Jugendwerk Birkeneck GmbH

Birkeneck 1, 85399 Hallbergmoos, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 129610
Eingetragen
8.2.2000
Branche
Heime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur ErziehungAußerunterrichtliche Betreuung für Schulkinder (ohne Jugendarbeit)Sonstiges Sozialwesen a. n. g. (ohne Jugendarbeit und soziale Beratungsdienste)
Gegenstand
Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet der Jugendhilfe, Erziehung und Berufsbildung, sowie anderen sozialcaritativen Bereichen. Der Unternehmensgegenstand wird verwirklicht insbesondere durch das Betreiben des Jugendwerk Birkeneck als Einrichtung der Jugendhilfe in der vorwiegend heilpädagogische Leistungen in Form von differenzierten Hilfen zur Erziehung angeboten werden, um im jeweiligen Einzelfall dem erzieherischen Bedarf eines Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen gerecht zu werden; das Anbieten von berufsbildenden Maßnahmen für benachteiligte Jugendliche; das Anbieten von Hilfen für schwer vermittelbare arbeitssuchende Erwachsene; das Betreiben von Schulen und caritativen Einrichtungen.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Sabine Bueno Gil
seit 1.8.2023
Prokura
Joachim Nunner
seit 1.4.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Jugendwerk Birkeneck GmbH

Hallbergmoos

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

I. Grundlagen des Unternehmens

Das Jugendwerk Birkeneck ist eine Jugendhilfeeinrichtung, in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH, die 1925 von den Herz-Jesu-Missionaren ins Leben gerufen wurde, um im Geiste ihres Gründers, Pater Julius Chevalier, in Not geratenen jungen Menschen zu helfen.

Jungen Menschen, Eltern und Jugendämtern stehen vielfältige Angebote erzieherischer und schulischer Hilfen sowie sozialpädagogisch begleitete Berufsausbildungen zur Verfügung.

Wir unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die aus den unterschiedlichsten Gründen in ihrer bisherigen Umgebung ihre Lebenssituation nicht mehr ohne professionelle Hilfe bewältigen können.

Dabei lassen wir uns von persönlicher Wertschätzung leiten und leisten professionelle Hilfen in einer freundlichen Umgebung.

Es ist uns sehr wichtig, dass gemeinsam aufgestellte Ziele erreicht werden und alle Beteiligten mit dem Weg dorthin zufrieden sein können.

II. Wirtschaftsbericht

1. Zusammenfassung

Die Geschäftsentwicklung im Jahr 2023 stellt sich auf einem soliden Niveau weiterhin positiv dar und liegt über den Erwartungen.

Der Jahresüberschuss liegt mit 331 T€ moderat unter dem Vorjahresergebnis von 405 T€. Da es Veränderungen in der Entwicklung der Gruppen gab, erreicht deren Gesamtergebnis nicht ganz den Vorjahreswert. Das negative Gesamtergebnis der Werkstätten konnte gegenüber dem Vorjahr erfreulicherweise deutlich verringert werden. Verschlechtert hat sich der Bereich Schule und wegen eines längeren Ausfalls mit Instandsetzungsarbeiten auch das Ergebnis der PV-Anlage.

Der Fachkräftemangel bleibt die größte Herausforderung für den Bestand der Einrichtung. Die konkrete Gefahr der Schließungen weiterer Gruppeneinheiten gilt es weiter abzuwehren.

2. Herausragende Punkte

Im Geschäftsjahr 2023 konnte nun rechtlich geklärt werden, dass die Finanzierung der Mindestausbildungsvergütung für die Auszubildenden im Rahmen der sozialpädagogisch begleiteten Ausbildungen nach heutigem Gesetzesstand bei der öffentlichen Jugendhilfe liegt. Die Bundesagentur für Arbeit hat rechtlich dargelegt, dass sie grundsätzlich bei diesen Hilfen nicht zuständig ist und dieses für die Regionaldirektion Bayern festgelegt. Die Landeskommission schlägt eine Finanzierung über das Modell einer individuellen Nebenkostenabrechnung zu den Entgeltsätzen vor. Dadurch bleibt, neben einem sehr hohen bürokratischen Aufwand, die Diskrepanz zwischen dem Bedarf der Klientel und der umständlichen Hilfegewährung sowie große Abrechnungsschwierigkeiten bei der öffentlichen Jugendhilfe bestehen.

