Wolf
Wohnbau GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.05.2010 bis zum 30.04.2011
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Geschäftsjahr
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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34.846,25
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43.436,92
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I. Sachanlagen
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34.846,25
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43.436,92
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B. Umlaufvermögen
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404.682,38
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710.045,96
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I. Vorräte
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401.034,14
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704.910,69
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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1.132,10
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3.380,97
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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2.516,14
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1.754,30
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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272,74
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259,76
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D. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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1.366.327,78
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1.192.661,43
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Summe Aktiva
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1.806.129,15
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1.946.404,07
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PASSIVA
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Euro
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Geschäftsjahr
Euro
|
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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0,00
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|
0,00
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I. Gezeichnetes Kapital
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26.000,00
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|
26.000,00
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II. Verlustvortrag
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-1.218.661,43
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-2.343.036,45
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III. Jahresfehlbetrag
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-173.666,35
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1.124.375,02
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nicht gedeckter Fehlbetrag
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1.366.327,78
|
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1.192.661,43
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-------------
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-------------
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buchmäßiges
Eigenkapital
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0,00
|
|
0,00
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B. Rückstellungen
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2.600,00
|
|
2.600,00
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C. Verbindlichkeiten
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1.802.129,15
|
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1.942.604,07
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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1.400,00
|
|
1.200,00
|
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Summe Passiva
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1.806.129,15
|
|
1.946.404,07
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ANHANG
für das Geschäftsjahr 2010/2011
I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010/2011 der Wolf Wohnbau GmbH, Dresden, wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine
Kapitalgesellschaften und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde
grundsätzlich der Vermerk im Anhang gewählt.
Die Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen befolgt. Das
Gliederungsschema des HGB wurde gemäß § 265
Abs. 5 HGB in der Bilanz um die Posten "Nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" und "Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern" sowie in der Gewinn- und
Verlustrechnung um den Posten "Gesamtleistung"
ergänzt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren, der Jahresabschluss vor
Berücksichtigung der Ergebnisverwendung aufgestellt.
Die Gesellschaft hat gemäß § 264 Abs.
1 Satz 3 HGB auf die Aufstellung eines Lageberichtes
verzichtet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Ansatz und die Bewertung der einzelnen
Vermögens- und Schuldposten erfolgten entsprechend den
handelsrechtlichen Vorschriften.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wurde auf Grund der Vereinbarung mit der
Kreissparkasse Waiblingen vom 9. Januar 2003 bzw. vom 28.
April 2006 und der damit möglichen Entschuldung von
der Fortführung des Unternehmens ausgegangen und keine
Bewertung zu Liquidationswerten vorgenommen.
Die Bewertung der Sach- und Finanzanlagen erfolgte zu
Anschaffungskosten vermindert um die Abschreibungen.
Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
werden entsprechend ihrer voraussichtlichen
wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig
abgeschrieben.
Ist den Gegenständen des Anlagevermögens am
Bilanzstichtag wegen dauernder Wertminderung ein
voraussichtlich niedrigerer Wert beizulegen, wurden in
Höhe der Wertminderung
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Die unfertigen und fertigen Bauten wurden zu
Herstellungskosten unter Berücksichtigung eines
Gemeinkostenzuschlags bewertet. Soweit die Anschaffungs-
oder Herstellungskosten den Wert, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, überschreiten,
wurden Abschreibungen auf den niedrigeren Wert vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter
Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos
bewertet.
Vorauszahlungen für bestimmte Zeiträume
nach dem Abschlussstichtag wurden als
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Die übrigen Rückstellungen wurden in der
Höhe der Beträge gebildet, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur
Deckung der ungewissen Verbindlichkeiten voraussichtlich
benötigt werden.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
passiviert.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres in
Höhe von TEUR 77 (Vj.: TEUR 33) entfallen auf
Sachanlagen TEUR 2 (Vj.: TEUR 3) und auf
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
TEUR 75 (Vj.: TEUR 30).
Grundstücke und Gebäude im
Vorratsvermögen wurden um TEUR 75 (Vj.: TEUR 30) auf
den niedrigeren beizulegenden Wert abgewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr jeweils
Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen die voraussichtlichen Kosten der Erstellung
des Jahresabschlusses sowie der betrieblichen
Steuererklärungen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch Grundpfandrechte sowie eine selbstschuldnerische
Bürgschaft eines Gesellschafters gesichert.
Von den Verbindlichkeiten haben TEUR 1.748 (Vj.: TEUR
1.887) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die weiteren Darlehensverbindlichkeiten sind wie
folgt gesichert:
Darlehen von Frau Gabriele Wolf Grundschuld
Unter den Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 1.589
(Vj.: TEUR 1.579) ausgewiesen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen mit TEUR
1,9 (Vj.: TEUR 1,3) Verbindlichkeiten aus Steuern.
IV. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr. 3 HGB bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
Die Gesellschaft hat mit Wirkung ab 1. Juni 2010
ihren Sitz von Schwarzenberg nach Dresden verlegt. Die
Eintragung im Handelsregister erfolgte am 06. bzw. am 07.
Juli 2010.
Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr
2010/2011 durch Ihren alleinigen Geschäftsführer,
Herrn Frank Wolf, Dresden, vertreten.
Der Geschäftsführer vertritt stets einzeln
und ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter
eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag und
Überschuldung
Die Überschuldung zu Buchwerten beträgt zum
30. April 2011 Euro 1.366.096,47. Die buchmäßige
Überschuldung kann nicht durch stille Reserven
ausgeglichen werden.
Zur Beseitigung der drohenden Überschuldung hat
der Hauptgesellschafter Franz E. Wolf hinsichtlich seiner
gesamten Forderungen gegen die Wolf Wohnbau GmbH einen
Rangrücktritt erklärt.
Dresden, im Oktober 2011
gez.
Frank Wolf - Geschäftsführer -
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 19.12.2011
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