APX Trading GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karin Roß seit 21.7.2025 | Prokura |
Simon Kramm seit 17.1.2024 | Prokura |
Bettina Carolin Prange seit 24.10.2023 | Prokura |
Jennifer Andree seit 14.9.2021 | Geschäftsführer |
Birgit Pabst seit 14.9.2021 | Prokura |
Björn Glemit seit 10.8.2021 | Prokura |
Philippe Bordet seit 10.6.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Publicis Groupe Holdings B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Zenithmedia GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024Zenithmedia GmbH, DüsseldorfGRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS Die Zenithmedia GmbH (nachfolgend „Zenithmedia“ oder „Agentur“) ist als Mediaagentur tätig und bietet ihren Kunden strategische und operative Mediaplanung, Mediaeinkauf, Beratung und Mediaforschung für alle Kommunikationskanäle an. Das beinhaltet Mediengattungen wie Fernsehen, Hörfunk, Print, Online, Sponsoring, Außenwerbung, etc. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist dort beim Amtsgericht unter HRB 93875 eingetragen. Die Zenithmedia GmbH unterhält im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassungen in Erlangen, Frankfurt, München. Am Standort Erlangen sind wir nicht operativ tätig. RECHTLICHE STRUKTUR Unser Unternehmen gehört zur PUBLICIS-Gruppe, die weltweit integrierte Kommunikation anbietet; der Sitz der zentralen Geschäftsleitung ist Paris/Frankreich. Die globalen Aktivitäten außerhalb Frankreichs sind seit 1999 in der PUBLICIS GROUPE HOLDINGS B.V. Amsterdam/ Niederlande, gebündelt; Konzernmutter ist die PUBLICIS GROUPE S.A., Paris/ Frankreich. Die Zenithmedia GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Digitas GmbH (vormals: Digitas Pixelpark GmbH), Hamburg. Die Gesellschaft ist seit 2024 Teil der ertragsteuerlichen Organschaft mit der Digitas GmbH, Hamburg. Über diese Gesellschaft gehört sie zum Organkreis der MMS Germany Holdings GmbH, Düsseldorf. WIRTSCHAFTSBERICHT Im Berichtsjahr 2024 befindet sich die deutsche Volkswirtschaft weiterhin in der Stagnation, die seit Beginn der Pandemie- und Krisenjahre ab dem Jahr 2020 anhält. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2024 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 0,2 % niedriger als im Vorjahr. 1 Das Bruttoinlandsprodukt ist somit in den vergangenen fünf Jahren lediglich real um insgesamt 0,1 % gewachsen. Im Jahr 2025 erwartet der Sachverständigenrat ein geringfügiges Wachstum von 0,4 %. Die Kerninflation dürfte 3,0 % im Jahr 2024 und 2,6 % im Jahr 2025 betragen. 2 Im kommenden Jahr ist mit geringem Wachstum zu rechnen. Die Kapazitätsauslastung und die Arbeitsproduktivität sind zurückgegangen. Hohe Energiekosten, ein nach wie vor erhöhtes Zinsniveau und die zunehmende Konkurrenz für die deutsche Exportwirtschaft auf wichtigen Absatzmärkten sind hierfür die Hauptgründe. Deutschland dürfte dementsprechend auch weiterhin deutlich hinter den anderen fortgeschrittenen Volkswirtschaften zurückbleiben. In diesem konjunkturellen Umfeld ist das Ergebnis der Zenithmedia GmbH zu bewerten. Die vorsichtige Prognose für das Geschäftsjahr 2024 war geprägt durch die Entwicklung des allgemeinen Wirtschaftsgeschehens. Der Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Inflationserwartung sowie die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel haben allesamt indirekten Einfluss auf Kundenbudgets. Beim Umsatzvolumen wurde eine leichte Steigerung von etwa 2% gegenüber 2023 prognostiziert. Weiterhin haben wir ein positives Ergebnis in niedrigem einstelligen Millionenbereich erwartet. Die Auswirkungen der oben genannten Einflussfaktoren hatten einen größeren Einfluss auf die Höhe des Umsatzvolumens als erwartet. Dieses war rückläufig im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023. Dieser Rückgang wurde allerdings durch einen Rückgang des Materialaufwands überkompensiert. In Summe konnte die Prognose für das Ergebnis des Geschäftsjahres 2024 übertroffen werden. Darüber