Max Power
GmbH & Co. KG
Neuenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.299.199,58 |
| I.
Sachanlagen |
1.299.199,58 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
504.336,62 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
400.034,16 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
104.302,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
45.387,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.848.923,70 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
584.113,84 |
| I.
Kapitalanteile |
584.113,84 |
| 1.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
584.113,84 |
| B.
Rückstellungen |
99.637,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.165.172,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.848.923,70 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Max-Power GmbH & Co. KG,
Ägypten 5, 49586 Neuenkirchen, Amtsgericht
Osnabrück, HRB 200079 für das Geschäftsjahr
2019 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft ist eine Personengesellschaft,
für die gemäß § 264 a HGB die
Rechtsfolgen einer kleinen Kapitalgesellschaft i.S.d.
§ 267 Abs. 1 HGB gelten. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.
Aufgrund der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB sind
Angaben über die Gesamtbezüge der
Geschäftsleitung unterblieben.
Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung,
Währungsumrechnung und
Konsolidierung
Angabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Forderungen werden grundsätzlich zu Nennwerten
angesetzt. Auf zweifelhafte Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen gebildet; uneinbringliche
Forderungen werden abgeschrieben. Dem allgemeinen
Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen.
Die
Rückstellungen sind so bemessen, dass sie nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen Rechnung tragen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
sind nicht vorhanden.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift gemäß § 245 HGB
Max-Power GmbH & Co. KG, Neuenkirchen
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom
01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019
Neuenkirchen, den 30. Juli 2020
Max-Power GmbH & Co. KG
Abing Beteiligungs GmbH
August Abing, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.07.2020 festgestellt.
|