Kleinstadt Immobilien GmbH
Selbe AdresseVermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Reiner Wolff seit 23.4.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektro Wolff GmbHHavelbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz
AnhangAngabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 ist nach geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt. Soweit steuerliche Regelungen nicht im Widerspruch zu den Vorschriften des HGB`s stehen, wurden diese primär angewandt. Die den Jahresabschluss betreffenden Regelungen der Satzung werden beachtet. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Bei der Bewertung ist von der Unternehmensfortführung im Sinne des § 252 HGB ausgegangen worden. Der Einzelbewertungsgrundsatz und das Saldierungsverbot werden beachtet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Berichtsgesellschaft ist unter Berücksichtigung des §§ 267 in Verbindung mit § 267 a HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Die in § 267 a HGB definierten Größenklassen sind überschritten worden. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung steuerlicher Vorschriften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Zugänge zum beweglichen Sachanlagevermögen wurden bis zum Geschäftsjahr 2010 nach der degressiven Abschreibungsmethode abgeschrieben. Die degressive Abschreibungsmethode wurde auf den Altbestand fortgeführt, soweit die Anwendung dieser Methode zu höheren Abschreibungsbeträgen führt als die lineare. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungswert bis zu Euro 410,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Ausschließlich in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 sind Zugänge des beweglichen Sachanlagevermögens mit Anschaffungswerten zwischen Euro 150 und Euro 1.000,00 in einen Pool eingestellt und über die steuerliche Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Insoweit ist die Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen beibehalten worden. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Überprüfung der Wertansätze war nicht Gegenstand unseres Auftrages. Bei der Durchführung der Inventur waren wir nicht anwesend. Der Bestand an noch nicht abgerechneten Aufträgen wurde auskunftsgemäß aus den Auftragsbeständen unter zur Hilfenahme der berechneten Abschläge retrograd zum Bilanzstichtag ermittelt. Bei der Bewertung wurden die notwendigen Teile der Fertigungseinzel- und Gemeinkosten berücksichtigt. Das strenge Nieserstwertprinzip wurde bei der Vorratsbewertung beachtet. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die nach Einschätzung der Geschäftsführung nur schwerlich oder teilweise einbringbaren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden je nach Lage des Einzelfalls einzelwertberichtigt. Zur Abdeckung des Zinsverlustes sowie des Risikos von Rechnungsminderungen wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, wobei die Dotierung nach der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme erfolgt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angestzt. Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Einfluss auf Vermögens-, Ertrags- und FinanzlageDie auf den Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Wesentlichen beibehalten. Bedingt durch den Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit werden nur dann steuerrechtliche Regelungen angewendet, wenn diese nicht im Widerspruch zu den handelsrechtlichen Vorschriften stehen. Abweichung von der DarstellungstetigkeitDie Größenklassen des § 267 A HGB ist im Berichtsjahr zum zweiten mal überschritten worden. Für den Berichtszeitraum ist ein Anhang erstellt worden. Von der Anwendung der größenabhängingen Erleichtungen ist nicht abgewichen worden. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber GesellschafternAm Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 49.900,57 (VJ.: Euro 21.006,22) gegenüber den Gesellschaftern. Abschreibungen auf Anlagevermögen und Aufw. f. Ingangs. und Erw. des GeschäftsbetriebesDas Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist mit planmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen in Höhe von Euro 16.327,76 (VJ: Euro 14.624,28) belastet. Bildung steuerlicher Abschreibungen, getrennt nach Anlage- und UmlaufvermögenIm Berichtsjahr sind keine Abschreibungen auf der Grundlage rein steuerrechtlicher Vorschriften berücksichtigt worden. In Anlehnung an die Regelungen des § 6 Abs. 2 EStG sind Abschreibungen in Höhe von Euro 1,415,83 (VJ: Euro 2.558,22) berücksichtigt worden. Im Bilanzgewinn/ -verlust enthaltener Gewinnvortrag/VerlustvortragIm Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2015 ist der Gewinnvortrag auf den 31. Dezember 2014 im Höhe von Euro 89.618,34 mit abgebildet. Sonstige Rückstellungen, nicht unerheblicher Umfang, nicht gesondert ausgewiesenUnter den sonstigen Rückstellungen werden im Wesentlichen ungewisse Verbindlichkeiten zur Abdeckung der geschätzten Kosten aus der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Unterlagen gem. HGB ausgewiesen. Darüber hinaus werden auf der Grundlage von Schätzungen die voraussichtlichen Aufwendungen zur Erfüllung von Gewährleistungsverpflichtungen zurück gestellt. Aufgliederung der VerbindlichkeitenDie bilanzierten Verbindlichkeiten weisen ausnahmslos eine Restlaufzeit von weniger als 5 Jahren aus. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenEs liegen keine Haftungen für Verpflichtungen Dritter vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bestehen am Abschlussstichtag nicht. Angabe aller Mitglieder des GeschäftsführungsorgansWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: Herr Reiner Wolff, Havelberg; Dipl. Ingenieur (FH) Elektrotechnik.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.11.2016. |
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