hinaus konnten zwei große Kunden gewonnen werden, welche zu einem weiteren Wachstum in den kommenden Jahren beitragen werden. Insoweit ist das Geschäftsjahr insgesamt positiv verlaufen. ERTRAGSLAGE Bei den Umsatzerlösen ist ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr von TEUR 5.398 zu verzeichnen. Sie betragen im Geschäftsjahr 2024 TEUR 74.933 (Vorjahr: TEUR 80.331). Der Rückgang der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf gesunkene Budgets von Bestandskunden sowie Kundenverluste zurückzuführen. Das Tradingvolumen hat abgenommen. Diese Entwicklung schlägt sich auch in den Aufwendungen für bezogene Leistungen nieder. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Geschäftsjahr 2024 gesunken und betragen TEUR 820 (Vorjahr: TEUR 895). Der Rückgang liegt im Wesentlich daran, dass im Geschäftsjahr 2023 höhere periodenfremde Erträge realisiert wurden. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind um TEUR 7.809 gesunken und betragen im Geschäftsjahr 2024 TEUR 52.212 (Vorjahr: TEUR 60.022). Der Rückgang ist im Wesentlichen zurückzuführen auf ein gesunkenes Tradingvolumen. Der Personalaufwand ist im Geschäftsjahr 2024 um TEUR 1.378 gestiegen und beträgt TEUR 11.001 (Vorjahr: TEUR 9.623). Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die gestiegene Mitarbeiterzahl zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 938 gestiegen und betragen im Geschäftsjahr 2024 TEUR 6.272 (Vorjahr: TEUR 5.334). Dies ist im Wesentlichen auf einen Anstieg von Aufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 621 sowie einem Anstieg der Reisekosten in Höhe von TEUR 97 zurückzuführen. Darüber hinaus sind erhöhte Raumkosten, Kosten für Reparaturen und Instandhaltung sowie verschiedene betriebliche Kosten in Höhe von TEUR 220 zu verzeichnen. Die Zinserträge sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 137 gestiegen und betragen im Geschäftsjahr 2024 TEUR 2.734 (Vorjahr: TEUR 2.597). Diese Erträge resultieren aus der bestehenden Forderung aus dem Cash-Management-Systems mit der MMS Germany Holdings GmbH. Mit Handelsregistereintragung vom 14. November 2024 besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Digitas GmbH, Hamburg. Aufgrund dieses Vertrags wird der im Geschäftsjahr 2024 entstandene Gewinn in Höhe von TEUR 8.804 an die Digitas GmbH, Hamburg, abgeführt. FINANZLAGE Die Zenithmedia GmbH ist mit anderen deutschen Gesellschaften der PUBLICIS Gruppe an das Cash-Management-System angeschlossen. In diesem System werden die liquiden Mittel der Gesellschaften zusammengefasst und der Finanzbedarf der einzelnen Gesellschaften zentral gedeckt. Entsprechende Guthaben und Kredite werden verzinst. Zum Stichtag bestanden Forderungen aus dem Cash-Management-System mit der MMS Germany Holdings GmbH in Höhe von TEUR 77.545 (Vorjahr: TEUR 100.126). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf höhere Forderungen zum Bilanzstichtag und damit auf einen größeren Finanzierungsbedarf zurückzuführen. VERMÖGENSLAGE Die Bilanzsumme ist im Geschäftsjahr 2024 um TEUR 17.120 gestiegen und beträgt TEUR 189.650 (Vorjahr: TEUR 172.530). Einem Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 47.611 sowie einem Anstieg der sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 142 steht ein Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 30.328 gegenüber. Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegt im Wesentlichen darin begründet, dass das Rechnungsvolumen einzelner Kunden im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2024 sehr hoch ausfiel. Der Rückgang der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen liegt im Wesentlichen am bereits erwähnten gesunkenen Bestand an Forderungen aus dem Cash-Management-System. Der Anstieg der Passiva ist im Wesentlichen zurückzuführen auf gestiegenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (Anstieg: TEUR 26.852). Dem gegenüber steht ein Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 7.169. Sämtliche