3 P
Solutions GmbH
Rüdesheim/Nahe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
16.467,26 |
44.512,03 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.879,87 |
42.756,02 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.587,39 |
1.756,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
77,00 |
474,16 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.753,90 |
29.675,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
20.298,16 |
74.662,33 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
54.675,14 |
-10.714,26 |
| III.
Jahresüberschuss |
25.921,24 |
-65.389,40 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.753,90 |
29.675,14 |
| B.
Rückstellungen |
15.021,56 |
28.839,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.276,60 |
45.823,26 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.276,60 |
45.823,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
20.298,16 |
74.662,33 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss der 3P Solutions GmbH
wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und denen des Aktiengesetzes
aufgestellt.
Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des
§§ 266, 275 HGB gegliedert.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Die Wertansätze in der Bilanz zum Bilanzstichtag
des Vorjahres sind unverändert als Bilanzvortrag in
neue Rechnung übernommen.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellkosten, vermindert um planmäßige
Abschreibung entsprechend der betrieblichen Nutzungsdauer
angesetzt.
Als Abschreibungsmethoden kam die lineare Absetzung
für Abnutzung gem. § 7 Abs. 1 EStG zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im
Geschäftsjahr nicht angeschafft.
Sonderabschreibungen nahm die Gesellschaft nicht in
Anspruch.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nominalwert bewertet.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das
allgemeine Kreditrisiko durch Pauschalwertberichtigungen
berücksichtigt.
Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital
beträgt
25.000,00 €
Die Kapitalrücklage
beträgt
0,00 €
Die Gewinnrücklage
beträgt
0,00 €
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, eine
Abzinsung ist nicht notwendig.
Rückstellungen für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften sind nicht zu bilden.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihren
Rückzahlungsansprüchen passiviert.
Weitere Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden die Einfluss auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage haben, sind in Übereinstimmung
mit der Geschäftsleitung nicht vorzunehmen (§ 284
Abs. 2 Nr. 3 HGB).
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag
beträgt € 3.753,90
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen.
Der Gesellschafter-Geschäftsführer geht von
einer positiven Fortführungsprognose aus und hat
hierzu Maßnahmen getroffen, § 92 AktG wird
beachtet.
Informationen zur Bilanz und ggf. zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gesellschaft nimmt
größenabhängige Erleichterungen gem. §
288 HGB als kleine Kapitalgesellschaft i.S. § 267 Abs.
1 HGB in Anspruch.
Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach §§ 264, 294 ff HGB
angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren (§ 285 Nr. 1a HGB) bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern
bestehen per 31.12.2010 nicht.
Beteiligungen an anderen Unternehmen (§ 285 Nr.
11 bzw. 11a HGB) bestehen nicht.
Bei den Mitgliedern der Geschäftsführung
(§ 285 Nr. 10 HGB) handelt es sich um:
Herrn Hans - Jürgen Werner,
Geschäftsführer
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
entstandenen Jahresüberschuss zusammen mit dem
Verlustvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
per
31.12.2010
€ 0,00
per
31.12.2009
€ 26.075,03
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.
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