iXent
Sports GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.385,00 |
27.297,00 |
| I.
Sachanlagen |
22.385,00 |
27.297,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
295.547,70 |
823.910,86 |
| I.
Vorräte |
47.040,00 |
32.931,32 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.394,93 |
124.886,86 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
218.112,77 |
666.092,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.253,43 |
1.093,97 |
| Aktiva |
319.186,13 |
852.301,83 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
188.562,22 |
113.771,01 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
88.771,01 |
| III.
Bilanzgewinn |
163.562,22 |
|
| davon
Gewinnvortrag |
88.771,01 |
|
| B.
Rückstellungen |
101.755,00 |
68.954,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
28.868,91 |
669.576,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
28.868,91 |
669.576,82 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
3.621,43 |
2.753,19 |
| Passiva |
319.186,13 |
852.301,83 |
III. Anhang
A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) aufgestellt. Für das Berichtsjahr werden
erstmalig die mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) eingeführten Regelungen angewendet. Es kommt
daher zu einer Durchbrechung der Darstellungs- und
Methodenstetigkeit. Die Vorjahresbeträge in der
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie im Anhang
entsprechen dem nach Rechtslage vor BilMoG ermittelten
Wert. Ein aussagekräftiger Vergleich mit dem Vorjahr
ist nur unter Berücksichtigung der unter Abschnitt
B. I. genannten Bewertungsmethoden für die
betroffenen Jahre möglich.
Die im Vorjahresabschluss angewandten
Ansatz- und Bewertungsmethoden werden beibehalten.
B. Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung
Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind an den
ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet worden.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterliegen um planmäßige, lineare
Abschreibungen vermindert. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer (§§ 253 Abs.
1 Nr. 1, Abs. 3 i. V. m. 255 Abs. 1 HGB). Ist ihr Wert
voraussichtlich dauerhaft im Wert gemindert, so werden sie
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt
(§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB).
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Die Bauten, andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung werden linear
entsprechend der nach steuerlichen Grundsätzen
ermittelten Nutzungsdauer, abgeschrieben. Zugänge
werden pro rata temporis abgeschrieben. Für bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert
über € 150,00 und bis € 1.000,00
wird im Jahr des Zugangs ein Sammelposten gebildet. Dieser
Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden
vier Jahren jeweils mit einem Fünftel gewinnmindernd
aufgelöst.
Die
unfertigen Erzeugnisse und Leistungen werden mit den
Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten sind
neben den Material- und Lohneinzelkosten auch angemessene
Teile der Material-, Fertigungsgemeinkosten und der durch
die Fertigung verursachte Wertverzehr des
Anlagevermögens unter Beachtung von
§ 255 Abs. 2 HGB eingerechnet. Sofern nach
§ 253 Abs. 4 HGB der niedrigere beizulegende Wert
anzusetzen ist, werden die Bewertungen mit den um die noch
anfallenden Aufwendung geminderten Verkaufswerte
vorgenommen (§§ 253 Abs. 4 i. V. m. 255 Abs.
4 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch angemessene
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die
Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten sind mit den Nominalwerten angesetzt
(§ 253 Abs. 1 HGB).
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben, die
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlussstichtag darstellen, zeitanteilig abgegrenzt.
Das
Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten werden gemäß
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.
Ergänzende Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Thomas Hahn,
München Christoph Erbelding, Tettnang Als
Gesellschafter der iXent GmbH
München, den 01.Februar
2023
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Thomas Hahn gez. Christoph Erbelding
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.02.2023
festgestellt.
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