Bestandsveränderungen liegen in der üblichen Geschäftstätigkeit begründet. Wie bei einer Mediaagentur üblich, sind die Laufzeiten der angesprochenen Bilanzposten, mit Ausnahme der Pensionen, ausschließlich kurzfristig. MITARBEITER Im Geschäftsjahr 2024 wurden durchschnittlich 157 Angestellte (Vorjahr: 146) beschäftigt. In der Arbeitnehmerzahl sind definitionsgemäß Geschäftsführer und Auszubildende nicht enthalten. Der Anstieg der Mitarbeiterzahl ist auf die Übernahme von Geschäftsbereichen einer Schwesteragentur zurückzuführen. KONTROLLSYSTEM Die Agentur ist in das umfangreiche monatliche Reporting des Publicis Konzerns eingebunden. Im Rahmen des monatlichen Reportings werden die wesentlichen Leistungsindikatoren im Vergleich zu den Vorgaben (Soll-Ist-Vergleich) analysiert. Darüber hinaus existiert ein detailliertes internes Kontrollsystem (FMC-Financial Monitoring Controls). Diese werden durch interne Prüfer der PUBLICIS GROUPE überprüft. Standardmäßig werden wöchentliche monatliche Forecasts erstellt und wird die Liquidität überwacht. Diese werden umfassend an die Konzernleitung gemeldet. Es bestehen fest definierte Informationswege zum Management und in die Firmengruppe. Die Weitergabe von Informationen und die Kommunikation mit den Entscheidungsträgern erfolgt unmittelbar auf digitalem Wege. Der Geschäftsführung der Agentur obliegen die Leitung und die Kontrolle der Gesellschaft. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Es wurden keine nach § 289 Abs. 2 Nr. 3 HGB berichtspflichtigen Aktivitäten im Geschäftsjahr 2022 entfaltet. CHANCEN UND RISIKEN DER ZUKÜNFTIGEN ENTWICKLUNG Das folgende Kapitel enthält zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen. Diese sind an der Verwendung von Formulierungen mit Wörtern wie „erwarten“, „prognostizieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „anstreben“, „einschätzen“ und „werden“ zu erkennen. Solche vorausschauenden Aussagen beruhen auf derzeitigen Erkenntnissen, Einschätzungen und Annahmen. Sie bergen daher eine Reihe von Risiken, die im Risikobericht behandelt werden. Mehrere Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereiches der Agentur liegen, beeinflussen den Geschäftsverlauf und dessen Ergebnisse. Sie können dazu führen, dass der tatsächliche von dem für die Zukunft prognostizierten Geschäftsverlauf der Agentur abweicht. Risiken bestehen hauptsächlich darin, dass Kürzungen von Werbebudgets kurzfristig erfolgen können und negative Auswirkungen auf die Umsätze der Agentur haben. Unternehmerische Risiken werden nur dann bewusst eingegangen, wenn dadurch der Agenturwert gesteigert werden kann und mögliche Risiken beherrschbar bleiben. Erforderliche bilanzielle Rückstellungen werden, soweit erforderlich, gebildet. Gegenwärtig sind uns keine operativen Risiken bekannt, und es sind auch keine operativen Risiken zu erwarten, die zur Gefährdung der Agentur oder der gesamten Gruppe führen beziehungsweise die künftige Entwicklung des Unternehmens wesentlich beeinträchtigen könnten. Chancen für die Agentur bestehen insbesondere in Bezug auf erfolgreiche New Business Aktivitäten (Gewinnung von profitablem Neugeschäft) sowie im Hinblick auf Neustrukturierung einzelner Fachbereiche, die der Agentur einen Vorteil im Wettbewerb mit anderen Agenturen verschaffen. Insgesamt hängt die Entwicklung der Zenithmedia GmbH vom Weltwirtschaftsgeschehen ab. Kundenbudgets werden indirekt von der Entwicklung der Inflation, der Entwicklung des Angriffskrieges gegen die Ukraine sowie den Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel beeinflusst. AUSBLICK Im Geschäftsjahr 2025 steht Umsatzwachstum im Fokus der Aktivitäten der Gesellschaft. Bereits im Geschäftsjahr 2024 konnten zwei große Kunden gewonnen werden, die einen erheblichen positiven Einfluss auf den Umsatz haben werden. Darüber hinaus wird weiterhin der Ausbau der Bestandskunden priorisiert. Der Anteil der langfristig orientierten Kundenbeziehung (Bestandskunden) ist stabil und bildet gerade