Der sozialtherapeutische Bereich ist gemäß der Gesamtsituation in Deutschland bei einer permanent hohen Anfragerate sehr gut ausgelastet und hat sich nun seit Jahren verfestigt. Ein Fortbestand dieses Nachfrageniveaus ist zu erwarten, auch wenn die Kassen der öffentlichen Hand angespannter sein werden. Die Belegung und Nachfrage im Heilpädagogischen Bereich hat sich nach der Corona-Krise auch wieder erholt. Die Schülergruppen konnten stabil belegt werden. Die Basisgruppen verbesserten sich ebenso, haben aber ihre Vollauslastung noch nicht ganz erreicht. Die Verselbständigungsgruppe und das Betreute Wohnen sind dagegen unverändert defizitär belegt. Hier wird versucht, vermehrt extern aufzunehmen.

Ein nachfrageorientierter Strukturwandel erscheint angesichts des sich weiter verschärfenden Fachkräftemangels unrealistisch, wenn es nicht gelingt, ausreichend qualifiziertes Fachpersonal zu finden. Hier ist zudem zu beachten, dass der sozialtherapeutische Bereich gegenüber dem heilpädagogischen Bereich personalintensiver ist.

Die Eröffnung der 3. Gruppe der Heilpädagogischen Tagesstätte ist zwar erfolgreich erfolgt, musste aber wegen Personalmangel zu Jahreswende 2023/2024 wieder geschlossen werden. Es sind nun drei Grundschulklassen und zwei HPT-Gruppen.

Im Geschäftsjahr 2023 lag die Gesamtauslastung der Gruppen bei 94,73%, damit ist die Auslastungsquote auf gutem Niveau stabil.

Unverändert hat sich der Fachkräftemangel weiter zugespitzt, sodass der Rückgang des Gesamtergebnisses in diesem Zusammenhang zu bewerten ist.

3. Nachfragesituation / Belegung / Entgelte

Der Bedarf an Hilfen zur Erziehung ist unvermindert hoch. Es besteht die Gefahr, dass durch den Fachkräftemangel in den Jugendämtern die Vermittlung von Hilfen, die eine gesetzliche Pflicht darstellt, verringert oder nur noch auf Notfälle reduziert. Offizielle Ankündigungsschreiben einiger Jugendämter sind schon dazu veröffentlicht worden.

Aufgrund dieser Sachlage eines hohen Bedarfes ist es tragisch, dass aus Personalmangel nicht nur die Geschlossene Clearinggruppe und die dritte HPT-Gruppe geschlossen werden musste, sondern auch dass die geplante traumapädagogische Wohngruppe sowie die dritte HPT-Gruppe aus dem gleichen Grund bisher nicht wiedereröffnet werden konnten.

Unsere Geschäftsbilanz ist trotz der Gruppenreduzierungen stabil und robust, weil wir unsere Belegung in der Breite nicht nur stabilisieren konnten, sondern in der Auslastung verbesserte Werte vorzuweisen haben. Eine evtl. weitere Reduzierung hätte allerdings sehr negative Folgen, weil das Zusammenwirken unserer differenzierten Angebotssegmente nachhaltig belastet würde.

Die Belegung mit Auszubildenden in den Werkstätten konnte deutlich gesteigert werden bis zum Jahresende auf 82% mit steigender Tendenz für 2024. Dadurch konnten die Belegzahlen in unserer Berufsschule stabilisiert werden. Die Belegzahlen der Mittelschule und Grundschule liegen bei fast 100%.

Unverändert ist die Tendenz der Zunahme von sehr jungen Kindern mit multikomplexen Auffälligkeiten, bei denen unklar ist, ob sie einen Primärbedarf an Hilfen zur Erziehung besitzen oder an einer medizinischen psychiatrischen Erkrankung leiden.

Die Stabilität im Niveau der Nachfragen von Inobhutnahme- und Clearingverfahren im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten setzt sich nicht nur fort, sondern erlebt in der Nachfrage eine nennenswerte Steigerung. Auch hier verhindert der Fachkräftemangel eine erneute Ausweitung dieses Angebotes.

