West-Poliprop Handels GmbH
Fürstenfeldbruck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
106.495,14 |
63.824,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
81.487,92 |
30.734,34 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.007,22 |
33.089,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
63.404,86 |
56.148,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
169.900,00 |
132.472,32 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
23.356,21 |
37.222,86 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
10.856,21 |
12.222,86 |
| B.
Rückstellungen |
7.401,49 |
7.301,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
96.558,60 |
33.443,96 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
42.583,70 |
54.504,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
169.900,00 |
132.472,32 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der West-Poliprop Handels GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes vom 25.05.2009
(BilMoG) aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
a) Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
b) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen erfolgte der Ansatz mit dem
Nominalwert. Dem allgemeinen Kredit- und Ausfallrisiko
wurde durch Ansatz einer Pauschalwertberichtigung im
Geschäftsjahr soweit notwendig in entsprechender Weise
vorgenommen.
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Die Forderungen gem. § 42 Abs. 3 GmbHG betragen
zum Stichtag insgesamt Euro 197,54 (Vorjahr Euro 197,54).
Rückstellungen
Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist
hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Liegen Rückstellungen mit einer
Laufzeit von mehr als einem Jahr vor, wurden diese mit dem
von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtem
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 HGB).
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Im
Einzelnen beinhalten die sonstigen Rückstellungen
Kosten des Jahresabschlusses und dessen Offenlegung sowie
Kosten für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von
Unterlagen. Weitere Risiken für die
Rückstellungen zu bilden gewesen wären, bestanden
nach Angabe der Geschäftsführung nicht.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten sind in
nachfolgendem Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.
Verbindlichkeitenspiegel
|
Gesamtbetrag
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
5,8
|
5,8
|
0,0
|
0,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
45,5
|
45,5
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
38,2
|
10,0
|
0,1
|
28,1
|
|
89,5
|
61,3
|
0,1
|
28,1
|
Bei den sonstigen Verbindlichkeiten sind Euro
3.000,00 (Vorjahr Euro 2.437,00) aus Steuern und Euro 0,00
(Vorjahr Euro 0,00) aus im Rahmen der sozialen Sicherheit.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestehen zum Abschlussstichtag nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die wesentlichen sonstigen finanziellen
Verpflichtungen ergeben sich aus den abgeschlossenen
Leasingverträgen. Diese sind nachfolgender Aufstellung
zu entnehmen:
Objekt
|
Laufzeit
|
Laufzeit
|
Laufzeit
|
Gesamt
|
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
Kfz-Leasingverträge
|
106,2
|
117,9
|
0,0
|
224,1
|
|
106,2
|
117,9
|
0,0
|
224,1
|
Weitere finanzielle Verpflichtungen, die zur
Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen
nicht.
Sonstige Angaben
Gewinnvortrag
Der Gewinnvortrag entwickelt sich wie folgt: Euro
- Gewinnvortrag zum 31.12.2009 12.222,86
- Jahresfehlbetrag
2010
-
1.366,65
10.856,21
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Laban Szabolcs geführt.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|