in wirtschaftlich schwer einzuschätzenden Zeiten die Grundlage für eine weiterhin konstante Entwicklung der Geschäftsbereiche der Gesellschaft. Wir rechnen wir mit einem stark erhöhten Umsatzvolumen gegenüber dem Vorjahr von etwa 20%. Allerdings stehen dem Umsatzwachstum hohe Investitionen entgegen. Der notwendige Personalaufbau hat bereits im Jahr 2024 begonnen und wird im Geschäftsjahr 2025 zu einem weiter steigenden Personalaufwand führen. Der Materialaufwand sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden ebenfalls ansteigen. Aus diesem Grunde rechnen wir im nächsten Jahr mit einem stark rückläufigen Ergebnis. Im Allgemeinen ist die wirtschaftliche Entwicklung unserer Gesellschaft sowohl für das laufende Jahr als auch für das Geschäftsjahr 2026 von der weiteren konjunkturellen Entwicklung abhängig. Die Entwicklung des Umsatzvolumens sowie der Kostenstruktur lassen ein positives Ergebnis in niedrigem einstelligen Millionenbereich erwarten.
Düsseldorf, den 16. Mai 2025 Frank-Peter Lortz Jennifer Andree Philippe Bordet 1 Quelle des Statistischen Bundesamts (DESTATIS) 2 Jahresgutachten des Sachverständigenrats BilanzAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnungscroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2024Zenithmedia GmbH, DüsseldorfA. Allgemeine Hinweise Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 bzw. 4 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes und der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Zenithmedia GmbH hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist dort beim Amtsgericht unter HR B 93875 eingetragen. Die Gesellschaft unterhält unter gleicher Firma Zweigniederlassungen in Frankfurt, Erlangen und München. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist identisch mit dem Kalenderjahr. Die Ausübung der Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte erfolgt unverändert zum Vorjahresabschluss. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird von dem Grundsatz der Unternehmensfortführung ausgegangen (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Sachanlagen Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Abschreibungen werden entsprechend den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern wie folgt vorgenommen: scroll
Darüber hinaus werden bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Geringwertige Anlagegüter (Anschaffungswert bis EUR 800,00) werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang gezeigt. 2. Vorräte Unter den Vorräten sind ausschließlich Eigenleistungen bilanziert. Sie werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder, soweit erforderlich, zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die noch unfertigen Eigenleistungen umfassen die noch nicht abgerechneten Stunden für Kundenaufträge, die auf Basis von Projekthonoraren abgerechnet werden. Die noch nicht abgerechneten Eigenleistungen wurden anhand von Stundensatzkalkulationen bewertet. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen angesetzt. Die Forderungen aus Leistungen enthalten auch die noch nicht endabgerechneten, aber bereits erbrachten Medialeistungen. Die entsprechenden erhaltenen Kundenanzahlungen werden aufgerechnet. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung einer angemessenen Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. 4. Rechnungsabgrenzungsposten Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben ausgewiesen, die Aufwendungen nach dem Stichtag betreffen bzw. Einnahmen, die nach dem Bilanzstichtag als Ertrag vereinnahmt werden. 5. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von TEUR 375 wird mit dem Nennbetrag angesetzt. 