Sparkasse Engen-Gottmadingen
EngenStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernhard Rendler seit 8.7.2024 | Vorstandsmitglied |
Andrea, geb. Sujka Grusdas seit 1.7.2020 | Vorsitzender des Vorstands |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse Engen-GottmadingenEngen und GottmadingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023der Sparkasse Engen-Gottmadingen1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Engen-GottmadingenDie Sparkasse Engen-Gottmadingen ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Engen und Gottmadingen. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Baden-Württemberg (SVBW), Stadt Stuttgart, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau unter der Nummer A 540942 im Handelsregister eingetragen. Ihre Träger sind die Städte und Gemeinden Aach, Büsingen, Emmingen-Liptingen, Engen, Gailingen, Gottmadingen, Hilzingen, Immendingen, Mühlhausen-Ehingen und Tengen. Organe der Sparkasse sind der Vorstand, der Verwaltungsrat und der Kreditausschuss. Die Sparkasse ist als Mitglied im Sparkassenverband (SVBW) über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz Baden-Württemberg, die Sparkassengeschäftsordnung oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft -insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen. Die Gesamtzahl der Beschäftigten ist zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,6 % auf 167 gestiegen, von denen 80 vollzeitbeschäftigt, 76 teilzeitbeschäftigt sowie 11 in Ausbildung sind. Die Gesamtzahl der Geschäftsstellen hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023Volkswirtschaftliches UmfeldDie Weltwirtschaft hatte in den letzten Jahren mit der Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und schließlich der Inflation und den damit einhergehenden steigenden Lebenshaltungskosten zu kämpfen. Hinzu kamen zunehmende geopolitische Spannungen, die Unsicherheit schürten. Zugleich dämpften die Zinserhöhungen zahlreicher Notenbanken die Wirtschaftsaktivität. Das alles belastete das globale Wachstum merklich. Laut Internationalem Währungsfonds (IWF) ist die globale Wirtschaftsleistung 2023 um voraussichtlich 3,1 % gewachsen. Im Euro-Raum dürfte sie lediglich um 0,5 % gestiegen sein. Die deutsche Volkswirtschaft verzeichnete 2023 voraussichtlich ein um 0,3 % schrumpfendes Bruttoinlandsprodukt. Ursächlich hierfür waren die hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen, die ungünstigen Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen sowie eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. In Baden-Württemberg ist aufgrund der engen globalen Verflechtung der Wirtschaft das Bruttoinlandsprodukt sogar um voraussichtlich 0,6 % zurückgegangen. Das außen wirtschaftliche Umfeld zeigte sich eingetrübt, die Inflation belastete weiter die Kaufkraft der privaten Haushalte und die Ertragserwartungen der Unternehmen. Die wirtschaftliche Entwicklung ist maßgeblich auf zurückgehende Aufträge und die rückläufige Produktion im verarbeitenden Gewerbe zurückzuführen. Auch die Unternehmen in der Region konnten sich den globalen Herausforderungen nicht entziehen. Politische und wirtschaftliche Unsicherheiten und eine hohe Inflation sorgten für einen Nachfragerückgang. Sowohl die Geschäftslage als auch die Erwartungen haben sich im Jahresverlauf eingetrübt. Der deutsche Arbeitsmarkt war trotz schwacher Konjunktur robust. Die Arbeitslosenquote stieg nach der Bundesagentur für Arbeit lediglich leicht von durchschnittlich 5,4 % in 2022 auf 5,7 % in 2023 und in Baden-Württemberg von 3,6 % auf 4,0 %. Gleichzeitig haben Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den Jahreswerten etwas zugenommen. Die gemeldete Nachfrage nach neuen Mitarbeitern hat spürbar nachgelassen, ist aber weiterhin vergleichsweise hoch. Die konjunkturell bedingte Kurzarbeit lag im Jahresverlauf auf einem im langjährigen Vergleich moderaten Niveau. Im Landkreis Konstanz betrug die Arbeitslosenquote im Dezember 2023 3,9 % und lag damit nur leicht über dem Vorjahresvergleichswert von 3,5 %. Im Landkreis Tuttlingen, in dem die Sparkasse mit ihren Standorten in Immendingen und Emmingen-Liptingen vertreten ist, nahm die Arbeitslosenquote im Dezember 2023 auf 4,2 % ebenfalls leicht zu (Vorjahreswert 3,9 %). Die Verbraucherpreise in Deutschland sind 2023 gemessen am Verbraucherpreisindex um 5,9 % im Durchschnitt gegenüber 2022 gestiegen. Zwar lagen sie damit unter dem historischen Höchststand des Jahres 2022 seit Einführung des Euros von 6,9 %, jedoch verharren die Preissteigerungsraten über dem 2 %-Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB). Auch 2023 hat die EZB daher den Kampf gegen die anhaltend hohen Inflationsraten weitergeführt. Insgesamt hat die EZB im Berichtsjahr 2023 ihren Hauptrefinanzierungssatz um insgesamt 200 Basispunkte auf 4,50 % erhöht. Den Einlagensatz hat sie ebenfalls um insgesamt 200 Basispunkte auf 4,0 % erhöht. Die Renditen für zehnjährige Bundesanleihen sind insbesondere im vierten Quartal 2023 per saldo gesunken. Zum Schluss des Jahres 2022 lagen sie bei 2,51 %. Ende 2023 wurde für diese Benchmark eine Rendite von 2,02 % verzeichnet. Auf den Immobilienmärkten wurde 2023 eine deutliche Preiskorrektur vollzogen. Die Zinswende übte einen Abwärtsdruck auf die Bewertung von Immobilien aus. Sowohl die Preise für Wohnimmobilien als auch die Preise für Bürogebäude waren 2023 rückläufig. Die Wohnungs- und Büromieten tendierten hingegen aufwärts. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau und das trotz Wohnungsknappheit. 2023 wurden bundesweit 26,6 % weniger Baugenehmigungen für Wohnungen als 2022 erteilt; in Baden-Württemberg war ein Rückgang von 32,1 % zu verzeichnen. Bauunternehmen und Bauträger kämpfen mit massiv gestiegenen Baukosten und höheren Zinsen. Nach einem ungünstigen Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) stieg nach Rückgängen im August und Oktober zum Jahresende deutlich. Neben der zunehmenden Ernüchterung über die realwirtschaftliche Situation und den ausbleibenden Aufschwung kam es insbesondere im vierten Quartal 2023 zu einem starken Aktienkursanstieg aufgrund von Zinssenkungsfantasien. Mit einem Jahresschlussstand von 13.923 Punkten Ende 2022 und 16.751 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 %. Für den EURO STOXX 50, als wichtiger Indikator für die Entwicklung des europäischen Aktienmarktes, ging es von 3.793 Punkten zum Jahresende 2022 auf 4.521 Punkte Ende 2023 aufwärts. Der S&P 500, der als Kursbarometer für die USA gilt, legte im Jahresverlauf von 3.827 Punkte auf 4.790 Punkte zu. Branchenumfeld und rechtliche Rahmenbedingen 2023Das makrofinanzielle Umfeld ist von der Zinswende und einer erhöhten Unsicherheit geprägt. Dabei hat sich das seit 2022 gestiegene Zinsniveau, welches sich in 2023 invers entwickelte, sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des Vorjahreszeitraums. