWG sowie der CRR wurden stets eingehalten. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,08 %. Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Angemessene Eigenmittel, auch als Bezugsgröße für eine Reihe von Aufsichtsnormen, bilden neben einer stets ausreichenden Liquidität die unverzichtbare Grundlage einer soliden Geschäftspolitik. Struktur und räumlicher Umfang unseres Geschäftsgebietes ermöglichten uns auf Basis nachfolgender Strukturwerte zum 31. Dezember 2022 weiterhin eine angemessene Streuung unserer Ausleihungen. Der Anteil der Forderungen an Kunden an der Bilanzsumme beträgt 71,2 %. Bezogen auf die Kreditinanspruchnahme entfallen 84,0 % der Kredite auf Privatpersonen und 16,0 % auf Firmenkunden. Die Kundenforderungen sind bezogen auf die Zusagen zu 86,0 % abgesichert; die wesentlichste Sicherungsart bilden die Grundpfandrechte. 97,1 % der bilanziellen Kundenforderungen werden als Kredit ohne erhöhte Ausfallrisiken (Ausfallwahrscheinlichkeit auf ein Jahr < 4,0 %) geführt. Schwerpunkt unseres Kreditgeschäfts stellen Kredite mit wohnwirtschaftlicher Verwendung dar. Vor dem Hintergrund dieser Kennzahlen und Relationen halten wir die eingegangenen Risiken für vertretbar. Besondere Risiken sehen wir hierbei auch mit Blick auf die besonders von der Corona Pandemie betroffenen Branchen nicht. Die durch die Generalversammlung festgesetzten Kredithöchstgrenzen sowie sämtliche Kreditgrenzen der CRR wurden während des gesamten Berichtszeitraumes eingehalten. Die Forderungen an Kunden haben wir auch zum Jahresende 2022 erneut nach den Vorgaben des HGB vorsichtig bewertet. Für akute Risiken sind in voller Höhe Einzelwertberichtigungen gebildet. Hierbei wird grundsätzlich der ungesicherte Kreditteil vollständig durch Risikovorsorge abgeschirmt. Die latenten Risiken sind durch Pauschalwertberichtigungen und Vorsorgereserven nach § 340f HGB angemessen abgedeckt. Diese wurden vom Aktivposten 4 abgesetzt. Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft entwickelten sich wie folgt:
Der Strukturanteil der Wertpapiere ist insgesamt gesehen sehr gering und beträgt 1,1 % der Bilanzsumme. Die Wertpapiere sind alle nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Es handelt sich durchwegs um bonitätsmäßig einwandfreie Papiere. Der Rückgang resultiert aus Fälligkeiten. Sonstige wesentliche Veränderungen in der Struktur sowie Bonitätseinstufung bei den Wertpapieranlagen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Insgesamt beurteilen wir die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses als zufriedenstellend. Die Ertragslage ist für die Verhältnisse der Bank ausreichend. Die Kostensituation der Bank ist nach wie vor sehr günstig. Die Risikolage der Bank ist insgesamt gesehen überschaubar. Es besteht eine ausreichende Risikotragfähigkeit. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich unverändert durch eine ausreichende Eigenkapitalausstattung aus, da die aufsichtsrechtlichen Anforderungen eingehalten wurden bzw. werden. Für erkennbare und latente Risiken in den Kundenforderungen sind Wertberichtigungen gebildet. Für das latente Kreditrisiko bestehen neben Pauschalwertberichtigungen Vorsorgereserven nach § 340f HGB. Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Unsere Geschäfts- und Risikostrategie basiert auf einem Strategieprozess und ist ausgerichtet auf das Kundengeschäft mit Mitgliedern und Kunden aus unserer Region. Wesentliche Bestandteile der Geschäftsstrategie sind die aus der Risikotragfähigkeit der Bank abgeleiteten Teilstrategien für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten Vertrieb und Handelsgeschäfte. Konsistent zu unserer Geschäfts- und Risikostrategie wurde eine Unternehmensplanung entwickelt, die eine langfristige und umfassende Begleitung unserer Mitglieder und Kunden im Hinblick auf Finanzierungswünsche, Vermögensanlagen und Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr sicherstellt. Mit Hilfe einer strategischen Eckwert- und Kapitalplanung für einen Zeitraum von 5 Jahren, steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Annahmen für die Markt- und Volumenentwicklungen erfolgen hierbei durch Experten auf Basis von Marktprognosen. Die abgeleiteten Ertrags- und Vermögenswirkungen werden anhand von Simulationsrechnungen mit Unterstützung der Steuerungssoftware VR-Control ermittelt. Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Teilstrategien werden im Rahmen des von uns festgelegten Strategieprozesses regelmäßig überprüft. Das von der Bank verwendete Strategiemodell zeigt den organisatorischen Rahmen für die Strategie(über)prüfung und für die Vernetzung der strategischen und operativen Gesamtbanksteuerung auf. Ziel unserer Risikostrategie ist nicht die Vermeidung von Risiken, sondern stets die Wahrung eines angemessenen Chancen-Risiko-Profils unserer Risikopräferenz entsprechend. Wir haben ein System zur Früherkennung von Risiken implementiert. Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft sehen wir dies als eine zentrale Aufgabe an. In diesem Rahmen sind ein Risikocontrolling- und Managementsystem mit entsprechenden Instrumenten eingerichtet, um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können. Unser internes Berichtsystem über die Geschäfts- und Risikoentwicklung informiert frühzeitig, um Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen zu können. Ziel des Risikomanagements unserer Bank ist es, Risiken, die den Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Integraler Bestandteil ist dabei die fortlaufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Unser Risikotragfähigkeitskonzept basiert auf einer GuV- / bilanzorientierten Ableitung des Risikodeckungspotenzials aus der Geschäftsstrategie und dem Kapitalplanungsprozess. Das Risikodeckungspotenzial wird GuV-orientiert ermittelt. Ergänzend zur GuV-orientierten Steuerung werden auch barwertnahe Steuerungsansätze simuliert. Die Risikomessung erfolgt mithilfe geeigneter Value-at-Risk (VaR)-Modelle. Die Offenlegung der Risikomanagementziele und -politik entspricht den Anforderungen des Artikels 435 CRR. Die Risikomanagementziele und -politik werden mit den Strategien dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Zum 1. Januar 2023 haben wir die interne Risikotragfähigkeitskonzeption auf die neue normative und ökonomische Perspektive gemäß Leitfaden der BaFin vom 24. Mai 2018 umgestellt. Risiken Für unsere Risikobeurteilung zum Abschlussstichtag legen wir konsistent zum Prognosezeitraum einen Zeitraum von zwei Jahren zu Grunde, in dem auch das Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken beurteilt wird. Bestandsgefährdende Risiken (wesentliche Risiken mit hohen Auswirkungen) liegen für den hier zugrunde gelegten Beurteilungszeitraum von zwei Jahren nicht vor. Adressenausfallrisiko Das Adressenausfallrisiko stellt das Risiko des teilweisen oder vollständigen Ausfalls von Forderungen oder anderen schuldrechtlichen Instrumenten dar. Es beinhaltet das Kreditrisiko, das Emittentenrisiko und das Kontrahentenrisiko (jeweils einschließlich des Länderrisikos). Das Kreditrisiko reflektiert die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern oder der adressbezogenen Ratingveränderung das erwartete Maß übersteigen. Dabei wird ausschließlich auf die potenzielle Erfolgswirkung abgestellt. Das Adressenausfallrisiko stufen wir als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein. Zur Steuerung des Adressenausfallrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein (im wesentlichen VR-Rating). Mit Hilfe der Steuerungssoftware VR-Control können wir ungünstige Entwicklungen im Kreditportfolio rechtzeitig identifizieren und frühzeitige Maßnahmen einleiten. Die Bank ermittelt vierteljährlich mit Hilfe des Moduls Kreditportfoliomodell für Kundengeschäfte (KPM-KG) unter VR-Control einen erwarteten und einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Die Berechnung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die aggregierten Blankoanteile in den Risikoklassen bzw. -gruppen des Forderungsbestandes als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Branchenparameter zugrunde liegen. Das Adressenausfallrisiko bei Eigenanlagen ermitteln wir im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption vierteljährlich mit Hilfe eines vereinfachten Verfahrens. Hier werden Ratingverschlechterungen der Emittenten simuliert. Der berechnete erwartete Verlust wird bei der Ermittlung des Risikodeckungspotenzials berücksichtigt und regelmäßig mit dem aufgelaufenen Bewertungsergebnis verglichen. Sofern höhere Belastungen als erwartet auftreten, wird der Überschreitungsbetrag als zusätzliches Risiko in der Auslastung des jeweiligen Limits angesetzt. Bei den Eigenanlagen nutzen wir für Wertpapiere die Ratinginformationen der DZ BANK AG auf Basis externer Ratingagenturen. Angesichts unseres geringen Wertpapiervolumens an den Eigenanlagen halten wir die Auswirkungen möglicher Turbulenzen an den Finanzmärkten für überschaubar. Marktpreisrisiken Das Marktpreisrisiko umfasst das Risiko aus nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder Marktparametern (Zinsstrukturkurve, Aktienkurse, Devisenkurse), in deren Folge sich Abweichungen vom geplanten Ergebnis ergeben. Dabei wird ausschließlich auf die Erfolgswirkung abgestellt. Das Zinsänderungsrisiko stuft die Bank anhand der Risikoinventur als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein. Die Steuerung erfolgt sowohl barwertig als auch GuV-orientiert. Im Rahmen der GuV-orientierten Steuerung des Zinsspannenrisikos werden monatlich die Veränderung des Zinsergebnisses zum Jahresende und für das Folgejahr unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien simuliert. Grundlage der Berechnung sind eigene statistisch ermittelte Zinselastizitäten für festverzinsliche Geschäfte und gleitende Durchschnitte bei variabel verzinslichen Geschäften bei konstanter Geschäftsstruktur. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR Control. Für die Risiko- und Stressmessung nutzt die Bank die von der parcIT zur Verfügung gestellten Zinsszenarien. Auf Basis der vorgenannten Zinsszenarien werden zur Quantifizierung des Zinsspannenrisikos Simulationsrechnungen vorgenommen. Dabei wird bei den Stressszenarien das jeweils schlechteste Ergebnis bezogen auf die Summe der Marktpreisrisiken dargestellt. Zur Simulation von Kursänderungsrisiken bei verzinslichen Wertpapieren nutzt die Bank vorgenannte Veränderungen der Zinsstrukturkurve. Aus den Zinsentwicklungsszenarien werden entsprechende Verschiebungen der Zinsstruktur abgeleitet. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Programms ZINSMANAGEMENT unter VR Control. Für die Beurteilung des strategischen Zinsbuches wird das Barwertkonzept verwendet. Für die wesentlichen variablen Positionen hat die Bank Ablauffiktionen auf der Grundlage gleitender Durchschnitte ermittelt. Die Risiken werden nach der Veränderung des Barwertes des Zinsbuches mit dem Value-at-Risk Ansatz gemessen. Der Value-at-Risk für das strategische Zinsbuch basiert auf der historischen Simulation mit einem Beobachtungszeitraum von 1.250 Tagen. Das Konfidenzniveau ist mit 99,9 % bei einer Haltedauer von 250 Tagen festgelegt. Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungsrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Liquiditätsablaufbilanzen dienen als Frühwarnindikator für eine mögliche Zahlungsunfähigkeit und stellen dabei insbesondere den Überlebenshorizont dar. Stresstests für einen Zeitraum von 24 Monaten führen wir anhand institutseigener, marktweiter sowie kombinierter Szenarien für Liquiditätsrisiken durch. Durch die Anrechnung auf die Liquiditätspuffer wird auf dieser Grundlage der Überlebenshorizont ermittelt. Dabei werden auch adverse Entwicklungen außerhalb unseres Erwartungshorizontes reflektiert. Liquiditätsrisiken werden darüber hinaus von der Bank anhand von Fälligkeitslisten überwacht. Das Liquiditätsrisiko wird anhand der aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahl Liquidity Coverage Ratio (kurz: LCR) überwacht. Unsere Risikotoleranz haben wir über die Festlegung einer Ziel-LCR-Quote von 120,0 % definiert. Die Bank erachtet das Liquiditätsrisiko insgesamt als wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts und als betriebswirtschaftlich geringes Risiko. Operationelle Risiken Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Die Bank hat eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien fixiert und kommuniziert. Wesentliche operationelle Risiken werden jährlich identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadensfalldatenbank zurückgegriffen, in die eingetretene Schäden eingestellt werden. Das IT-Risiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Hier betrachten wir insbesondere die Teilbereiche "Zentrales Rechenzentrum" und "IT-Risiken Bank". Über die IT-Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte vom lT-Dienstleister einschließlich Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Zur Steuerung der Auslagerungen ist die Bank Mitglied der ZAM eG und nutzt deren Expertise. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne IT-Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lT-Bereich abgestimmt. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im genossenschaftlichen Finanzverbund entwickelten Formulare und im Fall von Rechtsstreitigkeiten die Inanspruchnahme juristischer Beratung durch den BWGV. Für operationelle Risiken werden angemessene Beträge in der Berechnung der Risikotragfähigkeit vorab im Risikobudget berücksichtigt. Anhand der Risikoinventur stufen wir das operationelle Risiko als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich gering ein. Sonstige Risiken Unter dieser Kategorie analysieren wir alle nicht bankspezifischen Risiken. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei potenziellen Beteiligungsrisiken und dem Reputationsrisiko. Die Wesentlichkeit dieser Risiken überprüfen wir regelmäßig und anlassbezogen. Aktuell stufen wir das Sondertilgungsrisiko als wesentlich ein. Gesamtbild der Risikolage Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit in den von uns simulierten Standard- und Stressszenarien gegeben. Zum 31. Dezember 2022 haben wir ein Gesamtbankrisikolimit in Höhe von EUR 1.120.000 vergeben. Dieses ist zu 40,2 % auf die Adressenausfallrisiken (davon 31,3 %-Punkte auf das Kundengeschäft und 8,9 %-Punkte auf das Eigengeschäft) und zu 59,8 % auf die Marktpreisrisiken verteilt. Die Auslastung des Limits liegt für das Jahr 2022 bei 65,1 % und für das Jahr 2023 bei 55,6 %. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögenssituation des Instituts auch im Jahr 2023 bei barwertiger Betrachtung gegeben. Die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen. Die wesentlichen Risiken sind durch die vorhandene Risikodeckungsmasse abgedeckt. Die Anforderungen an die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel können auch zukünftig erfüllt werden. Den dargestellten Risiken stehen folgende Chancen gegenüber: Chancen für die geschäftliche Entwicklung und die Ertragslage bestehen bei einer gegenüber unseren Erwartungen günstigeren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Ein über den unserer Prognose zugrundeliegenden Annahmen liegendes Wirtschaftswachstum kann zu einer höheren Kreditnachfrage und Wachstum im Kredit- und Dienstleistungsgeschäft mit positiven Auswirkungen auf den Zins- und Provisionsüberschuss führen. D. Prognosebericht Unser Vorstandsmitglied Wolfgang Klingel ist am 7. April 2023 verstorben. Daher wurde Andreas Gienger, Vorstandsmitglied der Bernhauser Bank eG, am 20. Juni 2023 zum Marktfolgevorstand unserer Bank bestellt. Mit der Bernhauser Bank eG wurde am 23. Juni 2023 ein Verschmelzungsvertrag abgeschlossen. Dieser bedarf noch der Genehmigung der Generalversammlung der Scharnhauser Bank eG und der Vertreterversammlung der Bernhauser Bank eG. Ungeachtet dessen haben wir eine Mehrjahresplanung auf Basis der Zahlen einer weiterhin selbstständigen Bank durchgeführt. Trotz der aktuellen Belastungen für die Wirtschaft auf Grund des Ukraine-Krieges, der weltweiten Knappheit vieler Rohstoffe und elektronischer Bauteile und der damit einhergehenden Störungen diverser Lieferketten sowie den stark gestiegenen Inflationsraten gehen wir von einer relativ stabilen wirtschaftlichen Entwicklung aus. Wir gehen davon aus, dass sich Zinsniveau und -struktur auf dem derzeitigen Niveau einpendeln und für Einlagen wieder Guthabenzinsen vergütet werden. Für die Jahre 2023 und 2024 wird dabei ein Wachstum im Kundenkreditgeschäft von 3,0 % und bei den Kundeneinlagen ein konstanter Bestand im Vergleich zum Jahr 2022 angenommen. Für das laufende Jahr 2023 rechnen wir entsprechend den aktuellen Vorschaurechnungen mit einem Ansteigen des Zinsüberschusses auf 2,81 Mio. Euro. Für das Jahr 2024 planen wir mit einem Zinsüberschuss von 3,06 Mio. Euro. Daneben sehen wir für die Jahre 2023 und 2024 einen steigenden Provisionsüberschuss von 8,7 bzw. 8,0 % vor. Der in der Planung zugrunde gelegte Zuwachs soll insbesondere durch einen Zuwachs der Erträge aus dem Vermittlungsgeschäft realisiert werden. Beim Personalaufwand haben wir eine reguläre tarifliche Steigerung der Gehälter in den Jahren 2023 und 2024 um 2,0 % berücksichtigt. Für die Sachaufwendungen planen wir in den kommenden beiden Jahren einen Anstieg von 1,7 % bzw. 4,0 %. In unseren Planungen gehen wir für die Jahre 2023 und 2024 von einem Bewertungsaufwand von 100 TEUR bei den Kundenforderungen aus. Aus der Kapitalplanung ergeben sich für das geplante Wachstum im Kreditgeschäft unter der Prämisse von Rücklagenzuführungen und der Einwerbung von Geschäftsguthaben derzeit keine Erkenntnisse für zusätzlichen Kapitalbedarf. Dabei wurde berücksichtigt, dass sich die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen durch die Einführung eines inländischen antizyklischen Kapitalpuffers von 0,75 % und die Einführung eines Kapitalpuffers für systemische Risiken in Höhe von 2,0 % auf im Inland gelegene Risikopositionen, die durch Grundpfandrechte auf Wohnimmobilien besichert sind, ab Februar 2023 erhöht haben. Es ist nach unseren Berechnungen davon auszugehen, dass wir auch in den beiden folgenden Jahren ausreichende Ergebnisse erzielen. Für die Jahre 2023 und 2024 rechnen wir mit Betriebsergebnissen vor Bewertung in Höhe von TEUR 1.473 und TEUR 1.692 bzw. 0,85 % der dBS und 0,97 % der dBS. Die für 2023 und 2024 geplante Gesamtkapitalquote soll mit jeweils 14,0 % im Vergleich zum Geschäftsjahr leicht steigen.
Ostfildern, 10. Juli 2023 Scharnhauser Bank eG Der Vorstand Joachim Rapp Andreas Gienger 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2022Scharnhauser Bank eG, OstfildernGenossenschaftsregisternummer 210038 beim Amtsgericht StuttgartAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2022A. Allgemeine Angaben Die Scharnhauser Bank eG mit Sitz in Ostfildern ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Genossenschaftsregisternummer 210038 eingetragen. Der Jahresabschluss der Scharnhauser Bank eG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Sorten erfolgte zum Kassakurs am Bilanzstichtag. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zinsanteilig, aufgelöst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Ausfallrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Die latenten Kreditrisiken bei den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) sowie bei den Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen (Passivposten 1 und 2 unter dem Bilanzstrich) sind durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung bzw. -rückstellung abgedeckt. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung bzw. -rückstellung erfolgte abweichend zu den Vorjahren auf Grundlage der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung zur Bildung von Pauschalwertberichtigungen (IDW RS BFA 7). Der Berechnung wurden Blankovolumen, Ausfallwahrscheinlichkeit und Ausfallrate zu Grunde gelegt. Die abweichende Handhabung führt zu einem die tatsächlichen Verhältnisse besser vermittelnden Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (vgl. auch IDW RS HFA 38, Tz. 15). Der so ermittelte Betrag liegt um EUR 45.000 über dem Betrag, der sich nach der bisherigen Methode ergeben hätte. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Das Wahlrecht gemäß § 340f Abs. 3 HGB wurde in Anspruch genommen. Wertpapiere Sämtliche Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (n.F.) verlustfrei bewertet. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt, der Barwert der zurechenbaren Gebühren- und Provisionserträge addiert und von diesem Überschuss die Risikoprämienbarwerte im Kundenkreditgeschäft sowie Eigengeschäft und der Verwaltungskostenbarwert abgezogen. Bei den zurechenbaren Gebühren- und Provisionserträgen wurden im Wesentlichen Kontoführungsgebühren, Postenentgelte und Kartenentgelte angesetzt, sofern die jeweilige Karte Bestandteil des Kontomodells ist. Gemäß einer internen Erhebung bzw. Schätzung wurde der Anteil der zinsbezogenen Verwaltungskosten für die Bestandspflege ermittelt. Bezogen auf den Planwert (inkl. Kostensteigerungen) für das Jahr 2023 ergibt sich eine Berücksichtigung von 40,0 % der gesamten Verwaltungsaufwendungen. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31.12.2022 war keine Rückstellung zu bilden. Strukturierte Finanzinstrumente wurden, da sie keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken oder Chancen aufweisen, als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften wurden entsprechend den für das Anlagevermögen geltenden Regeln zu Anschaffungskosten bewertet. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zum Nennwert. Sachanlagen Die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, bei Gebäuden linear bzw. mit fallenden Staffelsätzen und beim beweglichen Sachanlagevermögen linear vorgenommen. Abschreibungen gemäß §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a. F. für vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte Sachanlagen wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 EGHGB beibehalten. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250 wurden als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250 und bis zu EUR 1.000 wurde eine Poolabschreibung nach steuerrechtlichen Vorgaben vorgenommen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach den Grundsätzen des strengen Niederstwertprinzips. Aktive latente Steuern Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen Disagiobeträge enthalten, die bei Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig auf die Laufzeit der Forderungen verteilt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften wurden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Für die Pensionsrückstellungen wurden eine Rentendynamik in Höhe von 1,00 % entsprechend der Vertragsvereinbarung zugrunde gelegt. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,80 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (im Vorjahr 1,88 %) festgelegt. Dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungverordnung (RückAbzinsV). Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr betrug oder die Anforderungen an eine besondere Deckung vorlagen, wurden Erträge aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt. Die Ergebnisse aus der Währungsumrechnung wurden bei dem GuV-Posten berücksichtigt, bei dem die sonstigen Bewertungsergebnisse des umgerechneten Bilanzpostens oder Geschäfts ausgewiesen werden. Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Der Umfang negativer Zinsen bei den Zinserträgen und Zinsaufwendungen wird in Form von Darunter-Vermerken in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2022
D. Erläuterungen zur Bilanz Barreserve In der Barreserve ist ein Guthaben in Höhe von EUR 8.200.045 bei der Deutschen Bundesbank enthalten. Forderungen an Kreditinstitute In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 33.559.356 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Forderungen an Kunden In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 784.389 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 497.500 fällig. In folgenden Posten sind enthalten:
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den "Forderungen an Kreditinstitute" und "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere " sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
