Interselect GmbHLiquidiert

Niermannsweg 11, 40699 Erkrath, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 19790
Eingetragen
26.4.2006
Branche
Großhandel mit industriellen Textil-, Näh- und StrickmaschinenGroßhandel mit WerkzeugmaschinenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Maschinen (ohne landwirtschaftliche Maschinen und Büromaschinen) und technischem Bedarf a. n. g.
Gegenstand
Der Handel mit Waren aller Art, technischen Anlagen, technischen Erzeugnissen und Maschinen, Merger & Acquisition sowie das Engineering, die Projektierung, der Handel und die Fertigung von Industrieanlagen, insbesondere von Automatisierungssystemen für industrielle Anwendungen. Gegenstand ist weiterhin die entgeltliche Überlassung von Wirtschaftsgütern an Dritte, die zur Erbringung der vorgenannten Leistungen benötigt werden.

Historie

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Management

NameRolle
Hans-Peter Ringes
seit 27.2.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Hans-Peter Ringes
Hermann-Unger-Allee 12, 40667 Meerbusch
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Interselect GmbH

Erkrath

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz zum 31. Dezember 2015

Interselect GmbH, Erkrath

AKTIVA

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen   12.695,01 8.852,01
B. Umlaufvermögen   324.070,51 295.809,09
C. Rechnungsabgrenzungsposten   2.981,23 1.598,83
    339.746,75 306.259,93

PASSIVA

     
  EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital   234.990,95 180.810,22
B. Rückstellungen   61.802,00 70.120,00
C. Verbindlichkeiten   42.953,80 55.329,71
    339.746,75 306.259,93

Anhang 2015

Allgemeines

Die Interselect GmbH, Erkrath, ist eine Kleinstkapitalgesellschaft i. S. d. § 267a Abs. 1 HGB i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB. Sie wendet die Regelungen einer kleinen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB an. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt

Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen (§ 268 Abs. 4 HGB) und den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB) sowie die Vermerke nach § 42 Abs. 3 GmbHG wurden zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang aufgenommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung (insbesondere Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip, Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundsatz).

Die Gegenstände des Anlagevermögens werden durch ein Anlagenverzeichnis nachgewiesen, in dem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Zugänge und Abgänge, die Abschreibungssätze und -beträge sowie die Restbuchwerte der einzelnen Anlagegüter enthalten sind. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen werden auf Basis steuerlich anerkannter Nutzungsdauern sowie tatsächlicher betrieblicher Gegebenheiten vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 410,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Es wird unterstellt, dass die geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr des Zugangs sofort wieder abgehen.

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Abschreibungen sind in einer Anlage zu diesem Anhang dargestellt.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterung zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben jeweils eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Sonstige Angaben

Geschäftsführer im Geschäftsjahr war Hans-Peter Ringes, Diplom-Ingenieur.

Die Gesellschaft hat von den Erleichterungen gemäß § 288 HGB Gebrauch gemacht.

 

Erkrath, im November 2016

gez. Hans-Peter Ringes

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