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %. Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach. Die Sparkassen in Baden-Württemberg verbuchten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (1,8 %). Dieses Plus wurde von den Unternehmenskunden getragen (3,5 %), während das Privatkundengeschäft konstant blieb. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten im Vergleich zum Vorjahr zurück (-46,6 %). Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften. In Summe nahmen laut der Deutschen Bundesbank die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen, gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %). Die Entwicklung bei den baden-württembergischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen um 1,5 % leicht zu, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen in höher verzinsliche Anlageformen. Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der baden-württembergischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 25 Mrd. Euro und lag damit fast ein Viertel über dem Vorjahreswert. Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben. Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die baden-württembergischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss". Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen ergibt sich ein steigendes Kreditrisiko, das sich in einer verstärkten Risikovorsorge für Kredite bei baden-württembergischen Sparkassen widerspiegelt. Die Stabilität der Sparkassen-Finanzgruppe insgesamt ist durch das Verbundrating erneut bestätigt worden. Die Ratingagenturen Fitch (A+), DBRS (A high) und Moodys (Aa2) haben an ihren Einstufungen festgehalten. Aufsichtsrechtliche Änderungen ergaben sich durch die Aktualisierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Juni 2023. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen an die Kreditvergabe und Überwachung sowie Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts und der Nachhaltigkeitsrisiken angepasst bzw. ergänzt. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Für neue Anforderungen galt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2024. Dies bezog sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften. Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15. Februar 2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt. Bei der Sparkasse Engen-Gottmadingen hat die BaFin zuletzt mit Bescheid vom 24. Oktober 2022 den individuellen Eigenmittelzuschlag im Zuge des aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and EvaluationProcess -SREP) auf 0,25 % festgesetzt. Mit Schreiben vom 17. Januar 2023 wurde als Eigenmittelempfehlung (zuvor Eigenmittelzielkennziffer) zur Abdeckung von Risiken in Stresssituationen ein Wert von 3,20 % berechnet und mitgeteilt. 2.2. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs
1 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme
zuzüglich Eventualverbindlichkeiten
2.2.1. Bilanzsumme und GeschäftsvolumenGründe für die Steigerung der Bilanzsumme sind die Ausweitung des Kundenkreditgeschäftes bei gleichzeitiger Ausweitung des Mittelaufkommens von Kunden und der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. 2.2.2. Aktivgeschäft2.2.2.1. Forderungen an KreditinstituteDer Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute ist vor allem auf die vorübergehend bei der Bundesbank als Einlagefazilität angelegten freien Mittel zurückzuführen. Längerfristige Geldanlagen wurden bei Fälligkeit nicht verlängert. 2.2.2.2. KundenkreditvolumenInfolge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Dennoch erhöhte sich das Kundenkreditvolumen. Diese Entwicklung resultiert teilweise aus der Valutierung der offenen Zusagen des Vorjahres. Unsere Privatkunden nutzten langfristige Zinsbindungen und Laufzeiten für ihre Baufinanzierungen und Modernisierungsmaßnahmen. Der Bestand der Konsumentenkredite war rückläufig. Auch die gewerblichen Kreditkunden bevorzugten für ihre Finanzierungen langfristige Darlehenslaufzeiten und Zinssicherheit. Die Sparkasse hat im Geschäftsjahr 2023 neue Kredite in Höhe von insgesamt 121,1 Mio. EUR zugesagt (Vorjahr 166,4 Mio. EUR). Die rückläufige Entwicklung war bei Privatpersonen und Unternehmen zu erkennen. Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus reduzierten sich im Gesamtjahr um 23,0 % auf 77,1 Mio. EUR (Vorjahr 100,1 Mio. EUR). Entgegen des im Vorjahr, für den bedeutsamsten Leistungsindikator Entwicklung Forderungen an Kunden prognostizierten moderaten Wachstums (+ 2,0 %), ist dieser, trotz im Jahresverlauf gestiegener Zinsen, erneut stärker als erwartet (+ 4,0 %) angestiegen. 2.2.2.3. WertpapieranlagenIm Geschäftsjahr haben wir wesentliche Teile unserer festverzinslichen Wertpapiere in einen bestehenden Spezialfonds eingebracht. Aufgrund von Fälligkeiten frei gewordene Liquidität wurde vorwiegend in Immobilienfonds und Infrastrukturanlagen investiert, bzw. kurzfristig bei der Bundesbank angelegt. 2.2.2.4. BeteiligungenIm Geschäftsjahr 2023 ist das Volumen um 0,1 Mio. EUR auf 8,7 Mio. EUR zurückgegangen. Die Veränderung ergab sich durch die Reduzierung der Pflichteinlage bei der SI-BW Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. 2.2.2.5. SachanlagenDie Sachanlagen erhöhten sich um 0,1 Mio. EUR auf 2,0 Mio. EUR. Investitionen wurden überwiegend im technischen Bereich bzw. bei der Modernisierung der Arbeitsplätze vorgenommen. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Selbstbedienungsangebots und der Digitalisierung bildeten einen Schwerpunkt der Investitionen. Planmäßige Abschreibungen haben die Investitionen betraglich annähernd kompensiert. 2.2.3. Passivgeschäft2.2.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zeigten eine moderate Zunahme. Es handelt sich dabei überwiegend um variabel verzinsliche Refinanzierungen in Form von Kündigungsgeldern. 