Beteiligungen Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung bestehen zum 31. Dezember 2022 wie folgt:
Darüber hinaus bestehen weitere Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB, auf deren Angabe jedoch aufgrund der insgesamt untergeordneten Bedeutung verzichtet wurde. Treuhandvermögen Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" (A 9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Sachanlagen Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 584.833 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 47.695 enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" (A 13) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Nachrangige Vermögensgegenstände In dem folgenden Posten ist ein Vermögensgegenstand, für den eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
Fremdwährungsposten In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 75.590 enthalten. Restlaufzeitenspiegel für Forderungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind EUR 22.889.614 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Treuhandverbindlichkeiten Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Refinanzierungsmittel für Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 6.172 (Vorjahr EUR 7.715) enthalten. Passive latente Steuern Latente Steuern sind nicht bilanziert. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Den passiven Steuerlatenzen aus Rückstellungen stehen höhere aktive Steuerlatenzen insbesondere aus der Bilanzposition "Forderungen an Kunden" gegenüber. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
Eigenkapital Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Die in den Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Akute Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind nicht erkennbar. Die Verpflichtungen wurden in die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung einbezogen (siehe auch Abschnitt B.), der jeweils entsprechend daraus resultierende Betrag als Rückstellung ausgewiesen und von den oben genannten Bilanzposten abgesetzt. Die in den Posten 1b) und 2c) der unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen ausschließlich Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für Kunden bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die unter Posten 1b) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Beträge zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird. Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
Fremdwährungsposten In den Schulden sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 61.271 enthalten. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen Negative Zinsen aus Aktivgeschäften sind in den Zinserträgen (GuV 1) als Reduktion des Zinsertrags enthalten. Die für das Geschäftsjahr ermittelten Aufzinsungseffekte für Zinsrückstellungen aus Zinsprodukten wurden unter den Zinsaufwendungen erfasst. Dadurch hat sich der Zinsüberschuss per saldo um EUR -104 (Vorjahr EUR -365) vermindert. Provisionserträge Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen für Vermittlung, insbesondere für die Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen, machen 0,02 % der durchschnittlichen Bilanzsumme aus. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen (GuV 8) ist folgender nicht unwesentlicher Einzelbetrag enthalten:
Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 16.352 (Vorjahr EUR 17.397) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 5.417 und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 33.997 enthalten. Diese betreffen im Wesentlichen Steuererstattungen und Steuernachzahlungen für Vorjahre. F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen EUR 5.343. Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 107.178 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 532.842. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 65.947, diesem stehen ausreichend frei verfügbare Rücklagen gegenüber. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Form von Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund) in Höhe von EUR 352.745. Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik Die Zahl der 2022 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Am Rüppurrer Schloss 40 76199 Karlsruhe Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf Rapp, Joachim -Vorsitzender- Geschäftsleiter Ressort Markt Klingel, Wolfgang (bis 07.04.2023) Geschäftsleiter Ressort Marktfolge Gienger, Andreas (seit 20.06.2023) Geschäftsleiter Ressort Marktfolge Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf Durst, Thomas -Vorsitzender- Geschäftsführer, Autohaus Durst GmbH Kaiser, Dieter -stv. Vorsitzender- Diplom Ingenieur, Hemminger Maschinenbau GmbH Deutsch, Axel, Holztechniker und Schreinermeister, Walter Knoll AG & Co. KG Fröschle, Claus, Logistiker, Daimler AG Gehrung, Thomas, Einkaufsleiter, August Schmid GmbH & Co. KG Kaiser, Katharina, selbstständige Rechtsanwältin und Rechtsdozentin Nachtragsbericht Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten: Das Vorstandsmitglied Wolfgang Klingel ist am 7. April 2023 verstorben. Das Vorstandsmitglied Andreas Gienger der Bernhauser Bank eG wurde am 20. Juni 2023 zum Marktfolgevorstand der Scharnhauser Bank eG bestellt. Mit der Bernhauser Bank eG wurde am 23. Juni 2023 ein Verschmelzungsvertrag abgeschlossen. Dieser bedarf noch der Genehmigung der Generalversammlung der Scharnhauser Bank eG und der Vertreterversammlung der Bernhauser Bank eG. Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 137.563,70 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von EUR 926,27 (Bilanzgewinn von EUR 138.489,97) - wie folgt zu verwenden:
Ostfildern, 7. Juli 2023 Scharnhauser Bank eG Der Vorstand Joachim Rapp Andreas Gienger Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Scharnhauser Bank eG, Ostfildern Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Scharnhauser Bank eG, Ostfildern (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: a) Sachverhalt und Problemstellung Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 124,5 Mio. EUR. Dies entspricht 71,2 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 1,8 Mio. EUR und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 8,1 Mio. EUR. Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben zunächst beurteilt, ob die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozesse der Genossenschaft derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. In der Folge haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse durch Prüfung in Stichproben überzeugt. Hierbei haben wir insbesondere auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Bank abgestellt. Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft in Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen insbesondere die Höhe der ungesicherten Kreditteile und die Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen berücksichtigt. Aufbauend auf den vorstehend genannten verschiedenen Prüfungshandlungen haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. Bei der Auswahl haben wir insbesondere Kreditengagements berücksichtigt, die direkt oder indirekt von den rückläufigen Konjunkturaussichten sowie von der Zinsentwicklung und Preisentwicklung sowie dem damit veränderten Konsumverhalten betroffen sind. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Bank zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden enthalten. Im Lagebericht sind Ausführungen zu den Kreditstrukturen und den Verfahren der Risikofrüherkennung enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Diese werden uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft erbracht: - Sonstige separate Bestätigungsleistungen im genossenschaftlichen Finanzverbund - Prüfung des Depot- und Wertpapierdienstleistungsgeschäftes nach § 89 Abs. 1 Satz 1 und 2 WpHG - Einreichung rechnungslegungsbezogener Informationen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Moccia.
Stuttgart, 31. Juli 2023 Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Michael Moccia, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der vorliegende Jahresabschluss 2022 mit Lagebericht wird vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e. V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Generalversammlung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Generalversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2022 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch Ablauf der Wahlzeit scheiden in diesem Jahr Frau Katharina Kaiser und Herr Thomas Gehrung aus dem Aufsichtsrat aus. Die Wiederwahl der ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrates ist zulässig. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitern Dank für die geleistete Arbeit aus.
Ostfildern, 20. März 2023 Der Aufsichtsrat Thomas Durst, Vorsitzender Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2022 ("Länderspezifische Berichterstattung")Die Scharnhauser Bank eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Scharnhauser Bank eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Scharnhauser Bank eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2022 TEUR 2.599. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 6,9. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 741. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 249 und betreffen laufende Steuern. Die Scharnhauser Bank eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDie Generalversammlung vom 10.10.2023 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2022 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 137.563,70 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 926,27 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. |
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