Die Klärung von offenen Rechnungsforderungen ist vorangeschritten. Allerdings bleibt das zeitverzögerte Bezahlen von Rechnungen ein Problem, weil einerseits auch bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe ein Personalmangel herrscht, andererseits die öffentlichen kommunalen Haushalte sehr angespannt sind.

Die durchschnittliche Erhöhung der Entgelte um 4,72% entspricht den momentanen Erfordernissen.

4. Personal

Der Arbeitsmarkt für pädagogische Fachkräfte ist unverändert katastrophal. Die Verzweiflung darüber lässt viele Träger dazu verleiten, die vorgesehenen Tarifgehälter trotz einer fehlenden Refinanzierung zu überbieten.

Längerfristig ist keine Besserung zu erwarten, da die Bundes- und Landesregierungen zu wenig für eine Verbesserung tun. Darüber hinaus ist es bisher nicht gelungen, soziale Berufe gesellschaftlich so aufzuwerten, dass sie für junge Menschen attraktiv und bedeutsam werden. Da die Ausbildung für unsere Berufe nicht in den Einrichtungen stattfindet, sondern (hoch)-schulischer Natur ist, können die Einrichtungen nur beschränkt fördernd einwirken. Das Jugendwerk Birkeneck investiert hierzu viel in die Akquise sowohl finanziell als auch mit vielen Aktionen, um für unser Berufsbild zu werben. Allerdings sind hierzu unsere personellen Ressourcen beschränkt.

Enttäuschend war bisher die angekündigte Erweiterung der Möglichkeiten, Quereinsteiger zu beschäftigen und verwandte Berufsbilder als pädagogische Fachkräfte zu beschäftigen. Der Verlautbarungen des Sozialministerium und die Umsetzung durch die Heimaufsichten sind unzureichend in der Wirkung und viel zu unflexibel. Zudem hängt viel von der individuellen Einschätzung der jeweiligen Heimaufsicht ab. Eine Erweiterung der Berufsbilder muss eine Veränderung der Betriebserlaubnisse mit sich bringen, wobei die Konsequenzen hierfür nicht deutlich sind.

Bislang ist es nicht gelungen, die Integration ausländischer Fachkräfte zu verbessern. Stattdessen ist dies gänzlich zum Erliegen gekommen.

Die Belastung in unseren Gruppen durch freie Planstellen ist hoch. Dadurch nehmen Krankenstände zu, die der durchschnittlichen Zunahme in der Bundesrepublik entspricht. Diese negative Dynamik lässt sich nur schwer durchbrechen.

Ein wichtiges Instrument der Personalentwicklung bleibt, die Verweildauer der Mitarbeitenden durch attraktive Arbeitsbedingungen, mit Fort- und Weiterbildungsangeboten sowie einer attraktiven Perspektivenentwicklung zu erhöhen.

5. Betreuungsangebote

Die im September 2023 eröffnete 3. HPT Gruppe musste zum Jahreswechsel 2023/2024 aus personellen Gründen gleich wieder vorübergehend geschlossen werden. Die Gruppe 1 als traumapädagogische Gruppe konnte aus gleichen Gründen bisher nicht wiedereröffnet werden. Alle weiteren Angebote sollen, soweit das möglich ist, weiter erhalten werden.

Dadurch, dass es drei Grundschulklassen und ab Herbst 2024 eine vierte Grundschulklasse geben wird und bis jetzt nur noch zwei HPT-Gruppen in Betrieb sind, musste die konzeptionelle Koppelung Grundschulklasse - HPT-Gruppe aufgeben werden. Zum neuen Schuljahr wird u.a. aus diesem Grund die HPT in die Räumlichkeiten der bisherigen Gruppe 5 einziehen. Bauliche Veränderungen sind hier wenige zu tätigen. Alle Veränderungen können problemlos zurückgebaut werden, um evtl. wieder eine stationäre Gruppe dort unterzubringen. Die Hauswirtschaft, die bislang in der Gruppe 5 beheimatet war, zieht in eine Werkstatt um, die neben der Elektrowerkstatt liegt. Dort soll sie einen perspektiv dauerhaften Ort erhalten.