2.2.3.2. Mittelaufkommen von KundenDas Mittelaufkommen von Kunden ist im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Während die Einlagen von unserer privaten Kundschaft nur relativ gering angestiegen sind, fanden Zuwächse überwiegend bei den Unternehmenskunden statt, die ihre Gelder in Kündigungsgelder oder längerfristige Anlagen investierten. Spareinlagen und Tagesgelder haben aufgrund der Zinsentwicklung an Beliebtheit deutlich verloren. Bei den Privatpersonen waren erhebliche Umschichtungen in längerfristige Anlagen erkennbar. Neben Kündigungsgeldern und Sparkassenbriefen wurde auch der mit einer Nachrangabrede ausgestattete Sparkassenkapitalbrief verstärkt nachgefragt. Für den bedeutsamsten Leistungsindikator Entwicklung Mittelaufkommen von Kunden (bereinigt um die Einlagen von institutionellen Kunden) wurde für 2023 ein Wachstum von 2,0 % prognostiziert. Das tatsächliche Wachstum der Mittelaufkommen von Kunden ist mit 1,9 % dem prognostizierten Wachstum sehr nahe gekommen. 2.2.4. DienstleistungsgeschäftIm Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben: ZahlungsverkehrDer Bestand an Girokonten erhöhte sich leicht um 231 Konten auf 29.760 Konten. Vermittlung von WertpapierenDie Wertpapierumsätze nahmen gegenüber dem Vorjahr um 10,8% ab und erreichten einen Wert von 14,3 Mio. EUR. Während Umsätze bei Aktien zugenommen haben, waren sie vor allem bei Investmentfonds, aber auch bei den festverzinslichen Wertpapieren rückläufig. ImmobilienvermittlungUnser Immobilienvermittlungsgeschäft haben wir auf unseren Kooperationspartner LBS Immobilien verlagert. Vermittlung von Bausparverträgen und VersicherungenIm Geschäftsjahr wurden Bausparverträge mit einem Volumen von insgesamt 22,5 Mio. EUR abgeschlossen. Dies bedeutet einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 10,7 %. An Lebensversicherungen konnten 180 Verträge mit einer Versicherungssumme von 5,4 Mio. EUR vermittelt werden. Damit verzeichnen wir einen Anstieg der Versicherungssumme gegenüber dem Vorjahr um 30%. Im Sachversicherungsgeschäft konnten 630 Verträge mit einer Versicherungssumme von 0,1 Mio. EUR vermittelt werden, was gegenüber dem Vorjahr ein Zuwachs um 7 % bedeutet. AuslandsgeschäftBei den avalierten Fremdwährungskrediten war überwiegend durch Umwandlung in Eigengeschäft ein Bestandsrückgang in Höhe von 11,1 % zu verzeichnen. 2.2.5. DerivateDie derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Reduzierung der Zinsänderungsrisiken und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen. 2.3. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage2.3.1. VermögenslageWährend sich die Anteile der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (22,5 % / Vorjahr 22,3 %), der Forderungen an Kreditinstituten (9,1 % / Vorjahr 5,2 %) und des Kundenkreditvolumens (75,0 % / Vorjahr 74,0 %) relativ zum Geschäftsvolumen erhöht haben, war die Entwicklung des Mittelaufkommens von Kunden (62,3 % / Vorjahr 62,7 %) und des Wertpapiervermögens (13,2 % / Vorjahr 15,1 %) in Relation zum Geschäftsvolumen im Vergleich rückläufig. Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich insofern leichte Veränderungen bei diesen Strukturanteilen. Der bedeutsamste Leistungsindikator Entwicklung Forderung an Kunden (75,9 % / Vorjahr 74,8 %) stieg im Verhältnis zum Geschäftsvolumen leicht an. Der weitere bedeutsamste Leistungsindikator Entwicklung Mittelaufkommen von Kunden 1 (62,2 % / Vorjahr 62,6 %) entwickelte sich, bezogen auf das Geschäftsvolumen, leicht negativ. Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen. In den bilanzierten Aktivwerten, insbesondere dem Wertpapierbestand, sind stille Reserven enthalten. Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2023. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 ein Eigenkapital von 48,0 Mio. EUR (Vorjahr 46,7 Mio. EUR) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch zusätzliche Vorsorge von 7,9 Mio. EUR auf 76,6 Mio. EUR erhöht. Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 14,11 % (im Vorjahr 13,83 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag sowie den kombinierten Kapitalpufferanforderungen. Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Beide Kapitalpufferanforderungen sind seit dem 1. Februar 2023 zu erfüllen. Zudem können wir den den Kapitalerhaltungspuffer übersteigenden Anteil der von der Aufsicht festgelegten Eigenmittelempfehlung zur Abdeckung von Risiken in Stresssituationen vorhalten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 839,8 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 118,5 Mio. EUR. Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 13,72 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 8,80 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %. Auf Grundlage unserer normativen Risikotragfähigkeit bis zum Jahr 2028 ist auch weiterhin eine Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu erwarten.
1 Kundeneinlagen ohne Einlagen von
institutionellen Mittelgebern
2.3.2. FinanzlageDie Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 134,86 % bis 198,46 % jederzeit oberhalb des Mindestwerts von 100 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 198,46 %. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net-Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 111,89 % bis 119,02 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten. Die NSFR-Quote zum 31. Dezember 2023 lag bei 119,02 %. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- bzw. Dispositionslinien bestehen bei der Landesbank Baden-Württemberg, der Landesbank Hessen-Thüringen, der Landesbank Bayern und der DekaBank. Die Zahlungsbereitschaft ist nach unserer Finanzplanung gewährleistet. 2.3.3. ErtragslageDie wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuer verbleibt der Jahresüberschuss. Das Betriebsergebnis vor Bewertung beträgt auf Basis von Betriebsvergleichswerten 0,94% (Vorjahr 0,80 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023; es lag damit über dem Durchschnitt der baden-württembergischen Sparkassen vergleichbarer Größenordnung. Im Vorjahreslagebericht wurde ein Rückgang um ca. 0,16 %-Punkte auf 0,64 % prognostiziert. Statt des erwarteten Rückgangs konnten wir im Wesentlichen aufgrund der Zinsentwicklung eine deutliche Steigerung des Betriebsergebnisses vor Bewertung erzielen.
