Carl Prinz
GmbH
Euskirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.422.158,00 |
1.599.942,41 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.422.155,00 |
1.599.939,41 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.579.966,78 |
1.560.654,06 |
| I.
Vorräte |
1.038.018,10 |
1.021.402,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
540.086,91 |
467.825,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.861,77 |
71.426,64 |
| Aktiva |
3.002.124,78 |
3.160.596,47 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
808.525,17 |
1.084.329,71 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
700.000,00 |
700.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
308.000,00 |
308.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
4.667,22 |
4.667,22 |
| IV.
Gewinnvortrag |
71.662,49 |
-316.149,00 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
275.804,54 |
-387.811,49 |
| B.
Rückstellungen |
78.179,20 |
195.426,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.872.954,41 |
1.618.192,33 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
60.000,00 |
|
| D.
Passive latente Steuern |
242.466,00 |
262.648,00 |
| Summe
Passiva |
3.002.124,78 |
3.160.596,47 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Carl Prinz GmbH, mit Sitz in Euskirchen, wird
beim Amtsgericht Bonn unter der Nummer HRB 11136
geführt und weist zum Bilanzstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss 2023 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß den allgemeinen Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB und den ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften der
§§ 264 ff. HGB aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den
Vorschriften des § 266 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt
worden.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Beim Jahresabschluss 2023 wurden die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen.
Im Wirtschaftsjahr 2023 wurden die nachstehend
erläuterten Bilanzierung- und Bewertungsmethoden
angewandt:
1. Anlagevermögen
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibung bewertet.
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibung
bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden ausschließlich linear verrechnet. Auf
Zugänge beweglicher Anlagegüter im
Geschäftsjahr wurden die Abschreibungen anteilig
vorgenommen.
2. Die Bewertung der
Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt
grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
(§ 255 HGB) unter Beachtung des Niederstwertprinzips
(§253 Abs. 4 HGB).
3. Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihren
Nennwerten bilanziert.
4.
Flüssige Mittel sind zum Nennwert bilanziert.
5. Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert
gemäß § 272 Abs. 1 HGB angesetzt.
6. Bei der Bemessung der
sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren
Risiken Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt mit dem
nach kaufmännischen Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag.
7. Die
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
bilanziert.
III.
Angaben zur Bilanz
1.
Anlagevermögen
Gemäß § 274a HGB ist die Gesellschaft
von der Aufstellung eines Anlagengitters befreit.
2. Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt €
0,00 (Vorjahr € 0,00).
3. Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt €
1.186.021,43 (Vorjahr: € 756.882,12)
Der Betrag der Verbindlichkeiten aus Steuern
beträgt € 79.625,94 (Vorjahr: € 58.885,55)
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Sozialversicherungsträgern beträgt € 0,00
(Vorjahr € 0,00)
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter betragen € 60.000,00 (Vorjahr: €
0,00)
4. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren und
der Sicherungsrechte
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt €
218.750,00 (Vorjahr: €
437.500,00).
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen nicht.
5. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbH / § 264c Abs. 1
HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum
Bilanzstichtag weder Forderungen noch Verbindlichkeiten:
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
IV.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlicher Bedeutung
(§ 285 Nr. 31 HGB)
sonstige betriebliche Erträge:
· Überbrückungsshilfen T€ 116
V.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Angaben (§ 285 Nr. 3a HGB)
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen für Mietverpflichtungen von €
405.775 und Leasingverträgen mit einer Laufzeit von 1
- 24 Monaten von jährlich
€ 16.556.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
(§ 285 Nr. 7 HGB)
Im Jahre 2023 wurden durchschnittlich 31 Arbeitnehmer
(ohne Geschäftsführer) in unserem Unternehmen
beschäftigt.
Mitglieder des Geschäftsführerorgans (§
285 Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
erfolgte die Geschäftsführung des Unternehmens
durch den Geschäftsführer Herr
Günter Blauen, Kaufmann, Köln.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Euskirchen, den
12. Dezember 2024
gez.
Günter Blauen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024
festgestellt.
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