SIG Beverages Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Reiner Koch seit 7.1.2025 | Prokura |
Thorsten Ahr seit 23.9.2024 | Geschäftsführer |
Martina Schierholz seit 13.9.2024 | Prokura |
Julia Pauline Koepe seit 29.5.2024 | Prokura |
Sandra Seemann seit 29.5.2024 | Prokura |
Roger Dähne seit 9.10.2022 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Epiroc Rock Drills AB | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Anbaufräsen PC GmbHBad SalzungenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018I. Grundlagen des Abschlusses der Anbaufräsen PC GmbH Die Anbaufräsen PC GmbH wird im Handelsregister beim Amtsgericht Jena unter der Nummer HRB 305225 geführt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bad Salzungen (vormals: Tiefenort). Mit Wirkung vom 1. Februar 2017 hat der bisherige, alleinige Gesellschafter, Herr Klaus Ertmer, seine Anteile an der Firma ERKAT Spezialmaschinen und Service GmbH, Leimbach (nunmehr firmierend als Anbaufräsen PC GmbH, Bad Salzungen), an die Firma Atlas Copco Holding GmbH, Essen, verkauft. Gleichzeitig verkaufte er auch seinen hundertprozentigen Kommanditanteil an der Firma KEMT GmbH & Co. KG, Leimbach. Dieser Kommanditanteil ging jedoch im Rahmen des Vollzugs unmittelbar nach Übertragung des ERKAT-Anteils auf die Atlas Copco Holding GmbH, Essen, ohne Zwischenerwerb der Atlas Copco Holding GmbH, auf die ERKAT Spezialmaschinen und Service GmbH über. Am Vollzugstag war die KEMT Verwaltungs GmbH, Leimbach, bereits als Komplementärin der KEMT GmbH & Co. KG ausgeschieden, so dass in der Folge sämtliche Aktiva und Passiva der KEMT GmbH & Co. KG automatisch im Wege der Anwachsung am 1. Februar 2017 zum Buchwert auf die ERKAT Spezialmaschinen und Service GmbH übergegangen sind. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 1. Februar 2017 sowie mit dem Nachtrag vom 17. Februar 2017 wurde die Gesellschaft von ERKAT Spezialmaschinen und Service GmbH in Anbaufräsen PC GmbH umfirmiert. Desweiteren wurde der Sitz der Gesellschaft von Leimbach nach Tiefenort, aufgrund kommunaler Änderungen nunmehr Bad Salzungen, verlegt. Mit Gesellschafterbeschluss vom 27. September 2017 wurden im Rahmen der Teilung der Atlas Copco Gruppe sämtliche Anteile der Atlas Copco Holding GmbH, Essen, an der Anbaufräsen PC GmbH an die Construction Tools GmbH, Essen (vormals: Atlas Copco Construction Tools GmbH, Essen), verkauft. Die oberste Muttergesellschaft der Construction Tools GmbH, Essen, war zum Bilanzstichtag die schwedische Atlas Copco Aktieboleg (AB) mit Sitz in Nacka, Schweden. Die Hauptversammlung der Atlas Copco AB hat am 24. April 2018 der Aufteilung die Atlas Copco AB in zwei voneinander unabhängige Unternehmen beschlossen: die Atlas Copco AB und die Epiroc AB, beide mit Sitz in Nacka, Schweden. Die Aufteilung wurde unter dem Gesichtspunkt vorgenommen, um einen gezielteren Fokus auf Industriekunden (Atlas Copco AB) sowie Kunden in den Bereichen Bergbau, Infrastruktur und Rohstoffe (Epiroc AB) vornehmen zu können. Seit dem IPO der Epiroc AB, Nacka, Schweden, an der Nasdaq Stockholm ist diese nunmehr die oberste Muttergesellschaft der Construction Tools GmbH, Essen, und somit der Anbaufräsen PC GmbH, Bad Salzungen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. II. Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr der Gesellschaft wurde mit Satzungsänderung und durch Gesellschafterbeschluss vom 27. Juli 2017 auf das Kalenderjahr umgestellt. Hierfür wurde § 3 Nr. 3 der Satzung entsprechend geändert. Der Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 31. Dezember 2017 (Vorjahr) bildet ein Rumpfgeschäftsjahr. Ab dem 1. Januar 2018 entspricht das Geschäftsjahr der Gesellschaft dem Kalenderjahr. Für die Darstellung der Vorjahreswerte ist zu berücksichtigen, dass diese den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 31. Dezember 2017 widerspiegeln. III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1. Grundsätze Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Ansatz und die Bewertung werden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 246 bis 256a HGB sowie den besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 289 HGB) vorgenommen. Die Gesellschaft erfüllt zum 31. Dezember 2018 gemäß § 267 Abs. 2 HGB die Größenkriterien einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft. Daher wurde der Jahresabschluss nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt.