Ob nun die Grundschule mit vier Klassen eine Zukunft in einem Neubau haben wird, hängt von einem Gespräch mit dem Freisinger Landrat ab. Da der Bau von Förderzentren esE ebenso wie der Bau von Realschulen und Gymnasien grundsätzlich zu den kommunalen Pflichtaufgaben der Landkreise im eigenen Wirkungskreis gehört, soll der Landkreis die Kosten einer Vor- und Zwischenfinanzierung des Bauvorhabens finanzieren. Da es die Schule in provisorisch vorrübergehenden Gebäuden schon gibt und eventuell der Schulbetrieb wegen Ablauf der Bauwidmung auf diese alten Gebäude eingestellt werden muss, käme der Landkreis wegen der Versorgung dieser Schüler*innen in eine schwierige Situation. Der Gesellschafter der gGmbH, die Jugendwerksstiftung der Herz-Jesu-Missionare, wird einem Bau der Grundschule nur zustimmen, wenn der Landkreis Freising die Finanzrisiken und -kosten der Zwischenfinanzierung übernimmt.

Die Belegung ist insgesamt gut und stabil. Sie unterliegt den üblichen Schwankungen bei ungeplanten Entlassungen. Da die Nachfrage ungebrochen hoch ist, lässt sich dies gut kompensieren.

Auch die Entwicklung in den Werkstätten ist weiterhin stabil, denn mit Stand Dezember 2023 konnten 33 Auszubildenden und drei Praktikanten einen noch höheren Stand als letztes Jahr erreichen.

Die Problematik der Nicht-Refinanzierung des Mindestausbildungsentgelts durch das Stadtjugendamt München ist seit dem 01.09.2023 wieder sehr kritisch, weil auf Basis sehr fragwürdiger Argumente das Stadtjugendamt München die Zahlungen nicht mehr gewährt. Eine schriftliche Zusage der Wiederaufnahme der Zahlungen liegt bis heute nicht vor.

Das Förderzentrum für Schüler mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Förderung ist in der Schüler:innenzahl weiterhin stabil belegt. Die Meldezahlen sind problemlos ausreichend.

6. Anlagen

Die Bäckerei benötigt unverändert einen neuen Standort.

Bei einem Teil der Werkstattgebäude sind Dachsanierungen notwendig geworden. Durch die Umbaumaßnahmen des neuen Standorts der Hauswirtschaft sind wir vom Architekten informiert worden, dass für die Hauswirtschaft keine neue Widmung benötigt wird.

Bei den Heizkraftwerken stehen notwendige Reparaturen an. Hier wird überlegt, dies zum Anlass für einen Energieträgerwechsel zu nehmen. Welche alternative, nicht fossile Energieform für unsere Anlage geeignet ist, muss noch geklärt werden. Auch Fernwärme käme in Frage, wenn in Hallbergmoos ein Anschluss daran möglich ist. Der Ausbau und evtl. Instandsetzung der Photovoltaik-Anlagen wird geprüft. Allerdings gibt es hier technische Schwierigkeiten, diese Energieform für unsere Heizungstechnik zu verwenden. Eine Photovoltaikanlage auf dem Kirchendach durch die Herz-Jesu-Missionare wäre zu begrüßen.

7. Finanzen

Das Jahresendergebnis 2023 hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 18% verringert und liegt mit 331 T€ wieder im Plus (2022: 405 T€).

Die Summe der Pflegegelder betrug im Geschäftsjahr 2023 9.946 T€ (2022: 9.495 T€), was einer Steigerung von 4,72% gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Die Personalkosten haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 8.473 T€ auf 8.932 T€ um 5,4% erhöht.

Die im Jahr 2022 um 20,5% gestiegenen Hausbetriebskosten haben sich im Jahr 2023 wieder reduziert und sind von 366 T€ (2022) um 22,4% auf 284 T€ gefallen. Die Stromkosten hatten mit 40,68 % den größten Anteil an der Senkung der Hausbetriebskosten.

Die externen Umsatzerlöse der Werkstätten (incl. Küche und PV-Anlage) haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 7,35% von 381 T€ auf 409 T€ erhöht. Trotz weiter gestiegener Lebensmittelpreise konnte die Küche ihre Umsatzerlöse erneut steigern und ihren Verlust aus dem Vorjahr von -70 T€ auf ein positives Ergebnis von 49 T€ verbessern.