1 Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Die als weitere bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung definierte Größe "Cost-Income-Ratio" verbesserte sich ebenfalls. Die im Vorjahr prognostizierte bedeutsame Verschlechterung ist damit nicht eingetroffen. Die Kennzahl hat sich 2023 auf 58,9 gegenüber dem Vorjahr (61,8) sogar verbessert. Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss bereinigt um periodenfremde und außergewöhnliche Posten, günstiger entwickelt als erwartet. Er verbesserte sich um 17,6 % auf 20,9 Mio. EUR. Infolge des gestiegenen Zinsniveaus haben sich deutliche Mehrbelastungen im Zinsaufwand ergeben, die durch die ebenfalls aus der Zinsentwicklung heraus entstandenen Mehrerträge im Zinsertrag weitgehend kompensiert werden konnten. Die Verbesserung des Zinsüberschusses ist dem Zinsergebnis aus Derivaten geschuldet, das vom Zinsanstieg stark profitieren konnte. Der Provisionsüberschuss lag bereinigt um periodenfremde und außergewöhnliche Posten insgesamt mit 7,8 Mio. EUR um 4,1 % über dem Vorjahreswert und hat die Erwartungen ebenfalls übertroffen. Der Personalaufwand ist bereinigt um periodenfremde und außergewöhnliche Posten gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Mio. EUR (3,7 %) angestiegen, und blieb damit hinter der erwarteten Steigerung zurück. Die anderen Verwaltungsaufwendungen sind bereinigt um periodenfremde und außergewöhnliche Posten um 17,1 % auf 6,2 Mio. EUR angestiegen. Einige für 2023 geplante Maßnahmen mussten auf das Folgejahr verschoben werden, sodass die Steigerung unter dem geplanten Wert geblieben ist. Bei der Bewertung und Risikovorsorge hat sich nach Verrechnung von Erträgen mit Abschreibungen und Wertberichtigungen ein Überschuss in Höhe von 2,0 Mio. EUR (Vorjahr -5,3 Mio. EUR) ergeben. Das Ergebnis war im Kreditgeschäft entgegen der Erwartung erneut positiv. Das Ergebnis im Wertpapiergeschäft war nach dem negativen Ergebnis im letzten Jahr unserer Erwartung entsprechend wieder positiv. Der Sonderposten nach § 340g HGB wurde um 7,9 Mio. EUR erhöht. Für das Geschäftsjahr 2023 war ein Steueraufwand in Höhe von 3,5 Mio. EUR (Vorjahr Ertrag 6,5 Mio. EUR) auszuweisen. Der Ertrag im vergangenen Jahr basierte in erster Linie auf der erstmaligen Bildung aktiver latenter Steuern. Der ausgewiesene Steueraufwand ist daher nicht mit dem Saldo des Vorjahres vergleichbar. Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der Auswirkung der Veränderung des Zinsniveaus, sind wir mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 voll zufrieden. Die Prognosen hinsichtlich der Entwicklung wurden weit übertroffen. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalmarktrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,1 %. 2.3.4. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageVor dem Hintergrund der politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklung bewerten wir die Geschäftsentwicklung als erfreulich. Mit der Entwicklung des Jahres 2023 konnten wir die Erwartungen unserer Prognose für das Betriebsergebnis vor Bewertung und der Cost-Income-Ratio deutlich übertreffen, so dass wiederum eine unerwartet deutliche Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals möglich war. Ursächlich für die positive Entwicklung von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme war in erster Linie das Wachstum unseres Kundengeschäfts. 3. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich nicht ergeben. 4. Risikobericht4.1. RisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 171,3 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 100,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem in der ökonomischen Perspektive stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung) und die Eigenmittelempfehlung sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen. Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten Belastungen die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilung Gesamtbanksteuerung wahrgenommen. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken4.2.1. AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. Die Messung des Adressenrisikos erfolgt in der ökonomischen Perspektive über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei wird die Wertentwicklung der einzelnen Geschäfte in einem jeweils spezifischen ökonomischen Umfeld simuliert. Zur Bewertung werden neben den Portfoliodaten der Sparkasse Risikoparameter (z. B. Ausfallzeitreihen, Korrelationen, Migrations- und Shiftmatrizen, Verwertungs, Neubewertungs- und Einbringungsquoten) verwendet, die aus historischen Daten aller Sparkassen ermittelt wurden. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die Risikokennzahlen wie z. B. der Value-at-Risk abgeleitet werden. Die Risikomessung von Kunden- und Eigengeschäft erfolgt jeweils isoliert. 4.2.1.1. Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Struktur der Hauptbranchen spiegelt die Struktur der Wirtschaft in unserem Geschäftsgebiet wider. Mit einem Anteil von 52,6 % betreffen die Risikopositionen private Haushalte. Die Branchenschwerpunkte bei den unternehmerisch tätigen Kreditnehmern liegen mit 25,0 % im Grundstücks- und Wohnungswesen, 8,3 % in der Energiegewinnung, 8,0 % im Dienstleistungsgewerbe und 7,8 % im verarbeitenden Gewerbe. Dabei besteht eine für Sparkassen typische Verteilung auf geographische Hauptgebiete: Der Anteil der Risikopositionen in Deutschland liegt bei 96,5 %. Aufgrund der Grenznähe unseres Geschäftsgebiets liegt der Anteil der Risikopositionen mit Kreditnehmern aus der Schweiz bei 2,5 %. Unser Kreditportfolio zeigt eine für Sparkassen unserer Größe typische Verteilung der Kundenkredite nach Kreditvolumenhöhe:
Die Geschäfts- und Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringen Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Das Kundenkreditportfolio unserer Sparkasse ist gekennzeichnet durch eine gute Diversifizierung sowohl nach Branchen, Größenklassen und Risikoklassen. Die Länderrisiken sind vor dem Hintergrund ihrer Größe als gering einzustufen. Vor dem Hintergrund der sich aus den Bonitätsbeurteilungssystemen ergebenden Erkenntnisse stufen wir die Entwicklung unserer Risikolage aus dem Kundenkreditgeschäft günstig ein. Risikovorsorge im KundengeschäftRisikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Entwicklung der Risikovorsorge:
Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert. Die Entwicklung der Risikovorsorge im Berichtsjahr 2023 zeigt sich unauffällig. Die Covid-19-Krise sowie der Ukraine-Krieg und die Energiekrise haben sich bisher in der Breite nicht signifikant ausgewirkt. 4.2.1.2. Adressenrisiko im EigengeschäftDas Adressenrisiko im Eigengeschäft der Eigenanlagen umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 273,7 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei die Schuldverschreibungen, Termingelder und Anleihen (111,4 Mio. EUR) und sonstige Investmentfonds (162,3 Mio. EUR). Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:
Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen zu 99,2 % über ein Rating im Bereich des Investmentgrades von mindestens BBB-. Keine Ratings liegen für Anteile an Investmentfonds Deka EO ISTO.EX F.D.+ U.ETF vor. Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an Landesbanken, die zum Jahresende rund 38,8 Mio. EUR ergaben. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassen-Finanzgruppe. Zu berücksichtigen sind dabei auch das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sowie die Beteiligungen, von denen ein hoher Anteil auf Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe entfallen. 4.2.2. MarktpreisrisikoDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. 4.2.2.1. ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie aus einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung wurden zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Konzentrationen bestehen bei den Zinsänderungsrisiken aufgrund des hohen Überhangs variabel verzinslicher Passiva im Verhältnis zu festverzinslichen Aktivposition in der Bilanz der Sparkasse. Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023 führte zu deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Weitere Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen. 4.2.2.2. SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Implizit enthalten im Spread ist auch eine Liquiditätskomponente. Demgegenüber wird eine Spread-Ausweitung durch Migration in eine schlechtere Ratingklasse dem Adressenrisiko zugeordnet. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