6. Rückstellungen für Pensionen Die Rückstellungen für Pensionen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (PUC-Methode i. S. v. IAS 19) unter Verwendung der „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz für 10 Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,90 % (Vorjahr: 1,83 %) p.a. gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Rentensteigerungen wurden mit 2,00 % p.a. (Vorjahr: 2,10 %) berücksichtigt. Durch die Änderung des § 253 HGB wurde die Berechnungsbasis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 7 Jahre auf 10 Jahre erhöht. Der Zinssatz für 7 Jahre beträgt 1,96 % (Vorjahr: 1,75 %). Wertpapiergebundene Pensionszusagen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert der Wertpapiere bewertet, soweit dieser den garantierten Mindestbetrag (diskontierter Erfüllungsbetrag der Garantieleistung) übersteigt. Kongruent rückgedeckte Altersversorgungszusagen, deren Höhe sich somit ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt, sind mit diesem bewertet soweit er den garantierten Mindestbetrag übersteigt. Eine Rückdeckungsversicherung ist als kongruent zu bezeichnen, wenn die aus ihr resultierende Zahlung sowohl hinsichtlich der Höhe als auch hinsichtlich der Zeitpunkte mit den Zahlungen an den Versorgungsberechtigten deckungsgleich sind. Der beizulegende Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs besteht aus dem sog. geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zzgl. eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog. Überschussbeteiligung). Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. 7. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags, d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen, angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend den Regelungen des § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. 8. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden zum Nettozahlungsbetrag (ohne Umsatzsteuer) ausgewiesen. Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt. 9. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. 10. Umsatzerlöse Die Leistungen der Gesellschaft beruhen auf Geschäften jeder Art im Bereich der Kommunikation. Die Leistungen der Agentur werden im Wesentlichen auf Provisions- und Festhonorarbasis abgerechnet. Daneben werden auch Umsatzerlöse auf Basis von Projekthonoraren erzielt. Bei Abrechnung auf Provisions- bzw. Honorarbasis werden, wie branchenüblich, nur die Provision bzw. das Honorar selbst, d.h. Rechnungsbetrag abzüglich der direkt weiterberechneten Fremdleistungen, als Umsatzerlöse angesetzt. Die direkt weiterberechneten Fremdleistungen werden wirtschaftlich als durchlaufende Posten angesehen. Soweit Werbezeiten auf eigene Rechnung und eigenes Risiko erworben werden und die Gesellschaft als Händler auftritt, wird der Verkauf der Werbezeiten in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Umsatzerlösen und der entsprechende Wareneinkauf unter den Materialaufwendungen als Aufwendungen für bezogenen Leistungen ausgewiesen. 11. Realisierung von Erträgen Alle wesentlichen Erträge werden aus Provisionen für die Schaltung von Werbung in verschiedenen Medien oder aus Honoraren für eine umfassende Kundenbetreuung erzielt. Die Vereinnahmung erfolgt grundsätzlich zum Erscheinungstag der Werbung oder bei Erbringung der Dienstleistung. Bei Erfolgshonoraren erfolgt die Vereinnahmung erst bei endgültiger Abstimmung mit dem Vertragspartner. 12. Verbundene Unternehmen Als verbundene Unternehmen werden alle anderen Gesellschaften bezeichnet, die in den Konzernabschluss der PUBLICIS Groupe S.A., Paris/ Frankreich, einbezogen werden und alle weiteren Gesellschaften, an denen die PUBLICIS Groupe S.A. direkt bzw. indirekt eine Mehrheitsbeteiligung hält. C. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ergibt sich aus dem Anlagespiegel (Anlage zum Anhang). 2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Leistungen der Gesellschaft haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und werden aufgrund getroffener Abreden mit verschiedenen Lieferanten bis zur Zahlung der Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen an den Gläubiger abgetreten. Infolge der vorwiegenden Teilnahme am Lastschriftverfahren mit diesen Lieferanten bestanden am Abschlussstichtag keine wesentlichen abgetretenen Forderungen aus erbrachten Leistungen. 