Die Ergebnisse der jeweiligen Betreuungsarten (Gruppenergebnisse) haben sich gegenüber dem Vorjahr um 21,63% auf 500 T€ verringert (2022: 638 T€). Dies lag an vor allem an höheren Personalkosten sowohl bei den direkten als auch bei den indirekten Kosten, sowie an sonstigen auf die Gruppen umgelegten gestiegenen indirekten Kosten der gesamten Einrichtung.

Das negative Gesamtergebnis der Werkstätten hat sich gegenüber dem Vorjahr (-203 T€) um 61,58% auf -78 T€ verringert. Dies ist im Wesentlichen auf die um 24 % gestiegenen Erlöse und die um 12 % gesunkenen Aufwendungen zurückzuführen.

III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Die Risikofaktoren für das Jugendwerk Birkeneck setzen sich aus allgemeinen externen und speziellen internen Faktoren zusammen. Diese sind:

• der unveränderte sich weiter zuspitzende Fachkräftemangel

• die Belastung und eine erhöhte Krankheitsrate der Mitarbeitenden wegen Unterbesetzungen in den Gruppen

• die Finanzlage der kommunalen Haushalte, über die ausschließlich unsere Refinanzierung läuft

• die Umsetzung des neuen SGB VIII, das die Inklusion im Rahmen der Eingliederungshilfen und der Jugendhilfe verbindlich vorsieht

• das Finanzierungssystem, die der Rahmenvertrag in Bayern regelt und evtl. durch das Zusammenführen von Eingliederungshilfe und Jugendhilfe verändert werden muss

• Investitionsnotwendigkeiten, deren Finanzierung systembedingt aus den laufenden Haushalten schwierig ist

• Schulneubauinvestition ist nur durch Finanzierungsabsicherung durch den Landkreis möglich

• ein eventuell weiteres Reduzieren unseres Angebotes wegen Personalmangel hat eine untere Grenze, weil das Zusammenwirken der Hilfen aufeinander aufbauen und abhängig sind

• Neukonzeptionen und Weiterentwicklungen werden durch fehlende Personalressource behindert

• Notwendigkeit Umstellung von fossiler auf erneuerbare Energiequellen

• Zukunftsplanung vorhandener Immobilien, die nicht direkt von der Jugendhilfe genutzt werden.

Chancen liegen in der Tatsache, dass unsere Angebote einer reichhaltigen Nachfrage ausgesetzt sind und dass durch die Reform des SGB VIII unsere Leistungen weiterhin Pflichtleistungen bleiben.

Da der Sozialstaat systemisch wie finanziell in einer tiefen Krise verweilt, ist die Finanzausstattung des Kostenträgers, die Kommunen sehr fragil. So ist eine zeitnahe Begleichung von Kostenrechnungen durch die Kommunen immer größeren Zeiträumen ausgesetzt. Dieses führt bei den Einrichtungen zu immer höheren Forderungen.

Da in den kommunalen Jugendämtern ebenfalls ein gravierender Personalmangel herrscht, der die Leistungsfähigkeit der Ämter dramatisch einschränkt, kann dies zu dem Umstand führen, dass Jugendhilfemaßnahmen zu spät oder gar nicht mehr zur Vermittlung kommen.

Unklar bleibt weiterhin die zukünftige Finanzregelungen im SGB VIII, wenn zwei bisher sehr verschiedene Finanzsysteme zusammengeführt werden sollen. Wenn dazu ein neuer Rahmenvertrag mit den kommunalen Gebietskörperschaften auf Landesebene vereinbart werden muss, stehen auch hier bislang gesicherte Rahmenbedingungen wieder zur Disposition.

Zur Personalgewinnung werden wir, gestützt durch eine Planungsgruppe, neue Wege und Methoden anwenden, um erfolgreicher zu werden.

Unverändert bleibt die Planung für die Eröffnung einer stationären traumatherapeutischen Wohngruppe, der Wiedereröffnung der 3. HPT-Gruppe sowie der Grundschulneubau im Förderzentrum esE.