4.2.2.3. AktienrisikoDas Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktien werden in einem überschaubaren Umfang zurzeit ausschließlich in einem Fonds (ETF) gehalten. 4.2.2.4. ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Immobilienfonds werden in einem begrenzten Umfang gehalten. Das Immobilienrisiko wird als vertretbar eingestuft. 4.2.2.5. InfrastrukturrisikoDas Marktpreisrisiko aus Infrastruktur wird definiert als die Gefahr eines Verlustes einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Infrastrukturpreisen ergibt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Infrastrukturfonds werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar. Das Infrastrukturrisiko wird als vertretbar eingestuft. 4.2.2.6. BeteiligungsrisikoDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente:
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio aufgrund der Bündelung strategischer Verbundbeteiligungen. 4.2.3. LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Die Survival Period der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 beträgt 5 Monate. Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko in folgenden Bereichen: Hoher Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen und bei der institutionellen Refinanzierung Konzentration auf wenige große Institute. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 4.2.4. Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten können. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Konzentrationen bestehen beim operationellen Risiko in folgenden Bereichen: Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen der Sparkassen-Finanzgruppe bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. 4.3. Gesamtbeurteilung der RisikolageUnser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit angemessenes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limitsystems. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 82,25 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik und in weiteren starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n. F.) Im Hinblick auf die tendenziell steigenden Eigenkapitalanforderungen und die durchgeführte Kapitalplanung (normative Perspektive) ist mittelfristig mit einer Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen. Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen. 5. Chancen- und Prognosebericht5.1. ChancenberichtUnser "Chancenmanagement" ist in den jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert. Chancen auf eine Stabilisierung der Ertragskraft und damit auf eine weitere Verstärkung der Eigenmittel sieht die Sparkasse insbesondere in folgenden Bereichen:
5.2. PrognoseberichtDie nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen nach unserer Einschätzung den wahrscheinlichsten Verlauf der künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Zu diesen gehören insbesondere die Konjunktur-, Inflations- und Zinsentwicklung, die Entwicklung der Immobilienmärkte, aber auch geopolitische Krisen. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Umgekehrt werden als Chancen im Sinne des Prognoseberichts künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Die Auswirkungen geopolitischer Risiken, die Schwäche Deutschlands als Investitionsstandort wie auch der Inflation und deren Folgen haben wir im Einklang mit unserem internen Reporting bei der Ermittlung der Prognosen für das Geschäftsjahr 2024 berücksichtigt. 5.2.1. RahmenbedingungenNach dem Internationalen Währungsfonds (IWF) dürfte die Weltwirtschaft im laufenden Jahr um 3,1 % wachsen. Im Euroraum soll das Wirtschaftswachstum 2024 leicht anziehen auf 0,9 % nach 0,5 % im Jahr zuvor. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt soll nach der Konjunkturprognose des ifo Instituts vom März 2024 im laufenden Jahr nur um 0,2 % wachsen; in Baden-Württemberg nach der Landesbank Baden-Württemberg um 0,1 %. Getrieben sind diese Werte von einem negativen statistischen Überhang aus 2023 und dem schwachen Jahresauftakt 2024. Getragen wird das Wachstum vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums, der in 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen könnte. Für die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt eine Prognose für 2024 dagegen noch schwierig. Die konjunkturelle Schwäche wird den Beschäftigungsaufbau verlangsamen und die Arbeitslosigkeit zunächst weiter steigen lassen. Für die Arbeitslosenquote wird nach der Konjunkturprognose des ifo Instituts erwartet, dass diese in diesem Jahr mit durchschnittlich 5,9 % um 0,2 %-Punkte höher liegt als noch im Jahr 2023. Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten. Diese Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt. Die Inflationsraten dürften auch aufgrund gesunkener Energiepreise im laufenden Jahr weiter zurückgehen. In Deutschland ist mit einer Inflationsrate von 2,5 % zu rechnen. Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an. Nach einem Ausblick der Deutschen Bundesbank wird erwartet, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie steigende Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Eine schwache gesamtwirtschaftliche Entwicklung könnte zusätzlich zu einem Anstieg von Kreditausfällen führen. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation unterliegt die Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Die Sparkasse erwartet mit einem realistisch verhaltenen Optimismus in ihren Planungen für das Jahr 2024 keine wesentlichen Veränderungen. 5.2.2. GeschäftsentwicklungAbgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir mit einem anhaltend moderaten Wachstum für unser Kundenkreditvolumen. Im Einlagengeschäft verstärkt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb. Vor diesem Hintergrund erwarten wir, trotz des attraktiver gewordenen Zinsniveaus für 2024, daher erneut nur ein moderates Wachstum der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden einschließlich Kundenwertpapieranlagen Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft einen leichten Anstieg. 5.2.3. FinanzlageAufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen eingehalten werden können. 5.2.4. Ertrags- und VermögenslageVor dem Hintergrund der dargestellten Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung der Rahmenbedingungen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 folgende Entwicklung unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren: Wir erwarten hinsichtlich der Entwicklung Forderungen an Kunden auf Basis der Jahresendbestände insgesamt ein moderates Wachstum von zwei Prozent, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Privat- und Firmenkunden. Bei den Privathaushalten stehen weiterhin die Immobilienfinanzierungen im Vordergrund. Bei der Entwicklung Mittelaufkommen von Kunden (ohne Einlagen von institutionellen Anlegern) rechnen wir ebenfalls mit einem moderaten Wachstum von zwei Prozent. Das gestiegene Zinsniveau erhöht die Attraktivität unserer bilanziellen Angebote, die erwartungsgemäß vor allem private Haushalte wieder für die Anlage ihrer freien Gelder nutzen werden. Für das Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS (gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) erwarten wir einen Rückgang um ca. 0,33 %-Punkte gegenüber dem Vorjahr. Neben dem in Relation zur DBS rückläufigen Zinsüberschuss erwarten wir einen leicht steigenden Provisionsüberschuss. Eine deutliche Steigerung in % der DBS wird im Bereich des Verwaltungsaufwandes erwartet. Neben steigendem Personalaufwand rechnen wir mit einem deutlich höheren Sachaufwand. Für die Cost-Income-Ratio 1 rechnen wir mit einer bedeutsamen Verschlechterung gegenüber dem Berichtsjahr. Hinsichtlich des Rohertrags (Zins- und Provisionsüberschuss sowie dem Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen) erwarten wir einen leichten Anstieg. Dies führen wir bei stagnierendem Zinsüberschuss auf die Entwicklung des Provisionsüberschuss zurück. Der Zinsüberschuss hat sich im Jahr 2023 unerwartet positiv entwickelt, sodass wir hier für das Folgejahr nicht mit einer weiteren Steigerung rechnen. Trotz der erfreulichen Entwicklung des Provisionsertrags in 2023 gehen wir für das Folgejahr von weiter steigenden Erträgen aus. Aus den sonstigen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen wird ein ähnlicher Saldo wie im Vorjahr erwartet. Der prognostizierte Verwaltungsaufwand steigt deutlich an. Hier wird der Personalaufwand von den Tarifabschlüssen des Vorjahres geprägt sein. Daneben rechnen wir aufgrund geplanter Instandhaltungsmaßnahmen und des über alle Bereiche gestiegenen Preisniveaus mit einem deutlich höheren Sachaufwand. Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben. Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel IV-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können. 5.3. GesamtaussageDie Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation, Konjunktur- und Zinslage schwierige Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht. Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir mit Blick auf die von uns erwarteten Entwicklungen der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren insgesamt als befriedigend. Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Die Auswirkungen aus den geopolitischen Risiken lassen sich nicht abschließend beurteilen und können zu einer abweichenden Einschätzung führen. Weitere Unsicherheiten ergeben sich hieraus für die Zinsentwicklung und die Inflation. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANG1 Allgemeine AngabenDie Sparkasse Engen-Gottmadingen hat ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. 2 Bilanzierungs- und BewertungsmethodenForderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheine) sind zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien bzw. bezahlte Agien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt. Das latente Kreditrisiko ist durch Pauschalwertberichtigungen abgeschirmt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Grundsätze des IDW RS BFA 7. Hierbei wurde das Bewertungsvereinfachungsverfahren angewandt und der erwartete Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne eine Anrechnung von Bonitätsprämien angesetzt. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt mit der Anwendung, die in der internen Steuerung eingesetzt wird. Basis dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Bewertungsverfahrens sind nach dem Ergebnis unserer Analysen gegeben. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Modelle und Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen. Die Wertpapiere werden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert (strenges Niederstwertprinzip). Im Anlagevermögen gehaltene Immobilienfonds werden zu Rücknahmepreisen ohne Berücksichtigung der bei einer vorzeitigen Rückgabe anfallenden Rücknahmeabschläge bewertet. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Die Beteiligungen einschließlich der unter Bilanzposten Aktiva 6 ausgewiesenen Anteile an geschlossenen Investmentvermögen wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die immateriellen Anlagewerte und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die steuerlichen Abschreibungstabellen, bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Aus Vereinfachungsgründen werden bei den Sachanlagen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen Vermögensgegenstände von geringem Wert (bis 250 EUR) sofort als Sachaufwand erfasst und geringwertige Vermögensgegenstände (bis 800 EUR) sofort abgeschrieben. Die in den Sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen und Vermögenswerte wurden mit dem Niederstwert bewertet. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Pensionsrückstellungen wurden unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G ermittelt. Für die Abzinsung wurde der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergebende durchschnittliche Marktzinssatz von 1,83 % bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes seit dem letzten Abschlussstichtag werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 110 TEUR. Bezüglich der Ausschüttungssperre verweisen wir auf die Gesamtdarstellung im Abschnitt 4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg (ZVK). Die ZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 19.256 TEUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigerung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G (in einer an den Bestand der ZVK angepassten Modifikation) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. Bezüglich der als wesentlich einzuordnenden, bei den sonstigen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesenen Rückstellungen ergeben sich folgende ergänzende Hinweise: Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit werden bei den nicht aus dem klassischen Bankgeschäft resultierenden Rückstellungen für Beihilfen im operativen Ergebnis, ansonsten einheitlich im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Berechnung der Beihilferückstellungen erfolgt grundsätzlich nach dem gleichen Verfahren und Annahmen wie bei den Pensionsrückstellungen. Für die Abzinsung wurde der sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergebende durchschnittliche Marktzinssatz von 1,76 % verwendet. Als Trend bezüglich der Steigerung der entsprechenden Aufwendungen haben wir einen Satz von 2,0 % berücksichtigt. Bei den Rückstellungen für steigende Prämien bei Spareinlagen haben wir eine Fluktuationsabschlag von 3,57 % angesetzt. Sie werden auch bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abgezinst. Für die vom BGH-Urteil vom 6. Oktober 2021 zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln bei Prämiensparverträgen mittelbar betroffenen Sparverträge haben wir für mögliche Zinsansprüche der Kunden Rückstellungen gebildet. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit eingeschätzt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den Referenzzinssatz, der einen wesentlichen Parameter für die Bewertung der Rückstellungen darstellt, haben wir aufgrund der derzeit noch ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Darüber hinaus wurden bei der Berechnung der Rückstellungen hinsichtlich der konkreten einzelnen Vertragsverläufe vereinfachte Annahmen berücksichtigt. Eine Abzinsung erfolgt nicht, da wir von einer Inanspruchnahme während des nächsten Jahres ausgehen. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente (insbesondere Zinsswaps) des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Die strukturierten Produkte (Forwarddarlehen und Darlehen mit Zinsuntergrenzen) wurden unter Berücksichtigung des IDW RS HFA 22 einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte), die Credit Linked Schuldscheindarlehen wurden unter Abspaltung der Nebenrechte bilanziert und ggf. bewertet. Die übernommenen Adressenausfallrisiken aus Credit Linked Schuldscheindarlehen, die als "gestellte" Sicherheiten behandelt werden, wurden nach IDW RS BFA 1 als Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen. Die zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte (Derivative Finanzinstrumente) wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten. Das Währungsrisiko wird über eine Währungsgesamtposition je Währung als Einheit gesteuert. In diese werden je Währung die einzelnen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Kassageschäfte eingestellt. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB wird in Höhe der sich hierbei betragsmäßig ausgleichenden Positionen je Währung angenommen. Daneben bestehen offene Positionen. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten und der am Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte erfolgte mit dem Kassamittelkurs. Die Sortenbestände wurden zum EZB-Referenzkurs bewertet. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Die Erträge aus der Umrechnung besonders gedeckter Geschäfte wurden ebenfalls erfolgswirksam vereinnahmt. Die Erfolge aus der Währungsumrechnung wurden in dem GV-Posten ausgewiesen, dem die sonstigen Bewertungsergebnisse des zugrundeliegenden Geschäfts zuzuordnen sind. Der Ausweis der Aufwendungen und Erträge aus besonders gedeckten Positionen erfolgte saldiert im sonstigen betrieblichen Ergebnis. In dem GV-Posten 8 sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 169 TEUR (Vorjahr 144 TEUR) und in GV-Posten 12 sind Aufwendungen aus der Währungsrumrechnung in Höhe von 45 TEUR (Vorjahr 21 TEUR) enthalten. 3 Erläuterung zur Jahresbilanz3.1 Aktivseite3. FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTEIn dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition b) - andere Forderungen - (ohne anteilige Zinsen) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
