Multi
Screen GmbH
Hagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.290,02 |
1.828,02 |
| I.
Sachanlagen |
1.290,02 |
1.828,02 |
| B.
Umlaufvermögen |
78.511,10 |
81.108,52 |
| I.
Vorräte |
6.783,62 |
6.393,95 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
54.547,87 |
57.423,53 |
| III.
Wertpapiere |
16.916,48 |
16.916,48 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
263,13 |
374,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.345,41 |
2.917,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
81.146,53 |
85.854,30 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
40.131,22 |
38.331,39 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
12.766,80 |
21.783,74 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.799,83 |
-9.016,94 |
| B.
Rückstellungen |
7.900,00 |
8.363,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
33.115,31 |
39.159,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
81.146,53 |
85.854,30 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabchluss ist erstmalig nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.5.2009 (BilMoG),
den Vorschriften des Gesetzes betreffend der Gesellschaften
mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den
einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt. Für den Vorjahresabschluss sind noch die
Vorschriften der §§ 264 ff HGB in der Fassung des
Bilanzrichtliniengesetzes vom 19.12.1985 angewandt worden.
Die weiteren mit BilMoG zum Übergangszeitpunkt
1.1.2010 verbundenen Wahlrechte wurden wie folgt
ausgeübt:
- von der Aktivierung von selbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird
abgesehen.
- Gemäss Art 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden
die Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften des
BilMoG angepasst.
Aus der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des
BilMoG ergeben sich keine Änderungen der bisher
ausgeübten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Die Gliederungsvorschriften des § 266 und §
275 HGB wurden beachtet, so weit Posten in der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung angesprochen werden.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet, und - so weit abnutzbar -
planmäßig abgeschrieben. Abschreibungen auf
Sachanlagen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer
der Vermögensgegenstände und entsprechend
steuerlichen Vorschriften planmäßig degressiv
oder linear vorgenommen. So weit degressive Abschreibungen
vorgenommen werden, erfolgt entsprechend den steuerlichen
Vorschriften der Übergang zur linearen Methode, sobald
sich dadurch höhere Abschreibungsbeträge ergeben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten im Jahr 2010 von nicht mehr als
410,00 € (2009: 150,00 €) werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben. Wenn die Anschaffungskosten nicht mehr
als 50,00 € betragen, werden diese
Wirtschaftsgüter direkt auf den entsprechenden
Aufwandskonten verbucht. Geringwertige
Wirtschaftsgüter 2008 und 2009 mit
Einzelanschaffungskosten von mehr als 150,00 € und
nicht mehr als 1.000,00 € werden als Sammelposten
ausgewiesen und über fünf Jahre gewinnmindernd
aufgelöst.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennwert bewertet.
Die Wertpapiere sind mit den Anschaffungskosten oder
dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am
Bilanzstichtag angesetzt worden.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäss
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in
Fremdwährung lagen nicht vor.
C. Informationen zur Bilanz
Die Ausleihungen an Gesellschaftern betrugen am
Bilanzstichtag 37.107,55 € (Vorjahr: 35.512,55
€).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 33.115,31
€ (Vorjahr 39.159,31 €). Die Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen sind im
branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalte
gesichert.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus
Steuern von 3.773,98 € (Vorjahr 4.593,01 €) und
im Rahmen der sozialen Sicherheit von 81,13 € (Vorjahr
82,13 €) enthalten.
D. Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
E. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr bestand die
Geschäftsführung aus:
Martina Killing, Hagen, 01.01. bis 16.08.2010
Rüdiger Killing, Hagen, 17.08. bis
31.12.2010
Außer dem Geschäftsführer waren
im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Hagen, den 28. Dezember 2011
Der
Geschäftsführer:
gez. Rüdiger
Killing
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.02.2012 festgestellt.
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