Die Zukunft der Werkstätten hat wieder positivere Perspektivaussichten bekommen, weil sich die Belegung unserer Ausbildungsplätze sehr gut entwickelt. Wenn das Stadtjugendamt München wieder die Refinanzierung des Ausbildungsentgelt aufnimmt, dann wäre das ein weiterer wichtiger Schritt diesen Bereich für unsere Jugendlichen abzusichern.

Die Sanierung des Gebäudes, in dem unsere Bäckerei untergebracht ist, steht weiterhin eine Entscheidung für die Zukunft aus. Die Problematik der Bereitstellung der notwendigen Investitionskosten, die die GmbH nicht alleine aufbringen kann, bleibt zu klären.

Im schulischen Bereich sind die Vorgespräche für einen Start des Neubaus einer Grundschule im Förderzentrum esE vor dem Abschluss. Je nach den Ergebnissen könnte mit dem Projekt begonnen werden, in dem zwei ausgelagerte Klassen integriert werden könnten. Die Zusage für die Finanzierungsabdeckung der Kosten für die Vor- und Zwischenfinanzierung durch den Landkreis Freising steht noch aus.

Die Mittelschule und die Berufsschule sind zurzeit erfreulicherweise gut belegt.

Allgemein rechnen wir weiter mit einer starken, breiten Nachfrage für alle Angebote im Jugendwerk Birkeneck. Das Klientel wird im Durchschnitt in den jüngeren Altersschichten auffälliger werden und damit intensivere Betreuungsformen benötigen. Der allgemeine Fachkräftemangel und die Finanzkrise der öffentlichen Haushalte stehen aber dagegen, neue geeignete Angebote zu formieren.

Die beschriebenen Probleme, Chancen und Risiken sowie den beobachtbaren Entwicklungen werden für 2024 wahrscheinlich zu einem gegenüber 2023 rückläufigen, aber immer noch leicht positiven Ergebnis führen. Das liegt sowohl in der defizitären Struktur der Pflegesätze in Sachen Abschreibung und Investitionen als auch in der Entwicklung der Lage der pädagogischen Fachkräfte.

Unverändert bleibt es das Ziel der Einrichtung, ein breitgefächertes und flexibles Angebot vorzuhalten, das den unterschiedlichen Bedarfen, die die Gesellschaft in unserem Dienstleistungsbereich erzeugt, gerecht wird und sich entsprechend fortzuentwickeln.

 

Birkeneck, 16. Juli 2024

gez. Joachim Nunner, Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 11.036.051,32 11.696.893,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 10,00 10,00
1. sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 10,00 10,00
II. Sachanlagen 11.036.041,32 11.696.883,00
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10.216.952,00 10.733.339,00
2. technische Anlagen und Maschinen 74.921,00 75.350,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 744.168,32 888.194,00
B. Umlaufvermögen 5.238.992,03 4.778.706,68
I. Vorräte 67.288,55 57.657,16
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.084.910,92 2.049.769,07
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.086.792,56 2.671.280,45
C. Aktive latente Steuern 247.680,42 221.256,05
Bilanzsumme, Summe Aktiva 16.522.723,77 16.696.855,73

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 10.439.941,45 9.613.724,42
I. gezeichnetes Kapital 1.000.000,00 1.000.000,00
II. Kapitalrücklage 5.692.534,60 5.197.534,60
III. Gewinnrücklagen 2.874.261,16 2.694.139,16
IV. Bilanzgewinn 873.145,69 722.050,66
davon Gewinnvortrag 722.050,66 490.418,89
B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen 2.222.154,50 2.403.533,00
C. Rückstellungen 255.270,41 264.175,30
D. Verbindlichkeiten 3.357.676,99 4.194.166,96
E. Passive latente Steuern 247.680,42 221.256,05
Bilanzsumme, Summe Passiva 16.522.723,77 16.696.855,73

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 11.647.992,56 11.186.295,54
2. Personalaufwand 8.932.783,54 8.473.123,12
a) Löhne und Gehälter 7.095.706,94 6.714.349,99
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.837.076,60 1.758.773,13
3. Abschreibungen 700.414,56 701.106,79
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 700.414,56 701.106,79
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.680.184,79 1.595.342,65
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 771,77 57,70
6. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,00 7.710,50
7. Ergebnis nach Steuern 335.381,44 409.070,18
8. sonstige Steuern 4.164,41 4.566,41
Jahresüberschuss 331.217,03 404.503,77