4. FORDERUNGEN AN KUNDENIn dieser Position sind enthalten:
Diese Position (ohne anteilige Zinsen) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
5. SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIEREIn dieser Position sind enthalten:
6. AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE
Anteile an InvestmentvermögenAm folgenden Investmentvermögen halten wir mehr als 10 % der Anteile:
Für das dargestellte Investmentvermögen lagen keine Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe vor. 9. TREUHANDVERMÖGENDas ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) dar. 12. SACHANLAGENIn dieser Position sind enthalten:
13. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDEIn dieser Position sind enthalten:
14. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENIn dieser Position sind enthalten:
3.1.1 Mehrere Positionen betreffende Angaben
ANLAGENSPIEGEL
3.2 Passivseite1. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTENIn dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition b) - mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
2. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDENDie Unterposition ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Die Unterposition bb) - andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
4. TREUHANDVERBINDLICHKEITENBei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Passivposten 1). 6. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENIn dieser Position sind enthalten:
9. NACHRANGIGE VERBINDLICHKEITEN
Die Bedingungen der im Passivposten "Nachrangige Verbindlichkeiten" enthaltenen Mittelaufnahmen entsprechen Artikel 63 der Capital Requirements Regulation (CRR). Die Umwandlung in Kapital oder eine andere Schuldform ist in keinem Fall vereinbart oder vorgesehen. Eine einzelne Mittelaufnahme, die 10 % des Gesamtbetrages übersteigt, ist wie folgt ausgestattet (ohne anteilige Zinsen):
Die nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt 3.648 TEUR (ohne anteilige Zinsen), die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, haben eine Durchschnittsverzinsung von 2,35 % und eine restliche Laufzeit von 2 Monaten bis zu 10 Jahren. 3.2.1 Mehrere Positionen betreffende Angaben
3.2.2 Passivseite unter dem Strich1. EVENTUALVERBINDLICHKEITENIm Posten "Eventualverbindlichkeiten" sind im Unterposten b) "Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen" 4 Einzelposten von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse enthalten; die Einzelbeträge liegen zwischen 4.000 TEUR und 10.000 TEUR. Die übernommenen Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen waren nicht zu passivieren, da wir aufgrund der Bonität der Kreditnehmer davon ausgehen, dass die zugrundeliegenden Verpflichtungen erfüllt werden, und wir daher nicht in Anspruch genommen werden. 2. ANDERE VERPFLICHTUNGENIm Posten "Andere Verpflichtungen" sind im Unterposten c) "Unwiderrufliche Kreditzusagen" 7 Einzelposten von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse enthalten; die Einzelbeträge liegen zwischen 1.941 TEUR und 6.230 TEUR. Bei den genannten unwiderruflichen Kreditzusagen handelt es sich mit 3.000 TEUR um Kontokorrentkredite, mit 7.215 TEUR um Darlehen und mit 10.846 TEUR um Avalkredite. Wir gehen derzeit grundsätzlich davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden. 4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung8. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEIn dieser Position sind enthalten:
10. Allgemeine VerwaltungsaufwendungenIn dieser Position sind enthalten:
12. Sonstige betriebliche AufwendungenIn dieser Position sind enthalten:
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag In dieser Position sind enthalten:
29. BILANZGEWINNInsoweit ist der Bilanzgewinn von 1.370 TEUR vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 16.07.2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. AusschüttungssperrenIm Sinne des § 268 Abs. 8 HGB sind nachfolgende Sachverhalte bei der Ermittlung der Ausschüttungssperre zu berücksichtigen.
5. Sonstige AngabenBeteiligungen
1 Keine Angabe gemäß § 286 Abs.
3 Satz 2 HGB
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Wir sind unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Der Sparkassenverband Baden-Württemberg hat sich zusammen mit den weiteren Trägern quotal entsprechend seinem Stammkapitalanteil an der Bereitstellung von zusätzlichem Eigenkapital für die Landesbank Baden-Württemberg beteiligt. Als Mitglied des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg sind wir verpflichtet, über Umlagen den nicht anderweitig gedeckten Verbandsaufwand entsprechend dem maßgeblichen Umlageschlüssel abzudecken. Darüber hinaus sind wir Mitglied des Sicherungssystems der Deutschen Sparkassenorganisation, wobei das System der freiwilligen Institutssicherung beibehalten wurde. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes. Aus diesen Verpflichtungen ist über die laufenden jährlichen Beitragsverpflichtungen hinaus derzeit ein akutes Risiko einer wesentlichen Inanspruchnahme nicht erkennbar. Zum Erwerb der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) durch die S-Finanzgruppe haben wir uns über den Deutschen Sparkassen- und Giroverband ö. K. (DSGV) an der Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG (Erwerbsgesellschaft) als Kommanditistin unterbeteiligt. In diesem Zusammenhang besteht ein Aufwendungsersatzanspruch des DSGV gegenüber den Unterbeteiligten für den Fall, dass die über die Erwerbsgesellschaft auszuschüttenden Dividenden der LBBH die laufenden Aufwendungen (im Wesentlichen aus der Fremdfinanzierung) nicht abdecken. Aktuell ist aus dieser Verpflichtung kein akutes Risiko einer Inanspruchnahme erkennbar. Derivative FinanzinstrumenteDie am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte gliedern sich wie folgt:
Bei den zinsbezogenen Geschäften handelt es sich um Deckungsgeschäfte. Bei den Kontrahenten im Derivategeschäft per 31. Dezember 2023 handelt es sich ausschließlich um deutsche Kreditinstitute. Für die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivate ergeben sich folgende zusätzliche Angaben nach § 285 Nr. 19 HGB:
1 ohne anteilige Zinsen
Bei OTC-gehandelten derivativen Finanzinstrumenten werden theoretisch ermittelte Werte als Zeitwerte angesetzt (Mark to Model Bewertung). Bei der Mark to Model Bewertung wird bezüglich der derivativen Finanzinstrumente wie folgt verfahren: Zinsswaps werden in die Basisbestandteile Kuponanleihe und Floater zerlegt und unter Zugrundelegung entsprechender Zinsstrukturkurven getrennt bewertet. Der Barwert des Swaps ergibt sich dabei aus der Differenz der Barwerte der beiden Basisprodukte. Latente SteuernAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Die in Aktivposten 15 ausgewiesenen Beträge resultieren aus in Vorjahren gebildeten Steuerabgrenzungsposten gemäß § 274 Abs. 2 HGB in der Fassung vor dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden bei der Investmentbesteuerung. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Kundenforderungen, Wertpapieren, Beteiligungen und Rückstellungen. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 27,59 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zzgl. Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei der Berechnung mit einem Steuersatz von 15,825 % berücksichtigt. AbschlussprüferhonorareFür das Geschäftsjahr wurden von unserem Abschlussprüfer für folgende Leistungen Honorare berechnet:
Mitarbeiter/innenIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Bezüge/Kreditgewährungen an Vorstand und VerwaltungsratFür die früheren Mitglieder des Vorstandes bzw. deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge in Höhe von 700 TEUR bezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 13.320 TEUR. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 107 TEUR. Den Mitgliedern des Vorstands wurden Kredite in Höhe von 2 TEUR gewährt. An die Mitglieder des Verwaltungsrats wurden Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) in Höhe von 8.264 TEUR ausgereicht. Organe
Herr Dominik Biethinger vertritt das ausgeschiedene Vorstandsmitglied im Zeitraum vom 01. April 2024 bis 30. Juni 2024 als Verhinderungsvertreter gemäß § 24 Abs. 4 SpG.
