Sphairon Capital Partners GmbHLiquidiert

02625 Bautzen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 28434
Vorher
LK Dreihundertsechsundfünfzigste Vermögensverwaltungs GmbH
Eingetragen
18.12.2009
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Beteiligung an anderen Gesellschaften sowie die eigene Vermögensverwaltung.

Historie

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Management

NameRolle
André Köckritz
seit 30.3.2015
Liquidator
Christian Epp
seit 30.3.2015
Liquidator
Peter Schäfer
seit 30.3.2015
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sphairon Capital Partners GmbH

Bautzen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 201.000,00 201.000,00
I. Finanzanlagen 201.000,00 201.000,00
B. Umlaufvermögen 2.527,93 2.787,93
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 171,03 171,03
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.356,90 2.616,90
Bilanzsumme, Summe Aktiva 203.527,93 203.787,93

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 7.025,63 17.570,28
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 7.429,72 0,00
III. Jahresfehlbetrag 10.544,65 7.429,72
B. Rückstellungen 540,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 195.962,30 186.217,65
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 570,25 130,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 203.527,93 203.787,93

Anhang

A) Zusätzliche Angaben zur Ermittlung der Vermögens-, Finanz- und ErtragslageI. Vermögenslage

Die Vermögenslage ist hinreichend aus der Bilanz ersichtlich.

Es bestehen keine Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben, künftigen Großreparaturen und notwendig werdenden Umweltmaßnahmen.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Artikel 67 Absatz 8 Satz 2 HGB nicht angepasst.

Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

II. Finanzlage

Auch die Finanzlage ist hinreichend aus der Bilanz ersichtlich.

Es liegen keine schwebenden Geschäfte vor.

III. Ertragslage

Die Ertragslage ist ausschließlich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ersichtlich.

B) Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.

C) Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

I. Bilanzierungsvorschriften

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

5. Rückstellungen wurden für Kosten zur Erstellung des Jahresabschlusses sowie der Steuererklärungen 2011 gebildet.

II. Bewertungsvorschriften

1. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

2. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

3. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt.

Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Die einzelnen Posten sind wie folgt bewertet worden:

a) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer oder degressiver Abschreibungen bewertet.

b) Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Eine Einzelwertberichtigung war nicht gerechtfertigt.

c) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag

ausgewiesen.

4. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

5. Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden.

D) Erläuterung zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Mitzugehörigkeit

Es liegen keine Posten gem. § 265 III S. 1 HGB vor.

II. Zusammengefasste Posten der Bilanz

Im vorliegenden Jahresabschluss sind keine Posten gem. § 265 VII HGB zusammengefasst.

III. Bilanzierungshilfen

Keine Aktivierung von Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes (§ 269 HGB). Für latente passive Steuern wurde kein Betrag gebildet (§ 249 HGB).

IV. Haftungsverhältnisse

Zum Abschlussstichtag liegen keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 I HGB vor.

V. Verbindlichkeitenspiegel

Von den gesamten Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 195.962,30 sind innerhalb eines Jahres EUR 570,25 zur Zahlung fällig.

Keine Verbindlichkeit ist durch Grundbuch gesichert.

Keine Verbindlichkeit hat eine längere Laufzeit als 5 Jahre.

Der Betrag der Verbindlichkeiten aus Steuern beträgt zum Bilanzstichtag EUR 0,00.

Der Betrag der Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheiten beträgt ebenfalls zum Bilanzstichtag EUR 0,00.

VI. Sonstige Angaben

1. Organe

a) Zusammensetzung (§ 285 Nr. 10 HGB)

Geschäftsführer: a) Herr Christian Epp (Geschäftsführer)

b) Herr André Köckritz (Geschäftsführer)

c) Herr Peter Schäfer (Geschäftsführer)

b) Es wurden keine Vorschüsse und Kredite an den Geschäftsführer gegeben (§ 285 Nr. 9 HGB).

2. Finanzanlagen

Die Finanzanlagen enthalten ausschließlich die Beteiligung an der Sphairon Technologies GmbH mit Sitz in Bautzen.

Die Beteiligung beträgt 40 % am Stammkapital. Das Stammkapital der Sphairon Technologies GmbH beträgt EUR 500.000,00.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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