Ergebnisverwendung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Jahresüberschuss 331.217,03 404.503,77
2. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 722.050,66 490.418,89
3. Einstellungen in Gewinnrücklagen 180.122,00 172.872,00
a) in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen 80.000,00 70.000,00
b) in satzungsmäßigen Rücklagen 100.122,00 102.872,00
4. Bilanzgewinn 873.145,69 722.050,66

Anhang

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Jugendwerk Birkeneck GmbH
Firmensitz laut Registergericht: 85399 Hallbergmoos
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: München
Register-Nr.: HRB 129610

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Dabei wurden die einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften der Rechnungslegung für mittelgroße Kapitalgesellschaften (§§ 238 ff HGB, §§ 264 ff HGB) beachtet.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft als mittelgroße Kapitalgesellschaft einzustufen.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- einschließlich Nebenkosten gemäß § 255 HGB bilanziert.

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden ebenfalls linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 250 wurden im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 250 bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben.

Die Bewertung der Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden in erforderlichem Umfang gebildet.

Zahlungsmittel und Guthaben gegenüber Kreditinstituten werden mit dem durch Kassenbuch und Saldenbestätigung bzw. Kontoauszug nachgewiesenen Nominalbetrag angesetzt (§ 253 I HGB).

Für erhaltene Investitionszuschüsse auf Gebäude und Außenanlagen wurde der gebildete Sonderposten planmäßig spiegelbildlich zur Abschreibung der Investition aufgelöst (§ 265 Abs. 5 S. 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind mit dem notwendigen voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Bilanzerläuterungen

Die Entwicklung der Anlagewerte nach § 284 Abs. 3 HGB ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben ausschließlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Das in der Bilanz ausgewiesene Treuhandvermögen stellt die Bankkonten der einzelnen Gruppen bei der Sparkasse Freising dar. Diese Geldmittel stehen den Jugendlichen zur Verfügung.

Eigenkapital:

Das Eigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:

Gezeichnetes Kapital 1.000.000,00
Kapitalrücklage 5.692.534,60
Gewinnrücklagen 2.831.980,00
Rücklage Erbschaften § 62 Abs. 3 Nr. 1 AO 42.281,16
Bilanzgewinn 873.145,69 *

* davon Gewinnvortrag € 722.050,66 (Vorjahr: € 490.418,89)

Im Berichtszeitraum wurden 495.000,00 € in die Kapitalrücklage nach § 272 (2) Nr. 4 HGB geleistet, die sich dadurch auf 5.692.534,60 € erhöht hat. Die Gewinnrücklagen enthalten auch die Rücklagen nach § 62 Abs. 1 Nr. 1. AO (Barmittelreserve) und die freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO.

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen und langfristigen Zeitwertkonten mit verrechnungsfähigen Vermögensgegenständen wurden folgende Werte ermittelt:

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Erfüllungsbetrag der Schulden 1.666.074,87
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte 1.646.081,30
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte 1.666.074,87
Verrechneter Aufwand 1.545,08

Der beizulegende Wert der verrechneten Vermögenswerte entspricht dem Marktpreis.

Sonstige Rückstellungen:

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Personalverpflichtungen, Jahresabschlussprüfungskosten sowie Kosten für Aufbewahrungsverpflichtungen und unterlassene Instandhaltungen. Bei der erstmaligen Erfassung einer Rückstellung wird die Nettomethode verwendet.