Gemäß § 264 Abs. 3 HGB wurde der Jahresabschluss nicht geprüft und auch kein Lagebericht erstellt, da der Jahresabschluss in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft einbezogen wird. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden, soweit keine abweichende gesetzliche Regelung greift. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Der Ermittlung aktiver sowie passiver latenter Steuern liegt das bilanzorientierte Temporary-Konzept zugrunde (§ 274 Abs. 1 HGB). Latente Steuern werden für zeitliche, sich in der Zukunft voraussichtlich umkehrende Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Über den Saldierungsbereich hinausgehende aktive Steuerlatenzen werden in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes von derzeit 29,65 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Im Geschäftsjahr 2018 ergab sich insgesamt eine aktive latente Steuer, welche nicht bilanziert wurde. Diese - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer resultiert aus dem Ansatz eines Goodwills in Höhe von TEUR 1.880 in der Steuerbilanz der Gesellschaft. Dieser resultiert aus der Aufdeckung der stillen Reserven im Zusammhang mit der Anwachsung KEMT GmbH & Co. KG zum 1. Februar 2017 auf die ERKAT Spezialmaschinen und Service GmbH (nunmehr Anbaufräsen PC GmbH). Der in der Steuerbilanz angesetzte Goodwill wird planmäßig abgeschrieben und beträgt zum 31. Dezember 2018 TEUR 1.640. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: 2. Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich Abschreibungen, bewertet. Sofern die Bewertung zu Herstellungskosten erfolgt, wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die Abschreibung erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode über die planmäßige Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Entfallen die Gründe für die Wertminderung in den Folgejahren, so erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten. Die immateriellen Vermögensgegenstände haben eine Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren. Folgende Nutzungsdauern werden den Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens zugrunde gelegt:
Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit diese Beträge nicht. Im Posten Finanzanlagen sind Genossenschaftsanteile zu Anschaffungskosten angesetzt. 3. Umlaufvermögen Die Bilanzierung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte im Geschäftsjahr zum kalkulatorischen Einkaufspreis unter Berücksichtigung des Einkaufspreises des größten Lieferanten und, wenn notwendig, hieraus resultierenden niedrigeren Bewertung. Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet, insbesondere zu Standardkosten. In die Berechnung der Standardkosten wird für die Ermittlung der Materialkosten der kalkulatorische Einkaufspreis und für die Ermittlung der Fertigungskosten eine Pauschale zur Berücksichtigung der Fertigungsleistung einbezogen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt. Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, soweit der abzugrenzende Einzelposten 400 Euro übersteigt. 4. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennwert in Höhe von TEUR 25 bilanziert. 5. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Bei den ausgewiesenen Rückstellungen handelt es sich um kurzfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr, welche nicht abgezinst werden (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. 6. Verwendung von Schätzungen oder Annahmen bei der Erstellung des Jahres- abschlusses Die Höhe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Rückstellungen, der Haftungsverhältnisse oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen ist von Schätzungen oder Annahmen abhängig. Diese richten sich nach den Verhältnissen und Einschätzungen am Bilanzstichtag und beeinflussen insoweit auch die Höhe der ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen der dargestellten Geschäftsjahre. Diese betreffen die Bestimmung der Nutzungsdauer des abnutzbaren Sachanlagevermögens und immaterieller Vermögensgegenstände, die Bemessung von Rückstellungen und von anderen Verpflichtungen. Bestehende Unsicherheiten werden bei der Wertermittlung angemessen und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt. Tatsächliche Ergebnisse können von den Schätzungen abweichen. 7. Währungsumrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten werden mit dem am Tag ihres Entstehens vorliegenden Devisenkassamittelkurs eingebucht. Am Bilanzstichtag werden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr zum Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages bewertet. Langfristige Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Stichtagskurs angesetzt, soweit die Entstehungskurse nicht niedriger waren (bei Aktivposten) oder höher lagen (bei Passivposten). