Soba
Studios GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
37.701,50 |
47.852,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.247,50 |
4.247,50 |
| II.
Sachanlagen |
33.454,00 |
43.605,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
396.994,63 |
5.636.232,48 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
115.658,36 |
5.473.998,79 |
| davon
gegen Gesellschafter |
75.013,18 |
5.436.806,75 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
281.336,27 |
162.233,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.919,90 |
3.839,06 |
| Aktiva |
449.616,03 |
5.687.924,04 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
311.026,40 |
167.167,48 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
142.167,48 |
76.382,20 |
| III.
Jahresüberschuss |
143.858,92 |
65.785,28 |
| B.
Rückstellungen |
93.795,51 |
101.520,93 |
| C.
Verbindlichkeiten |
44.794,12 |
5.419.235,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
44.794,12 |
5.419.235,63 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
5.384.604,49 |
| Passiva |
449.616,03 |
5.687.924,04 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg)
unter der Nummer 210335 eingetragen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242
ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH im Sinne von
§ 267 Abs. 1-3 HGB auf.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB gewählt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss unter
Zugrundelegung der Going-Concern-Prämisse
gemäß § 252 Abs. 1 Nummer 2 HGB
aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
AKTIVA
Anlagevermögen
Entgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert
und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend
linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei
werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von zwei bis drei
Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die
EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter EUR 250;
diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam
erfasst.
Das
Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
In Bezug auf die Bilanzierung
geringwertiger Wirtschaftsgüter wird
handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des
§ 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, werden im
Geschäftsjahr der Anschaffung in voller Höhe als
Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
EUR 250,00 nicht übersteigen. Geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als
EUR 250,00 und nicht mehr als EUR 800,00
sind unter Angabe des Tages der Anschaffung sowie der
Anschaffungskosten in das Anlagenverzeichnis aufgenommen,
gleichzeitig in voller Höhe abgeschrieben und fiktiv
als Abgang erfasst worden (Abgangsfiktion).
Liegen für Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens Anhaltspunkte für eine dauernde
Wertminderung vor, erfolgt eine
außerplanmäßige Abschreibung.
Umlaufvermögen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
gegen
Gesellschafter werden mit dem Nominalwert
bilanziert. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Sonstige Vermögensgegenstände werden mit
dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden
niedrigeren Wert angesetzt.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
PASSIVA
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Sonstige Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
Marktzinssatz abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden grundsätzlich mit dem Kurs zum Zeitpunkt der
Entstehung erfasst. Zum Abschlussstichtag werden gem.
§ 256a HGB auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit
dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Bei einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden dabei das
Vorsichtsprinzip und das Anschaffungskostenprinzip
beachtet.
Erläuterungen zu Bilanzposten
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der
Abschreibungen des Geschäftsjahres im
Anlagenspiegel dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände stellt sich wie folgt dar:
|
Restlaufzeit bis 1 Jahr
EUR
(Vorjahr EUR)
|
Restlaufzeit mehr als
ein Jahr EUR
(Vorjahr EUR)
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
0,- (184,-)
|
0,- (0,-)
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen gegenüber
Gesellschaftern
|
75.013,- (5.436.807,-)
|
0,- (0,-)
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
24.568,- (20.284,-)
|
16.077,- (16.724,-)
|
Summe
|
99.581,- (5.457.275,-)
|
16.077,- (16.724,-)
|
Eigenkapital
Das im Handelsregister eingetragene und voll
eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt
EUR 25.000.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten liegt wie im
Vorjahr vollständig innerhalb des nächsten
Jahres. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von EUR 0,- (Vorjahr: € 5.384.604,-),
sowie Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR
24.715,- (Vorjahr: EUR 20.155,-) und im Rahmen der sozialen
Sicherheit in Höhe von EUR 6.853,- (Vorjahr: EUR
2.858,-) enthalten.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Eventualverbindlichkeiten oder andere nicht aus der Bilanz
ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i.S.d.
§ 251 HGB lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 15
Mitarbeiter (Vj. 12 Mitarbeiter) beschäftigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag liegen jährliche sonstige
finanzielle Verpflichtungen aus einem Mietvertrag in
Höhe von EUR 70.372 vor.
Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im
Geschäftsjahr:
Familienname
Vorname
Odronitz
Florian
Ein gesetzliches Aufsichtsorgan existiert nicht.
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, 23.09.2024,
gez.
F. Odronitz
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.09.2024
festgestellt.
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