Verbindlichkeiten:

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§268 Abs. 5 S. 1 HGB, § 285 Nr. 1 und 2 HGB) ergeben sich wie folgt:

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen:

Gesamstumme: T€ 134,7 (VJ: T€ 202,8)
Restlaufzeit bis 1 Jahr: T€ 134,7 (VJ: T€ 202,8)
Restlaufzeit > 1 Jahr; T€ 0,00 (VJ: T€ 0,0)
davon durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert: T€ 134,7 (VJ: T€ 202,8)
sonstige Verbindlichkeiten:
Gesamtsumme: T€ 3.222,9 (VJ: T€ 3.991,3)
Restlaufzeit bis 1 Jahr: T€ 267,8 (VJ: T€ 801,3)
Restlaufzeit > 1 Jahr: T€ 939,4 (VJ: T€ 939,4)
Restlaufzeit > 5 Jahre: T€ 2.015,7 (VJ: T€ 2.250,6)
Gesamsumme Verbindlichkeiten: T€ 3.357,6 (VJ: T€ 4.194,1)
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr: T€ 402,5 (VJ: T€ 1.004,1)
davon Restlaufzeit > 1 Jahr: T€ 939,4 (VJ: T€ 939,4)
davon Restlaufzeit > 5 Jahre: T€ 2.015,7 (VJ: T€ 2.250,6)

Verbindlichkeiten sind in Höhe von T€ 134,7 (Vorjahr: T€ 202,8) durch Eigentumsvorbehalte gesichert.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge sind hinreichend erläutert.

Investitionszuschüsse wurden als Sonderposten nach § 265 Absatz 5 Satz 2 HGB über die Nutzungsdauer des geförderten Vermögensgegenstandes passiviert und aufgelöst. Im Berichtsjahr ergibt sich eine erfolgswirksame Auflösung von T€ 181,4 (Vorjahr: T€ 182,9).

Auf die Ausführung zur Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen wird hingewiesen.

Das ordentliche Ergebnis wird durch Ertragsteuern in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 7,7) belastet.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Der Geschäftsführer schlägt vor, das Ergebnis des Berichtsjahres nach Zuführung des gesetzlichen Höchstbetrages zur freien Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO auf neue Rechnung vorzutragen.

Sonstige Pflichtangaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von T€ 833 sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Wartungs-, Leasing- und Mietverträgen. Davon gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 242.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren durchschnittlich während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:

Arbeitnehmergruppen Zahl
Arbeiter 0
Angestellte 153
davon leitende Angestellte 9

Name des Geschäftsführers

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte durch Herrn Joachim Nunner, Dipl.-Sozialpädagoge (FH) geführt.

Die Schutzklausel gemäß § 286 Nr. 4 HGB wurde in Anspruch genommen.

 

Hallbergmoos, 16. Juli 2024

gez. Joachim Nunner, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen
Bilanzposition 01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023 01.01.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 75.424,46 0,00 0,00 75.424,46 75.414,46
75.424,46 0,00 0,00 75.424,46 75.414,46
II. Sachanlagen
1) Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 16.109.124,29 0,00 0,00 16.109.124,29 5.375.785,29
2) technische Anlagen und Maschinen 649.412,49 13.266,92 0,00 662.679,41 574.062,49
3) andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausst. 3.092.412,75 33.234,53 133.392,53 2.992.254,75 2.204.218,75
19.850.949,53 46.501,45 133.392,53 19.764.058,45 8.154.066,53
Gesamtsumme 19.926.373,99 46.501,45 133.392,53 19.839.482,91 8.229.480,99
Abschreibungen Buchwerte
Bilanzposition Zugang Abgang 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00 75.414,46 10,00 10,00
0,00 0,00 75.414,46 10,00 10,00
II. Sachanlagen
1) Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 516.387,00 0,00 5.892.172,29 10.216.952,00 10.733.339,00
2) technische Anlagen und Maschinen 13.695,92 0,00 587.758,41 74.921,00 75.350,00
3) andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausst. 170.331,64 126.463,96 2.248.086,43 744.168,32 888.194,00
700.414,56 126.463,96 8.728.017,13 11.036.041,32 11.696.883,00
Gesamtsumme 700.414,56 126.463,96 8.803.431,59 11.036.051,32 11.696.893,00

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 22.11.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

In dem beigefügten, zur Offenlegung verkürzten Jahresabschluss (Bilanz), wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Jugendwerk Birkeneck GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Jugendwerk Birkeneck GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Jugendwerk Birkeneck GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Bad Wörishofen, 18. Juli 2024

DR. ERHART GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Dr. Marco Erhart, Wirtschaftsprüfer

gez. Dr. Georg Kerler, Wirtschaftsprüfer

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

5 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.