SEG Holding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd-Henning Feller seit 26.7.2022 | Prokura |
Domenik Prüßmann seit 26.7.2022 | Prokura |
Jens Dipl.-Ing. te Kaat seit 12.12.2016 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kueppers Solutions GmbHGelsenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZAKTIVA
ANHANG1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Kueppers Solutions GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen, eingetragen im Handelsregister HR B 13851, zum 31. Dezember 2020 ist in Aufbau und Gliederung nach den Vorschriften des HGB aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss der Kueppers Solutions GmbH, Gelsenkirchen, zum 31. Dezember 2020 ist in Aufbau und Gliederung nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG erfolgte in der Bilanz ein gesonderter Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern durch einen "davon-Vermerk". Von den Aufstellungserleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 HGB wurde aufgrund einer gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung kein Gebrauch gemacht. 2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei Bilanzierung und Bewertung wurden die gesetzlichen Vorschriften sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden im Vergleich zum Vorjahr beibehalten. Das Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände gemäß § 248 Abs. 2 HGB wurde in Anspruch genommen. In die Herstellungskosten für die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände (§ 255 Abs. 2a HGB) wurden die direkten Personalkosten sowie die Aufwendungen für projektbezogene Aufträge an Dritte einbezogen. Von dem Wahlrecht gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB, die Kosten der allgemeinen Verwaltung in die Herstellungskosten einzubeziehen, wurde kein Gebrauch gemacht. Die mit den Entwicklungskosten im Zusammenhang stehenden öffentlichen Zuschüsse dienten der Deckung nicht aktivierter Aufwendungen und wurden entsprechend erfolgswirksam vereinnahmt. Die weiteren immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Abschreibungen werden linear auf der Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu € 800,00 werden voll abgeschrieben. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. In den Herstellungskosten sind neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten enthalten. Zinsen für Fremdkapital werden in die Herstellungskosten des Vorratsvermögens nicht einbezogen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet zeitlich abzugrenzende Vorleistungen. Diese werden gemäß § 250 HGB gebildet. Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag der Bankguthaben angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen die bis zur Erstellung des Jahresabschlusses bekannt gewordenen Verpflichtungen, Verluste und Risiken. Die Verbindlichkeiten sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Aktive und passive latente Steuern wurden aufgrund von Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen verrechnet und der Aktivüberhang angesetzt. Das Wahlrecht gemäß § 274a HGB wurde in Anspruch genommen. 3. Erläuterungen zur Aktivseite der Bilan z B. Umlaufvermögen II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
davon antizipative Forderungen gemäß § 268 Abs. 4 Satz 2 HGB aus Corona-Finanzhilfen: € 21.548,48 4. Erläuterungen zur Passivseite der Bilanz A. Eigenkapital Der Betrag der ausschüttungsgesperrten Beträge i. S. v. § 268 Abs. 8 HGB macht zum 31. Dezember 2020 € 809.437,40 aus. Soweit selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in der Bilanz ausgewiesen werden, dürfen Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens den insgesamt angesetzten Beträgen abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern entsprechen. Werden aktive latente Steuern angesetzt, sind diese ebenfalls auf den Betrag anzuwenden, um den die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern übersteigen. Der Betrag setzt sich zum 31. Dezember 2020 wie folgt zusammen:
B. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden unter anderem für Abschluss- und Prüfkosten (T€ 6), sowie für Personalaufwendungen (T€ 25) gebildet. D. Verbindlichkeiten Eine Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle: Verbindlichkeitenspiegel
* Sicherheiten: Bürgschaften Gesellschafter über T€ 50 und T€ 60 ** Branchenübliche Eigentumsvorbehalte Es besteht ein Überhang bei den aktiven latenten Steuern i. H. v. T€ 134, der sich unter Anwendung eines Steuersatzes von 32,625 % ergibt. Diese resultieren aus:
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden insgesamt T€ 50 aus Corona-Finanzhilfen ausgewiesen. Periodenfremde Aufwendungen i. H. v. T€ 8 sind unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. 6. Sonstige Angaben a) Personalbestand Im Geschäftsjahr 2020 wurden im Durchschnitt gemäß § 267 Abs. 5 HGB 23 Mitarbeiter beschäftigt: davon Arbeiter 14 davon Angestellte 9 Daneben befand sich kein Auszubildender in der Berufsausbildung. b) Angaben zur Geschäftsführung Mitglied der Geschäftsführung war im Berichtsjahr: Herr Jens te Kaat, Dortmund - Geschäftsführer Auf die Angabe der Bezüge des Geschäftsführers wird unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Angaben zum Prüferhonorar erfolgen gemäß § 285 Nr. 17 HGB: T€ 6 c) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
7. Nachtragsbericht Anders als in vielen anderen Branchen, in denen ein Umsatz nicht nachgeholt werden kann, sehen wir für die Kueppers Solutions GmbH eine temporäre Umsatz- und Ertragsverschiebung für die Dauer der Corona-Krise. Aktuell gehen wir nicht davon aus, dass Umsätze in unseren neuen Geschäftsfeldern ausfallen. Anders gestaltet sich dieses allerdings bei unserem Servicegeschäft. Es wurde daher bei der Reduzierung der Planung auf Corona-Bedingungen eine deutliche Verschiebung von Umsätzen in die Folgejahre eingeplant. Zur Abfederung der Corona-Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kueppers Solutions GmbH, Gelsenkirchen, wurde im Jahr 2020 ein KfW-Darlehen i. H. v. T€ 750 (kurz: Corona-Darlehen) aufgenommen, das zum 31. Dezember 2020 mit T€ 250 valutierte. Im Jahr 2021 erfolgte die Auszahlung der zweiten Tranche von T€ 500. Für 2021 werden wir das Instrument der Kurzarbeit in Abhängigkeit von der Beschäftigungslage sowie Corona-Finanzhilfen der Bundesregierung beantragen. Im Zeitraum 01. Januar 2021 bis zum 15. März 2021 konnten wir deutlich steigende Auftragseingänge im Vergleich zum jeweiligen Vormonat verzeichnen. Wir gehen davon aus, dass sich dieser Trend im Laufe des Jahres verfestigt. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklungen und weiteren Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Volkswirtschaft und Unternehmen ist eine verlässliche Abschätzung etwaiger Auswirkungen auf unseren Geschäftsbetrieb allerdings trotz erster positiver Tendenzen nicht abschließend möglich.
Gelsenkirchen, den 15. März 2021 gez. Jens te Kaat Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24. März 2021 |
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