avexus
GmbH
(vormals:
Ri-Sport Automobiltechnik GmbH)
Nörvenich
(vormals:
Kerpen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.655,00 |
425,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.655,00 |
425,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.365,09 |
10.169,36 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.487,25 |
8.723,70 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.877,84 |
1.445,66 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
14.082,54 |
9.097,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
39.102,63 |
19.692,24 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
34.097,88 |
25.199,56 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.984,66 |
8.898,32 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
14.082,54 |
9.097,88 |
| B.
Rückstellungen |
2.200,00 |
1.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
36.902,63 |
18.392,24 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
33.269,03 |
14.758,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
39.102,63 |
19.692,24 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die RiSport Automobiltechnik GmbH (neu: Avexus
GmbH) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom
22.11.2006 gegründet. Sitz der Gesellschaft ist
Nörvenich. Die Eintragung der Gesellschaft im
Handelsregister des Amtsgerichtes Düren erfolgte am
22.11.2006 unter der Nummer HRB 6133. Die
Gesellschafterversammlung vom 09.06.2011 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2
und mit ihr die Sitzverlegung von Kerpen (bisher
Amtsgericht Köln HRB 68920) nach Nörvenich
beschlossen. Sie hat ferner eine Änderung des
Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die
Änderung der Firma sowie eine Änderung in §
2 und mit ihr die Änderung des Gegenstandes
beschlossen. Die neue Firma lautet Avexus GmbH.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gesellschaft ist zum 30. Juni 2011 eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie
hat von den Erleichterungsvorschriften des § 266 Abs.
1 Satz 3, § 276 sowie § 288 HGB Gebrauch
gemacht. Ein Lagebericht wurde gemäß § 264
Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erstellt.
Die buchmäßige Überschuldung wird
durch die Rangrücktrittserklärung der
Gesellschafter auf ihre Darlehensforderung gegen die
Gesellschaft beseitigt.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen linear über
die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
Bewegliche Anlagegüter werden bei Zugang pro rata
temporis abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter im
Sinne des § 6 Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben.
Die Forderungen werden grundsätzlich zum
Nennwert bewertet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch
eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die Steuerrückstellungen wurden für die
voraussichtlichen Nachzahlungen für
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
sowie Gewerbesteuer gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie alle
ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
€ 25.000,00 und ist in voller Höhe
eingezahlt.
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Die Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter betragen
zum 30. Juni 2011 nominal 26.903,60 €. Sie
werden aufgrund ihrer Unverzinslichkeit auf 15.039,38
€ abgezinst.
5. Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr:
Herr Manfred Richter, Langerwehe.
RiSport Automobiltechnik GmbH
--Geschäftsführung--
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.7.2010 -
30.6.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 15.039,38 EUR.
1.7.2009 -
30.6.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 9.118,19 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.
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