Feldmann
Optic GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
561.869,07 |
863.005,92 |
| I.
Sachanlagen |
0,50 |
0,50 |
| II.
Finanzanlagen |
561.868,57 |
863.005,42 |
| B.
Umlaufvermögen |
209.707,57 |
186.238,75 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
171.208,66 |
54.329,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.469,33 |
8.894,19 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
38.498,91 |
131.909,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
771.576,64 |
1.049.244,67 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
176.047,58 |
349.950,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Gewinnvortrag |
324.386,04 |
70.532,77 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
173.903,06 |
-253.853,27 |
| B.
Rückstellungen |
594.527,00 |
588.662,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.002,06 |
110.632,03 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.002,06 |
110.632,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
771.576,64 |
1.049.244,67 |
Anhang
(§§ 284 - 288 HGB)
zum 31. Dezember 2010
der
Feldmann Optic GmbH, Bonn
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde
entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften
aufgestellt. Bei der Erstellung des Anhangs wird von den
Erleichterungsvorschriften der §§ 266 und
288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch
gemacht.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Vermögens- und Schuldposten sind unter
Beachtung der Vorschriften des HGB für
Kapitalgesellschaften und der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung bewertet. Die
Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt
allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Die Bilanz wurde gem. § 268 Abs. 1 HGB vor
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens sind zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet. Der Abnutzung wird durch
planmäßige lineare Abschreibung entsprechend den
steuerlichen Regelungen Rechnung getragen.
Die
Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw.
dem niedrigeren Stichtagswert angesetzt.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände und
liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden in Höhe die des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags gebildet.
Die
Pensionsrückstellungen wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie werden
über eine Laufzeit von 15 Jahren mit einem
durchschnittlichen Marktzinssatz von 5,15 % abgezinst.
Vermögensgegenstände, die ausschließlich
zur Erfüllung dieser Verpflichtungen dienen
(Rückdeckungsversicherung), werden gemäß
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit der Verpflichtung
verrechnet.
Die Rückdeckungsversicherung wurde
gemäß § 246 Abs. 2 HGB in Höhe
des Zeitwertes von € 172.345,00 mit der
Pensionsrückstellung saldiert. Danach ergibt sich ein
Erfüllungsbetrag von € 592.027,00.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Von den
Forderungen haben € 7.469,33 (Vj.:
€ 8.894,19) eine Restlaufzeit von über einem
Jahr. In den Forderungen sind Forderungen gegen den
Gesellschafter in Höhe von € 2.089,47
(Vj.: € 2.101,14) enthalten.
Die
Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus
Steuern betragen € 81,37 (Vj.:
€ 110.255,82).
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführer der Feldmann Optic GmbH ist
Herr Clemens Feldmann, Augenoptiker, Bonn.
Bonn, 24. Oktober 2011
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Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2011 festgestellt.
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