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen / Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen TEUR 92.594 (Vorjahr: TEUR 122.922). In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind TEUR 15.049 (Vorjahr: TEUR 22.796) Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsaustausch enthalten. TEUR 77.545 (Vorjahr: TEUR 100.126) resultieren aus dem Cash-Management-System. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die Gesellschafterin Digitas GmbH (Vorjahr: TEUR 2.789). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich auf TEUR 45.571 (Vorjahr: TEUR 18.719). In den Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen sind TEUR 28.212 (Vorjahr: TEUR 15.394) aus dem Lieferungs- und Leistungsaustausch enthalten, davon TEUR 38 gegen die Gesellschafterin Digitas GmbH (Vorjahr: TEUR 53). Zudem bestehen TEUR 8.555 (Vorjahr: TEUR 3.325) Umsatzsteuerverbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen. Aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Digitas GmbH resultieren Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 8.804 (Vorjahr: TEUR 0) gegenüber der Gesellschafterin. Die Forderungen/ Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 4. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten wie im Vorjahr keine Forderung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 5. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital ist vollständig erbracht und beträgt unverändert zum Vorjahr TEUR 375. 6. Kapitalrücklage Im Geschäftsjahr 2024 gab es keine Veränderungen der Kapitalrücklage. Zum Bilanzstichtag beträgt diese TEUR 61.834. 7. Rückstellungen für Pensionen Die Rückstellungen für Pensionen, soweit nicht rückgedeckt, belaufen sich auf TEUR 22.937. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR -165 und unterliegt einer Ausschüttungssperre. Laut BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2016 entspricht die Ausschüttungssperre dem Steuer- und dem Handelsrecht. Bei einem Ergebnisabführungsvertag wird die Ausschüttungssperre nicht berücksichtigt. Der Rückdeckungsanspruch der kongruent rückgedeckten Pensionsverpflichtungen enthält die verzinsliche Ansammlung der geleisteten Sparanteile der Versicherungsprämien (zuzüglich etwa vorhandener Guthaben aus Überschussbeteiligungen) und beläuft sich auf TEUR 2.663 zum 31. Dezember 2024. Die entsprechende Pensionsrückstellung ist nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert des Aktivwertes passiviert. Die geleisteten Prämien sowie die Zinsanteile entsprechen den Anschaffungskosten des Rückdeckungsanspruchs. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB wurde der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung mit der Pensionsverpflichtung sowie die zugehörigen Aufwendungen und Erträge aus dem zu verrechnenden Vermögen saldiert, da alle Rechte und Ansprüche der Gesellschaft aus den Rückdeckungsversicherungen an die Anwärter der Versorgungszusagen verpfändet sind. Darüber hinaus wurden weitere Ansprüche gegen Rückdeckungsversicherungen in Höhe von TEUR 542 mit der entsprechenden Rückdeckungsverpflichtung saldiert. Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB: scroll
8. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubsansprüche, Jubiläen, Mitarbeiterboni, Berufsgenossenschaft, Vertragsrisiken, Rechtsstreitigkeiten, Beratungsleistungen, ausstehende Eingangsrechnungen sowie Archivierungskosten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend den Regelungen des § 253 Abs. 2 HGB teilweise nicht abgezinst. Das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 Satz 4 EGHGB wurde insoweit in Anspruch genommen. Die Überdeckung beträgt zum 31. Dezember 2024 TEUR 15 (Vorjahr: TEUR 13). Im Zeitablauf wird von einer Aufholung ausgegangen. 9. Verbindlichkeiten scroll
10. Aufgliederung der Umsatzerlöse scroll
