"Wachsmann
Elektrotechnik GmbH"
Haan
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
191.822,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
474,00 |
| II.
Sachanlagen |
191.348,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.418.612,49 |
| I.
Vorräte |
2.333.017,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.085.040,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
32.889,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
554,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.580,69 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
44.755,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.671.770,51 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
376.537,69 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
446.857,61 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
44.755,33 |
| B.
Rückstellungen |
54.895,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.616.875,26 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.545.763,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.671.770,51 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Wachsmann Elektrotechnik GmbH
wurde auf der Grundlage der Gliederungs- Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§288,
326 HGB)des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Gliederungsgrundsätze/Darstellungsstetigkeit
Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber
dem Vorjahr nicht abgewichen.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB
sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach
steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Die Abschreibungen wurden bei beweglichen
Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1
nach der linearen Methode vorgenommen.
Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten EUR 150,00 bis EUR 1000,00) wurden
gemäß EStG § 6 Abs. 2 a im Erwerbsjahr und
in den folgenden vier Jahren mit jeweils 20 von Hundert
abgeschrieben.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde
ungeprüft übernommen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach
vernünftiger kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten,
die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich
auf fremde Währung gelautet haben.
Betriebsaufspaltung
Es liegt keine Betriebsaufspaltung vor.
sonstige Pflichtangaben gem. § 285HGB
Erläuterung zu einzelnen Posten der Bilanz
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00
Euro
Es bestanden gegenüber dem
Gesellschafter/Geschäftsführer folgende
Forderungen:
17.812,58 Euro wurde mit 6 % verzinst
Verbindlichkeiten: 35.186,06 Euro
30.000,00 Euro wurden mit 6,5 % verzinst
Die Besicherung erfolgte zu banküblichen
Grundsätzen.
Rückstellungen
Die Rückstellungen sind der Bilanz zu entnehmen.
Rückstellungen für latente Steuern wurden nicht
vorgenommen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind der Bilanz zu entnehmen.
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
(1) Geschäftsführer
Familienname
Vorname
Funktion
Beruf
Wachsmann
Michael
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Rückstellungen für Pensionen wurden nicht
gebildet
Sonstige Verpflichtungen
Gemäß Gesellschafterbeschluss wurde der
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 genehmigt.
Den Geschäftsführern wurde Entlastung
erteilt.
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