MR.
EVERGREEN GmbH i. L.
Trendelburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 15.12.2011
Bilanz
Aktiva
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|
15.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.480,00 |
2.856,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.347,00 |
978,00 |
| II.
Sachanlagen |
133,00 |
1.878,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.018,55 |
13.432,85 |
| I.
Vorräte |
214,97 |
5.803,42 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.730,74 |
5.102,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.072,84 |
2.526,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
26,63 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
9.106,57 |
12.377,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
15.605,12 |
28.693,15 |
Passiva
|
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15.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
39.106,57 |
42.377,67 |
| davon
Verlustvortrag |
42.377,67 |
28.819,92 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
9.106,57 |
12.377,67 |
| B.
Rückstellungen |
1.375,00 |
750,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.230,12 |
27.943,15 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
14.230,12 |
3.828,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
15.605,12 |
28.693,15 |
Anhang
Vorbemerkung:
Rumpfwirtschaftjahr 01.01.2011 - 15.12.2011
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 15.12.2011 der Firma MR.
EVERGREEN GmbH i. L. wird wie im Vorjahr nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom
25.05.2009 erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2
HGB auf.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein, so
dass die Bilanzkontinuität gewahrt wurde.
Die Aktiv- und Passivposten sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Die Bewertung erfolgt unter Beachtung
kaufmännischer Vorsichtsprinzipien. Insbesondere sind
alle erkennbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Gewinne sind berücksichtigt worden, soweit sie am
Abschlussstichtag realisiert waren.
2.1.1
Aktiva
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen linearen Abschreibungen bewertet.
Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Diese werden - soweit steuerlich zulässig und es
dem tatsächlichen Wertverzehr entspricht - degressiv
vorgenommen. Der Übergang auf die lineare
Abschreibungsmethode erfolgt, sobald diese zu höheren
Abschreibungen führt. Die Abschreibungen werden
entsprechend der voraussichtlichen betrieblichen
Nutzungsdauer angesetzt.
Für die Zugänge wird die Abschreibung
zeitanteilig angesetzt.
Für die
Geringwertigen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werden, aufgrund der untergeordneten
Bedeutung, die Vereinfachungsregelungen des § 6 Abs. 2
und 2a EStG auch für den handelsrechtlichen
Jahresabschluss in Anspruch genommen.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgt zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert gem. § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten
angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung angemessen Rechnung getragen.
Einzelwertberichtigungen sind nicht erforderlich.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem
Nominalwert angesetzt.
2.1.2
Passiva
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
gemäß § 249 Abs. 1 HGB. Sie sind mit den
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbeträgen (d.h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Gegebenenfalls erfolgt eine
restlaufzeitabhängige Abzinsung gem. § 253
Abs. 2 HGB.
Verbindlichkeiten werden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
3.
Angaben zur Bilanz
3.1
Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer werden 15 Jahre festgelegt.
4.
Sonstige Angaben
Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2011 hat die
Auflösung der Gesellschaft mit Ablauf des 15.12.2011
beschlossen. Liquidator ist Herr Claudius Kersting.
Geschäftsführer waren bis 06.12.2011
Herr Claudius Kersting
Herr Roland Höhne
Kassel, den 18.01.2013
.........................................
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Claudius Kersting
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(Liquidator)
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.03.2013 festgestellt.
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