Urban GmbH
Hofheim am Taunus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
56.396,00 |
46.611,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
992,00 |
1.112,00 |
| II. Sachanlagen |
35.404,00 |
25.499,00 |
| III. Finanzanlagen |
20.000,00 |
20.000,00 |
| B. Umlaufvermögen |
1.773.686,37 |
1.795.022,06 |
| I. Vorräte |
1.400.000,00 |
1.400.000,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
289.375,07 |
380.629,48 |
| davon gegen Gesellschafter |
2.458,17 |
|
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
84.311,30 |
14.392,58 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
746,64 |
11.419,32 |
| D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
688.874,31 |
887.103,58 |
| Aktiva |
2.519.703,32
|
2.740.155,96 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I. eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II. Verlustvortrag |
899.603,58 |
970.500,29 |
| III. Jahresüberschuss |
198.229,27 |
70.896,71 |
| IV. nicht gedeckter Fehlbetrag |
688.874,31 |
887.103,58 |
| B. Rückstellungen |
18.400,00 |
28.000,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
2.501.303,32 |
2.712.155,96 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.402.146,23 |
2.607.998,87 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
99.157,09 |
104.157,09 |
| Summe Passiva |
2.519.703,32 |
2.740.155,96 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Urban GmbH, Hofheim, umfasst das Geschäftsjahr
vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023 und wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB).
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 IIa HGB
mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen
den Vollkosten (§ 255 II HGB).
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00 wurden aus Vereinfachungsgründen
entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten,
wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284
II Nr. 2 HGB).
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und
steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe-
und Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§ 274 I 3 HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die EntwicklungdesAnlagevermögens ist aus der Entwicklung des Anlagevermögens (Anlage) zu entnehme. Hieraus ergeben
sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB)
aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
V. Sonstige Pflichtangaben Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 10 (Vorjahr: 11) Arbeitnehmer beschäftigt
(§ 285 Nr. 7 HGB).
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch
Herr Marc Djakeli
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Hofheim, den 28. 02. 2025
sonstige Berichtsbestandteile
Gez.
Urban GmbH Marc Djakeli
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2025 festgestellt.
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