IGA Maier
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
290.027,00 |
237.701,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.463,00 |
1.964,00 |
| II.
Sachanlagen |
288.564,00 |
235.737,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
688.052,53 |
711.591,37 |
| I.
Vorräte |
7.500,00 |
50.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
316.139,51 |
460.628,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
364.413,02 |
200.963,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.956,97 |
|
| Aktiva |
986.036,50 |
949.292,37 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
604.001,24 |
604.001,24 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
579.001,24 |
579.001,24 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
86.584,49 |
54.232,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
295.450,77 |
291.058,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
295.450,77 |
191.058,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
100.000,00 |
| Passiva |
986.036,50 |
949.292,37 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023, der IGA Maier
GmbH mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Köln unter 32463, wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der
Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Auf die für kleine
Kapitalgesellschaften bestehende Möglichkeit der
Aufstellung einer verkürzten Bilanz gem. § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB wurde verzichtet.
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die
Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr.
6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
wurden eingehalten.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet.
Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen, um die Vermögensgegenstände
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB mit dem ihnen
am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
anzusetzen. Die planmäßigen Abschreibungen auf
das Sachanlagevermögen bemessen sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Heranziehung der
amtlichen AfA-Tabellen.
Für Anschaffungen ab dem Wirtschaftsjahr 2010
wurde bei selbständig nutzbaren, beweglichen
Gegenständen des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 800,00, die
der Abnutzung unterliegen, von dem Wahlrecht der
Sofortabschreibung gem. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch
gemacht. Von dem Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2
a EStG wurde für Anschaffungen ab 2010 kein Gebrauch
gemacht.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag,
abzüglich erforderlichen Risikoabschlägen
(Einzelwertberichtigung) angesetzt.
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbare Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden, soweit vorhanden, abgezinst.
Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu
ihrem Erfüllungsbetrag.
B.
ANGABEN ZUR BILANZ / GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem nachfolgenden Anlagenspiegel
zu entnehmen.
2. Forderungen
Forderungen gegen Gesellschafter werden zum
Bilanzstichtag in Höhe von Euro 0,00 ausgewiesen
(VJ Euro 0,00). Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestehen nicht (VJ Euro 0,00).
3. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen von
Euro 52.865,00 (VJ Euro 20.513,36) betreffen
Rückstellungen für
Belegaufbewahrung (Euro 2.500,00),
Jahresabschlusserstellung (Euro 7.400,00)
sowie Resturlaub (Euro 1.625,00), ausstehende
Rechnungen (Euro 24.000,00) und Berufsgenossenschaft (Euro
17.340,00).
4. Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten:
a) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
in Höhe von Euro 237.416,49 (VJ Euro 312.505,96).
b) Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
Euro 17.284,85 (VJ Euro 18.453,54).
c) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit Euro 124,50 (VJ Euro 846,92).
d) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr in Höhe von Euro 291.058,28
(VJ Euro 295.450,77).
e) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 1 bis
5 Jahre in Höhe von Euro 0,00 (VJ Euro
0,00).
f) Verbindlichkeiten gg. verbundenen Unternehmen in
Höhe von Euro 252.050,73 (VJ
Euro 227.660,98).
C.
DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG
Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag zwischen
der Berichtsgesellschaft und der Firma MaierGruppe Holding
GmbH mit Sitz in Köln, demzufolge das gesamte Ergebnis
an den Organträger abgeführt wurde.
D.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug
4.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Bei den nicht in der Bilanz erscheinenden sonstigen
finanziellen Verpflichtungen handelt es sich um
Mietaufwendungen (p.a. TEUR 63,6).
Geschäftsführer der IGA Maier GmbH sind
Herr Edmar Maier und Frau Sonja Görtzen.
Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt.
sonstige Berichtsbestandteile
Köln, 03.07.2024
gez.Edmar
Maier/Sonja Görtzen
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.07.2024
festgestellt.
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