11. Aufwendungen für bezogene Leistungen Die Leistungen der Agentur werden im Wesentlichen auf Provisions- und Festhonorarbasis abgerechnet. Bei Abrechnung auf Provisions- bzw. Honorarbasis werden, wie branchenüblich, nur die Provision bzw. das Honorar selbst, d.h. Rechnungsbetrag abzüglich der direkt weiterberechneten Fremdleistungen, als Umsatzerlöse angesetzt. Die direkt weiterberechneten Fremdleistungen werden wirtschaftlich als durchlaufende Posten angesehen. Soweit Werbezeiten auf eigene Rechnung und eigenes Risiko erworben werden und die Gesellschaft als Händler auftritt, wird der Verkauf der Werbezeiten in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Umsatzerlösen und der entsprechende Wareneinkauf unter den Materialaufwendungen als Aufwendungen für bezogenen Leistungen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2024 betrugen diese TEUR 52.212 (Vorjahr: TEUR 60.022). 12. Periodenfremde Erträge und periodenfremde Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 689 (Vorjahr: TEUR 840) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 48) enthalten. 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Gesellschaft ist seit 2024 Teil der ertragsteuerlichen Organschaft mit der Digitas GmbH, Hamburg. Über diese Gesellschaft gehört sie zum Organkreis der MMS Germany Holdings GmbH, Düsseldorf. Ein eventueller Körperschaftsteuer- und Gewerbesteueraufwand fällt grundsätzlich nicht auf Ebene der Gesellschaft, sondern beim Organträger an. Daher erfolgt auch kein Ansatz von latenten Steuern auf Ebene der Gesellschaft. Aufgrund der genannten Organschaft und des Ergebnisabführungsvertrages mit der Digitas GmbH sind in den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag keine Steueraufwendungen oder -erträge enthalten, welche sich aus dem Mindeststeuergesetz oder vergleichbaren ausländischen Mindeststeuergesetzen für das Geschäftsjahr ergeben. 14. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführte Gewinne bzw. Verluste Mit Handelsregistereintragung vom 14. November 2024 besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Digitas GmbH, Hamburg. Aufgrund dieses Vertrags wird der im Geschäftsjahr 2024 entstandene Gewinn in Höhe von TEUR 8.804 an die Digitas GmbH, Hamburg, abgeführt. D. Sonstige Angaben 1. Zentrales Cash-Management-System/ Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2024 an das zentrale Cash-Pooling-System innerhalb des Konzerns mit der MMS Germany Holdings GmbH angeschlossen. Die liquiden Mittel aller Gesellschaften werden zusammengefasst und der Finanzbedarf der einzelnen Gesellschaften zentral gedeckt. Im Rahmen des mit der MMS Germany Holdings GmbH vereinbarten Cash Pooling Vertrages besteht keine gesamtschuldnerische Haftung für eine Inanspruchnahme der Kreditlinien durch ein beteiligtes Unternehmen bzw. für einen auf dem Zielkonto möglicherweise entstehenden Soll-Saldo. Die Gesellschaft ist Mitglied in Unterstützungskassen von verschiedenen Versicherungsgesellschaften im Rahmen des Agency Pension Plans. Die Beiträge werden in Form von Entgeltumwandlung erbracht. Die Unterstützungskassen schließen in der Regel zur Absicherung der zugesagten Leistungen Rückdeckungsversicherungen ab. Nach der Rechtsprechung besteht ein subsidiärer Erfüllungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, wenn Versorgungsleistungen der Unterstützungskassen ausbleiben. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus dem subsidiär bestehenden Erfüllungsanspruch wird als gering eingeschätzt (§ 285 Nr. 27 HGB). 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und ähnlichen Dauerschuldverhältnissen mit festen Grundmietzeiten (in TEUR): scroll