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften in lokale Währung werden erfolgswirksam unter den Posten "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst. Anschaffungskosten von Vermögensgegenständen in fremder Währung und Erlöse aus Verkäufen in fremder Währung werden zu Devisenkassamittelkursen zum Zeitpunkt der Buchung der Geschäftsvorfälle bestimmt. Wechselkursänderungen nach dem Zeitpunkt der Buchung berühren die Anschaffungskosten nicht. IV. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem als Anlage zu diesem Anhang beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen sowie sonstigen Vermögensgegenstände der Gesellschaft stellen sich zum Stichtag unter Berücksichtigung ihrer Fristigkeit wie folgt dar:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen weisen zum Bilanzstichtag die Forderungen gegen die Epiroc-Gruppe, weltweit, aus. Die übrigen Forderungen enthalten im Wesentlichen Forderungen gegen das Finanzamt, Umsatzsteuerforderungen und debitorische Kreditoren. 3. Eigenkapital Das Eigenkapital der Gesellschaft besteht aus Gezeichnetem Kapital in Höhe von TEUR 25 und einer Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 65. Der Jahresüberschuss des vorangegangenen Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 385 wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Der Ergebnisvortrag beträgt damit TEUR 4.382. 4. Rückstellungen Die Rückstellungen gliedern sich zum Stichtag wie folgt:
5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gliedern sich zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung ihrer Restlaufzeit wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten im Wesentlichen, ein Darlehen von der Gesellschafterin, der Atlas Copco Holding GmbH, in Höhe von TEUR 1.105 (Vorjahr: TEUR 1.109). V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Aufgliederung der Umsätze Die Umsatzerlöse im betrachteten Zeitraum in Höhe von TEUR 12.785 teilen sich auf nachfolgende Geschäftsfelder auf:
Die Umsatzerlöse gliedern sich in 27,7 % Inlandsumsätze und 72,3 % Auslandsumsätze. 2. Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 312,9 beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen TEUR 135 (Vorjahr: TEUR 78) sowie Erträge aus Kursgewinnen (Währungsumrechnung) in Höhe von TEUR 126 (Vorjahr: TEUR 3). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus Kursverlusten (Währungsumrechnung) in Höhe von TEUR -44 (Vorjahr: TEUR 139) enthalten. VI. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse Bei der Gesellschaft bestehen, wie im Vorjahr, keine Haftungsverhältnisse. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverhältnissen betragen TEUR 323 bis zum Laufzeitende der Verträge. 3. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte
Der Konsignationslagerbestand zum Bilanzstichtag hat ein Gesamtvolumen von untergeordneter Bedeutung. 4. Mitarbeiter Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 26 Mitarbeiter beschäftigt. 5. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Die Anbaufräsen PC GmbH wurde im Geschäftsjahr durch die Geschäftsführerin, Martina Schierholz, Bad Salzungen, vertreten. Sie ist seit 1. Mai 2017 hauptberuflich als Geschäftsführerin tätig. 6. Vergütungen der Geschäftsführungsorgane Die Gesellschaft macht von der Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. 7. Konzernzugehörigkeit Die Anteile an der Anbaufräsen PC GmbH werden zum 31. Dezember 2018 von der Construction Tools GmbH, Essen (vormals: Atlas Copco Construction Tools GmbH, Essen), gehalten. Die Muttergesellschaft wird im Handelsregister beim Amtsgericht Essen unter der Nummer HRB 11704 geführt. Die Muttergesellschaft ist zum Bilanzstichtag gemäß § 271 Abs. 2 HGB in Verbindung mit § 290 HGB ein verbundenes Unternehmen der Konzernobergesellschaft, der Epiroc (AB) mit Sitz in Nacka, Schweden. Die Epiroc AB erstellt als Konzernobergesellschaft für den kleinsten und für den größten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss nach Maßgabe der International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie der International Accounting Standards (IAS). 8. Vorgänge von besonderer Bedeutung Wir verweisen diesbezüglich auf die im Abschnitt I. gemachten Angaben. VII. Nachtragsbericht Folgende Vorgänge ereigneten sich nach dem Bilanzstichtag: Am 23. September 2019 wurde von dem Jahresüberschuss und den bestehenden Gewinnvorträgen ein Teilbetrag in Höhe von 2.580.896,00 Euro an die Gesellschafterin ausgeschüttet.
Bad Salzungen, den 01. November 2019 Anbaufräsen PC GmbH vertreten durch die, Geschäftsführerin gez. Monika Schierholz Martina Schierholz
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 01.11.2019 festgestellt. |
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