Engen/Gottmadingen, 16.05.2024 Sparkasse Engen-Gottmadingen Grusdas Vorstandsvorsitzende Biethinger Verhinderungsvertreter Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die Sparkasse Engen-Gottmadingen hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Engen-Gottmadingen besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Engen-Gottmadingen definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 29.736 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 119. Der Gewinn vor Steuern beträgt 4.882 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 3.483 TEUR. Die Steuern betreffen sowohl laufende Steuern wie auch latente Steuern. Die Sparkasse Engen-Gottmadingen hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Sparkasse Engen-Gottmadingen, Engen und Gottmadingen VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Engen-Gottmadingen (im Folgenden: Sparkasse) bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 Handelsgesetzbuch (im Folgenden: HGB) erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden: EU-APrVO) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung von Forderungen an Kunden 2. Verlustfreie Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) gemäß IDW RS BFA 3 n. F. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt aufgebaut: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen 1. Bewertung von Forderungen an Kundena) Das Kundenkreditgeschäft ist ein maßgebliches Geschäftsfeld der Sparkasse. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, sowie die Bewertung der ggf. vorliegenden Sicherheiten, maßgeblich. Die Bewertung dieser Forderungen beruht somit in einem hohen Maße auf den Einschätzungen und Annahmen des Vorstands der Sparkasse zu den genannten Sachverhalten. Die Unsicherheiten bei diesen Ermessensentscheidungen sind aktuell insbesondere durch die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Einschätzung, inwieweit die hieraus resultierenden Belastungen die Kapitaldienstfähigkeit der betroffenen Kreditnehmer dauerhaft negativ beeinflussen. Diese Thematik hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Für die Zwecke der Rechnungslegung sind insofern die Kreditprozesse zur Bewertung der Forderungen von besonderer Bedeutung. Die Bewertung von Forderungen an Kunden bedarf insoweit einer besonderen Befassung durch den Abschlussprüfer. b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, u. a. die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und den Forderungsbewertungsprozess, betrachtet. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- und Funktionsprüfungen. Bei einer risikoorientierten - unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen vorgenommen und auf der Grundlage von Kreditunterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen nachvollzogen. c) Weitere Informationen und Erläuterungen sind in den Anhangangaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt 2) sowie zu den Beständen zum Bilanzposten Aktiva 4 (Abschnitt 3.1) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.2.2.2, 2.3.1 und 4.2.1.1). 2. Verlustfreie Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) gemäß IDW RS BFA 3 n. F.a) Die Bewertung des Zinsbuchs gemäß dem Rechnungslegungsstandard des Bankenfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer: Verlustfreie Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) (IDW RS BFA 3 n. F.) hat aufgrund der Zinsentwicklung weiterhin eine besondere Bedeutung. Hierbei sind im Rahmen einer in der Sparkassenorganisation standardisierten Methode die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten der einbezogenen Finanzinstrumente gegenüberzustellen. Bei der Ermittlung der Barwerte kommen die von der Sparkasse für die Zinsbuchsteuerung festgelegten Mischungsverhältnisse bezüglich der Zinsanpassung für variable Produkte zur Anwendung. Der Saldo wird um die voraussichtlich noch für die Abwicklung des Bankbuchs anfallenden Kosten (Schließung einer Refinanzierungslücke, Risiko- und Verwaltungskosten) gemindert. Der Schätzung dieser Werte durch den Vorstand liegen Annahmen und Daten zugrunde, die mit nicht unerheblichen Ermessensspielräumen verbunden sind. Der Sachverhalt bedarf insoweit einer besonderen Befassung durch den Abschlussprüfer. b) Den Prozess der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir einer Aufbau- und Funktionsprüfung unterzogen. Daneben haben wir uns im Rahmen von analytischen Prüfungshandlungen und von Einzelfallprüfungen u. a. mit den vom Vorstand zugrunde gelegten Annahmen und Daten sowie der Abgrenzung des Refinanzierungsverbunds auseinandergesetzt und die Annahmen zur Bemessung der voraussichtlich noch anfallenden Bestandsverwaltungs- und der Refinanzierungskosten beurteilt. Des Weiteren haben wir uns davon überzeugt, dass die wesentlichen Annahmen und Parameter im Einklang mit der internen Risikosteuerung getroffen bzw. festgelegt wurden. Als Prüfungsnachweise dienten uns die Dokumentation der Sparkasse im Rahmen der Beschlussfassung sowie die darauf aufbauenden Berechnungen. c) Weitere Informationen sind in den Anhangangaben bei den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt 2) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 4.2.2.1 und 4.3). Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVOWir sind nach § 30 Abs. 2 Satz 2 Sparkassengesetz für Baden-Württemberg i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Art. 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben die Prüfung im Zusammenhang mit der Kostenumlage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für den Aufsichtsbereich Wertpapierhandel gemäß § 16j Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz - FinDAG) als Leistung, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurde, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Peter Petersen.
Stuttgart, den 17. Juni 2024 Sparkassenverband
Baden-Württemberg
Peter Petersen, Wirtschaftsprüfer |
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