EB-Bau
GmbH
Göppingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.767,00 |
10.489,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.767,00 |
10.489,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
231.706,77 |
182.900,23 |
| I.
Vorräte |
10.534,00 |
34.710,18 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
184.492,60 |
85.917,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
36.680,17 |
62.272,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.128,15 |
1.389,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
251.601,92 |
194.778,65 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
50.549,54 |
17.838,26 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.338,26 |
3.215,35 |
| III.
Jahresüberschuss |
32.711,28 |
2.122,91 |
| B.
Rückstellungen |
16.179,59 |
6.706,58 |
| C.
Verbindlichkeiten |
184.872,79 |
170.233,81 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
184.872,79 |
170.233,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
251.601,92 |
194.778,65 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Von größenabhängigen Erleichterungen
wurde Gebrauch gemacht.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei
dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen
(Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch
nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen
vorgenommen.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linearer oder auch degressiver Abschreibungen, da dadurch
der Wertverzehr der Vermögensgegenstände
sachgerecht dargestellt wird.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 150 wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten größer € 150 bis €
1.000 wurden im Erwerbsjahr in einen Sammelposten
eingestellt und mit einem Fünftel seines Wertes vom
Gewinn abgesetzt.
Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Ausleihungen an verbundene
Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die
Steuerrückstellungen enthalten, sofern gegeben, die
noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und
zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren
bestehen nicht.
Angaben zur Bilanz
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Einzelnen im Anlagespiegel dargestellt. Von den
größenabhängigen Erleichterungen wurde
Gebrauch gemacht (§ 274a Abs. 2 HGB).
2. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag
beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
3. Aktive latente Steuern
Es wurde von den
größenmerkmalabhängigen Erleichterungen
Gebrauch gemacht.
4. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden auf der
Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt.
Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendige
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über dem Erfüllungsbetrag lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
6. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Eventualverbindlichkeiten im Sinne von § 251 HGB.
III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch Herrn Ralf Bäuerle.
sonstige Berichtsbestandteile
Göppingen, den 27.06.2016
gez. Ralf Bäuerle
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2016 festgestellt.
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