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen hauptsächlich künftige Mietzahlungen für die Geschäftsräume der Gesellschaft. 3. Arbeitnehmerzahl Im Geschäftsjahr 2024 wurden durchschnittlich 157 Angestellte (Vorjahr: 146) beschäftigt. In der Anzahl der Arbeitnehmerzahl sind definitionsgemäß Geschäftsführer und Auszubildende nicht enthalten. 4. Mitglieder der Geschäftsführung Zu Geschäftsführern der Gesellschaft waren in den Geschäftsjahren 2024 bzw. 2025 bestellt: Philippe Bordet, Chatou, Frankreich Jennifer Andree, Köln Olivier Korte, Neuss (bis 24. Januar 2025) Frank-Peter Lortz (seit 24. Januar 2025) Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Ein Prokurist der Gesellschaft vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen. Philippe Bordet ist neben seiner Tätigkeit für die Gesellschaft hauptberuflich als Chief Financial Officer DACH tätig und auch bei anderen Unternehmen der Gruppe als Geschäftsführer eingetragen. Jennifer Andree ist neben ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft hauptberuflich als Chief Executive Officer für den Bereich Media Planning tätig. Olivier Korte war neben seiner Tätigkeit für die Gesellschaft hauptberuflich als Chief Executive Officer Publicis Media und Media Planning tätig. Frank-Peter Lortz ist neben seiner Tätigkeit für die Gesellschaft hauptberuflich als Chief Executive Officer Publicis Media DACH tätig und auch bei anderen Unternehmen als Geschäftsführer eingetragen. 5. Bezüge der Geschäftsführung und ehemaliger Mitglieder der Geschäftsführung Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet, da nur ein Geschäftsführer von der Gesellschaft Gehalt bezogen hat. Die Bezüge ehemaliger Mitglieder der Geschäftsführung betrugen im Geschäftsjahr 2024 TEUR 112. Die Pensionsrückstellungen für frühere Mitglieder der Geschäftsführung und ihre Hinterbliebenen belaufen sich zum 31. Dezember 2024 auf TEUR 2.507. 6. Abschlussprüferhonorar Das für den Abschlussprüfer im Geschäftsjahr 2024 erfasste Gesamthonorar, das ausschließlich für Abschlussprüfungsleistungen angefallen ist, beträgt TEUR 80. 7. Mutterunternehmen Die Zenithmedia GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Digitas GmbH, Hamburg. 8. Konzernabschluss Den Konzernabschluss für den größten und gleichzeitig für den kleinsten Kreis von Unternehmen stellt zum Jahresende eines jeden Kalenderjahres das oberste Mutterunternehmen, die PUBLICIS Groupe S.A., Paris/ Frankreich, auf. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 wird in diesen Konzernabschluss im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen. Der Konzernabschluss ist bei der PUBLICIS Groupe S.A., 133 Avenue des Champs-Elysées, 75008 Paris, Frankreich bzw. beim Pariser Handelsregister unter der Registernummer 542 080 601 erhältlich oder auf deren Homepage veröffentlicht. E. Nachtragsbericht Zwischen dem Bilanzstichtag (31. Dezember 2024) und dem Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses der Zenithmedia GmbH sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die eine andere Darstellung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Gesellschaft erfordert hätten. Darüber hinaus sind folgende Sachverhalte eingetreten, die von Bedeutung sind: Mit Gesellschafterbeschluss vom 24. Januar 2025 wurde Olivier Korte mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführer der Gesellschaft abberufen. Gleichzeitig wurde Frank-Peter Lortz mit sofortiger Wirkung als neuer Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt.
Düsseldorf, den 16. Mai 2025 Frank-Peter Lortz Jennifer Andree Philippe Bordet Anlage zum Anhang Zenithmedia GmbH, DüsseldorfEntwicklung des Anlagevermögens in 2024scroll
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sonstige Berichtsbestandteile
Frank-Peter Lortz Jennifer Andree Philippe Bordet Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 05.06.2025 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Zenithmedia GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Zenithmedia GmbH, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Zenithmedia GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; - erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben; - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 3. Juni 2025 EY GmbH & Co. KG Senghaas, Wirtschaftsprüfer Dreibholz, Wirtschaftsprüfer |
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